Grundeinkommen und Inklusion

Felix Scheuerl 12.07.2016 Druckversion

BGE und Inklusion – ein befremdliches Doppelthema? Eine entsprechende Podiumsdiskussion in Wuppertal jedenfalls (16.06.2016 – siehe Youtube-Video) fand daran nichts Anstößiges,- aber auch noch nicht sehr viel mehr … Wohl geht es beiden Entwürfen um die Ermöglichung von Autonomie und Teilhabe; aber Selbstbestimmung über Teilhabe bzw. Teilhabe über Selbstbestimmung sind eben zwei Bewegungsrichtungen, die sich auf ganz unterschiedlichen (Dis-)Kursen demselben Ziel nähern.

Eine markante Definition allerdings konnten alle Teilnehmer „getrost nachhause tragen“: Recht verstandene Inklusion bedeutet bedingungslose Teilhabe! Damit war und bleibt viel gewonnen; nämlich die Akzeptanz einer unhinterfragbaren Bedingungslosigkeit, wie sie eben sowohl von Vertretern der Idee eines Grundrechts auf Einkommen als auch von Förderern des Menschenrechts auf Inklusion bei der „Neuerfindung des Sozialen“ (so das Motto der Veranstalter) vorausgesetzt werden muss.

Insofern konnte durchaus eine Annäherung zweier „Parteien“ resümiert werden, die keineswegs länger zu fremdeln brauchen: Inklusionsvorkämpfer – die sich inzwischen unter „BGE“ durchaus etwas vorstellen können – und BGE-Pioniere, die begriffen haben, was mit „Inklusion“ zu erreichen ist (… und nun hoffentlich die UN-BRK hingebungsvoll studieren werden)!

Weitere Informationen auf der Webseite der BGE-Initiative Wuppertal und dem Veranstaltungs-Flyer.

 


 

Zum Autor: Felix Scheuerl ist Heilpädagoge und Mitglied der Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen Wuppertal.

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