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Statistisches zur Wirkung des Solidarischen Bürgergeldes (Althaus-Konzept)


Das bedarfsgewichtete Haushaltsnettoeinkommen als Messgröße der Einkommensverteilung

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat ermittelt[1] [1], dass die sogenannte Mittelschicht, also der Anteil der Bezieher mittlerer Einkommen an der gesamten Bevölkerung, im Jahre 2006 nur noch 54 Prozent ausmachte. Im Jahre 2000 waren es noch 62 Prozent.

Zur wirtschafltichen Mittelschicht werden in Deutschland Personen gerechnet, die zwischen 70 und 150 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung haben. Im Jahr 2006 [2] [2] war das pro Person ein bedarfsgewichtetes jährliches Haushaltsnettoeinkommen zwischen 11.340,- und 24.300,- Euro. Diese Einkommensgröße bezieht sich immer auf eine einzelne Person und wird mit einer Formel errechnet, die eine Vergleichbarkeit zwischen Mitgliedern verschieden großer Haushalte herstellt.

Entsprechend den von der OECD aufgestellten Regeln unterscheidet das DIW die Einkommensanteile der Haushaltsmitglieder danach, ob es sich um alleinlebende Personen oder um Mitglieder eines Mehrpersonenhaushalts handelt. Es wird davon ausgegangen, dass ein zusätzliches Haushaltsmitglied weniger Einkommensbedarf hat als ein Alleinlebender. Daher werden die Mitglieder eines Haushaltes verschieden gewichtet: die erste Person mit „1“, weitere Erwachsene mit „0,5“ und Kinder unter 14 Jahren mit „0,3“. Mithilfe dieser Werte kann für jeden Haushalt die Gewichtsmaßzahl ermittelt werden. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren gilt demnach die Formel 1+0,5+0,3+0,3 = 2,1.

Damit eine alleinlebende Person mit einem jährlichen Nettoeinkommen von 10.000 Euro genauso gestellt bliebe, wenn sie eine Familie gründet und sich der Haushalt auf zwei Erwachsene und zwei Kinder vergrößert, müsste das Haushaltseinkommen von 10.000 Euro auf 21.000 Euro steigen (10.000×2,1). Mit anderen Worten: der Vier-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von 21.000 Euro gilt als einem Alleinlebenden mit 10.000 Euro gleichgestellt.

Umgekehrt kann man aus dem Einkommen eines Mehrpersonenhaushalts das Äquivalent eines Single-Haushalts ermitteln. In unserem Beispiel werden die 21.000 Euro jährliches Haushaltseinkommen durch die Gewichtsmaßzahl 2,1 geteilt (21.000/2,1=10.000). Gemäß den oben genannten Werten gehört dieser Haushalt also nicht zur Mittelschicht.

In dieser statistischen Betrachtung hängt die Frage der Armut also nicht nur vom Einkommen, sondern ebenso von der Größe und Struktur des Haushalts ab, in der eine Person lebt. Ein Solidarisches Bürgergeld, wie Dieter Althaus es vorschlägt, würde dazu führen, dass – unabhängig vom Erwerbseinkommen – das Gesamteinkommen aller Haushalte entsprechend zulegt.

Mit dem Althaus-Bürgergeld hätte der genannte Vier-Personen-Haushalt zusätzlich zum bisherigen Einkommen von 21.000 Euro weitere 21.600,- Euro, insgesamt also 42.600 Euro zur Verfügung. Mit Hilfe der o.g. Formel ergäbe das ein bedarfsgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen von 20.285,71 Euro (42.600/2,1) und läge eindeutig im Einkommens-Bereich der Mittelschicht.

Die Analyse der Wirtschaftsweisen [3] [3] ergibt, dass durch dieses Konzept acht Millionen Menschen aus dem Armuts-Bereich zurück in die Mittelschicht gelangen würden. Allerdings würden vor allem Haushalte begünstigt, die zusätzlich zum Solidarischen Bürgergeld noch andere Einkommen erwirtschaften.

