Entwurf für die Statuten des Netzwerks Grundeinkommen

Redaktion 14.11.2008 Druckversion

Auf der Mitgliederversammlung am 13.-14. Dezember in Köln sollen die neuen Statuten des Netzwerks Grundeinkommen beschlossen werden. Höchste Zeit, letzte Retuschen am aktuellen Entwurf zu diskutieren. Bereits im August hat ein Entwurf vorgelegen, der im Oktober noch einmal von Christoph Schlee präzisiert wurde. Der Entwurf (PDF-Datei, 92 KB) hat bisher lediglich einen Kommentar von Reinhard Börger hervorgerufen, der hiermit wiedergegeben wird:

    Ich möchte „drei Vorschläge machen:

    Zu II. 4: Hinter den zweiten Satz möchte ich den Satz einfügen: Wer einen Antrag gestellt hat, hat das Recht, ihn umverändert in die MV einzubringen, wenn er/sie ihn nicht früher zurückgezogen hat.

    Begründung: Die Antragskommission soll das Verfahren vereinfachen und ähnliche Anträge zusammenfassen. Dies ist meist im Sinne der Antragsteller. Sie soll aber nicht das Recht haben, Anträge ihnhaltlich zu verändern. Die Entscheidung darüber, was eine inhaltliche Änderung ist und was nicht, sollte letztlich beim Antragsteller liegen; nur er kann eintscheiden, ob seine Intentionen noch gewahrt sind. In den meisten Fällen wird er ohnehin mit den Vorschlägen der Antragskommission einverstanden sein. Wenn der Antrag zu abstrus ist, kann die MV ihn immer noch schnell ablehnen.

    Zu IV. 1: Ich würde im letzen Satz „eine Frau“ durch „mindestens eine Frau“ ersetzen. Aus dem Text geht m.E. nicht klar hervor, ob die Frau und das RI-Mitglied zwei verschiedene Personen sein müssen; obige Formulierung sagt klar, dass sie auch identisch sein können; die Bedingung ist also erfüllt, wenn eine Frau gewählt ist, die Mitglied einer RI ist. Da es ohnehin schwierig werden könnte, Positionen zu besetzen, sollten die Statuten möglichst viele Möglichkeiten offen lassen.

    Zu IV: Das muss m.E. in den Statuten nicht so ausführlich geregelt werden. Außerdem soll der NWR selbst entscheiden, welche Aufgaben er selbst wahrnimmt und zu welchen er externe Referenten heranzieht. Letzteres sollte möglich, aber nicht notwendig sein. Ich schlage daher an Stelle des Pargraphen den Satz vor: „Der NWR kann zur Erfüllung seiner Aufgaben externe Referent(inn)en benennen.“ Wenn es gewünscht wird (was aber m.E. nicht nötig ist) könnte der Satz angefügt werden: „Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit, die Akquisition von Spenden und die Unterhaltung einer Geschäftsstelle.“

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6 Kommentare

Gisela Brunken schrieb am 16.11.2008, 17:25 Uhr

Ich schließe mich den Vorschlägen von Reihard Börger an, auch der Formulierung \"mindestens eine Frau\".

Der Satz \"Die Sprecher sollten geschlechtsparitätisch besetzt werden.\" und viele weitere Sätze wurden auf der letzten Mitgliederversammlung nicht beschlossen. Ich bitte darum, nicht einfach etwas dazwischen zu schreiben.

Reinhard Börger schrieb am 18.11.2008, 11:35 Uhr

Ist es wirklich so, dass sich außer Gisela Brunken und mir niemand fürr die Statuten interessiert? Leider war ich nicht in Köln, da ich kurzfristig mit Gesundheitsproblemen zu kämpfen hatte; nächsten Monat werde ich aber wahrscheinlich kommen. Leider stand der Entwurf im Internet auch nicht an einer so promimenten Stelle und fiel mir daher zunächst wohl vielen nicht auf. Das ist jetzt glücklicherwiese anders. Daher fände ich es gut, wenn der Entwurf jetzt im Internet diskutiert würde, damit sich die Diskussionen auf der MV nicht unnötig lange hinziehen. Generell fande ich es gut, sich zu überlegen, was überhaupt in den Statuten stehen soll. Viele Dinge sind zwar wünschenswert, müssen aber nicht unbedingt in den Statuten geregelt werden; ich bin für möglichst kurze Statuten.

Theophil Wonneberger schrieb am 22.11.2008, 11:32 Uhr

Ich schließe mich den beiden Kommentaren an und erweitere die Liste der Änderungsvorschläge:

Es sollte kenntlich gemacht werden, woher die fettgedruckten Ergänzungen stammen.

