Protokoll der Mitgliederversammlung am 13./14. Dezember 2008
Mitgliederversammlung des Netzwerks Grundeinkommen
13./14. Dezember 2008
Melanchthon-Akademie Köln
Samstag, 13.12.2008
Beginn der Mitgliederversammlung um 13.20 Uhr. Veränderungen der
Tagesordnung: Das vorgesehene Impulsreferat zur Finanzmarktkrise muss wegen Nichterscheinens des vorgesehen Referenten entfallen. Der TOP „Bericht des Sprecherkreises“ wird gegenüber der Diskussion des Statutenentwurfs vorgezogen. Am zweiten Tag der Mitgliederversammlung soll die Behandlung eines Antrags von Gisela Brunken zur Unterstützung einer Initiative gegen „Kinderarmut durch Hartz IV“ stattfinden. Die Tagesordnung wird ansonsten wie vorgesehen bestätigt.
Stimmberechtigung: Satzungsgemäß sind alle Personen stimmberechtigt, die dem Netzwerk drei Wochen vor der Mitgliederversammlung beigetreten sind. Der Stichtag für die Stimmberechtigung für diese Mitgliederversammlung war der 29.11.2008. Auf der Grundlage der Prüfung der Stimmberechtigung werden Stimmkarten ausgegeben.
TOP 1: Bericht des SprecherInnenkreises
Günter Sölken berichtet über den 3. deutschsprachigen Grundeinkommenskongress und die „Woche des Grundeinkommens“ (WdGE):
Die Finanzierung des Kongresses war nur durch Zuwendungen der Eduard-Stiftung, der Aktion Mensch und vor allem der EU-Kommission ermöglicht worden, denen an dieser Stelle Dank zu sagen ist. Bis Anfang Juli die Bewilligung der EU-Mittel eintraf, war fraglich gewesen, ob der Kongress überhaupt stattfinden könnte. Dadurch ist die Kongressvorbereitung enorm erschwert worden. Aufgrund der Förderbestimmungen der EU musste der Kongress in ein Gesamtprojekt, genannt „Das Grundeinkommen auf dem Weg nach Europa“, eingebunden werden, in das weitere Bausteine einbezogen wurden: die im März ausgerufene erste „Woche des Grundeinkommens“, eine für den Kongress geplanten Visualisierung der Grundeinkommensidee und ihrer Geschichte, die nun als Wanderausstellung durch die Veranstalterländer Deutschland, Österreich, Schweiz gehen (und eventuell auch in den deutschsprachigen Regionen Belgiens und Italiens gezeigt werden) soll, sowie eine europapolitische Fachtagung, die am 16./17. Mai in Herzogenrath bei Aachen stattfinden soll.
Aktuell ist seitens der Veranstaltergruppe (die Grundeinkommens-Netzwerke und attac-Gruppen der drei Länder) zunächst kein weiterer Kongress geplant. Im Vordergrund steht nun die Vorbereitung der Tagung in Herzogenrath, an der ca. 50 europäische WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen sowie etwa 15 VertreterInnen der sechs Veranstalter teilnehmen sollen. Das Ziel der Tagung wird sein, einerseits den internationalen Teilnehmern einen Überblick über die GE-Diskussion im deutschsprachigen Raum zu vermitteln, andererseits von den internationalen Teilnehmern Informationen zu nationalen Anknüpfungspunkten für die Initiierung einer gesamteuropäischen Grundeinkommensdiskussion zu erhalten.
Die Woche des Grundeinkommens vom 15. bis 21. September war mit ca. 100 Veranstaltungen in den drei Ländern ein Erfolg. Sie soll auch in den kommenden Jahren – möglichst unter Beteiligung weiterer Länder – stattfinden. Seitens der Österreicher war angeregt worden, die Woche 2009 mit Blick auf die am 7. Juni stattfindenden Wahlen zum Europa-Parlament im Mai durchzuführen. Der Vorschlag ist jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, dass eine internationale Aktionswoche einen festen Terminplatz brauche. Voraussichtlich soll jedoch im Mai ein Schwerpunkt mit GE-Veranstaltungen zur Europa-Wahl unter Einbeziehung der Mandatsbewerber gesetzt werden. Die „Woche des Grundeinkommens“ soll 2009 vom 14. bis 20. September stattfinden.
Die aus 25 Tafeln bestehende und auf dem Kongress erstmals gezeigte Ausstellung zum Grundeinkommen (http://www.attac-netzwerk.de/ag-genug-fuer-alle/ausstellung) ist als Wanderausstellung konzipiert und kann von den regionalen Initiativen über Hardy Krampertz angefordert werden.
