Kindergrundsicherung ein Weg zum Grundeinkommen?
Am 14. April 2009 hat ein Bündnis von prominenten Sozialverbänden und Wissenschaftlern einen Vorstoß (PDF, 230KB) unternommen, jedem Kind und Jugendlichen bis zum 27. Lebensjahr eine Grundsicherung von 500 Euro monatlich zukommen zu lassen.
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Die Forderung wird getragen von den folgenden Institutionen: AWO – Arbeiterwohlfahrt, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Deutscher Kinderschutzbund, GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Pro Familia, Verband berufstätiger Mütter, Zukunftsforum Familie sowie von den Professoren Hans Bertram – HU Berlin, Ernst-Ulrich Huster – EFH RWL Bochum, Heiner Keupp – LMU München, Ronald Lutz – FH Erfurt, Stefan Sell – FH Koblenz, Margherita Zander – FH Münster. Sie greifen einen Vorschlag auf, den Claus Schäfer, Experte für Einkommens- und Vermögensverteilung beim WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung) kürzlich gemacht hat („Ein Kindergeld für alle“ in der Frankfurter Rundschau 2. Februar 2009). Die dort vorgestellte Idee wird jetzt von dem Bündnis in einigen wesentlichen Punkten erweitert.
Erklärtes Ziel ist die Vermeidung von Armutsrisiken und die Beseitigung offensichtlicher Ungerechtigkeiten im jetzigen System der Förderung von Familien mit Kindern. Der von dem Bündnis geforderte Monatsbetrag von einheitlich 500 Euro setzt sich aus dem aktuell geltenden Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (322 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (180 Euro) zusammen.
Die bisher geltenden direkten Unterstützungsbeträge werden dagegen höchst ungleich verteilt. Bei dem Bündnis heißt es: „Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienern/-innen beziehen je nach ihrem Alter Sozialgeld in Höhe von 211 bis 281 Euro pro Monat. Kinder von Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen erhalten monatlich zwischen 164 Euro (für das erste und zweite Kind) und 195 Euro (für das vierte und alle weiteren Kinder) Kindergeld. Die Kinder von Gut- und Spitzenverdienern/-innen hingegen profitieren mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 240 Euro monatlich. Zusätzlich können gerade Bezieher hoher Einkommen die steuersparende Absetzung ihrer Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen ausschöpfen.“
Diese Ungerechtigkeiten will das Bündnis durch den einheitlichen Betrag und die Art der Finanzierung dieser Leistung beseitigen. Die Grundsicherungsbeträge werden zunächst in das zu versteuernde Einkommen einbezogen. Wer ein geringes oder gar kein Einkommen hat, erhält die Grundsicherung für die Kinder in vollem Umfang brutto für netto. „Bezieher/-innen von Spitzeneinkommen werden hingegen maximal in Höhe der Wirkung der bisherigen Freibeträge (d.h. aktuell maximal um 240 Euro monatlich) entlastet.“ Gleichzeitig wird der Wegfall des Ehegattensplittings gefordert, um eine solidarische Mitfinanzierung der Kindergrundsicherung sicherzustellen.
Die Verbände und Wissenschaftler machen folgende Rechnung auf:
Jährliche Kosten der Kinder-Grundsicherung: rund | 100 Milliarden Euro |
Wegfall der bisherigen direkten Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Unterhaltsvorschuss, etc.): |
-44,5 Milliarden Euro |
Rückfluss durch die Besteuerung der Leistung ca. | -30 Milliarden Euro |
Wegfall des Ehegattensplittings | -18 Milliarden Euro |
Jährliche Zusatzkosten gegenüber heute etwa | 10 Milliarden Euro |
Das Bündnis stellt dazu klar, dass die verbleibende Finanzierungslücke von etwa 10 Milliarden Euro durch politische Maßnahmen geschlossen werden kann. Vielleicht kann man sich in diesem Zusammenhang vergegenwärtigen, dass allein die Summe der jährlichen Steuerhinterziehung auf etwa 30 Milliarden Euro geschätzt wird.