Das Problem der Arbeitsarmut bliebe vor allem dann erhalten, wenn sich das Bürgergeld faktisch zu einem Kombilohn entwickeln würde. Und das wäre zu befürchten, denn die Konstruktion des Solidarischen Bürgergeldes ist so angelegt, dass die gezahlten Löhne vor allem im unteren Einkommensbereich weiter zurückgehen könnten – ein Mindestlohn wird ausdrücklich abgelehnt. Es ist wahrscheinlich, dass es nach der Anpassung der Gesamtwirtschaft vor allem in unteren Lohngruppen schwieriger würde, Erwerbseinkommen auch nur in heutiger Höhe zu erzielen.

Im Vergleich zu Hartz-IV [4] [4] ist eine Verbesserung der Einkommenslage nach Althaus bei Haushalten ab zwei Erwachsenen möglich. Nach den bisher gültigen Sätzen stehen Single-Haushalte sowie Alleinerziehende mit Hartz-IV-Bezug (plus Übernahme der Kosten der Unterkunft) finanziell hingegen besser da. Zudem impliziert das Althaus-Modell einen Arbeitszwang, der mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren Ausbreitung prekärer Arbeitsverhältnisse führen würde.

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Fußnoten

[1] [5] Markus Grabka und Joachim Frick: Schrumpfende Mittelschicht – Anzeichen einer dauerhaften Polarisierung der verfügbaren Einkommen? Wochenbericht des DIW Nr 10-2008, Berlin 2008 pdf-Download [6]

[2] [7] In der Befragung des DIW 2006 werden die Einkommen von 2005 erfasst.

[3] [8] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2007): Das Erreichte nicht verspielen. Jahresgutachten 2007/08. Wiesbaden. Kapitel 4, V, Textziffer 324 ff pdf-Download [9]

[4] [10] Vgl. die Beispielrechnung von Ronald Blaschke: Hartz-IV, Armutsrisiko und Solidarisches Bürgergeld (Althaus). 15. Mai 2008, pdf-Download [11]

13 Comments (Open | Close)

13 Comments To "Statistisches zur Wirkung des Solidarischen Bürgergeldes (Althaus-Konzept)"

#1 Comment By Wolfgang Schlenzig On 21.05.08 @ 07:41

Die Schwachpunkte des Alhaus-Modells sind prägnant aufgezeigt. Es tendiert zu einem Kombilohn, der bei unverändertem Steuersystem die Unternehmen und den Staatshaushalt letztlich entlastet, was er und Straubhaar ja auch offen zugeben.
Dazu darf es nicht kommen.
Da müssen das Netzwerk und die die Protagonisten in den Parteien mit ähnlichen Konzepten gegenhalten und konstruktiv mitwirken (also stärkt das Netzwerk!!), denn vom Ansatz und von der Höhe halte ich das Althaus-Bürgergeld unter Beachtung der heutigen Geldwerte und Kaufkräfte für realistisch angemessen.

#2 Comment By Wolfgang Schlenzig On 21.05.08 @ 18:14

Kommentarpräzisierung:
Ich meine, dass schon viele heute zu beantragende Leistungen unter das BGE fallen aber es keinen totalen Sozialkahlschlag dabei geben darf, dass es keinen Arbeitszwang dabei geben darf, so dass im wesentlichen nur Kombilohnempfänger davon profitieren und dass ich sehe, dass bei Althaus noch ca. 100.-EUR rauszuholen sind (900-200=700netto). Von mir befragte Jugendliche, Studenten und Rentner hielten diese Höhe für akzeptabel.

