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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Sanktionen bei Hartz IV

Am 15. Januar verhandelte das Bundesverfassungsgericht [1] erstmalig über die Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha [2], die die Grundrechtskonformität von Sanktionen bei Hartz IV in Frage stellt. Das Gothaer Sozialgericht gab zu seiner Vorlage 2016 eine Pressemitteilung mit Zusammenfassung [3] heraus. Viele Beiträge auf unserer Website [4] beschäftigen sich mit dem Thema Sanktionen. Dort findet sich auch eine Stellungnahme des Netzwerkrats [5] vom Mai letzten Jahres anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag.

Grundsicherungen, die unter Sanktionsvorbehalt stehen, sind Ausdruck einer Sozialstaatskonzeption, die auf Entmündigung der Bürger*innen setzt. Sanktionen und Sanktionsandrohungen verletzen das Menschenrecht auf ein Leben in Würde, weil es den direkt und indirekt betroffenen Menschen das Recht auf Selbstbestimmung und selbstverantwortbares Handeln nimmt. Eine Kürzung der Grundsicherungen durch Sanktionen bedeutet, dass das Existenz- und Teilhabeminimum nicht gesichert ist. Menschen werden mit angedrohten oder vollzogenen Kürzungen oder gänzlichen Streichungen des Existenzminimums zum sozialstaatlich vorgeschriebenen Wohlverhalten gezwungen.

In seinem Urteil von 2010 verlangt das Bundesverfassungsgericht, das grundrechtlich geschützte Existenz- und Teilhabeminimum so auszugestalten, dass es stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf deckt. Das Grundrecht auf ein Existenz- und Teilhabeminium ist „dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden“, heißt es weiter in diesem Urteil (Urteil des BVerfG 1 BvL 1/09 [6]). Sanktionen verletzen außerdem das völkerrechtliche Verbot der Zwangsarbeit. Dies hat eine Studie der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung [7] verdeutlicht. Ihr Autor Max Kern war Leiter der Sektion Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und legt unmissverständlich dar, dass die Sanktionen nach § 31 Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) völkerrechtswidrig sind.

Die vielen Stellungnahmen, deren Aussagen auch zur mündlichen Verhandlung am 15. Januar 2019 am Bundesverfassungsgericht zur Debatte standen (siehe Verhandlungsgliederung [8]), finden sich auf den Websites von Tacheles Sozialhilfe [9] und Labournet [10]. Die fast neun Stunden andauernde mündliche Verhandlung zeigte deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht nicht willens ist, Vertreter*innen der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger der Jobcenter in ihrer schönfärberischen Darstellung des Hartz-IV-Sanktionsregimes zu folgen. Besonders die Auffassung des Rechtsvertreters der Bundesregierung, dass Sanktionen einen Beitrag zur Sicherung der Menschenwürde leisten, weil sie die Bereitschaft zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit „fördern“, stieß bei einigen Richter*innen auf erheblichen Widerspruch. In der zum Teil emotional geführten Debatte wurde darüber hinaus auch kritisiert, dass die Bundesregierung keine ausreichenden empirischen Befunde vorlegen konnte, wie sich Sanktionen auswirken. Es war schon fast belustigend, wie oft man sich in der mündlichen Verhandlung vom Schreckgespenst Grundeinkommen distanzierte: Nein, die Infragestellung der Sanktionen sei kein Plädoyer für das Grundeinkommen, so eine oft getroffene Aussage. Diese Distanzierung ist ein Indiz dafür, dass die Idee des Grundeinkommens wirkungsmächtig geworden ist und politisch ernst genommen wird.

Wann und wie das Bundesverfassungsgericht über die Richtervorlage entscheidet, ist ungewiss. Zu öffentlichem Unmut kam es bereits im Vorfeld der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe: Stephan Harbarth [11], der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts [12], und damit über die Entscheidung über die Richtervorlage befugt, hat noch am 28. Juni 2018 als Mitglied des Bundestags (CDU/CSU-Fraktion) gegen die Abschaffung und für die Beibehaltung von Sanktionen bei Hartz IV gestimmt. Harbarth, der zugleich Vizevorsitzender des Bundesverfassungsgerichts ist, schloss sich bei den namentlichen Abstimmungen über Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN [13] der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales an, nach der die Anträge der beiden genannten Fraktionen abzulehnen seien. Heribert Prantl [14] hat dazu in der Süddeutschen Zeitung bereits am Montag einen treffenden Kommentar veröffentlicht.

Foto: pixabay [15]Pixabay License [16]

3 Comments (Open | Close)

3 Comments To "Bundesverfassungsgericht verhandelt über Sanktionen bei Hartz IV"

#1 Comment By Horst Uwe On 17.01.19 @ 10:09

Warum wird bei dem Thema so selten formuliert, dass H4-Sanktionen das Dach über dem Kopf und das Brot auf dem Teller gefährden? Wer Menschen Schlaf, Essen und Trinken vorenthält, übt einen Anschlag auf deren Leben aus.

#2 Comment By Brigitte Höllenreiner On 17.01.19 @ 11:26

Sollen doch diejenigen, die Sanktionen für gut halten, mal drei Monate so leben!!! Ist der Hartz-Vier-Satz schon selbst gerade so, dass man nicht leben und nicht sterben muss.

#3 Comment By Ulrike Lohlein On 09.07.19 @ 10:34

Warum kommen bei der Diskussion ums Bedingungslose Grundeinkommen nie die Menschen zur Sprache die wegen vielfältiger psychischer Einschränkungen nicht arbeitsfähig sind und für die ein bedingungsloses Grundeinkommen eine erhebliche psychische Erleichterung darstellen würde. Sie müssen sich dann nicht mehr auf demütigende Weise bei einem Arzt einen Seelenstrip unterziehen damit sie noch eine Existenzberechtigung haben. Sie würden wieder eigenverantwortlich entscheiden können in welchen Maße sie sich gesellschaftlich einbringen oder ob und in welchem Außmas sie einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Eine psychische Unterstützung muss für diese Menschen natürlich angeboten werden, aber auf Freiwilligenbasis und nicht mit einer Erzwungenen Maßname vom Amt. Das ist demütigend, entwürdigend und entmündigend.