Gewerkschaftsfrauen treiben BGE-Diskussion voran

Ronald Blaschke 14.08.2018 Druckversion

Die Frauen in den Gewerkschaften haben ein gutes Gespür für Notwendigkeiten und gesellschaftliche Herausforderungen. Sie bringen die Diskussion zum Grundeinkommen in den Gewerkschaften voran. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden voriges Jahr zwei entsprechende Beschlüsse gefasst – der eine in der IG BAU*, der andere von der DGB-Bundesfrauenkonferenz**.

Die Frauen der IG BAU begründen ihren Antrag wie folgt: „Es ist ein Gebot der Menschenrechte und unseres Grundgesetzes, dass jeder Mensch ein Recht auf ein Leben in Würde hat. Eine wirtschaftliche Grundsicherung, die jedem Bürger ohne weitere Bedingungen zusteht, würde dies sicherstellen.“ Sie halten es für notwendig, dass sich die Gewerkschaften zum Grundeinkommen positionieren und die Diskussion zum Grundeinkommen mitgestalten, anstatt sie anderen gesellschaftlichen Gruppen zu überlassen.

Die IG-BAU-Frauen brachten ihren Antrag, die Grundeinkommensdiskussion aktiv mitzugestalten, nicht nur in ihre eigene Gewerkschaft, sondern auch in die DGB-Bundesfrauenkonferenz ein.

Mehr über die Aktivitäten der IG-BAU-Frauen findet sich in der jüngst veröffentlichten Broschüre „Care-Revolutionieren mit Grundeinkommen?“ (S. 8 ff.).

* Antrag zum Bedingungslosen Grundeinkommen an den 22. Ordentlichen Gewerkschaftstag der IG BAU, 09.-12. Oktober 2017, Berlin

Status: angenommen

Antragsteller/in: A006 BZV Südbaden

Diskussion des Themas „Bedingungsloses Grundeinkommen“ in der IG BAU

Der 22. Ordentliche Gewerkschaftstag 2017 möge beschließen:

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt diskutiert in ihren Gremien auf allen Ebenen die Frage „Welche Position bezieht die IG BAU zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)?“ Der Bundesvorstand und der Gewerkschaftsbeirat werden beauftragt, diese Diskussion zu organisieren. Sie findet innerhalb der nächsten vier Jahre statt und hat das Ziel, eine gemeinsame Position zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) zu entwickeln und aus gewerkschaftlicher Sicht wichtige Kriterien zu formulieren.

Begründung: Es ist ein Gebot der Menschenrechte und unseres Grundgesetzes, dass jeder Mensch ein Recht auf ein Leben in Würde hat. Eine wirtschaftliche Grundsicherung, die jedem Bürger ohne weitere Bedingungen zusteht, würde dies sicherstellen. Die momentan in Deutschland existierende Grundsicherung in Form von „Hartz IV“ ermöglicht kein Leben in Würde und Selbstbestimmung. Durch die Androhung von Strafen bis hin zur kompletten Streichung verursacht sie massive Existenzängste. Sie zementiert die Abhängigkeit von der Erwerbsarbeit. Lohndumping und 1 €-Jobs sind die Folge. Schon jetzt leben nur vier von zehn Menschen von ihrer Erwerbsarbeit. Alle anderen leben von staatlichen oder privaten Transferleistungen. In Deutschland kann nicht einmal jede zweite Frau langfristig ihre Existenz aus ihrer eigenen Erwerbsarbeit absichern (WSI Mitteilungen 3/2013). Durch ein BGE wären alle Bürger und Bürgerinnen finanziell unabhängig. Für alle Menschen wären die Grundbedürfnisse gedeckt und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich. Es gibt sehr unterschiedliche Modelle, wie ein BGE aussehen könnte. Deshalb halten wir es für wichtig, dass wir uns als Gewerkschaft dazu positionieren, die Diskussion mitgestalten und nicht anderen gesellschaftlichen Gruppen überlassen.

** Beschluss der 19. DGB-Bundesfrauenkonferenz, 23.-25. November 2017, Berlin

D013: Diskussion des Themas „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Antragsteller/in: Bundesfrauenkonferenz der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

Status: angenommen

Sachgebiet: D – Sozialpolitik Diskussion des Themas „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Die 19. DGB-Bundesfrauenkonferenz möge beschließen:

Die DGB-Frauen diskutieren in ihren Gremien die Frage „Welche Position beziehen wir zum Bedingungslosen Grundeinkommen?“ Die Abteilung Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik beim DGB Bundesvorstand wird beauftragt, diese Diskussion zu organisieren. Sie findet innerhalb der nächsten vier Jahre statt und hat das Ziel, aus gewerkschaftlicher Sicht wichtige Kriterien zu formulieren und eine gemeinsame Position zum Bedingungslosen Grundeinkommen zu entwickeln.

Foto: Pixabay, CC0 Creative Commons

Ein Kommentar

Daniel Krudan schrieb am 15.08.2018, 11:49 Uhr

Was wären wir nur ohne die Frauen? BGE und Frauenrechte gehören zusammen. Und man kann nicht oft genug an die Gebote der Europäischen Sozialcharta + Europäische Menschenrechtskonvention erinnern!!!

Einen Kommentar schreiben

Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Bitte beachten Sie die Regeln für die Veröffentlichung von Kommentaren.