#3 Comment By Manuel Franzmann On 22.05.08 @ 13:13

Zum letzten Satz dieses Artikels lässt sich noch der Klarheit willen hinzufügen, dass der erwähnte Arbeitszwang bei Althaus nicht im Modell vorgesehen ist, ja sogar seinen erklärten Zielsetzungen in den einschlägigen Broschüren und öffentlichen Erklärungen widerspricht, aber sich indirekt aus der zu niedrigen Höhe des Grundeinkommens für einige Grundeinkommensempfänger faktisch ergäbe, wobei hier – das betrifft auch die Erwartung einer Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse – die Kirche im Dorf zu lassen ist: dieser Arbeitszwang wäre, da der ausgezahlte Grundeinkommensbetrag ja im Unterschied zu Hartz IV bedingungslos wäre, entsprechend auch geringer und nicht etwa grösser als heute. Heute hat man als Hartz IV Empfänger mehr oder weniger gar kein eigenes Geld und ist gezwungen, den gesamten Betrag zum Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Und solange man dies nicht kann, steckt man im “offenen Strafvollzug” Hartz IV. Beim Althaus-Modell hätte man immerhin den Grundeinkommensbetrag zur Verfügung und es bliebe für einige noch ein Zwang zur Aufstockung dieses Betrags durch Arbeit, aber eben nur noch zur Aufstockung, die man auch schon durch Teilzeitarbeit erreichen könnte. Genau genommen verbliebe also bei Althaus Modell für einige ein Teilzeitarbeitszwang, aber eben nicht mehr wie heute ein Zwang seinen ganzen Lebensunterhalt aus Erwerbsarbeit zu bestreiten. Und man könnte mir Erspartem auch sehr viel länger eine arbeitslose Zeit überbrücken und dabei seine Selbständigkeit und Unabhängigkeit von der Sozialbürokratie wahren, bevor man Transferzahlungen annehmen muss, von denen man, weil man eben nur eine Teilzeitarbeit braucht, auch leichter wieder loskommen kann.

#4 Comment By Gisela Brunken On 23.05.08 @ 11:45

Manuel Franzmann meint, man könnte, indem man es durch Teilzeitarbeit aufstockt, ein Einkommen erzielen, wofür man ohne Althaus-Bürgergeld ganztags arbeiten müsste.

Herbert Wilkens sieht die Löhne so sehr sinken, “dass es nach Anpassung der Gesamtwirtschaft vor allem in unteren Lohngruppen schwieriger würde, Erwerbseinkommen auch nur in heutiger Höhe zu erzielen.”

Wie kommt es zu diesen gegensätzlichen Prognosen?

Von welchen unterschiedlichen Annahmen wurde ausgegangen?

#5 Comment By Reinhard Börger On 26.05.08 @ 12:20

Mir ist nicht klar, was genau mit dem Kombilohn gemeint ist und insbesobdere mit der Gefahr, das BGE könne sich zum Kombilohn entwickeln. Bisher erscheint mir der Kombilohn eher als eine Vorstufe zum BGE.

Außerdem wird in diesem Text, wie auch sonst öfters auf dieser Seite, die weiter Entwicklung und die Anreizwirkung, wenig berücksichtigt. Was heißt z.B. Mittelstand? Wenn mehr Menschen ein Einkommen erzielen, das heute als Mittelstandseinkommen gilt, verschieben sich doch die Einkommen und damit vielleicht auch das, was unter Mittelstand verstanden wird. Außerdem dürften manche Menschen nicht mehr arbeiten, die heute nur wegen des Geldes schlecht bezahlte und schmutzige Arbeiten verrichten. Andererseits dürften andere Menschen arbeiten, für die es sich heute nicht lohnt. Ich wäre sehr vorsichtig bei zahlenmäßigen Vorhersagen.

#6 Comment By Herbert Wilkens On 28.05.08 @ 21:12

Antwort auf die letzten Kommentare:

Zunächst eine Faktenklärung: „Der Kombilohn stellt an die Aufnahme oder die Ausübung einer abhängigen Erwerbstätigkeit gekoppelte staatliche Transfers an Arbeitnehmer dar. Im Grunde handelt es sich um Lohnsubventionen seitens des Staates.“ (Wikipedia) – Das Grundeinkommen ist somit formal kein Kombilohn, weil es ja gerade nicht an Erwerbstätigkeit gebunden ist. Faktisch kann es jedoch – je nach Ausgestaltung – ähnlich wirken, denn für den einzelnen Arbeitnehmer genügt ein geringerer Lohn, um ein bestimmtes Gesamteinkommen zu erzielen.

Nutznießer einer Lohnsubvention sind sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmen, die auf diese Weise ihre Lohnkosten senken können. Die Verteilung zwischen beiden ist unklar, jedoch ist davon auszugehen, dass sie sich nach der relativen Marktmacht der beiden Tarifparteien richtet. Aus vielerlei Gründen ist die Marktmacht der Arbeitnehmerseite seit Jahren gesunken, so dass die Unternehmerseite den weitaus größeren Nutzen gehabt haben dürfte. Dies ist auch an der gesamtwirtschaftlichen Einkommensverteilung ablesbar: Während die Löhne preisbereinigt rückläufig waren, haben die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen real stark zugenommen. Ich kann nicht einsehen, warum der Staat diese Schieflage auch noch subventionieren sollte, statt z.B. durch allgemeingültige Mindestlöhne oder die Finanzierung der Subvention durch Unternehmenssteuern auf eine sachgerechte gesamtwirtschaftliche Kostenaufteilung hinzuwirken.

