Grundeinkommen müsste im Jahr 2018 monatlich ca. 1.170 Euro betragen
Armutsrisikogrenze und Entschließungen des Europäischen Parlaments
Armutsrisikogrenzen markieren relative Armut: Wer weniger Einkommen hat als der ermittelte Grenzbetrag, dessen Einkommensmöglichkeiten zur Sicherung der Existenz und der gesellschaftlichen Teilhabe liegen unter dem gesellschaftlichen Standard in seinem Land. Das bedeutet soziale, kulturelle und politische Ausgrenzung. Das Europäische Parlament verwies in Entschließungen darauf, dass Mindesteinkommen (also Grund-/Mindestsicherungen bzw. Grundeinkommen) mindestens die Höhe der Armutsrisikogrenze haben sollen (siehe die den Entschließungen zugrunde liegenden Berichte von Abgeordneten der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke – GUE/NGL, Gabriele Zimmer im Jahr 2008 und Ilda Figueiredo im Jahr 2010).
Das sind die aktuell bekannten Armutsrisikogrenzen für Deutschland nach dem EU-Standard (monatliche Nominalwerte netto, also ohne Beiträge zu Sozialversicherungen und nach Steuern; jeweiliges Einkommensjahr, in Euro; ohne Mikrozensus, siehe Hinweise**):
a) EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt erhoben wird; die EVS ist Grundlage der Regelsatzableitung und daher gut geeignet, die zur Ableitung der Regelsätze herangezogenen Einkommensgruppen zu kritisieren) 2013: 1.189 Euro
Datenreihe (5. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 554):
1.017 (2003), 1.052 (2008), 1.189 (2013)
Durchschnittliche jährliche Steigerung: 7 Euro
Hochrechnung auf 2018: 1.224 Euro
b) SOEP (sozioökonomisches Panel, v32, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) 2015: 1.090 Euro
Datenreihe (5. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 551, DIW-Wochenbericht 21/2018, S. 454):
830 (2000), 831 (2001), 860 (2002), 863 (2003), 871 (2004), 879 (2005), 893 (2006), 929 (2007), 944 (2008), 983 (2009), 991 (2010), 999 (2011), 1.020 (2012), 1.029 (2013), 1.056 (2014), 1.090 (2015)
Durchschnittliche jährliche Steigerung: 21 Euro
Hochrechnung auf 2018: 1.153 Euro
c) EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions, Eurostat, Statistisches Bundesamt, siehe Bemerkung *) 2016: 1.064 Euro
Datenreihe (Destatis, Eurostat, bei beiden Statistiken ist das Erhebungsjahr angegeben, hier das Einkommensjahr, wie bei den anderen Armutsrisikogrenzen, vgl. 5. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 552):
915 (2007), 929 (2008), 940 (2009), 952 (2010), 980 (2011), 979 (2012), 987 (2013), 1.033 (2014), 1.064 (2015)
Durchschnittliche jährliche Steigerung: 19 Euro
Hochrechnung auf 2018: 1.121 Euro
Der Durchschnitt aus den Hochrechnungen der Armutsrisikogrenzen auf 2018 ergibt 1.166 Euro. Der Durchschnitt der derzeit bekannten Armutsrisikogrenzen aus 2013 (EVS) und 2015 (SOEP, EU-SILC) beläuft sich auf 1.114 Euro. Zum Vergleich können die Warenkorberhebung und die Pfändungsfreigrenze herangezogen werden: Nach der Warenkorb-Studie von Lutz Hausstein für das 2015 betrug das Existenz- und Teilhabeminimums im Jahr 2015 1.076 Euro netto (734 Euro plus damals durchschnittliche tatsächliche Kosten der Unterkunft und Heizung von 342 Euro). Heute müsste von einem höheren Wert ausgegangen werden, da a) die Lebenshaltungskosten ohne Wohnung und b) auch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung gestiegen sind. Letztere liegen derzeit bei rund 385 Euro. Die Pfändungsfreigrenze, die auch als pfändungsgeschützte Höhe bei einem P-Konto gilt, beträgt seit Juli 2017 1.139,99 Euro netto. Sie wird von der Bundesregierung festgelegt.