Das Bündnis Kindergrundsicherung warnt „nachdrücklich davor, Geldleistungen und Infrastrukturleistungen des Staates gegeneinander auszuspielen, wie dies in der öffentlichen Debatte über Kinderarmut häufig geschieht. Familien benötigen beides, und für beides ist gleichermaßen Geld nötig.“ Um die Leistungen des Staates noch zielgenauer den Kindern zugute kommen zu lassen, fordert das Bündnis, dass der Staat über die Existenzsicherung im engeren Sinn (Existenzminimum 322 Euro monatlich) hinaus sicherstellen muss, „dass allen Kindern sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung kostenfrei zur Verfügung stehen. Solange dies auf absehbare Zeit nicht gewährleistet ist, muss zusätzlichen zum sächlichen Existenzminimum mindestens ein Betrag von zusätzlich 180 Euro bereit gestellt werden.“
Die „Zustimmung politischer Parteien zu dem Bündnis-Vorschlag ist breit (Vgl. z.B. Tagesschau oder Frankfurter Rundschau). Sie kam aus der SPD, von Bündnis 90 / Die Grünen sowie von der Partei DIE LINKE. In diesen Parteien gab es bereits seit längerer Zeit ähnliche Vorstellungen (Vgl. z.B. die Informationen auf der Homepage der Bundestagsabgeordneten Ekin Deligöz). Aus dem Familienministerium kam hingegen Kritik.
Ähnlichkeit mit dem Grundeinkommen
Die Forderung zur Kindergrundsicherung ist in vieler Hinsicht verwandt mit den Ideen des bedingungslosen Grundeinkommens: Die Leistung wird individuell jedem Kind zugewiesen, es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung und keine Pflicht zu irgendeiner Gegenleistung.
Allerdings reicht die Höhe zur Sicherung der Existenz und der gesellschaftlichen Teilhabe allenfalls bei Kindern aus, nicht bei jungen Erwachsenen. Es ist z.B. klar, wird aber vom Bündnis nicht ausdrücklich erwähnt, dass die Grundsicherung geringer ist als etwa der Bafög-Höchstbetrag, der bei 643 Euro liegt. Diese Form der Ausbildungs- und Studienförderung wird also durch die geforderte neue Grundsicherung nicht hinfällig, sondern Bafög-Geld muss zu dem Sockel der Grundsicherung hinzugerechnet werden, so dass zumindest eine unveränderte Gesamtsumme zur Verfügung gestellt wird. Für die Erwachsenen müssen allgemein höhere Beträge für Existenz- und Teilhabesicherung angesetzt werden.
Auch andere Detailfragen sind in dem bisher nur knapp begründeten Vorschlag noch nicht eindeutig geklärt. So muss natürlich sichergestellt werden, dass nicht etwa die Kindergrundsicherung von den Leistungen nach Hartz IV für die Bedarfsgemeinschaft abgezogen wird. Vielleicht ist es ja dies, was mit der etwas unklaren Formulierung im Bündnis-Vorschlag gemeint ist: „Die Kindergrundsicherung soll zudem vorrangig vor anderen Sozialleistungen sein.“
So populär die Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings bei vielen Politikern und Wissenschaftlern ist – sie bringt erhebliche Nachteile für Eltern, die ihre Kinder nicht frühzeitig in Betreuungseinrichtungen geben sondern sie selber erziehen wollen. Dabei handelt es sich ja keineswegs um ein „überholtes Familienmodell“, sondern immerhin um eine deutliche Mehrheit der Lebensformen in Deutschland – wenn auch zum Teil durch das Fehlen entsprechender Einrichtungen oder durch deren hohe Kosten verursacht. Das Ehegattensplitting sollte durch eine Form der Besteuerung ersetzt werden, die auf häusliche Kindererziehungszeiten abstellt. Eine ersatzlose Streichung käme erst in Frage, wenn ein vollgültiges, d.h. für alle Bürgerinnen und Bürger geltendes bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde.