Die Erwartungen zu den Wirkungen des Grundeinkommens hängen von vielen Annahmen ab. Wesentliche Gesichtspunkte hat Ingmar Kumpmann in seinem Beitrag auf dieser Website dargestellt (“Das Finanzierungsproblem ist das Anreizproblem”: [12] ). Mit der Einführung eines Grundeinkommens ändern sich fast alle Grundlagen der Nationalökonomie. Man kann diesen radikalen Wandel nicht statistisch oder ökonometrisch erfassen, nur mit Szenarien, die auf Vermutungen beruhen.

Während Manuel Franzmann in diesen Fragen tendenziell zu optimistischen Einschätzungen neigt, bin ich angesichts des Sozialabbaus in den letzten Jahrzehnten vorsichtiger. Jedenfalls ist es nicht so, dass nur „einige Grundeinkommensbezieher“ ein niedriges Grundeinkommen beziehen würden, sondern – wie “Ronald Blaschkes Tabelle”: [11] ausweist – die Alleinlebenden und die Alleinerziehenden würden im Durchschnitt sogar mit weniger als dem heutigen Hartz-IV dastehen. Das ist weit weniger als die Armutsrisikogrenze. Wer das schönredet, lässt nicht „die Kirche im Dorf“, sondern nimmt eine zusätzliche Schlechterstellung von Hunderttausenden kritiklos hin.

Ob eine Teilzeitbeschäftigung ausreicht, auch nur das heutige Hartz-IV-Niveau oder vielleicht gar ein Existenz und Teilhabe sicherndes Einkommen zu erreichen, hängt u.a. von dem neu sich einpendelnden Gleichgewicht (oder Ungleichgewicht) auf dem Arbeitsmarkt ab. Wenn viele Menschen gezwungen sind, jedem Zusatzverdienst nachzujagen und sei er auch noch so klein, werden die Löhne im Niedriglohnsektor nochmals massiv sinken – egal ob das in den Programmbroschüren steht oder nicht. Wenn sich die Arbeitgeber und die gewählten Politiker typischerweise so verhalten wie in den letzten Jahrzehnten, wird es eine weitere starke Zunahme der Leiharbeit und der befristeten und flexibilisierten Arbeitsverhältnisse geben. Das sind prekäre Arbeitsverhältnisse. Die große Freiheit, die ein Grundeinkommen verheißen kann, ist dann für die meisten Betroffenen nach wie vor in weiter Ferne.

Zusammengefasst: Das Althaus-Konzept bietet wesentliche Vorteile gegenüber dem heutigen Ist-Zustand, aber auch erhebliche Probleme (vgl. meinen “Beitrag im Newsletter Juni 2007”: [13]). Für die politische Umsetzung hilft es nicht, diese Probleme zu leugnen oder schönzureden, sie müssen gelöst werden.

#7 Comment By Reinhard Börger On 29.05.08 @ 08:57

Hallo, hier ein paar Klarstellungen zum Beitrag von Herbert Wilkens: Natürlich ist ein Kombilohn etwas anderes als ein Grundeinkommen, aber bisher habe ich gehofft, der Kombilohn könnte einen Einstieg ins Grundeinkommen bieten. Vielleicht ist das falsch. Ob Geld direkt an die Arbeitnehmer fließt oder ob es erst an die Arbeitgeber gezahlt und von diesen an die Arbeitnehmer weitergegeben wird, erscheint mir weniger wichtig; auf jeden Fall muss vom Konsumenten weniger aufgebracht werden; das Produkt wird also billiger und dadurch konkurrenzfähiger. Der Kombilohn vebilligt gezielt Produkte, für die schlecht bezahlte Arbeit aufgewendet wird; das ist natürlich nicht wünschenswert. Diese Wettbewerbsverzerrung entfällt beim Grundeinkommen, das an alle gezahlt wird.

