Basis der Gewerkschaft ver.di in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für Grundeinkommensantrag

Ronald Blaschke 18.03.2015 Druckversion

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Regelmäßig vor den ver.di-Bundeskongressen machen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter für Grund­ein­kommens­beschlüsse mobil (siehe unser Bericht zum ver.di-Bundeskongress 2011).

Ziel dieses Jahr ist es, einen von vielen Mitgliedern getragenen Grund­ein­kommens­antrag zum ver.di-Bundeskongress im September in Leipzig zu beschließen.

Ein Antrag hat bereits den Weg über den ver.di-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und den Landesbezirksfachbereich Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Fachbereich 9 (Telekommunikation, Informationstechnologie) gefunden. In ihm wird gefordert: “Es soll eine breit angelegte Mitgliederdiskussion in ver.di zum bedingungslosen Grundeinkommen organisiert werden. Darauf basierend ist ein Gewerkschaftskonzept zu einem bedingungslosen Grundeinkommen zu entwickeln.”

In folgenden Konferenzen und Mitgliederversammlungen von ver.di in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde dieser Antrag beschlossen:

Ortsverein ver.di Halberstadt, von ca. 120 ver.di-Mitgliedern bei nur zwei Gegenstimmen mit sehr großer Mehrheit beschlossen;

Ortsverein ver.di Magdeburg, Fachbereich 9 (Telekommunikation, Informationstechnologie), von ca. 60 ver.di-Mitgliedern ohne Gegenstimmen beschlossen;

Bezirkskonferenz ver.di Sachsen-Anhalt Nord, von ca. 70 Delegierten ohne Gegenstimmen beschlossen;

Bezirksfachbereichskonferenz ver.di Sachsen-Anhalt, Fachbereich 9, von ca. 50 Delegierten ohne Gegenstimmen beschlossen;

Landesbezirksfachbereichskonferenz ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Fachbereich 9, von 43 Delegierten ohne Gegenstimmen beschlossen;

Landesbezirkskonferenz ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, von ca.125 Delegierten bei zehn Gegenstimmen und fünf Enthaltungen mit sehr großer Mehrheit beschlossen.

Damit haben bereits eine Landesbezirksebene und eine Landesbezirks­fachbereichsebene Grundeinkommensanträge für den kommenden ver.di-Bundeskongress im September in Leipzig beschlossen. Weitere Anträge von anderen Landesbezirken bzw. Fachbereichen werden wohl folgen. Interessant dürfte die Reaktion der Gewerkschaftsführung hierauf sein, die bisherige Bestrebungen in Richtung Grundeinkommen in der Vergangenheit stets abgewehrt hat.

Bemerkung: Die Information zu den Beschlüssen stammt von einem aktiven ver.di-Mitglied.

Ein Kommentar

Dietmar Ferger schrieb am 18.06.2015, 12:03 Uhr

Als Anregung hier ein Modell für ein BGE, basierend auf der negativen Einkommenssteuer mit Faktoren für eine bedarfsgerechte Anpassung an verschiedene Lebensumstände, um eine möglichst reale Bedarfsdeckung zu erzielen und Ungerechtigkeit zu vermeiden.

Es ist eine Excel-Datei zum Runterladen und experimentieren:

https://db.tt/F9i1nWBY

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