Grundeinkommen wird „gesellschaftsfähig“

Archiv 13.11.2010 Druckversion

Die von Götz Werner in Auftrag gegebene Studie kommt zur rechten Zeit: Tausende Menschen in Berlin demonstrieren und feiern für das bedingungslose Grundeinkommen (BGE), der Petitionsausschuss des Bundestags befasst sich mit einer Grundeinkommens-Petition, Ex-Ministerpräsident Althaus (CDU) präsentiert sein modifiziertes Bürgergeld-Konzept und in der SPD ist es immerhin der Kreisverband Rhein-Erft, der auf einem speziell dafür angesetzten Parteitag das Konzept „Solidarisches Grundeinkommen“ mit großer Mehrheit absegnet. Alles innerhalb weniger Tage. Da ist es gut, einmal genauer zu erfahren, wie die Gesellschaft insgesamt über ein Grundeinkommen denkt. Obwohl die Studie bisher ohne detaillierte Dokumentation veröffentlicht ist, geben die Verfasser doch einige wichtige Ergebnisse bekannt.

Eine erste wichtige Feststellung: Das Grundeinkommen ist anscheinend schon viel bekannter, als bislang erwartet wurde. Oft frustrierend sind die Erfahrungen, die Grundeinkommensbefürworter machen, wenn sie mit Durchschnittsbürgern ins Gespräch zu kommen suchen. Und seien wir ehrlich: In die Mainstream-Diskussionen hat das BGE bislang kaum Eingang gefunden, trotz der bundesweiten CDU-Arbeitsgruppe und dem Grünen Parteitagsthema Grundeinkommen 2007, trotz diverser Fernsehauftritte (zumeist Götz Werner, aber auch z. B. Michael Opielka oder Susanne Wiest), trotz gelegentlicher Artikel in allen Zeitungen von Links bis Rechts. Obwohl das Bundesverfassungsgericht im Februar ein „Recht auf existenzsicherndes Einkommen“ formulierte und Hartz IV erneut diskutiert wurde, wird das Thema Grundeinkommen im Bereich des Regierungshandelns bislang genauso wenig ernst genommen wie von der Oppositionspartei SPD. Und auch bei den kleineren Parteien im Bundestag ist das BGE nur ein Thema von Minderheiten, die zwar an der Basis und bei parteiinternen Umfragen Gewicht haben, aber an der Spitze kaum repräsentiert sind.

Die Studie belegt jedoch: 37,5% der Bundesbürger – also 3 von 8 – kennen das bedingungslose Grundeinkommen. Der Anteil derer, die öfter oder gelegentlich von Grundeinkommen „bzw. verwandten Systemen“ gehört haben, liegt bei Hochschulabsolventen sogar bei 80 Prozent. Immerhin 6 bis 7 Prozent verfolgen die Debatte laufend.

Die Zustimmung zum BGE ist am ehesten bei denen zu finden, die nicht oder noch nicht am Arbeitsmarkt präsent sind. Auf einer Skala von minus 4 bis plus 4 wird für das BGE ein Wert von durchschnittlich 0,62 ermittelt – bei Nicht-Erwerbstätigen und Auszubildenden deutlich mehr. Sogar die am wenigsten begeisterten Selbständigen sehen das BGE immer noch eher positiv als negativ (+0,29). Die Werte bei den Rentnern liegen mit 0,36 ebenfalls unter dem Durchschnitt – sie beziehen ja bereits großenteils eine dem BGE vergleichbare Leistung.

Besorgniserregend ist das Ergebnis, dass die Zustimmung zum BGE mit dem Bildungsgrad eher ab- als zuzunehmen scheint, wobei die Autoren der Studie dies als statistisch nicht signifikant bezeichnen. Hier muss jedenfalls noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Was sind denn insgesamt die Gründe für die Zustimmung? Als erstes wird die Unabhängigkeit vom Arbeitgeber, vom Partner oder den Eltern genannt. Außerdem die Bedingungslosigkeit – die Reduzierung der eigenen Arbeitszeit stand ausdrücklich nicht im Vordergrund. Das BGE wird also nicht als Hängematte, sondern als emanzipatorisches Instrument verstanden, das dabei hilft, sich auf eigene Füße zu stellen.

Auf diesen Aspekt geht die Studie näher ein: Obwohl 45 Prozent der Befragten glauben, dass mit dem BGE das Arbeitsangebot zurückgeht, wollen 72 Prozent im Prinzip genauso weiter arbeiten wie bisher. Obwohl in der Befragung keine Vorgaben gemacht wurden, wie hoch das BGE sein würde, wagen die Verfasser der Studie die Aussage, dass die bisher Erwerbstätigen ihre Arbeitsleistung um durchschnittlich 4,3 Wochenstunden verringern würden. Deutlich weniger arbeiten würden mit dem BGE Menschen in Aushilfstätigkeiten, in der Landwirtschaft und im Handel. Mehr arbeiten wollen dagegen bisher nicht Erwerbstätige, also Rentner, Hausfrauen, Erwerbslose und andere Nichterwerbstätige.

