Öko-Grundeinkommen und Ökobonus
Bericht vom BIEN-Kongress
Am Sonntagmorgen (16. September 2012) wurde in einem gut besuchten Workshop diskutiert, welche Formen eines ökologischen Grundeinkommens denkbar sind und welche Vor- und Nachteile sie bieten.
Christiane Maringer stellte aktuelle österreichische Ansätze für materielle Grundsicherungen vor. Sie betreffen vor allem die Freifahrt im öffentlichen Verkehr und eine Gratisversorgung der Privathaushalte mit einem Grundkontingent von Strom und Wärme. Auch in Österreich hat die drastische Preiserhöhung bei Energieträgern dazu geführt, dass immer mehr Haushalte ohne ausreichende Heizung auskommen müssen bzw. dass ihre Stromversorgung abgeschaltet wurde, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen konnten. Die Energiegrundsicherung sei somit ein Bestandteil der Existenzsicherung. Christine Maringer schlug vor, jedem in Österreich lebenden Menschen ein kostenloses Grundkontingent zur Verfügung zu stellen. Als Ausgangspunkt gilt der durchschnittliche Verbrauch eines Zweipersonen-Haushalts auf 60 Quadratmeter Wohnfläche, nämlich 2.200 kWh Strom und 800 Kubikmeter Gas. Darüber hinausgehende Verbrauchsmengen sollen mit progressiv steigenden Preisen in Rechnung gestellt, nicht ausgeschöpfte Energiemengen rückvergütet werden. Das soll auch eventueller Verschwendung von Energie entgegengewirken. Die Finanzierung dieses Systems sei aus Energiesteuern zu sichern.
Durch die Energiegrundsicherung würde die ökologische eng mit der sozialen Frage verknüpft. Es würde ein starker Anreiz für Energieeinsparung gesetzt, und eine aktuelle Notlage vieler Haushalte würde beseitigt. Ein ausführliches Papier zum Vortrag steht als PDF-Datei zur Verfügung
Ulrich Schachtschneider stellte dem sein Konzept eines Ökobonus gegenüber. Hierüber wurde auf www.grundeinkommen.de schon früher ausführlich
berichtet. Die Grundidee besteht in einer Besteuerung des Ressourcenverbrauchs (Energie, Rohstoffe, CO2-Emissionen, Flächenverbrauch etc.) und einer vollständigen Ausschüttung der Einnahmen aus diesen Steuern an alle Bürger als „Öko-Bonus“. Im Gegensatz zu Ökosteuern wirkt die hier vorgeschlagene Regelung nicht unsozial, sondern im Gegenteil wie eine Umverteilung von den meist reichen Vielverbrauchern zu den meist ärmeren Menschen, die weniger Ressourcen in Anspruch nehmen. Diese These belegte Schachtschneider mit empirischen Daten. Mit einem ökologischen Grundeinkommen könne die Stagnation bei Klimaschutz und Ressourcenschonung von zwei Seiten her angegangen werden: Produkte mit problematischer Umweltwirkung werden unattraktiver, gleichzeitig gewinnt ein nicht produktivistisch-konsumistisch orientierter Lebensstil mehr Raum. Die Einführung eines solchen Systems könne sofort beginnen.
Eine PDF-Datei zum Herunterladen steht hier zur Verfügung.
Alwine Schreiber-Martens wies darauf hin, dass die Preiseffekte der Besteuerung einen starken Anreiz für ressourcenschonende Innovationen geben. Die Einführung eines solchen Systems müsste allmählich und angekündigt erfolgen. Die Steuern verursachten Kosten bei den Produzenten, die Ankündigung der Steuererhebung ermögliche den Produzenten Planungssicherheit. Die Steuer sei über einen längeren Zeitraum regelmäßig anzuheben. (Siehe ihr Papier. Alwine Schneider-Martens stellte auch den Zusammenhang mit weltwirtschaftlichen Aspekten her. Die Einnahmen aus Ökosteuern brächten die Verpflichtung der Verbraucher in den Industrieländern mit sich, Nettozahler für eine ökologische Umstrukturierung in ärmeren Ländern zu werden.
Ludwig Micheler trat ebenfalls für den Öko-Bonus ein, als Einstieg in das eigentliche bedingungslose Grundeinkommen. Der Öko-Bonus könne der Landflucht und der Slumbildung entgegenwirken. Er sei auch im Zusammenhang mit einem Weltklimavertrag (siehe PDF) zu sehen.
