Urteil umsetzen – Regelsätze armutsfest machen

Archiv 16.02.2010 Druckversion

Die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, dass die bisherigen Regelsätze von Hartz IV gegen das Grundgesetz verstoßen, entspricht der Auffassung des Netzwerks Grundeinkommen. Auch die von den Richtern verlangte Überprüfung der Kinderregelsätze und die allgemein höhere Transparenz der Regelätze werden vom Netzwerk begrüßt.

Angesichts der zunehmenden Armut in Deutschland ist eine deutliche Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder erforderlich. Kinder haben insgesamt ähnlich hohe Bedürfnisse wie Erwachsene und dürfen nicht willkürlich benachteiligt werden. Als eines der reichsten Länder weltweit wäre Deutschland in der Lage, den Vorschlag von Sozialverbänden und Gewerkschaften für eine bedingungslose Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro einzuführen – als ersten Schritt in Richtung Grundeinkommen.

Neben der Kindergrundsicherung halten wir die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf ein armutsfestes Niveau für dringend erforderlich. Außerdem darf niemandem die ohnehin knapp bemessene Regelsatzleistung gekürzt werden – die Existenzsicherung darf nicht in Frage gestellt werden. Sanktionen von bis zu 100 Prozent sind grundgesetzwidrig und sollten gestrichen werden, wie dies bereits 15 000 Menschen in einer Sammelpetition fordern (www.sanktionen-weg.de).

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Anlass genug, eine Politik zu kritisieren, die die Freiheit des Menschen beschneidet und das Grundrecht auf eine ausreichende Existenzsicherung sowie auf Teilhabe an der Gesellschaft ignoriert. Erst ein Grundeinkommen für alle Bürger würde es ermöglichen, dieses Grundrecht einzulösen. Darum fordert das Netzwerk Grundeinkommen Schritte in Richtung einer humanen und solidarischen Sozialordnung.

Pressekontakt und V.i.S.d.P.:

Christoph Schlee,
Schützenhofstr. 8, 51063 Köln
Tel: 0163 1906166, Mail: schlee@grundeinkommen.de

Ronald Blaschke,
Mobil: 01 77 – 89 41 47 3, Mail: blaschke@grundeinkommen.de

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