Fazit fürs Grundeinkommen
Für das Jahr 2018 gilt, dass ein Grundeinkommen in Deutschland, das sich an der Armutsrisikogrenze orientiert, monatlich ca. 1.170 Euro netto betragen müsste. Diese Höhe entspricht in etwa der Höhe, die sich aus einer Befragung von 2017 zum Grundeinkommen (1.137 Euro) ergibt, und der Pfändungsfreigrenze (1.140 Euro). Sie deckt die über einen Warenkorb ermittelte Höhe des Existenz- und Teilhabeminimums ab. Ein weiterer Vergleich: Der durchschnittliche Hartz-IV-Nettobetrag für eine/n Alleinstehende/n beträgt monatlich derzeit 786 Euro (416 Euro Regelsatz plus durchschnittlich 370 Euro anerkannte Kosten der Unterkunft und Heizung), liegt rund 380 Euro niedriger als die hier ermittelte Höhe für ein Grundeinkommen.
* Bemerkung: Die EU-SILC-Armutsrisikogrenze ist nicht gemäß EU-Standard erhoben. Es werden wie beim Mikrozensus (siehe Hinweise**) keine Einkommensäquivalente durch selbstgenutztes Wohneigentum berücksichtigt (vgl. 5. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 552; Wohnungseigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, steht mehr Einkommen zum Ausgeben zur Verfügung, weil sie keine Miete zahlen müssen). Immerhin leben 7 von 10 Personen in der EU in Eigenheimen. Hintergrund ist z. B. die Schwierigkeit in einigen EU-Ländern, vergleichbare Werte für selbstgenutztes Wohneigentum zu erfassen. Die Armutsrisikogrenze, die diese Einkommensäquivalente bei ihrer Ermittlung nicht berücksichtigt, ist daher mit der EU-SILC ebenfalls zu niedrig bestimmt, aber nicht so extrem wie durch den Mikrozensus. Daher wird die EU-SILC-Armutsrisikogrenze hier berücksichtigt, was aber bedeutet, dass die folgend angegebenen Durchschnittswerte zu niedrig sind.
** Hinweise zum Mikrozensus und Datenreihe
Der Mikrozensus (MZ) ist zur Erhebung der Armutsrisikogrenze gänzlich ungeeignet, ergibt viel zu niedrige Werte. Deswegen wird er hier nicht berücksichtigt. Dazu folgende Bemerkungen: „Die so genannte ‚Canberra Group‘ (Expert Group on Household Income Statistics 2001) hat Richtlinien zur Messung von Haushaltseinkommen und relativer Einkommensarmut entwickelt. Danach umfasst das Haushaltseinkommen alle regelmäßigen Einkünfte wie Löhne und Gehälter, Einkommen aus selbständiger Arbeit, Zins- und Dividendenerträge, Renten oder andere Leistungen der Sozialversicherung, staatliche Transfers und sonstige laufend empfangene Transferleistungen. Zu den regelmäßigen Einkünften zählen auch Einmalzahlungen in Form z.B. des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes. Neben diesen monetären Größen sollen auch nicht-monetäre Komponenten in der Einkommensmessung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere fiktive (Netto-)Einkommensvorteile aus selbst genutztem Wohneigentum (‚imputed rent‘).“
Weiter heißt es: „Für Analysen zur Einkommensverteilung und relativer Einkommensarmut ist dagegen der MZ (Mikrozensus, R. B.) nicht geeignet, da er bei der Erhebung von Einkommensinformationen nicht den Empfehlungen der ‚Canberra-Group‘ folgt. Es wird lediglich das aktuelle Haushaltsnettoeinkommen in klassifizierter Form erfragt, wobei u.a. Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht eingerechnet werden sollen. Auch der Mietwert selbstgenutzten Wohneigentums wird im MZ nicht erfasst oder simuliert. Die Einkommensmessung im MZ ist demnach nicht mit der detaillierten und die auf einen gesamten Jahreszeitraum bezogene Erfassung im EU-SILC und dem SOEP vergleichbar. Zudem ist eine exakte Bestimmung des Medianeinkommens durch die Erfassung klassifizierter Angaben nicht möglich, womit auch eine exakte Armutsrisikoschwelle bzw. Armutsrisikoquote nicht berechnet werden kann.“ (Grabka, Markus/DIW: Strukturelle Unterschiede von Mikrodaten und deren potentieller Einfluss auf relative Einkommensarmut. Vortrag im Arbeitskreis Gesundheit und soziale Sicherung der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag am 10. November 2008)
Dies bekräftigend ist auch die folgende Kritik am Mikrozensus von Markus Grabka, Jan Goebel und Jürgen Schupp (DIW Berlin): „Der Mikrozensus erfragt – in Form von Einkommensklassen – monatliche Nettoeinkommen, in denen typischerweise unregelmäßige Einkommen wie Kapitaleinkünfte, Weihnachtsgeld oder Boni untererfasst sind, und zudem unterjährige Schwankungen von Einkommensströmen, z. B. aufgrund saisonaler Arbeitslosigkeit, nicht adäquat berücksichtigt werden können. Zudem wird der Mietwert selbstgenutzten Wohneigentums beim Mikrozensus nicht einbezogen. Diese fiktive, aber hoch relevante Einkommenskomponente macht, gemessen am verfügbaren Einkommen, im Durchschnitt rund fünf Prozent aus.“ (Markus M. Grabka, Jan Goebel und Jürgen Schupp, Höhepunkt der Einkommensungleichheit in Deutschland überschritten?, DIW Wochenbericht 43/2012, S. 13)
Vgl. dazu auch die Methodischen Hinweise der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: „Im Mikrozensus wird das Haushaltsnettoeinkommen des Vormonats in Einkommensklassen erhoben. Bei der Beantwortung der Frage nach dem Haushaltsnettoeinkommen werden durch die Befragten vor allem solche Einkommensbestandteile berücksichtigt, die einen relevanten Anteil am gesamten Haushaltseinkommen haben und regelmäßig eingehen, während unregelmäßige und geringere Einkommensteile eher vergessen werden. Dadurch wird das Niveau der Haushaltsnettoeinkommen und damit auch der Äquivalenzeinkommen unterschätzt. Dies ist bei der Interpretation der Armutsgefährdungsschwelle zu beachten.“
Datenreihe Armutsrisikogrenzen nach Mikrozensus:
736 (2005), 746 (2006), 764 (2007), 787 (2008), 801 (2009), 826 (2010), 849 (2011), 870 (2012), 892 (2013), 917 (2014), 942 (2015), 969 (2016)
Foto: https://pixabay.com/de/geld-home-münze-investitionen-2724241/, CC0 Creative Commons
Ein Kommentar
Hallo mal wieder ein paar schöne Grüße vom Themenkreis BGE von Demokratie in Bewegung: Ich erarbeite gerade selbige Zahlen und bin auf meiner Recherche auch auf neuere Zahlen gestoßen:
Medianeinkommen für Deutschland nach SOEP auf: 1.816 € (2015)
Medianeinkommen für Deutschland nach EU SILC auf: 1.826 € (2017)
Medianeinkommen für Deutschland nach EVS: 1.772 € (2016)
Medianeinkommen für Deutschland laut Mikrozensus: 1.615 € (2016)
Die Armutsrisikogrenze von 60 % liegt dann entsprechend bei
SOEP: 1.090 € (2015)
EU-SILC: 1.096 € (2017)
EVS: 1.063 € (2016)
Mikrozensus: 969 € (2016)
Viel Erfolg noch....
Unser BGE ist im Übrigen an den Pfändungsfreibetrag ausgelegt, ihr benutzt den Begriff Pfändungsfreigrenze; das ist auch falsch, denn das ist ein dynamischer Wert.