Unter Grundeinkommens-Gesichtspunkten ist auch die Vorstellung problematisch, die Kindergrundsicherung selbst zu besteuern. Grundeinkommensbefürworter wollen das Grundeinkommen vollständig steuerfrei halten und dabei – mit unterschiedlicher Gewichtung je nach den unterschiedlichen Modellvorstellungen – die Erwerbseinkommen bzw. den Konsum besteuern. Hierbei dürfte es sich jedoch um ein Detail handeln, das im Sinne eines ersten Schrittes hin zu einer besseren Absicherung der Kinder hingenommen werden kann.
Bei der Kindergrundsicherung gilt die allgemeine Überlegung zum Grundeinkommen, dass eine ausreichende finanzielle Basis notwendig, aber nicht hinreichend ist für die gedeihliche Entwicklung der Menschen. In vielen Problembereichen ist die Unterstützung durch staatliche oder andere gesellschaftliche Dienstleistungen erforderlich. Das betrifft – um nur ein paar Beispiele zu nennen – die Familienfürsorge ebenso wie das Wohngebietsmanagement, die Arbeitsförderung wie die kulturelle Anregung und Betreuung. Auf Schulen und Ausbildungseinrichtungen kommen nicht weniger erzieherische Anforderungen zu als heute, aber sie sollten leichter zu bewältigen sein, weil die typischen Armutsprobleme weitgehend entfallen.
Bringt uns die Kindergrundsicherung auf dem Weg zum allgemeinen bedingungslosen Grundeinkommen voran? Eines der wesentlichsten Hindernisse ist ja die weithin mangelnde Einsicht, dass bedingungslose Existenzsicherung kein Almosen ist, sondern ein Recht, das jedem Menschen zusteht. Die meisten Bürgerinnen und Bürger verstehen noch nicht, dass gesellschaftliches Engagement erwartet, aber nicht erzwungen werden kann. Dieses Unverständnis gilt allerdings nur gegenüber Erwachsenen, bei Kindern ist das alles kein Problem. Bei ihnen wird die Forderung nach sozialem Verhalten und schulischer Leistungsbereitschaft ganz unabhängig von Einkommenserwägungen gestellt.
Es ist zu erwarten, dass mit der Gewöhnung an die Kindergrundsicherung solche Denkmuster auch auf das Verhältnis zu Erwachsenen übertragen werden. Dann ist es auch nicht mehr weit zu der Einsicht, dass die Absicherung des Einzelnen durch ein allgemeines Grundeinkommen nicht weniger, sondern mehr gesellschaftlichen Wohlstand bringt, weil freie Entfaltung produktiv ist. Bei den Grünen Grundeinkommensbefürwortern ist diese Erwartung auch Grundlage für die Politik der kleinen Schritte nach der Bundesdelegiertenkonferenz, auf der ein vollgültiger Vorschlag für das bedingungslose Grundeinkommen knapp gescheitert ist. Ein weiterer Ansatzpunkt könnte eine steuerfinanzierte allgemeine Mindestrente sein, wie sie z.B. Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB Grüne) fordert (vgl. Bericht auf dieser Website). Auch hier ist die ungerechte Behandlung im herrschenden System offensichtlich, und gleichzeitig ist klar, dass es keine Forderung nach Gegenleistungen geben kann.
Der Vorstoß zur Kindergrundsicherung kann somit zwar nur als ein erster Schritt in Richtung auf ein allgemeines bedingungsloses Grundeinkommen gewertet werden, aber er hat große politische Bedeutung. Bisher gab es keinen derart kraftvollen Zusammenschluss politisch wirkungsvoller Kräfte, die sich für dieselben Grundgedanken eingesetzt hätten, die auch für das Grundeinkommen im eigentlichen Sinn gelten. Das Netzwerk Grundeinkommen sollte deshalb diesen Vorschlag nachdrücklich unterstützen.
