Anmerkungen zur ‚Zwischenbilanz zum Grundeinkommen’ von Götz Werner

Paul Willems 15.07.2008 Druckversion

Unbestreitbar gehört Götz Werner zu den ‚Stars’ der Grundeinkommensbewegung. Seine Verdienste um eine öffentlich wirksame Kenntnisnahme eines Neuansatzes in der Gesellschaftspolitik sind unbestreitbar. Gerade aus dem zunächst irritierenden Kontrast, dass ein Unternehmer – und ein erfolgreicher zumal – sich um Probleme der gesellschaftlichen Teilhabe und des würdigen Lebens aller Bürger sorge, speist sich ein Großteil der zunehmenden Aufmerksamkeit für gesellschaftliche Fehlentwicklungen („Hartz IV ist offener Strafvollzug“, Götz Werner) und visionäre, befreiende Neuansätze im Sinne eines bGE.

Götz Werner trägt auch in seiner Zwischenbilanz mit bekannt erfreulicher Vehemenz vor,

    „ [M]an müsse die Idee (des Grundeinkommens, d. Verf.) erst einmal denken können, man müsse sie zulassen, dann entfalte sich von allein eine Dynamik im Bewusstsein der Gesellschaft, habe ich damals formuliert. Genau das ist eingetreten: Die Idee geistert keineswegs nur in kleinen Zirkeln hoffnungsloser Idealisten oder radikaler Spinner herum, sondern sie wird tatsächlich überall diskutiert und weitergedacht. Und das inzwischen sogar viel sachlicher und zugleich fantasievoller als noch vor knapp zwei Jahren, als der Vorwurf der Fantasterei stets sehr schnell zur Hand war.“

Und er setzt nicht weniger drastisch nach – trotz seiner Kritik an den politischen Mühen um einen Mindestlohn, den er für abwegig hält unter marktwirtschaftlichen Bedingungen, aber erst recht unter denen eines bedingungslosen Grundeinkommens:

    „Allerdings hat die Diskussion um Mindestlöhne unbestritten auch etwas Gutes: Sie hat erneut ein allgemeines Bewusstsein dafür geschaffen, dass jeder Mensch ein Einkommen braucht, von dem er menschenwürdig leben kann.“

Dennoch oder gerade darum verlohnt ein kritischerer Blick auf seine eigene Zwischenbilanz. Darin formuliert er einen Wandel in den ‚Standardeinwänden’ früherer Zeiten gegen ein bGE. Die ‚klassischen’ Einwände, nach Einführung eines bGE’s ginge doch niemand mehr ‚arbeiten’, seien abgelöst worden durch Fragen einer möglichen oder eben unmöglichen Finanzierung. Und diese Debatte werde zudem sachlicher geführt. Statt der in der Frühzeit der Diskussion vorherrschenden „Milchmädchenrechnungen“, die flugs zu beweisen trachteten, dies sei unmöglich und bloße Phantasterei, setze sich heute die Tendenz durch, lediglich die Deckungslücke zwischen heute schon ausbezahlten Sozialleistungen und einem Betrag X, der aufzubringen sei in Abhängigkeit von der Höhe des auszuzahlenden Grundeinkommens – die Diskussion scheint sich hier auf eine Höhe von 600 bis 800 Euro plus/minus Einrechnung oder Zuzahlung in einigen Feldern, z.B. Krankenkassenbeiträgen) – in Rechnung zu stellen. Eine Deckungslücke, die Götz Werner auf ca. 70 Milliarden Euro (bezogen auf 800 Euro GE) beziffert. Relativ kommod aufzubringen über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf EU-konforme 25 Prozent (ergibt rund 50 Milliarden) und eine Streichung einiger Privilegien in der Einkommens- und Ertragssteuer (ergibt: den Rest).

Soweit, so gut?

In der Folge diskutiert Götz Werner drei mögliche Umsetzungszugänge (Labor-, Häppchen- und Wellenmethode), über die der geneigte Leser sich am angegebenen Ort detailliert in Kenntnis setzen sollte. Hier soll es darum gehen, auf eine auch und gerade in der Finanzierungsfrage und den Umsetzungsstrategien mehr oder weniger verborgene Tücke hinzuweisen. Zur Häppchenmethode nämlich, formuliert Werner folgende Überlegung:

    „Anders als bei der Labormethode würde man im Falle der Häppchenmethode ein Grundeinkommen zwar sofort für alle einführen, dessen Betrag aber, ausgehend von einer niedrigen Summe, in mehreren Staffeln erhöhen. Die Kernfrage hier lautet natürlich: Mit wie viel fängt man an? Selbst wenn man unterstellt, dass ein gesellschaftlicher Bewusstseinswandel sämtliche politischen Blockaden aufgelöst hätte, ist dies zugleich das Problem.

