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Thomas Paine – einmalige Grundausstattung für alle Jungen, Grundrente für alle Alten

Thomas_Paine_by_John_Wesley_Jarvis,_c1805 (1) [1]Weder Thomas Morus [2], noch Juan Luis Vives [3] oder Hugo Grotius [4] waren Vordenker für das garantierte Mindesteinkommen, geschweige denn für ein Grundeinkommen. Der Kombilohn des Speenhamland-Systems [5] hatte ebenfalls nichts mit einem Grundeinkommen zu tun. Auch der Engländer Thomas Paine (1737 – 1809) wird als Vordenker des Grundeinkommens bezeichnet (vgl. Vanderborght/Van Parijs). Eine genauere Betrachtung wird zeigen, dass dies nicht der Fall ist.

In seinem Werk “Agrarian Justice” (1796, deutsch: “Agrarische Gerechtigkeit”, 1798) begründete Paine mit Hilfe des sogenannten Naturrechts, dass “alle Individuen, arme wie reiche, […] auf den Titel einer Entschädigung oder einer Ausgleichung wegen eines ihnen von der Natur zustehenden Eigentums an der Natur ein gleiches Recht haben, unabhängig von dem Eigentum, das sie selbst hervorgebracht, oder durch Erbschaft, oder auf jede andere Art erworben haben mögen.” (Paine 1798)

Nicht nur wegen des Naturrechts ist dieser allgemeine und gleiche Rechtsanspruch angemessen, sondern “dieser gemeinschaftliche Maßstab dient vortrefflich [dazu], allen gehässigen Unterscheidungen auszuweichen.” Der Streit, wem in welcher Höhe etwas zustehe, und daraus folgende gesellschaftliche Spaltungen, können mit einem allgemeinen und gleichen Rechtsanspruch vermieden werden. Das wusste offenbar schon Paine.

In Ergänzung dieser naturrechtlichen Erwägung erklärt Paine, dass auch das “künstliche oder erworbene” Eigentum nur zu einem bestimmten Teil Privateigentum sein könne, weil es zum Teil auch “Produkt der Gesellschaft” ist: “Die Erde ist, wie gesagt, ein Geschenk, welches der gesamten Menschheit von dem Schöpfer gemacht worden ist. Das persönliche Eigentum aber ist Produkt der Gesellschaft. Ohne diese würde kein Mensch ein solches Eigentum haben, so wenig als er die Erde erschaffen kann. Nehmt einen einzelnen Menschen aus der Gesellschaft weg, gebt ihm eine Insel oder ein Stück festes Land, er wird in diesem Zustande nie ein persönliches Eigentum erwerben; er wird nie reich werden. Und so hängen unter allen Umständen Absichten und Mittel zusammen, die letzteren sind nichts, wenn man die ersteren nicht erreichen kann. Es geschieht so zum Vorteil des gesellschaftlichen Lebens, dass der Mensch zur Erwerbung des persönlichen Eigentums verpflichtet wird, welches er bloß und allein mit seinen eigenen Händen nicht hätte zusammenbringen können. Er ist daher nach allen Gründen des Rechts, der Erkenntlichkeit und des Bürgervertrags verbunden, der Gesellschaft einen Teil von dem wieder zurückzugeben, was er bloß durch sie hat. Ich gründe meinen Satz hier bloß auf ein allgemeines Prinzip, und es ist vielleicht gut, sich bloß an dieses Prinzip zu halten, denn wenn man die Sache mehr im einzelnen betrachtete: so würde man finden, dass das persönliche Eigentum gemeiniglich auf Unkosten der Unglücklichen zusammengebracht wird, welche an dessen Erwerbung arbeiteten, aber nur einen sehr kleinen Lohn für ihre Arbeit bekamen. Der Handwerker hungert im Alter und kommt im Elend um, während derjenige der ihn anstellte, im Überfluss schwimmt.” Mit dieser Beschreibung der Herkunft des persönlichen Eigentums aus dem Zusammenwirken von Menschen und konkret aus der Ausbeutung anderer Menschen wird die naturrechtliche Begründung der “Ausgleichung” um eine sozialkritische Begründung erweitert.