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Der Autor
Dr. Herbert Wilkens ist Diplomvolkswirt und war bis zu seiner Pensionierung Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und Kommunalpolitiker (Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Finanzen in Berlin Zehlendorf für die Wählergemeinschaft unabhängiger Bürger). Der Autor bedankt sich für hilfreiche Anregungen von Joachim Behncke, Ronald Blaschke und Hildburg Wilkens. Mängel, die in der jetzigen Fassung noch stehen, sind alle von ihm selbst zu verantworten.
9 Kommentare
Kindergrundsicherung m. E. klar der richtige Weg und Schritt zu einem allgemeinen bedingungslosen Grundeinkommen.
Bei den Kosten fehlt noch der Abzug der Verwaltungsausgaben, denn eine Kindergrundsicherung ohne Bedarfsprüfung führt vermutlich zu geringeren Kosten, zudem sind die Einnahmen des Staates durch eine höhere Binnennachfrage durch ein höheres Kindergeld gerade bei den Ärmsten (MWST) nicht eingerechnet und die damit zusammenhängenden möglichen Arbeitsplätze, die, durch eine größere Nachfrage, entstehen könnten.
Der nächste Schritt wäre eine Altersgrundrente ohne Bedarfsprüfung statt würdeloser Grundsicherung mit den gleichen Gerechtigkeitsansätzen und Vorteilen.
Zum nachdenken...
Ich habe gegen eine schrittweise Einführung eines Grundeinkommens nichts einzuwenden.
Ist das hier aber wirklich geplant?
Bauchschmerzen bestehen sofort, wenn jedem bewusst wird, wie nur zu oft mit Menschen innerhalb der AWO umgegangen wird.
Da werden über mehrere Jahre Zeitarbeitsverträge mit ArbeitnehmerInnen \"vereinbart\", um gewissen Druck zu erhalten. Da gibt es den Einsatz von 1€ JobberInnen, ausgebildete sozialpädagogische AssistentInnen, die nicht Existenz sichernd für diesen Obolus in diesen Einrichtungen tätig sein mussten, ohne Aussicht auf feste Anstellung.
Längst ist dieser Markt und AWO als Konzern den Zwängen des derzeitigen Systems voll unterlegen. Gewinnmaximierung ist Ziel, unter dem Beinahmen der Wohlfahrt.
Muss ich mir doch etwas Sorgen machen, wenn der Wolf unter dem Schafspelz mit ehrenwerten Ansinnen vor der Wahl hausieren geht? ...
Das Jonglieren mit den Statistiken sollte mit wachen Augen betrachtet werden, gerade auch dann, wenn über diesen Weg ein erster Schritt zu einem Grundeinkommen bewertet wird.
Zu leicht lässt sich eine negative Aussage konstruieren.
Ganz richtig: Wir sollten diese Initiative unterstützen, obwohl der Schritt inkonsequent ist und weitere Mängel hat, weil es nun mal ein großer Schritt in die richtige Richtung ist!
Inkonsequent ist er, weil Bedürftige den Betrag \"Brutto für Netto\" erhalten, Erwerbstätige ihn dagegen versteuern sollen.
Betrachtet man nur die steuer-zahlenden Haushalte, würde das heutige Prinzip gerade umgedreht: Während heute die Entlastung aufgrund der Steuerprogression um so höher ist, je höher das Einkommen der Eltern ist, würde die Kindergrundsicherung danach mit steigendem Einkommen der Eltern sogar sinken.
Dadurch wird die Steuerprogression von Eltern erhöht!
Sollte allerdings vorgesehen sein, gewisse Zusatzausgaben weiterhin von der Steuer absetzen zu können, wäre dies ein fairer Ausgleich.
Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde selbstredend hauptsächlich kinderlose Ehepaare schlechter stellen.
Als Befürworter eines linearen bedingungslosen Grundeinkommens ist mir jegliches Splitting ohnehin fremd, denn wenn alles Einkommen demselben Steuersatz unterliegt, sind Splittingeffekte ausgeschlossen.
Dennoch gefällt mir bei diesem Vorschlag nicht, dass lediglich zwischen Familien und Ehepaaren umgeschichtet werden soll, Unverheiratete dagegen weitgehend \"ungeschoren\" davonkommen sollen.
Unverheiratete (wie ich) sind die Hauptprofiteure des derzeitigen Systems, jedenfalls sofern sie einen anständig bezahlten Job haben.
Den Eltern Geld für die Betreuung und Erziehung zukommen zu lassen, unterstütze ich voll!
Die Idee, dies solle später durch staatliche \"Infrastruktur\" kostenlos übernommen werden, jedoch unter Wegfall der finanziellen Förderung, lehne ich jedoch ab!
Eltern sollten frei entscheiden können, ob sie ihre Kinder selber betreuen wollen oder dies anderen überlassen (z.B. auch Tagesmüttern). Kostenlose Betreuungs- (und Erziehungs-)Angebote schränken diese Freiheit erheblich ein, weil sie einen bedeutenden finanziellen Anreiz zu Fremdbetreuung geben - denn wer sein Kind nicht selbst betreut, kann erheblich mehr Erwerbseinkommen erzielen.
Mir ist allerdings auch klar, dass Kindergartengebühren u.ä. niemals 100%-ig neutral gestaltet sein können.
Noch eine Anmerkung zum Bafög:
Meines Wissens wird dieses zur Hälfte lediglich als zinsloses Darlehen gezahlt (falls die Regelung nicht noch weiter verschlechtert wurde!).
Das bedeutet, dass selbst ein Höchstbetrag von 643 Euro lediglich einer staatlichen Unterstützung von 321,50 Euro entspricht, zuzüglich dem Zinsvorteil.
Daher dürfte ein bedingungsloser Zuschuss von 500 Euro eindeutig vorzuziehen sein, selbst wenn irgendein Student dadurch zur Aufnahme eines privaten Kredits gezwungen sein sollte. Ich spreche mich aber auch nicht gegen Sozialkredite aus!
Bafög-Studenten profitieren schon heute - im Gegensatz zu Hartz-IV-Empfängern - davon, dass sie über ihre Sozialleistung hinaus einen nennenswerten Betrag völlig abzugsfrei hinzuverdienen können. Dies würde sich durch die Wertung ihrer Kindergrundsicherung als Einkommen kaum ändern.
Abschließend möchte ich mich mal wieder unbeliebt machen und vorschlagen, dass eigenes Einkommen der Kinder (insbesondere Kapitalerträge: wenn nämlich reiche Eltern frühzeitig einen Teil ihres Vermögens auf ihre Kinder übertragen) nicht mehr völlig anrechnungsfrei, sondern etwa in Höhe der Einkommensteuer, also sagen wir zu 25%, auf die Kindergrundsicherung angerechnet werden sollte.
Das ist natürlich absolut unmöglich, wenn schon die Eltern die Kindergrundsicherung versteuern müssen!
Als Folgerung befürworte ich:
Unversteuerte Kindergrund\"sicherung\", aber Besteuerung von Kindereinkommen vom ersten Euro an. Dafür entfiele die Einkommensgrenze, bei der heute das Kindergeld schlagartig entzogen wird.
(Genauer gesagt: Bei 500 Euro KGS und 25% Steuer beträgt die \"Transfergrenze\" für Kinder 2000 Euro!)
