Neues Unterhaltsrecht vs. BGE

Gisela Brunken 17.02.2008 Druckversion

Zum neuen Unterhaltsrecht nimmt Sascha Liebermann Stellung. Er stellt fest, dass damit die Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit aufgewertet wird und schreibt: „Mit einem BGE würde deutlich, dass die Erziehung der Kinder und die Fürsorge für ihr Wohlergehen erste Aufgabe der Eltern wäre.“
Lesenswert auch sein Beitrag vom 11. November 2007 zum Thema „Kindesunterhalt“.

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