Allerdings führt diese Argumentation bei Paine nicht zur Begründung eines Grundeinkommens. Er plädierte dafür, aus Steuern einen “Nationalfonds” zu gründen, “aus welchem an jeden, der das einundzwanzigste Jahr erreicht hat, die Summe von fünfzehn Pfund Sterling unter dem Namen einer Entschädigung wegen des natürlichen Rechts, das ihm durch das System des Grundeigentums entrissen wurde, ausgezahlt wird; und die Summe von zehn Pfund Sterling jährlich und lebenslänglich an jeden, der das fünfzigste Jahr erreicht hat, und an jeden andern nach Maßgabe ihrer Annäherung an das besagte Alter”. Auch Erwerbsunfähige sollten die Grundrente bekommen: “Es gibt in jedem Lande Blinde, Lahme und Verstümmelte, die nicht im Stand sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Da aber die Blinden, im Ganzen genommen, unter die Alten gehören; so wird der größte Teil von ihnen seine zehn Pfund jährlich bekommen.”

Während die jährliche bedingungslose Zahlung zur teilweisen Absicherung des Lebensabends für alle Alten galt, war die einmalige bedingungslose Zahlung an die Jungen als eine Art Grundausstattung bzw. Starthilfe für den zukünftigen selbständigen Erwerb des Lebensunterhaltes gedacht. Es sollte Grundlage weiterer ökonomischer Teilhabe und eigenständiger Absicherung sein: “Von diesem Geld können sie eine Kuh und das benötigte Ackergerät anschaffen; und anstatt der Gesellschaft zur Last zu sein; welches fast immer der Fall ist, weil die Kinder in der Ehe schneller da sind als die Mittel, sie zu ernähren, können sie arbeitsame und nützliche Staatsgenossen werden […].”

Paine bestand nicht darauf, die Finanzierung der Grundausstattung an junge Menschen bzw. der auch “Leibrente” genannten Grundrente im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit durch eine Erbschaftsteuer sicherzustellen. Er findet diese aber pädagogisch reizvoll, weil “der Erbe der Erste sein wird, der das Monopol der natürlichen Erbschaft in Rücksicht auf Personen verschwinden sieht.” Somit werden alle Erben daran erinnert, dass die Natur zu einem bestimmten Teil eben nicht privates Eigentum ist, sondern allen gehört.

Auf diesem Ansatz von Thomas Paine aufbauend, haben z. B. der US-Amerikaner Thomas Skidmore (1790 – 1832), der Franzose François Huet (1814 – 1869) und Ende des 20. bzw. am Anfang des 21. Jahrhunderts die US-Amerikanerin Anne Alstott und Bruce Ackerman, die Briten David Nissan und Julian Le Grand und die Deutschen  Gerd Grözinger, Michael Maschke und Claus Offe eine bedingungslose einmalige Zahlung an alle jungen Menschen eines Gemeinwesens gefordert (vgl. Blaschke).

Literatur:

Ronald Blaschke, Denk’ mal Grundeinkommen! Geschichte, Fragen und Antworten einer Idee, in: Ronald Blaschke/Adeline Otto/Norbert Schepers (Hrsg.), Grundeinkommen: Geschichte – Modelle – Debatten. Berlin 2010, S. 9-292 (dort Kapitel 1)

Thomas Paine, Thomas Payne an die Gesetzgeber und an die Direktoren der Republik Frankreich. Ein Plan zur Verbesserung der Lage der gesamten Menschheit, Neustrelitz bei dem Hofbuchhändler Michaelis 1798 (Übersetzung von “Thomas Payne, A la législature et au Directoire, ou La justice agraire opposée à la loi aux privilèges agraires”, Paris 1797 

Yannick Vanderborght/Philippe Van Parijs, Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags, Frankfurt/Main 2005, S. 21