- Netzwerk Grundeinkommen - https://www.grundeinkommen.de -

Individuelle Überprüfung der Regelsätze – Anhebung auf 460-500 Euro gefordert

Der Tacheles e.V. weist in einer Veröffentlichung [1] darauf hin, dass die in den nächsten Monaten anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die SGB II-Regelleistungen für Kinder und Erwachsene auch rückwirkende Korrekturen beinhalten könnte. Wer Ansprüche auf vorenthaltene Geldleistungen geltend machen möchte, müsse jedoch vor der BVerfG-Entscheidungen Überprüfungsanträge stellen.

Außerdem veröffentlicht der Verein ein Gutachten von Rüdiger Böker [2], das von einem der Kläger vor dem BVerfG in Auftrag gegeben wurde. Böker ist Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstag e. V. Das Gutachten setzt sich kritisch mit der Stellungnahme der Bundesregierung auseinander und ermittelt einen gesetzeskonformen Regelsatz in Höhe von 460 Euro für die Jahre 2005/2006.

In einer weiteren Meldung verlinkt Tacheles auf die Bündnisplattform 500 Euro Eckregelsatz [3] die von zahlreichen Initiativen getragen wird. Sie fordert einen Regelsatz von 500 Euro bei einem gleichzeitigen Mindestlohn von 10 Euro. Vor allem eine ausreichende und gesunde Ernährung, die tatsächlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel und ein Minimum zum Besuch von Gaststätten oder Cafés müsse berücksichtigt werden.