    Setzt man den Betrag nämlich zunächst sehr vorsichtig an, verringert man zwar die Anpassungsprobleme bei der Neustrukturierung der volkswirtschaftlichen und fiskalischen Zahlungsströme. Aber zugleich wird es, je niedriger man den Betrag wählt, umso schwieriger, von seinem Grundeinkommen auch nur die existentiellsten Grundbedürfnisse zu decken. Setzt man den Einstiegsbetrag dagegen zu hoch an, wird man nicht nur stärker mit strukturellen Verwerfungen, sondern zumindest in der Anfangsphase auch mit merklichen Mitnahmeeffekten zu tun haben.

    Wie auch immer man den Betrag wählt, die flächendeckende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle wäre ein gewaltiges, im Grunde beispielloses soziales Experiment. Der Versuch, so weiter zu machen wie bisher, wäre es zwar nicht minder. Doch meiner Neigung, zwar revolutionär zu denken, aber vorzugsweise evolutionär zu handeln, kommt dieses Vorgehen nicht sonderlich entgegen.“

Ausdrücklich stimme ich der Einschätzung Werners zu, „(…) zwar revolutionär zu denken, aber vorzugsweise evolutionär zu handeln (…).“

Werner bevorzugt klar die Wellenmethode, die zunächst die Kinder und Rentner mit einem auf deren Ansprüche modifizierten Einkommen versieht. Ein sicher pragmatischer und angesichts der Notlagen dieser Gruppen sinnvoller Schritt. Aber einer in Richtung bGE?

Es verbleibt die ‚Tücke’, die in der Ablehnung der Häppchenmethode durch Werner präzise benannt ist und der gegenüber der Verweis auf die Wellenmethode wie eine Ablenkung wirkt. Die von Werner bezeichnete Schwierigkeit des Ansatzes eines flächendeckenden GE’s ist nämlich einerseits durch die Wellenmethode keineswegs auszuhebeln und andererseits die Crux aller bisherigen Finanzierungsvorschläge. Denn zwischen den benannten konkurrierenden Ansätzen (zu niedrige Zahlung = nicht einmal die Deckung der existentiellsten Grundbedürfnisse; zu hoher Ansatz = strukturelle Verwerfungen + anfängliche starke Mitnahmeeffekte) werden allzu schnell die ‚hehren’ visionären Ziele – ein Paradigmenwechsel soll es doch sein? – zerrieben, zumal wenigstens in der Tendenz eine gewisse Mutlosigkeit bei den Finanzierungsmodellen vorherrscht. Man lässt angesichts der aufzubringenden Finanzierungsmittel lieber die Taube auf dem Dach. Die relativ allgemeine Überlegung zu den Negativeffekten eines zu hohen Ansatzes, wie Werner sie angibt (Verwerfungen/Mitnahmeeffekte), liest sich wie eine verdeckte Kapitulation vor den Finanzierungsproblemen eines weniger zaghaften Ansatzes in Sachen bGE. Wer hat vor einiger Zeit bloß von 1500 Euro Grundeinkommen gesprochen?