Die Höhe des Grundeinkommens erscheint mir auch nicht so wichtig. Natürlich sollte es bezahlbar sein, und jeder sollte davoon leben können. Aber ich wäre nicht dagegen, mit einem Grundeinkommen auf Hartz-IV-Niveau zu beginnen. Wenn dann alles so gut läuft, wie ich es mir erhoffe, kann man es ja erhöhen.

Die Befürchtung sinkender Löhne von Herbert Wilkens teile ich nicht. Wer durch das Grundeinkommen abgesichert ist, wird wohl kaum täglich acht Stunden am Tag schmutzige Arbeit verrichten wollen, um dadurch hundert Euro im Monat mehr zu haben. Daher bin ich sicher, dass das Grundeinkommen gerade im unteren Bereich zu steigenden Löhnen führen wird.

Dass das Grundeinkommen die Wirtschaft völlig verändert, sehe ich auch so. Im Grunde genommen wird sauber getrennt zwischen dem Grundrecht auf das Existenzminimum und dem Markt. Das Grundrecht wird durch das BGE erfüllt; alle Produktion spielt sich am Markt ab. Dieser wird freier, da niemand mehr zur Arbeit gezwungen wird. Auf jeden Fall werden die Kosten fürs Überleben nicht mehr den Betrieben und damit den Konsumenten aufgebürdet.

#8 Comment By Reinhard Börger On 29.05.08 @ 14:21

Eine kurze Nachbermerkung: Vielleicht ist an den Befürchtungen von Herbert Wilken doch etwas dran; vielleicht führt ein niedriges Grundeinkommen in einigen Bereichen doch zu fallenden Stundenlöhnen. Aber selbst dann dürften die Einkommen im unteren Bereich steigen, da die Empfänger das Grundeinkommen behalten dürfen. Am wichtigsten erscheint mir in der Tat die Befreiung vom Zwang zur Arbeit um jeden Preis. Auch wenn das Althaus-Konzept nicht optimal ist, erscheint es mir doch als Schritt in die richtige Richtung. Das größte mentale Problem dürfte die Überwindung der Vorstellung sein, der Mensch müsse sich seinen Lebensunterhalt durch Lohnarbeit verdienen, wenn er über kein Kapital verfügt.

#9 Comment By Manuel Franzmann On 01.06.08 @ 10:46

Über Herbert Wilkens Erwiderung auf meinen Kommentar zum hiesigen Artikel sehe ich Grund mich zu ärgern. Ich habe mit Blick auf Althaus’ Modell explizit von „der zu niedrigen Höhe des Grundeinkommens“ gesprochen, die bei „einigen“ (nämlich denen, die absolut kein zusätzliches Erwerbseinkommen, auch keines aus Teilzeiterwerb, erhalten) eben nicht zum Leben ausreicht. In seiner Replik heißt es aber:

„Jedenfalls ist es nicht so, dass nur ‚einige Grundeinkommensbezieher’ ein niedriges Grundeinkommen beziehen würden, sondern – wie Ronald Blaschkes Tabelle ausweist – die Alleinlebenden und die Alleinerziehenden würden im Durchschnitt sogar mit weniger als dem heutigen Hartz-IV dastehen. Das ist weit weniger als die Armutsrisikogrenze. Wer das schönredet, lässt nicht ‚die Kirche im Dorf’, sondern nimmt eine zusätzliche Schlechterstellung von Hunderttausenden kritiklos hin.“

Wenn ich das Althaussche Grundeinkommen „zu niedrig“ nenne, dann ist das zwar wenig explizit und nicht mit der moralischen Bewertung versehen, die Wilkens offensichtlich gerne hörte. Aber es besagt nun einmal klipp und klar, daß Althaus Bürgergeld „zu niedrig“ ist.