Im Finanzbericht stellt Robert Ulmer die Eckpunkte der Einnahmen-Ausgaben-Entwicklung dar. Die Einnahmen von ca. 11.000 € setzen sich aus ca. 3.000 € Spenden und Mitgliedsbeiträgen von Einzelpersonen und Zuwendungen der Eduard-Stifung in Höhe von 5.000 € und 3.200 € der Aktion Mensch zusammen. Bei den Ausgaben (rund 10.800 €) entfallen allein ca. 2.900 € auf Reisekosten des SprecherInnenkreises und ca. 3.600 € auf Website-Erstellungs- und -Providerkosten; ferner Personalkosten von 800 € und ein Zuschuss zur Woche des Grundeinkommens von 1.000 €. Bei den Einnahmen ist ein sprunghafter Anstieg seit der Einführung der freiwilligen Mitgliedsbeiträge festzustellen.
In der Aussprache werden vor allem Kritikpunkte bezüglich des Kongresses und die Bündnispolitik des Netzwerks angesprochen. Einige hatten beim Kongress den Eindruck der Dominanz einer Richtung, die mit der Pluralität des Netzwerks nicht zu vereinbaren sei. Erneut problematisiert wurde die Mitgliedschaft bei attac. So sei zu berücksichtigen, dass das Netzwerk eine Organisation sei, die sich nur auf einen Punkt (eine „Ein-Punkt-Organisation“) festgelegt habe, nämlich das bedingungslose Grundeinkommen auf Grundlage der vier Kriterien durchzusetzen. Diese Stärke könne durch die Mitgliedschaft in anderen Organisationen mit wesentlich breiteren Forderungsspektren insoweit gefährdet werden, als teilweise der irreführende Eindruck der Übernahme des Forderungskatalogs dieser Organisationen durch das Netzwerk und einer indirekten Festlegung seiner Mitglieder entstehe.
Eindeutig positiv bewertet wurde die vom Netzwerk vorbereitete und von 10 Organisationen mitunterzeichnete Erklärung zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In dieser Erklärung wird die Einführung des Grundeinkommens als ein mögliches und wichtiges Instrument zur globalen Durchsetzung individueller sozialer Teilhaberechte gewürdigt. Einigkeit besteht darin, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen in den Bereichen Soziales, Freiheit und Menschenrechte auszubauen. Dabei soll jedoch der Eindruck der Dominanz einer Richtung vermieden werden.
Zum Thema Finanzen des Netzwerks macht Hardy Krampertz darauf aufmerksam, dass nach der bei der letzten MV beschlossenen Einführung von Mitgliedsbeiträgen 2009 erstmals zu Beginn des Jahres ein Finanzplan aufzustellen sei. Zur Finanzakquise verweist er auf die positiven Erfahrungen von attac mit postalischen Spendenmailings. Reimund Acker regt projektbezogene Fundraising-Aktionen an, die eine deutlich positivere Resonanz als allgemeine Spendenappelle versprächen.
Zur Jahresplanung 2009 regt Reimund Acker eine Beteiligung an den 2009 anstehenden Vorbereitungsaktionen zum Ökumenischen Kirchentag 2010 im München an (Anmerkung: der Evangelische Kirchentag findet vom 20.-24. Mai 2009 in Bremen statt).
TOP2: Diskussion des Statutenentwurfs und Abstimmung
Die Mitgliederversammlung beschließt, keine rein sprachlichen Änderungsvorschläge zu beraten, sondern dies einer hierfür einzusetzenden Kommission zu übertragen. Unter diesem Gesichtspunkt werden auch Vorschläge zur Änderung der Präambel der Statuten zurückgestellt.
Zu I. Mitgliedschaft:
Es besteht Einigkeit, dass im Netzwerk kein Platz für Menschen mit rechtsextremistischem und rassistischem Gedankengut sein kann und dies auch in den Statuten zum Ausdruck kommen muss. Somit führt kein Weg daran vorbei, auch eine Regelung über den Ausschluss von Mitgliedern zu treffen. Die MV beschließt hierzu einstimmig die Formulierung: „Über den Ausschluss beschließt der Netzwerkrat mit 2/3-Mehrheit.“
Zu II. Mitgliederversammlung:
II.3. des Statutenentwurfs: Stimmrecht, Stimmgewicht und personelle Vertretung von Mitgliedsorganisationen auf Mitgliederversammlungen. Es wird diskutiert, ob die Vertreter von Mitgliedsorganisationen auf den Mitgliederversammlungen selbst Mitglied im Netzwerk sein müssen und ob diese Organisationen ein eigenes Stimmrecht erhalten sollen. Im Ergebnis der ausführlichen Diskussion wird mit 15 zu 10 Stimmen eine Formulierung beschlossen, der zufolge jede/r Anwesende auf einer Mitgliederversammlung maximal eine Stimme haben kann. Die beschlossene Fassung lautet (nach redaktioneller Überarbeitung):
„Mitgliederversammlungen sind öffentlich und alle Anwesenden haben Rederecht. Anwesende Einzelmitglieder und Mitgliedsorganisationen mit anwesenden Delegierten sind mit jeweils einer Stimme stimmberechtigt, wenn sie dem Netzwerk spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Mitgliederversammlung beigetreten sind. Delegierte müssen nicht Mitglied sein. Einzelmitglieder die gleichzeitig Delegierte sind haben nur eine Stimme.“
Dadurch ist entschieden, dass Mitgliedsorganisationen, unabhängig von ihrer Größe, kein besonderes Stimmrecht haben. Ihr Stimmrechtseinfluss auf Entscheidungen des Netzwerks hängt folglich davon ab, wie viele ihrer Mitglieder, die zugleich auch Mitglied des Netzwerks sind, an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.