Der notwendige und sinnvolle Pragmatismus darin, wie hereinzukommen sei in die Umsetzung eines Grundeinkommens, darf jedoch gerade die eigentliche Vision nicht ernstlich beschädigen. In seinem Rückblick stellt Werner zwei grundlegende Mechanismen, der Umsetzung eines bGE’s das Wasser abzugraben, vor: die Rechenfalle (ergibt Unsinn) und die Abstraktionsfalle (ergibt heiße Luft). Beide führen zum gleichen Ergebnis: Null. Andererseits aber ist auch eine wie immer auch geartete Umsetzung der Vision kaum erfolgversprechend, wenn diese die Vision nicht mitnimmt oder sie gar ‚verrät’. Dem widerspricht nicht, bescheiden zu beginnen und in Etappen zu planen. Aber nicht jeder bescheidene Ansatz passt. Ein ‚niedriger’ Ansatz, wie Werner richtig formuliert, taugt nicht einmal zur Absicherung der Menschen gegen ganz handfeste Lebensnot. Und die Aussicht, wenn sie denn überhaupt glaubwürdig ist, es gebe später mehr, hilft nun einmal den betroffenen Menschen nicht über den aktuellen Tag. Und wenn dem so ist: Da bleibt kein Raum mehr, um an Visionen zu glauben. Was liegt also näher, als den ‚richtigen’ Ansatz für ein flächendeckendes Grundeinkommen, das seinen Namen verdient, dort anzusiedeln, wo nach dem heutigen Stand (und ein wenig altmodisch formuliert) ein bloßes Überleben sich zum Leben-Können wandelt? Und ist nicht eine solche vergleichsweise ‚abstrakte’ Forderung betriebs- wie volkswirtschaftlich ‚konkret’ zu errechnen? Und hernach erst, was es braucht, das zu finanzieren – und woher man die Mittel in einer, so heißt es doch, ‚reichen’ Gesellschaft heranzuholen sind? Ist eine solche Hierarchie der Entscheidungen ein ‚Verdampfen lassen in den Wolken’ oder eine notwendige Bedingung, um den visionären Gehalt der Idee zu schützen?

Im Zusammenhang mit dem, was Götz Werner zum Schluss seines Rückblicks hin formuliert, wird die Bescheidenheit in der Benennung einer Höhe des (flächendeckenden) Grundeinkommens besonders brisant. Götz Werner führt, nachdem er zuvor mit ganz konkreten Zahlen die Not großer Bevölkerungsschichten dokumentiert, aus:

    „Und doch geht es in Wahrheit um etwas ganz anderes. Das bedingungslose Grundeinkommen ist überhaupt keine Antwort auf Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne oder die wachsende Verarmung von Teilen der Bevölkerung. Das Grundeinkommen hat im Kern gar nichts mit Sozialpolitik zu tun, auch wenn die Debatte leider immer noch zu stark von dieser Wahrnehmung getrübt wird. Nein: Unsere Gesellschaft braucht ein Grundeinkommen, weil sich die Grundbedingungen der Arbeit dramatisch verändern.“

So wird es kaum gehen. Die Abspaltung eines wichtigen Aspekts von anderen nicht weniger wichtigen Aspekten, die nur in der Gesamtheit die Idee des Grundeinkommens stark machen, verwundert. Die Idee des Grundeinkommens, in der Tat von mehreren Diskutanten mit unterschiedlichen Nuancen besetzt, greift doch gerade darum in unterschiedlichen ‚Milieus’ und über die Parteigrenzen hinaus, weil sich hier (mindestens) vier zentrale und zusammengehörige Denkstränge miteinander offensiv verbinden:

  1. Die Idee einer kulturellen Sprunges der ‚bürgerlichen Gemeinschaft’: Das Grundeinkommen bestärkt – mit gewissem Recht ließe sich auch sagen: begründet erstmals materiell – die Autonomie des Individuums. Die Karten zwischen Staat, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden neu gemischt. Ist das auf niedriger Grundlage überhaupt sinnvoll denkbar?
  2. Ohne die Umkehrung eines seit langer Zeit anhaltenden Sozialabbaus und in Intensität wie Volumen zunehmendem Umverteilens von Unten nach Oben, sprich: ohne Umkehrung des progressiven Auseinanderklaffens von Armut und Reichtum ist eine Bürgerordnung auf Augenhöhe nicht zu erzielen. Ein Grundeinkommensansatz, der hier nicht ein glaubwürdiges Signal setzt, verfehlt seinen Sinn.
  3. Der Wandel der Arbeitswelt ist sicher ein wichtiger Punkt. Ihm ist mit dem Grundeinkommensmodell zu begegnen und den Menschen ist im ‚aktivierenden’ Sinne Luft zu verschaffen gegenüber einem inhumanen Flexibilitätsgebot.
  4. Die bisherigen kompensatorischen sozialpolitischen Abwehrmaßnahmen verfangen nicht und bleiben chronisch unterfinanziert (wie allgemeine staatliche Infrastrukturmaßnahmen auch). Korrekturen hier befördern bloß weiteren Sozialabbau bzw. statistischen Schönfärbereien. Das ‚Finanzierungsproblem’ ist eine grundsätzliche Problematik gerade auch unter den Bedingungen des ‚alten’ Systems. Demgegenüber setzt die Architektur eines bGE auf Ermöglichung und Potentialentwicklung und notwendig auf neue Finanzierungsstrategien.