Meine Bemerkung, „die Kirche im Dorf zu belassen“, bezieht sich außerdem explizit (wie der ganze Kommentar!) nur auf den letzten Satz des Artikels, der da lautet: „Zudem impliziert das Althaus-Modell einen Arbeitszwang, der mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren Ausbreitung prekärer Arbeitsverhältnisse führen würde.“ Diese Feststellung läßt nämlich einerseits offen, inwiefern ein Arbeitszwang im Althaus-Modell „impliziert“ wird. Mein Kommentar soll diesbezüglich der Ergänzung dienen, aber auch der Differenzierung, weil die pauschale Rede vom Arbeitszwang eben nicht in Rechnung stellt, daß der Arbeitszwang bei Althaus in jedem Falle geringer ist als heute bei Hartz IV. Das kann auch Herbert Wilkens nicht bestreiten, auch wenn er bezeichnenderweise zu diesem Punkt nicht Stellung nimmt, sondern statt dessen moralisierende Geschütze gegen meinen Kommentar auffährt, hinter denen mein eigentliches Argument ganz verschwindet.

#10 Comment By ines eck On 15.06.08 @ 07:07

Führende Gewerkschafter, Bundestagspolitiker von CDU und SPD äußerten sich infolge der Realisierungsprobleme von Hartz4 (ich nannte Hartz4 Offenen Strafvollzug ) zunehmend interessiert am Thema Bedingungsloses Grundeinkommen. Auch Bundestagspolitiker, die früher ablehnend reagiert hatten.

Ich bitte Euch deshalb, jede Möglichkeit zu nutzen, während Veranstaltungen oder in Bürgersprechstunden mit ihnen ins Gespräch zu kommen und denen, die interessiert reagieren, ausreichend Informationsmaterial zukommen zu lassen.

#11 Comment By Viktor Panic On 16.06.08 @ 15:21

Kommentar Nr 7 von Reinhard Börger bringt es präzise auf den Punkt!
Es ist wahr, dass nach Einführung des BGE die von den Arbeitgebern gezahlten Löhne sinken würden.
Aber auf keinen Fall würden dadurch die Einkommen wieder auf das heutige Niveau sinken. Realistisch wären für einfache Arbeiten Gleichgewichts-Löhne von etwa 5 Euro brutto bzw. 3 Euro netto, was z.B. bei einem “Vollarbeitsplatz” einem Netto-Zuverdienst von 450 Euro zu den 800 Euro Grundeinkommen entspräche.
Es schockiert mich, wenn ich lesen muss, dass manche von Euch verhindern wollen, dass auch die Arbeitgeber vom BGE profitieren. Wenn Arbeit für sie billiger wird, können sie mehr Arbeitsplätze schaffen. Das Problem ist doch heute die riesige Schere zwischen Arbeitgeber-Lohnkosten und Arbeitnehmer-Lohnabstand. 5 zu 1!
(Als Lohnabstand bezeichnet man den Unterschied zwischen Nettolohn und Sozialhilfe bzw Alg-2).
Das Althaus-Modell ist nicht ideal, weil es einen Einkommens-Knick aufweist, aber ich sehe nicht, dass es auch nur für einen einzigen Menschen eine Verschlechterung im Vergleich zu heute bringt!

#12 Comment By Viktor Panic On 16.06.08 @ 15:35

P.S.
Wir sollten besser zwischen Löhnen und Einkommen Unterscheiden.
Löhne sind, was Arbeitgeber zahlen.
Das Einkommen eines BGE-Empfängers setzt sich aus Grundeinkommen und Lohn zusammen.
Nach Einführung des BGE und Einpendeln des Marktes(!) werden die Löhne niedriger, aber die Einkommen höher sein als heute.
(Natürlich bezieht sich das nur auf Erwerbstätige der Unter- und Mittelschicht, sowie Eltern, natürlich können nicht ALLE sofort davon profitieren)

#13 Comment By Ulf Schmidt On 11.07.08 @ 11:46

Auch wenn die Löhne niedriger werden sollten – ich sehe es genauso wie Victor Panic. Der Anreiz für den Arbeitgeber neue Arbeitsplätze zu schaffen ist doch wesentlich höher (außerdem entfällt das Totschlagargument der deutschen Lohnnebenkosten), Schwarzarbeit wird unlukrativ und wenn ich trotz niedrigerer Löhne noch gut leben kann – warum nicht? Die Löhne werden sich sowieso im europäischen Vergleich angleichen, im Osten Europas gehen sie halt hoch und im Westen runter.

P.S. Meine Vermutung ist sogar, dass die Löhne zunächst steigen werden – weil weniger Leute arbeiten wollen und so dringend Arbeitskräfte gesucht werden.