IG-BAU-Frauen starten am 1. Mai eine Umfrageaktion zum Grundeinkommen

Ronald Blaschke 20.04.2018 Druckversion

„Stell dir vor, Du erhältst monatlich ein Bedingungsloses Grund­ein­kommen in Höhe von 1.100 Euro netto.“ Mit diesem Satz beginnt die Umfrage der IG-BAU-Frauen zum Grundeinkommen (Fragebogen BGE als PDF-Dokument). Die Aktion startet am 1. Mai an den Ständen der Gewerkschaft. (Wenn andere die Umfrage nutzen, was ausdrücklich erwünscht ist, bitte die ausgefüllten Fragebögen an die angegebene Adresse übermitteln.)

Die IG-BAU-Frauen haben auch eine lesenswerte Broschüre zum Grundeinkommen herausgegeben, die gewerkschaftliche und feministische Argumente für ein Grundeinkommen enthält.

Die Bundesfrauensekretärin der IG BAU, Sylvia Honsberg, legt ihre Argumente für ein Grundeinkommen in einem Video dar.

4 Kommentare

Silvia Juffart-Willnow schrieb am 21.04.2018, 11:32 Uhr

Ein Grundeinkommen wäre sehr gut. Vor allen würde es Kranken und Rentnern sehr helfen. Man hat einen gewissen Lebensstil, welches sich drastisch verändert, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Auch wenn ein Ehepartner stirbt und leider nur noch die Hälfte der Rente des Partners bleibt.

Kerstin Erk schrieb am 22.04.2018, 12:01 Uhr

Auch ich bin für das Grundeinkommen, habe mich immer arbeitsmäßig im Niedriglohnsektor abgestempelt um über die Runden zu kommen.

Mehr schlecht als recht - aber auch diese Arbeit muss jemand machen, es können nicht alle studieren und \"oben\" sitzen.

Aber schon heute habe ich Angst Rentner zu werden oder vorher krank.

Dann wird es richtig bitter.

Und das obwohl ich immer gearbeitet habe.

Aber bei den heutigen Rentenansprüchen.....

Und bei Krankheit bleibt auch nix.

Diese Aussichten betreffen unendlich viele Menschen und das muss dringend geändert werden!!!!

Christa Meier schrieb am 29.04.2018, 13:18 Uhr

I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

... dies gilt es in die Realität umzusetzen und die bestehenden Missverhältnisse im sozialen Bereich zu beenden. Unterschiede zwischen der Geschlechterentlohnung, Renten angleichen, Sanktionen bei Sozialhilfe, Bürokratieabbau, etc. etc.

Wolfgang Platzek schrieb am 01.05.2018, 04:32 Uhr

Es ist sehr zu begrüßen, dass endlich auch von der Basis der Gewerkschaften aus für ein BGE geworben wird und wir der Realisierung unseres Grundgesetzes in der Praxis weiter vorantreiben.

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