Sanktionsmoratorium bei Hartz IV

Archiv 20.08.2009 Druckversion

Das Herzstück von Hartz IV, nämlich die Drohung, bei so genannten Pflichtverletzungen den Betroffenen das Existenzminimum zu kürzen oder im Wiederholungsfall sogar zu streichen, soll im Sinne eines Moratoriums ausgesetzt, also nicht angewendet werden, so die Forderung eines großen Bündnisses nach einem Sanktionsmoratorium.

5 Kommentare

Detlef Müller schrieb am 21.08.2009, 23:23 Uhr

Hallo,

Eine bemerkenswerte Initiative zu Hartz IV ist das breite Bündnis, das seit 13. August 2009 öffentlich ein Sanktionsmoratorium fordert.

Bemerkenswert vor allem die Breite des Bündnisses von Künstlern, Wissenschaftlern, Politiker, anderen Personen des öffentlichen Lebens sowie Betroffenen.

Ein Aktionstwitter unter twitter.com/h4sanktionsstop unterstützt diese Kampagne.

Gisela Brunken schrieb am 23.08.2009, 06:13 Uhr

Das Netzwerk Grundeinkommen sollte sich diesem Bündnis anschließen.

Lothar Mickel schrieb am 26.08.2009, 07:59 Uhr

Ein Sanktionsmoratorium ist überflüssig, weil die HatzIV-Gesetzgebung schlichtweg gegen das geltende Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt und deshalb vor das Bundesverfassungsgericht zitiert werden muss.

Detlef Müller schrieb am 02.09.2009, 19:52 Uhr

Das Sanktionsmoratorium kommt gut voran. Heute, 20 Tage nach der Pressekonferenz des Bündnisses in Berlin haben gut 7.700 ZweitunterstützerInnen online unterschrieben. Auch die Resonanz im Web und bei Twitter ist sehr gut.

Das zeigt meiner Ansicht nach deutlich, daß der eingeschlagene Weg mit einem breiten Bündnis und der Forderung des Aussetzens des Paragraphen 31 im SGB II richtig ist.

D. Zander schrieb am 28.02.2010, 16:39 Uhr

Ich begrüße die Arbeit des Moratoriums, bin aber auch der Meinung, dass schnellstens Verfassungsbeschwerde gegen die Hartz-Sanktionen eingereicht werden muß. Drastische Zunahmen, von zum Teil völlig unqualifizierten und überforderten ARGE- und Job-Center-Mitarbeiter, die massiv bis zu 100% des Regelsatzes sanktionieren (einschließlich Strom und Miete), treiben Menschen die ohnehin schon arm dran sind, in die Verschuldung durch Strom- und Mietrückstände, bis hin zur Räumungsklage des Vermieters und anschließender Obdachlosigkeit.

Wenn unsere jetzige Regierung unter \"Christlichem Sozialstaat\" versteht, dass man die Menschenwürde auf das eklatanteste verletzt, bin ich erschüttert. Nach dem Urteil des BverfG vom 9.2.2010

\"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG. [...] Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.\"

würde ich die Meinung vertreten, dass die Sanktionen keinesfalls mit der Verfassung in Einklang zu bringen sind. Wenn das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unverfügbar ist und eingelöst werden muss, dürfen diese auch nicht sanktioniert werden.

Dadurch, dass Menschen im schlimmsten Falle durch diese Sanktionen in den Ruin und in die Obdachlosigkeit getrieben werden und dies von Mitarbeitern, die nur ihre Akten und Grüntisch-Theorien verinnerlichen, muß SCHNELLSTEN ein Stop dieser menschenverachtenden Mittel her, denn sie sind definitiv im höchsten Grade des Menschen unwürdig.

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