II.4. des Statutenentwurfs: Auf Antrag von Gisela Brunken beschließt die Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit, die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Mitgliederversammlung von drei auf zwei Wochen zu verkürzen.
Die Einfügung eines Punktes II.6: „Für grundsätzliche Beschlüsse kann das Verfahren der Online-Abstimmung erprobt werden. Bei Bedarf beschließt der Netzwerkrat hierzu nähere Bestimmungen.“ wird nach ausführlicher Diskussion mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Das Hauptargument ist dabei, dass dieser Punkt – vor allem vor dem Hintergrund der geringen Teilnehmerzahlen bei den Mitgliederversammlungen – sehr sinnvoll sein könne, aber deshalb dennoch nicht in die Statuten aufgenommen werden müsse. Es wird Einigkeit darüber erzielt, dass hierzu nähere Informationen über technische Möglichkeiten bzw. die Erfahrungen anderer Organisationen mit Online-Abstimmungen eingeholt werden. Der Netzwerkrat wird beauftragt, sich mit dieser Frage zu befassen und hierzu Entscheidungsgrundlagen für die nächste Mitgliederversammlung zu erarbeiten.
Zu III. Netzwerkrat:
Die Mitgliederversammlung diskutiert hierzu vor allem die in dem Statutenentwurf als Zwangsbestimmung vorgesehene Drittelparität. Die in Hannover beschlossene Formulierung in II.1. des Statutenentwurfs „Der Netzwerkrat ist drittelparitätisch zu besetzen (je ein Drittel der Personen aus regionalen Initiativen des Netzwerks, aus Organisationen und Einzelpersonen). Mindestens ein Drittel der Personen muss aus den regionalen Grundeinkommensinitiativen des Netzwerks stammen.“ wird nach längerer kontroverser Diskussion mit großer Mehrheit durch die Formulierung ersetzt „Der Netzwerkrat soll geschlechter-, regional- und organisationsparitätisch zusammengesetzt sein.“ Die von etlichen Diskussionsteilnehmern bekräftigte Notwendigkeit einer Geschlechterparität im Netzwerkrat soll unter Praktikabilitätsgesichtspunkten im Rahmen des am zweiten Tag der Mitgliederversammlung zu beschließenden Wahlverfahrens für den Netzwerkrat berücksichtigt werden. Die beschlossene Fassung von III.1. lautet:
„Der Netzwerkrat setzt sich aus bis zu 12 Personen zusammen. Er soll geschlechter-, regional- und organisationsparitätisch besetzt werden.“
Nach kontroverser Diskussion wird die im Entwurf in Punkt III.2. vorgesehen Regelung zur Nachwahl ausscheidender Netzwerkratsmitglieder durch die nächste Mitgliederversammlung bestätigt.
Die in III.5. des Entwurfs genannte Bekanntmachungsfrist für Beschlüsse des Netzwerkrats wird von drei Wochen auf zwei Wochen verkürzt.
Im Anschluss hieran wird der Statutenentwurf in der geänderten Fassung insgesamt zur Abstimmung gestellt und mit einer Enthaltung und ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Sonntag, 14.12.2008
TOP 3: Wie weiter mit dem Netzwerk?
Die Mitgliederversammlung tritt ohne die vorgesehenen Impulsreferate von Mitgliedern des SprecherInnenkreises in die Aussprache über den weiteren Kurs des Netzwerks ein. Thematisiert und kritisch angesprochen werden dabei u.a. die sogenannte Bündnispolitik, die Pluralität des Netzwerks und der Umgang mit „neoliberalen“ Konzepten und ihren Vertretern bei Veranstaltungen, der realpolitische Bezug und die Anschlussfähigkeit des Netzwerks, das Verhältnis zwischen der Netzwerk-“Leitung“ und der Eigenständigkeit der regionalen Initiativen sowie vieles mehr. (Eine Protokollierung der Fülle der interessanten Diskussionsbeiträge ist an dieser Stelle leider nicht möglich).