Aus alldem folgt, dass in Sachen Finanzierung die ‚abstrakte’ Festsetzung eines sinnvollen Ansatzes (Höhe des Grundeinkommens) gegenüber einem pragmatischen, konkreten Finanzierungs- wie Umsetzungsansatz ‚unbedingt’ die Oberhand behalten muss.

In den Finanzierungsfragen wird zwar stets una voce der ‚visionäre’ Aspekt des Grundeinkommensansatzes betont, in den ‚Rechnungen’ freilich überwiegt ein merkwürdiger Pragmatismus, der die darin angenommenen Zahlungen nicht einmal kritisch, sondern ganz und gar nicht mit den ‚Visionen’ vergleicht!

Kompromisse – ja, aber nicht gegen die Idee gerichtet. Was bleibt sonst vom würdevollen Leben?

©2008 paul willems
www.brandstiftung.de

3 Kommentare

Agnes Schubert schrieb am 17.07.2008, 08:12 Uhr

Kompromisse gegen die Idee?

Was ist denn spektakulär neu an der Idee eines BGE?

\"Existenzsichernd\"? Sicher ein hehres Ziel, das auf Grund gesellschaftlicher Veränderungen aber immer wieder neu bewertet und neu gefordert werden muss. Aber neu? Nein! Den Kampf um mehr bis zu wenigstens einem Minimum gibt es bereits heute für Lohn, Rente , Sozialhilfe ... und auch mit einem eingeführten BGE wird er nicht einfach ein für allemal beendet sein.

Wirklich neu ist das \"bedingungslos\". Da ist BGE die Revolution, die neue Qualität. Ist das geschafft, bleibt der Weg der Evolution, der ewige Kampf um die Erhöhung, um die Quantität, bei dem sich die Fronten wieder zwischen oben und unten stellen.

Was also spricht gegen eine Einführung eines vorläufig *zusätzlichen* aber nicht allein existenzsichernden bedingungslosen Einkommens bei sonstiger annähernder Beibehaltung des Status Quo, um diesen Paradigmenwechsel zu schaffen? Ohne sichtbare abrechenbare Gegenleistung Geld zu bekommen, ist das was die größte Verwirrung bei den meisten Menschen hervorruft, und wo eine plötzlich relevante Größe auch Verwerfungen bringen wird.

Dabei scheint es mir recht einfach:

Anstelle einer Erhöhung von Kindergeld, Rente und AlG2 als Inflationsausgleich wird ein BGE in genau dieser Höhe eingeführt, das für alle auch für die Lohnempfänger auch als Inflationsausgleich ankommt.

Nach erfolgter Einführung kann man dann _quid pro quo_ die Erhöhung des BGE mit einer höchstens gleichwertigen Abschmelzung bisheriger bedingter Fürsorge bzw. zur Gegenfinanzierung eine Erhöhung von Steuern durchsetzen, bis schließlich ein Grundeinkommen herauskommt, das bedingungslos ist und schon etwas höher ausfällt, als heutige Leistungen nach Hartz4.

Der einzige Nachteil ist, dass auch erst dann die Verwaltungskosten der verschiedenen Sozialtöpfe entfallen. Aber vielleicht kann man darauf ja dann - die vielleicht 10 Jahre - warten, weil man sonst wohl wenigstens genauso lange wartet, um die Bedenkenträger zu überzeugen.

Der Kampf um die Definition von \"existenzsichernd\" bleibt nach der Einführung des BGE wie davor ein dauerhafter, nur dass die Front der Nutznießer beim BGE größer ist als bei den verschiedenen Sozialtöpfen. Das wird dann sicher nicht ohne entsprechende Wirkung bleiben.

Ludwig Paul Häußner schrieb am 18.07.2008, 09:49 Uhr

*Finanzierung und Finanzierungsströme*

Stellen wir uns das Volkseinkommen als einen Kuchen vor, dann ist das BGE ein Ausschnitt aus dem volkswirtschaftlichen Kuchen. Im Grunde genommen ist das GRUNDeinkommen also schon längst finanziert und vorhanden - allerdings nicht bedingungslos.

Wir können als TRANSFERgrenze ja den Einkommensteuerfreibetrag von derzeit rund 7.600 Euro pro Jahr für ein BGE ansetzen; das würde ein BGE von rund 650,- Euro monatlich ausmachen. Für alle Einkommen, die darüber liegen wird es lediglich verrechnet - ein substitutiver Effekt.