§2, Abs.3 Vorschlag: \"Die MV tagt öffentlich\". Dies führt zu weniger Irritationen in Bezug auf die nächsten Sätze.

§3, Abs.2a Ergänzung im zweiten Satz: \"Die Sitzungen\". Ergänzungsvorschlag: \"Die Sitzungen können bei Bedarf auch virtuell, per Telefonkonferenz oder schriftlich im Umlaufverfahren stattfinden.\" Das würde bei einer möglichen Häufung der Sitzungen die Kosten senken.

§3, Abs. 6. Noch mal explizit sagen, daß die Aufgabe des NWR darin besteht, die MV vorzubereiten.

§4, Abs. 4. Selbes Problem wie beim NWR: Die Treffen der Sprecher evtl. nicht unbedingt physisch.

Theophil Wonneberger schrieb am 26.11.2008, 12:05 Uhr

Ergänzungsantrag zu den Statuten betreffend nezwerkweite Arbeitsgruppen

Umbenennung von § V in:

Regionale Initiativen und netzwerkweite Arbeitsgruppen

Ergänzung um Absatz 4:

Um die Arbeit im Netzwerk Grundeinkommen effektiver zu gestalten, können bei Bedarf netzwerkweite thematische Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Sie sind in ihrer Arbeit selbständig und nur den Statuten des Netzwerkes verpflichtet. Aufgabe der Arbeitsgruppen ist es, thematische Schwerpunkte zu setzen und zu vertiefen und ggf. Vorschläge zu erarbeiten, die vom Netzwerkrat oder von der MV beschlossen werden können.

Ergänzung um Absatz 5:

Die Arbeitsgruppen wählen eineN SprecherIn, der die Gruppe nach außen vertritt und als Ansprechpartner die Kommunikation mit dem Netzwerk aufrecht erhält. Die Arbeitsgruppen können beim Netzwerkrat auf begründeten Antrag ein Budget erhalten, über dessen Verwendung sie dem Netzwerkrat rechenschaftspflichtig sind.

Wolfgang Schlenzig schrieb am 27.11.2008, 12:39 Uhr

Ich plädiere dafür, den Detailliertheitsgrad der Aussagen in den Abschnitten I bis VII so gering wie möglich zu halten und nicht durch unnötige \"Festzurrungen\" die Netzwerkarbeit zu verengen, oder komplizierter zu machen.

Ich stelle aber einen Änderungsantrag:

Die finanziellen Aufgaben des Netzwerkes sind unzureichend beschrieben, würden demzufolge erwartungsgemäß bald Schwierigkeiten bereiten, bedürfen mehr Verantwortungszuordnung und Transparenz

Alle Hinweise im Statut auf Vergütungen sollten raus. Sie sind anspruchsbezogen undifferenziert.

Dagegen sollte in den Abschnitt III NWR ein weiterer Unterpunkt 7:

Der NWR bestimmt aus seinen Reihen einen Schatzmeister, der unterstützt von einem 3-5 köpfigen Gremium aus Netzwerkmitgliedern, einen jährlichen Finanzplan erstellt, welcher vom NWR bestätigt wird. Auf den jährlichen MV erstattet er den Finanzbericht, den die MV bestätigt.

Abrechnungen zu Aufwendungen von NWR- Mitgliedern und Netzwerk-Sprechern werden nach Kassenlage angemessen erstattet.

Externe Beauftragungen bedürfen der Zustimmung des NWR.

Das Finanzjahr des Netzwerkes geht von Oktober bis Oktober(um die aktuelle Berichterstattung auf den ordentlichen MV sicherzustellen, die bisher immer am Ende des Jahres stattfanden) .

Wolfgang Schlenzig schrieb am 30.11.2008, 09:54 Uhr

Die Version vom 27.11. hat die Statuten nicht verbessert. Es sind noch mehr Detaillierungen reingekommem.

Wir wollen uns doch in ganzer weltanschaulicher Breite des Netzwerkes einen gemeinsamen Verhaltens- und organisatorischen Nenner fixieren. Da helfen \"min.\" und \"1/10\", \"Arbeitsgruppen wählen Sprecher\" oder die Klausel bezüglich Nachrücker oder Nachwählung nicht.

Wir sind keine Partei.

Ich wiederhole mich, wenn ich auch eingedenk des Aufrufes von Schlee, an klare und eindeutige Formulierungen bezüglich der Finanzierung und die Geldverwendung apelliere, die ich noch nicht sehe.

Ansonsten unterstütze ich Gisela Bunken bezüglich Ihres Standpunktes zu Punkt 5 bei Mitgliedschaft und Punkt 4 bei NWR.

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