“Grundeinkommen statt Urheberrecht?”

Ronald Blaschke 12.07.2014 Druckversion

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Das im transcript-Verlag erschienene Buch von Ilja Braun Grundeinkommen statt Urheberrecht? Zum kreativen Schaffen in der digitalen Welt hat das Zeug zu einem viel gelesenen Buch. Der Titel „Grundeinkommen statt Urheberrechte?“ suggeriert zwar, dass es dem Autor „nur“ um die materielle Absicherung von Kreativschaffenden geht. Er lässt auch vermuten, dass Urheberrecht und Grundeinkommen als Alternativen zu sehen seien. Beide Annahmen bestätigen sich nicht. Ilja Braun vertritt die These: „Kreativität ist der wesentliche Produktivfaktor in einer zunehmend auf immaterielle Wertschöpfung ausgerichteten Ökonomie. Unternehmen erwirtschaften ihre Gewinne mit ‘Innovationen’ und ‘Ideen’.“ Es geht ihm um die grundlegende Frage, wie bei veränderter Produktionsweise existenzielle Absicherung zu garantieren ist.

Im ersten Kapitel geht Braun auf das Urheberrecht ein und auf den Versuch, (künstlerische) Kreativität angemessen zu vergüten. Sein Fazit: „Das Urheberrecht ist keineswegs ein Schutzschild, den die Kreativen gegen den freien Markt hochhalten können. […] Wie gut oder schlecht Künstler von ihrer Arbeit leben, hängt nicht vom Urheberrecht ab, sondern davon, was in ihren Verträgen [mit den Verwertungsgesellschaften, R. B.] steht.“ (S. 29) Die Konfliktlinie verläuft also zwischen ProduzentInnen und Verwertungsgesellschaften. Damit argumentiert Braun auch gegen Mythos, dass es einen grundlegenden Konflikt zwischen UrheberIn und NutzerIn, zum Beispiel durch Online-Piraterie, gebe.

Im zweiten Kapitel fragt Braun nach dem Wert von Kreativität und danach, wie man diesen messen kann. Eine wichtige Frage, denn oft wird versucht, Kreativität in ökonomische Kategorien und davon abgeleitete Leistungs- und Vergütungsmodelle zu pressen. Marktkategorien erfassen jedoch den schöpferischen und ästhetischen Wert einer Leistung nicht. Die Existenzsicherung Kreativschaffender ist prekär.

Im dritten Kapitel nimmt Ilja Braun neue Strategien und „Geschäftsmodelle“ der Vermarktung kreativen Schaffens jenseits des Urheberrechts unter die Lupe. Spannend ist dabei die Frage nach dem Menschenbild: Sollen Kreativschaffende – auch wegen der Konkurrenz – UnternehmerInnen sein, die an die maximale Verwertung ihrer Produkte denken und damit dem ökonomischen Wachstum verpflichtet sind, oder ticken sie nicht doch ganz anders? Sieht man davon ab, dass es sehr unterschiedliche Formen von Kreativität gibt, ist die Antwort womöglich ein Satz von Max Weber, dem großen deutschen Soziologen: „Der Mensch will ‘von Natur’ aus nicht Geld und mehr Geld verdienen, sondern einfach leben, so leben, wie er zu leben gewohnt ist, und soviel erwerben, wie dazu erforderlich ist.“ (S. 55)

Kapitel 4 widmet sich der Netzneutralität, die – gäbe es sie – bedeuten würde, dass Kreativschaffende ihre Produkte ungehindert im Netz vermarkten und damit von Verwertungsgesellschaften unabhängig werden könnten. Das wird jedoch immer schwieriger. Telekommunikationsanbieter kontrollieren und regulieren zunehmend den Datentransport: Wer mehr bezahlt, hat im Netz Vorrang. Braun fragt mit Recht, ob die Netzinfrastruktur nicht grundsätzlich in öffentliche Hand gehört, damit alle nach denselben Bedingungen Zugang haben.

