Telefonkonferenz des Netzwerkrats vom 4. November 2019

Netzwerkrat 20.11.2019 Druckversion

Teilnehmende: Jörg Ackermann, Ronald Blaschke, Matthias Blöcher, Christiane Danowski, Ralf Engelke, Claudia Laux, Michael Levedag, Anna Ortwein, Joachim Winters

Entschuldigt: Danny Hügelheim

Protokoll: Anna Ortwein

Beginn: 20:03 Uhr
Ende: 21:05 Uhr

Tagesordnung

  1. Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO
  2. Bestätigung des Protokolls vom 21.10.2019
  3. Finanzstatus
  4. Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5.11.19 (BV 3) *
  5. Thementisch bei der Mitmach-Konferenz in Lindau (1.-3.11.19)
  6. Verschiedenes
    a.   Status laufende Aktionen

 

Entscheidungen per Umlaufverfahren

Beschluss vom 28.10.19: BV 1 wird angenommen.

Beschlussvorlage BV 2 wird nach Veto in TK behandelt.

 

TOP 1 – Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Die Tagesordnung wird um folgende TOPs ergänzt:

6 a. Grundsatzkommission
6 b. Onlineshop
6 c. Abendveranstaltung MV Bonn

TOP 6 a Status laufende Aktionen wird zu 6 d.

Mit diesen Ergänzungen wird die o.g. Tagesordnung angenommen.

TOP 2 – Bestätigung des Protokolls vom 21.10.2019

Das Protokoll vom 21.10.2019 wird bestätigt.

TOP 3 – Finanzstatus

Anna nennt den Stand der Vereinskonten.

TOP 4 – Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5.11.19

BV 3 wird in folgender Fassung angenommen:

Das Netzwerk Grundeinkommen beauftragt Joachim Winters, an der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr in Karlsruhe teilzunehmen und darüber zu berichten. Auf die dafür entstehenden Reisekosten (Autofahrt zum Bahnhof Göttingen und zurück = 10,40 Euro, Bahnfahrt Göttingen – Karlsruhe und zurück = 96,00 Euro, keine Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand = 12,00 Euro, also insgesamt 118,40 Euro) erhält Joachim Winters eine anteilige Erstattung von 60,00 Euro.

TOP 5 – Thementisch bei der Mitmach-Konferenz in Lindau (1.-3.11.19)

Wird besprochen.

BV 2 wird erneut mit mehreren Vetos abgelehnt.

TOP 6 – Verschiedenes

a.    Grundsatzkommission
Claudia berichtet von der Arbeit der Grundsatzkommission.
Es wird zur weiteren Besprechung eine außerordentliche Telefonkonferenz des NWRs am 10.11.19, 19 Uhr festgelegt.

Aktion Anna: Einladung zur Telefonkonferenz am 10.11.19 an den NWR vermailen.

b.    Onlineshop
Wird besprochen.

Aktion Claudia, Michael: Den Beitrag für die Website überarbeiten und an die Redaktion mailen.

c.     Abendveranstaltung MV Bonn
Claudia berichtet über die Kontaktaufnahme mit Vertretern von Extinction Rebellion und Fridays for Future für die Abendveranstaltung und informiert über die Cateringbestellung für die MV.

d.    Status laufende Aktionen
Wird auf nächste reguläre TK verschoben.

 

Beschlussvorlagen

BV 1 (Ralf) Adminrechte EBI Grundeinkommen

Für die Vorbereitung der EBI beschließt der Netzwerkrat, dass Reimund Acker gebeten wird, die Admin-Rechte für die Webseite ebi-grundeinkommen.de an Ralf Engelke und Axel Kohout zu übertragen.

BV 2 (Joachim) Zuschuss für Thementisch bei der Mitmach-Konferenz in Lindau (1.-3.11.19)

Das Netzwerk Grundeinkommen beteiligt sich mit einem Zuschuss von 100,00 Euro brutto an den Kosten, die Markus Härtl und Karl-Heinz Blenk für ihre Teilnahme (gemeinsam mit weiteren Aktiven) an der Mitmach-Konferenz in Lindau/Bodensee (http://mitmach-konferenz.org/programm/thementische/) entstehen, bitten sie um Präsentation des Netzwerks Grundeinkommen und einen Nachbericht zur Konferenz.

BV 3 (Joachim) Teilnahme an der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5.11.19

Das Netzwerk Grundeinkommen beauftragt Joachim Winters, an der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr in Karlsruhe teilzunehmen und darüber zu berichten. Auf die dafür entstehenden Reisekosten (Autofahrt zum Bahnhof Göttingen und zurück = 10,40 Euro, Bahnfahrt Göttingen – Karlsruhe und zurück = 96,00 Euro, keine Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand = 12,00 Euro, also insgesamt 118,40 Euro) erhält Joachim Winters eine anteilige Erstattung von xxx (bei Beschlussfassung exakt zu definieren) Euro.

 

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