Beispiele: Ein Rentnerehepaar A erhält 1.400 Euro Rente, dann sind (aufgrund eines Grundeinkommensgesetzes) in dieser Rente 1.300 Euro Grundeinkommen enthalten.

Ein Rentnerehepaar B hat eine gemeinsame Rente von 1.150 Euro. Aufgrund des Grundeinkommensgesetzes erhält es weiterhin 1.150,- Euro Rente - dies wird auf das Nievau des BGE aufgestockt um 150,- Euro. Hier hätten wir einen Umverteilungsbedarf aus dem Volkseinkommen. Diese Umverteilung müsste über Steuern realisiert werden (s.u.).

Durch das Grundeinkommensgesetz werden auch die Brutto- und Nettolöhne einmalig unter Anrechnung des BGE neu festgelegt. Damit ist ordnungspolitisch betrachtet die Wettbewerbsgleicheit für alle Unternehmen gegeben. Darauf aufbauend kommt es zu neuen Tarifverhandlungen in der Folgezeit. Das BGE ist so auch ein impliziter \"Mindestlohn\".

Diese Methodik lässt sich von \"Ackermann\" bis \"Zumwinkel\" anwenden - also auch auf andere Transferzahlungen wie Kindergeld, BaföG.

Damit die Finanzierung der sozialen Grundsicherung bzw. des BGE transparent wird, ließe sich der Finanzierungsbedarf durch eine soziale MwSt - als neue Bundessteuer - aufbringen. Bei rund siebzig Milliarden Finanzbedarf (das entsspricht ca. 3% des Volkseinkommens) würde dies einen Steuersatz von 10% bedeuten. Da das BGE ja substitutiv ist, würde das volkswirtschaftliche Preisniveau (prozessual-dynamisch betrachtet) konstant bleiben.

Lediglich das Wohngeld müsste auf kommunaler Ebene ggf. noch weitergewährt werden, da die Mieten in Magdeburg und München unterschiedlich hoch sind. Der unterschiedlich teure Boden in Magdeburg und München und damit die sozioökonomischen Folgen könnten auf kommunaler Ebene durch das Instrument des Erbbaurechts bzw. einer Bodenabgabe (statt der bisherigen - verfassungswidrigen - Grundsteuer) reguliert werden, indem die Einnahmen aus Bodenrenten pro Kopf als ein - im Wortsinne - zusätzliches kommunales GRUNDeinkommen rückvergütet werden könnten.

Das BGE als Ziel ist klar, der hier aufgezeigte Weg ist ein gangbarer.

Ludwig Paul Häußner

Universität Karlsruhe (TH) - IEP

Andreas Gurk schrieb am 22.07.2008, 14:10 Uhr

Um ein bgE umzusetzen und für Skeptiker die Finanzierbarkeit zu verdeutlichen, muss man wohl von Zahlenmaterial ausgehen, das jetzt schon vorhanden ist. Trotzdem ist ein bgE nicht nur ein Umverteilungsproblem, sondern geht weit darüber hinaus.

Das Volkseinkommen ist eine zahlenmäßige Bewertung von Einkommen und sagt nichts über die Bedingungen und Machtverhältnisse wie Einkommen erzielt werden aus, es beinhaltet keine Qualitätsmerkmale, wie z.B. saubere Umwelt, altersgerechte Bildung, freies arbeiten, Kunst und Kultur als geistige Nahrung, gesunde Lebensbedingungen, freie Meinungsäußerung, freie Wissenschaft etc.

„Und doch geht es in Wahrheit um etwas ganz anderes. Das bedingungslose Grundeinkommen ist überhaupt keine Antwort auf Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne oder die wachsende Verarmung von Teilen der Bevölkerung. Das Grundeinkommen hat im Kern gar nichts mit Sozialpolitik zu tun, auch wenn die Debatte leider immer noch zu stark von dieser Wahrnehmung getrübt wird. Nein: Unsere Gesellschaft braucht ein Grundeinkommen, weil sich die Grundbedingungen der Arbeit dramatisch verändern.“

Diese Aussage von G. Werner ist kein Zurückrudern, sondern eine Dimensionserweiterung. Es ist ein Strukturproblem, denn dass bgE ist eine fehlende Kraft die menschliche Freiheit zulässt und letztendlich ein besseres Zusammenspiel gesellschaftlicher Kräfte ermöglicht.

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