In Kapitel 5 reflektiert Ilja Braun die gemeinsamen Interessen von AnbieterInnen aus dem Kreativbereich auf der einen Seite und NutzerInnen des Internets auf der anderen. Für Kreativschaffende ist vor allem das Urheberrecht wichtig, für NutzerInnen der Datenschutz. Als gemeinsames schützenswertes Gut bezeichnet Braun das private Eigentum und seine Verwertbarkeit. AnbieterInnen und NutzerInnen sollten persönliche Daten und allgemein ihren Privates so anlegen können, dass nur sie selbst darauf zugreifen können. Dem ist aber nicht so: So wie viele Kreativschaffende gezwungen sind, Nutzungsrechte an VerwerterInnen abzugeben, so geben InternetnutzerInnen ihre Daten den großen Internetfirmen, die damit Geschäfte machen. Weder Kreativschaffende noch InternetnutzerInnen erhalten dafür eine adäquate Gegenleistung.

Im sechsten Kapitel wird die Frage des geistigen Eigentums diskutiert. Nach Ilja Braun darf die Umdeutung geistigen Eigentums zum Immaterialgut nicht dazu führen, dass sein Produzent nicht mehr darüber verfügen darf. In der Auseinandersetzung mit der Commons-Debatte verweist er darauf, dass Commons, auch wenn sie zu den Immaterialgütern gehören, stets sowohl Rohstoff als auch Produkt menschlicher Tätigkeit sind – womit die Frage nach dem Eigentum daran berechtigt ist. Privateigentum bedeutet: Entweder ich nutze ein Gut allein, oder ich gebe anderen – auch gegen Entgelt – die Möglichkeit, es zu nutzen. Nach dieser Definition ist das Urheberrecht Ausdruck von Privateigentum: ein immaterielles Produkt wird gegen Entgelt zur Nutzung durch Dritte freigegeben. Damit das möglich ist, kann das immaterielle Produkt nicht mehr als Gemeingut definiert werden. Privatisierungsakte – und dies müsste deutlicher noch herausgearbeitet werden – sollen sowohl die Existenz der ProduzentInnen sichern als auch Profit generieren. Commons und Privateigentum sind daher ein Widerspruch in sich – nicht nur hinsichtlich Weitergabe und Verwertung, sondern auch darin, wie und zu welchem Zweck sie produziert werden. Commons sollen demokratisch organisiert produziert werden. Auch hier stellt sich die Frage der Existenzsicherung der ProduzentInnen. Zur Produktion gehört die Distribution. Das aber, meine ich, führt wieder zum Gegensatz zwischen Gemeingut und Privateigentum. Güter, die als Rohstoff Gemeingüter und sogar demokratisch produziert worden sind, können zwecks Existenzsicherung der ProduzentInnen von der freien Verfügbarkeit durch Dritte ausgeschlossen werden. Wer Commons schafft und davon leben will, muss das sogar tun. Schon aufgrund dieser Überlegung liegt es nahe, sich Gedanken über das Grundeinkommen als grundlegende Existenzsicherung in einer Commonsproduktion zu machen, die zumindest teilweise auf die Umwandlung des Commonsprodukts in eine zu verkaufende Ware verzichtet.

Im Kapitel 7 untersucht Braun, ob eine Kulturflatrate oder Ähnliches geeignet wäre, Kreativschaffenden Existenz und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Das verneint er.

In Kapitel 8 stellt Ilja Braun daher die Frage, ob Kultur und Kunst öffentlich-rechtlich finanziert werden sollten, so wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Damit gäbe es zumindest eine Sphäre der Existenzsicherung Kreativschaffender jenseits der Marktverwertung ihrer Produkte, in der nicht die Nutzung des Gutes, sondern dessen Produktion finanziert würde. Das gilt allerdings, wie ich anmerken möchte, nur für Güter von ProduzentInnen, die an die Fördertöpfe kommen. Ilja Braun meint, dass zwar das Urheberrecht neben dem öffentlich-rechtlich Finanzierten bestehen könne und umgekehrt, dass aber das Öffentlich-Rechtliche nicht in jeder Hinsicht eine Alternative zum Urheberrecht sei.