Ressourcensteuern nähmen im Grunde die Folgen der Klimaverschlechterung vorweg. Er trat dem Argument entgegen, dass sich die Basis der Ökosteuer eben durch die Steuer verringere. Diese Wirkung würde erst recht langfristig eintreten, und es gebe andere Steuerbasen, auf die man sich beziehen könnte.
Wolfgang Strengmann-Kuhn relativierte den Optimismus hinsichtlich der Grundeinkommensziele. Die Summen, die aus Ressourcensteuern zu gewinnen wären, seien so gering, dass daraus kein wirkliches bedingungsloses Grundeinkommen zu finanzieren sei. Er plädiert für den Öko-Bonus aus rein ökologischen Gründen. Er sei ein gutes Mittel, um das Ziel der Ressourcenschonung zu erreichen. Es sei deshalb zu überlegen, die Einnahmen aus Ressourcensteuern nicht an alle auszuschütten, sondern direkt an ärmere Haushalte.
Christiane Maringer gab zu bedenken, dass die von der Energieversorgung abgeschnittenen Haushalte sofort unterstützt werden müssten, man könne nicht auf langwierige steuerliche Regelungen warten. Dagegen machte Alwine Schreiber-Martens deutlich, dass die monetäre Steuerung der Ressourceneinsparung gesamtwirtschaftlich günstiger sei.
Eine spannende und nachwirkende Diskussion.
Ein Kommentar
Der Workshop im grossen Saal war mit etwa 200 Besuchern allerdings recht gut besucht, so dass die Diskussion nicht vertieft werden konnte, vor allem wie wir eine Verbreiterung unseres Wissens zum Ökobonus in die breite Bürgerschaft hinein voranbringen. Darum diese Ergänzung: Im Prinzip kann ja jede Kommune, jede Stadt mit der Umsetzung des Öko-Bonus-Prinzips beginnen: Grundsteuern verdoppeln und Pro-Kopf wieder rückvergüten, Umweltkosten des Autoverkehrs (Lärm, Flächenverbrauch) bepreisen, also internalisieren. Also mit einer Mobilitätsbewirtschaftung (City-Maut oder ganz simpel Parkgebühren) den Bürger_innen eine jährliche Rückzahlung aufs Konto überweisen: für die eigene Mobilität. Oder die Miete: Menschen mit einem kleinen Grundstück oder einer Mietwohnung erhalten so eine Ausgleichszahlung, die höher als die gezahlten Lenkungsabgaben sind. In Basel funktioniert dies beim Strom, warum sollten nicht links-grün-Piraten-sozialdemokratisch-christlich regierte Städte das Ökobonus-Prinzip anwenden? Wo gibt es soetwas in Deutschland? Es wären zwar keine riesigen Summen, doch würde mit dieser symbolischen Thematisierung der sozialen Gerechtigkeit des Teilens von Lasten auch unser BGE-Anliegen mit zum Thema gemacht: ein Ökologisches Grundeinkommen für ALLE ist möglich!
Eine umfassende Ausgleichszahlung für ökologische gemeinwirtschaftliche Leistungen (auch ein Verzicht auf Umweltverschmutzung ist dies!) ist sicherlich nur auf staatlicher Ebene möglich: Einen \"Green Check\" gibt es mindestens in Dänemark. In der Schweiz werden etwa 35,40 Franken pro Jahr rückvergütet. Ich habe in den letzten Tagen den Wikipedia-Artikel \"Lenkungsabgabe (Schweiz)\" auf den aktuellen Stand gebracht. Die Schweizer sind uns hier voraus, bei der Stromsteuer in Deutschland könnte der Ökobonus ebenfalls den dringend nötigen Sozialausgleich bringen! Noch ein Formular und noch ein Verwaltungsakt für Sozialtarife muss nicht sein. Machen wir es zum Thema? Wer schreibt den taz-Artikel?
Für den ebenfalls auf dem BIEN-Kongress angesprochenen WP-Artikel zum Ökobonus braucht es ganz konkret noch Unterstützung von Euch: Er liegt im \"Löschkeller\" (manche sagen auch Löschhölle) zum Lesen bereit, ist jedoch noch nicht als WP-Artikel akzeptiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:LudwigSebastianMicheler/%C3%96kobonus-Entwurf
- ein breiter Überblick zum Ökobonus!
Ihr kommt auch über einen Ökobonus-Rotlink zum Artikel, wenn Ihr mal wieder über eine rote Ampel laufen wollt. We are not too little for BIG! EAT!i4ALL.