Insgesamt würde sich im Bevölkerungsdurchschnitt das Arbeitsangebot mit einem bedingungslosen Grundeinkommen sogar um 2,4 Wochenstunden erhöhen – ein sensationelles Ergebnis. Das bisherige Hauptargument der BGE-Gegner, das oft gebetsmühlenhaft wiederholt wird, die Menschen ließen sich bei Grundeinkommen nicht mehr motivieren und würden nur noch in der Hängematte liegen (oder vor dem Fernseher sitzen), ist durch die Studie widerlegt.

Mit einer besseren Entlohnung durch die Arbeitgeber könnten auch diejenigen Menschen am unteren Ende der Lohnskala, die ihre Arbeitszeit mit Grundeinkommen reduzieren wollen, stärker motiviert werden, im Arbeitsleben zu verbleiben. Es erscheint also durchaus denkbar, dass mit einer vorausschauenden Einkommenspolitik, die das BGE begleitet, die Arbeitsbereitschaft insgesamt gestärkt werden könnte – wobei die Tätigkeiten möglicherweise vielseitiger und weniger auf Erwerbsarbeit fixiert wären als bisher.

Auch der Schwarzarbeit widmet sich die Studie – rund ein Drittel der geleisteten Schwarzarbeit würde mit einem Grundeinkommen wegfallen – eine positive Nachricht für die Finanzämter. Immerhin 89 Prozent halten die Teilnahme am Erwerbsleben für zentral für die Selbstverwirklichung – das Arbeitsethos ist nach wie vor hoch, das würde sich auch mit dem Grundeinkommen nicht ändern. Andererseits wird der gesellschaftliche Stellenwert der Erwerbsarbeit als „zu hoch“ bemängelt und ehrenamtliches Engagement sehr geschätzt. Die Einkommenshöhe wird nach wie vor generell als Leistungsanreiz betrachtet – die Befürwortung des Grundeinkommens heißt also nicht, dass universelle Einkommensgleichheit herbeigesehnt wird.

Die Studie macht deutlich, dass nach fünf Jahren Diskussion des Grundeinkommens in der Öffentlichkeit schon eine Menge erreicht wurde. Das Thema ist in weiten Kreisen bekannt, auch die Zustimmung ist größer, als das vielleicht manch einer für möglich gehalten hätte. Es dürfte sinnvoll sein, sowohl Rentnern als auch Selbständigen das Thema noch näher zu bringen, und insgesamt die Aufklärung zu intensivieren. Wichtig erscheint, die Anschlussfähigkeit des Themas an aktuelle Debatten zu Hartz IV (die dann nicht nur um die Höhe kreisen dürfen, sondern z. B. um die Abrüstung von Bedingungen) und zu anderen Themen herzustellen: Kindergeld, Bildung, Steuervereinfachung oder „sichere Rente“.

3 Kommentare

Alexander Janke schrieb am 14.11.2010, 01:31 Uhr

Anschlussfähigkeit, genau, das ist eine der Stärken: Mit der Idee des BGE kann man bei vielen Themen mitreden und die Frage aufwerfen, wie das mit dem BGE laufen würde.

Jochen Jawohl schrieb am 02.03.2011, 14:03 Uhr

Wie kann die Idee des bedingungslosen Grundeinkommen denn am besten bekannt gemacht werden?

Ich habe leider den Eindruck, dass genau das Gegenteil angestrebt wird, denn sonst müsste längst eine der bekannten fünf Parteien dies im Wahlprogramm haben. Dies mag daran liegen, dass das bGE ein gravierender Nachteil für Reiche wäre, jedoch m.E. auf jeden Fall ein Vorteil für die MEHRHEIT der Bevölkerung (Korruptionssumpf!).

Wann kommt endlich eine Volksbefragung, in der das Volk selbst über die jeweilige Höhe entscheiden könnte und ob es überhaupt kommt?

Bisher hat sich unsere Gesellschaft dahin entwickelt, dass man für Arbeit eine Gegenleistung in Form einer Bezahlung erhält und dass sich die Menschen untereinander in ihren Leistungen vergleichen. Dies wäre wohl mit einem bedingungslosen Grundeinkomenn auch nicht von heute auf morgen zu ändern. Daher plädiere ich persönlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen mit einem möglichst niedrigen Satz, der allerdings auf jeden Fall für ein Existenzminimum reichen müsste.

Andrija Šestić schrieb am 08.03.2011, 16:05 Uhr

Der besonnene u.redliche Mensch kann eine Frage(BGE a`la W.Götz eingeschlossen)von allen Seiten ohne Vorurteil betrachten,der gemeine und befangene Mensch ist hingegen voll von Vorurteilen und kann eine Frage nur von einer Seite aus betrachten.

BGE als unantastbare Menschenwürde(Art 1 GG)

ist durch Streichung aller Privilegien und überflüßiger Verwaltung umsetzbar.

Andrija Šestić, Garching b.München

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