Kapitel 9 beschäftigt sich noch einmal mit der ungleichen Verhandlungsposition von UrheberInnen und Verwertungsgesellschaften und bringt einen zusätzlichen Aspekt ins Gespräch: Verwertungsgesellschaften verdienen immer seltener nur an Produkten. Sie verdienen am Handel mit NutzerInnendaten, an ihren Aktien und indem sie große Labels verkaufen oder ihre Plattform mit Gratisangeboten aufwerten. Davon kommt bei den UrheberInnen, die Verträge mit den Verwertungsgesellschaften schließen, nichts an. „Das wirft die Frage auf: Ist das Urheberrecht heute noch das richtige Instrument, um dem einzelnen Urheber für seine kreative Leistung eine angemessene Gegenleistung zu sichern? Oder müssen wir nicht konstatieren, dass seine Kernleistung, dem Urheber den Wert seiner Arbeit zuzuordnen, in einer vernetzten und sich ständig vernetzenden Welt kaum noch funktionieren kann? Weil Kapital nicht mehr durch die ‘Nutzung’ urheberrechtlich geschützter Inhalte erwirtschaftet wird, sondern durch unablässige Verlinkung, durch Aggregation, durch Herstellung von Kontakten und Verbindungen?“ (S. 148)
Braun schlägt daher ein Grundeinkommen als grundlegende Absicherung Kreativschaffender vor, und zwar nicht im Sinne der Abschaffung des Urheberrechts, sondern als gebotene Ergänzung: „Der Tausch von Nutzungsrechten gegen Vergütung soll mit einem Grundeinkommen ebenso wenig ersetzt werden wie der Tausch von Arbeit gegen Lohn – jedenfalls nicht, sofern man nicht die Lohnarbeit insgesamt überwinden will. Es geht vielmehr darum, wie man an jene Wertschöpfungsprozesse herankommt, die jenseits der vertraglichen Regulierung stattfinden? Zum anderen ist natürlich nicht an ein Grundeinkommen nur für Künstler gedacht. Eine solche Privilegierung professioneller Kreativschaffender wäre kaum zu rechtfertigen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Kreativität ist heute kein elitäres Privileg mehr, sondern stellt in der vernetzten Gesellschaft den wichtigsten und am weitesten verbreiteten Wertschöpfungsfaktor dar.“ (S. 148)

In Kapitel 10 zeigt Ilja Braun, wie ein derartiges Grundeinkommen konkret aussehen könnte. Grundeinkommen ist für Braun eine Möglichkeit, allen Menschen nicht nur Existenz und Teilhabe zu sichern, sondern auch das Ergebnis der vergesellschafteten Wertschöpfung zugutekommen zu lassen. Das scheint lediglich eine distributive Maßnahme zu sein, ist jedoch auch Grundlage von schöpferischer Tätigkeit und Freiheit des Menschen selbst: „Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde für alle Mitglieder der Gesellschaft leisten, was das Urheberrecht einst für eine kleine Schicht von Privilegierten zu leisten versprach, ohne dieses Versprechen je zu erfüllen. Es würde die Freiheit der Individuen absichern, schöpferisch produktiv zu sein, ohne deshalb um das tägliche Brot bangen zu müssen. Es stellt sich modernen, postindustriellen Gesellschaften kaum eine vornehmere Aufgabe.“ (S. 173)

Mit diesen Sätzen endet das leicht lesbare und verständlich geschriebene Buch von Ilja Braun. Es vermittelt nicht nur Argumente für das Grundeinkommen, sondern auch viele Fakten über die Kreativwirtschaft und darüber hinaus über die heutige Produktionsweise.

Ilja Braun

Zum Autor:

Ilja Braun, geb. 1970, hat Germanistik sowie Theater-, Film- und Fernsehwissenschaften in Berlin und Glasgow studiert. Er war Volontär beim Verlag Kiepenheuer & Witsch und Redakteur beim Kölner Emons Verlag im Bereich Medienhandbücher, hat für den Perlentaucher, die Deutsche Welle, die Süddeutsche Zeitung, die WELT und viele andere Medien geschrieben sowie Romane und Sachbücher aus dem Englischen und Niederländischen ins Deutsche übersetzt. Er hat in Kooperation mit der Weltlesebühne und der Deutschen Kinemathek Veranstaltungen konzipiert, die Pressearbeit des Verbands deutschsprachiger Literaturübersetzer betreut, der Redaktion von iRights.info angehört und in der 17. Wahlperiode im Deutschen Bundestag als Referent der Fraktion DIE LINKE. die Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ begleitet. Derzeit ist er Redaktionsmitglied bei carta.info.

Hier zur Website von Ilja Braun (Lesungstermine usw.)

Weitere Lektüre zum Thema:
Ronald Blaschke, Commons und Grundeinkommen, in: prager frühling, online-Heft Juni, Hamburg 2014

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