TOP 4: Behandlung des Antrags „Kinderarmut durch Hartz-IV“
Dazu ist als Gast Edgar Schu vom Bündnis Sozialproteste, Vernetzungsbüro Göttingen, anwesend. Gegenstand des Initiativantrags ist die Aufforderung an die Bundesregierung, die Kürzung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche zwischen sieben und vierzehn Jahren zurückzunehmen. Nach ausführlicher und kontroverser Diskussion beschließt die Mitgliederversammlung mit Mehrheit, den Initiativantrag direkt zu unterstützen.
TOP 5: Kandidatenvorstellung für den Netzwerkrat und Wahlen
Die Mitgliederversammlung bestimmt eine Wahlkommission, die aus Susanne de Roos, Armin Schumacher und Günter Sölken besteht.
Sodann befasst sich die Mitgliederversammlung damit, wie mittels des Wahlverfahrens eine möglichst starke Frauenbeteiligung im zukünftigen Netzwerkrat gewährleistet werden kann. Zugrunde liegt dieser Erörterung, dass Frauen innerhalb der Mitgliedschaft des Netzwerks und bislang auch bei den KandidatInnen für Sprecherfunktionen deutlich unterrepräsentiert sind. Vor diesem Hintergrund beschließt die Mitgliederversammlung als Ergebnis einer ausführlichen Diskussion ein möglichst geschlechtergerechtes Wahlverfahren, das aber zugleich verhindern soll, dass es zu Verlegenheitswahlen kommt, die zu Lasten der Arbeitsfähigkeit des neuen Netzwerkrates gehen könnten. Beschlossen wird deshalb, dass auch für Frauen gelten muss, dass sie mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen müssen, um als gewählt zu gelten. Etliche Diskussionsteilnehmer bringen zum Ausdruck, dass weibliche Kandidaten, die nur wegen ihres Frau-Seins, aber ohne eine deutliche Zustimmung der Mitgliederversammlung in den Netzwerkrat gewählt würden, dort möglicherweise nur ein eingeschränktes Standing haben könnten.
Das Wahlverfahren im Einzelnen: :
- Da der Netzwerkrat aus bis zu zwölf Personen bestehen soll, hat jeder Stimmberechtigte maximal 12 Stimmen, die auf die unterschiedlichen KandidatInnen vergeben werden können. Die Kumulierung mehrerer Stimmen auf eine Person ist ausgeschlossen.
- Die Wahl wird für Frauen wie Männer in einem Wahlgang mittels der Stimmkarte vorgenommen. Die auf Frauen und Männer entfallenden Stimmen werden getrennt ausgewertet.
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält und mindestens 50 % der abgegebenen Stimmen erhält.
- Wenn mehr als 12 KandidatInnen mehr als 50 % der Stimmen erhalten, gelten weibliche Kandidaten auch dann als gewählt, wenn männliche Kandidaten eine höhere Stimmenzahl erhalten haben.
- Es sollen mindestens 8 Personen in den Netzwerkrat gewählt werden.
Im nächsten Schritt erfolgt die Vorstellung der KandidatInnen. Von den bisher auf der Website genannten und sich selbst bereits vorgestellten KandidatInnen haben Susanne de Roos, Ruth Küpper und Helgo Klatt ihre Kandidatur zurückgezogen. Als neue Kandidaten kommen Birgit Zenker und Ronald Blaschke hinzu.
Dorothee Schulte-Basta, die wegen der Erkrankung ihres Mannes nicht nach Köln kommen konnte, wird von Günter Sölken vorgestellt. Es schließt sich eine Diskussion an, ob eine Person auch ohne Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung wählbar ist. Dies wird so durch die Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit bejaht.
Ergebnis der Wahl:
Abgegebene Stimmenkarten: 27; davon gültig 26; Mindestzahl für die Wahl 14.
Gewählt wurden:
Dagmar Paternoga, Dorothee Schulte-Basta, Martina Steinheuer, Birgit Zenker, Reimund Acker, Ronald Blaschke, Jan Heider, Johannes Ponader, Christoph Schlee, Theophil Wonneberger.
Die Gewählten nehmen die Wahl an (Dorothee Schulte-Basta nach telefonischer Rücksprache.)
Mit der Wahl des neuen Netzwerkrates ist die Mitgliederversammlung bendet. Der Netzwerkrat tritt im Anschluss zu einer konstituierenden Sitzung zusammen, auf der die Termine und Orte der öffentlichen Netzwerkratsitzungen im Jahr 2009 festgelegt werden.
Protokoll: Günter Sölken