Bei Kindern gibt es noch keinen freien Willen, sie werden von Eltern, Lehrer erzieherisch bestimmt. Daher können nur Eltern und alle Erwachsenen ein Anrecht auf ein Grundeinkommen haben. Denn nur wer einen freien Willen hat, kann auch Herz, Liebe, Gott an seine Kinder und andere Menschen weiter geben. Daher sollten vorzugsweise die Eltern gefördert werden.
Dieses Thema sehe ich genauso wie Sascha Liebermann. Sascha Liebermann schreibt: „Was also auf den ersten Blick nahe zu liegen scheint, das Kinder-BGE als Einstieg in ein allgemeines zu betrachten, trügt. Es wäre erst ein solcher Schritt, wenn seine Einführung als Zwischenschritt zum Bürger-BGE ausdrücklich gälte, als Übergangsregelung. Ein Kinder-BGE als solches führt aber keineswegs zum Bürger-BGE.“
Quelle: http://freiheitstattvollbeschaeftigung.de/blog/labels/Kindergeld.htm
\"JEDER hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.\"
\"JEDER hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.\"
\"JEDER hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, ... in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.\"
Dies sind Auszüge aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, wie sie von vielen Staaten anerkannt werden - auch von D.
Die Wahrnehmung dieser Rechte setzt zwingend ein Einkommen voraus, das damit selbst zum Menschenrecht wird - bedingungslos und auch für Kinder.
JEDER kann sich fragen, wie es damit in der Welt aussieht...
Zum Kommentar von Tobias Teetz:
http://www.grundeinkommen.de/20/04/2009/kindergrundsicherung-ein-weg-zum-grundeinkommen.html#comment-1170
Kinder haben doch als einzige Mitglieder dieser Gesellschaft bereits ein Grundeinkommen, auch falls Sie mit Ihrer Einschätzung, diese hätten keinen freien Willen, richtig liegen sollten. Überhaupt verstehe ich das Argument gar nicht, was hat das Grundrecht auf Einkommen mit dem Willen zu tun? Soll es doch jeder bekommen, ob er will oder nicht?
Ein interessantes Modell eines ersten Schritts zum BGE. Ich warne nur vor dem Versuch zu tricksen: es muss von vornherein klar gesagt werden, dass dem die Zielidee eines allgemeinen GE zugrunde liegt. Und es müssen weitere Schritte entwickelt und ausgearbeitet werden. Zwei schlage ich vor: I. Alterssicherung: Alle Menschen über 65 Jahre erhalten eine Grundsicherung, vom Rentenversicherungsträger gezahlt, deutlich über dem Existenzminimum, unabhängig davon ob und in welcher Höhe sie vorher Beiträge gezahlt haben. Allen steht es frei, sich für eine höhere Rente zu versichern. - II. Pflegenotstand: Alle Angehörige von Pflegeberufen erhalten, wenn sie mindestens 5 Jahre in diesem Beruf gearbeitet haben, ein Grundeinkommen, etwa in der Höhe des späteren Alters-BGE. Es wird weiter gezahlt, wenn sie aus dem Beruf ausscheiden - aus welchen Gründen auch immer. Eine Pflichtversicherung für Renten bei Alter oder Arbeitslosigkeit besteht für sie nicht mehr. Allen steht es frei, sich für eine höhere Rente zu versichern. Es wird sicher gestellt, dass die Arbeitgeber die erhebliche Verringerung der Arbeitskosten in erster Linie für Investitionen im Arbeitsbereich nutzen, in zweiter Linie für eine Senkung der Pflegesätze. - Gegen beide Vorschläge könnte eingewandt werden, dass die Abgrenzung des Personenkreises unlogisch sei. Das ist richtig, deshalb schlage ich es vor. Weitere Schritte müssen folgen.
Grundsicherung für Kinder ist in Beziehung zum BGE ein Schritt zurück, es sei denn es steht im Zusammenhang eines Gesamtkonzeptes zur Einführung eines BGEs. Das BGE muss in den Vereinbahrungen als übergeordnetes Ziel formuliert werden.