Das Recht auf Arbeit kommt vom Recht auf Grundeinkommen

Hinrich Ruyter 21.04.2016 Druckversion

 

Es begann in der französischen Revolution. Das Gesetz vom 19. März 1793 legte fest: „Jeder Mensch hat ein Recht auf Unterhalt: durch Arbeit, wenn er valid ist; durch bedingungslosen Unterhalt, wenn er nicht arbeiten kann. Die Sorge, den Armen zu unterhalten, ist eine nationale Pflicht.“

Der Artikel 21 der Erklärung der Menschenrechte und Bürgerrechte von 1793 sagt es am deutlichsten: „Die öffentliche Unterstützung ist eine heilige Schuld. Die Gesellschaft schuldet ihren unbemittelten Mitbürgern den Unterhalt, indem sie ihnen entweder Arbeit verschafft oder denen, die außerstande sind zu arbeiten, die Mittel für ihr Dasein sichert.“

Charles Fourier, ein Gesellschaftstheoretiker der Zeit der französischen Revolution hat aus dem Recht auf Unterhalt das Recht auf Arbeit gemacht: „Wie groß ist doch das Unvermögen unserer Gesellschaft, dem Armen einen geziemenden, seiner Erziehung angemessenen Unterhalt zu gewähren, ihm das erste der natürlichen Rechte zu verbürgen, das Recht auf Arbeit!“

Seitdem überdeckt der abstrakte Begriff „Recht auf Arbeit“ den ursprünglichen Kern „Recht auf Unterhalt“. Und führt zu lauter Widersprüchen: Ist dieses Recht irgendwo einklagbar? Kann es ein erstes natürliches Recht sein? Wem steht es in welcher Menge zu? Auch Alten, Behinderten, Jugendlichen, Kindern, Alleinerziehenden, Arbeitslosen, Migranten? Auf welche Art Arbeit bezieht sich dieses Recht; auf entlohnte unselbständige Arbeit; also auf ein Recht, die Anweisungen anderer zu befolgen? Der Film Grundeinkommen, ein Kulturimpuls antwortet knapp und eindeutig: „Es gibt kein Recht auf Pflicht.“

Unterhalt ist also die ursprüngliche Kernforderung, Arbeit eines der Mittel, nicht umgekehrt. Die zweite der damaligen Gruppen „arbeitsunfähig“ und „arbeitsfähig“ gebiert heute noch eine dritte, die Gruppe derer, für die es keine unterhaltssichernde Arbeit mehr gibt, weil Maschinen und Roboter die Haupt-Wertschöpfung erzeugen. Heute beziehen zwei von fünf Bürgern ihren Unterhalt aus Arbeitslohn, sogar nur einer von fünf aus Lohn für wertschöpfende Arbeit. Alle anderen Menschen bekommen ihren Unterhalt aus den Einkommen anderer, niemand lebt ohne Unterhalt.

Wer immer das Recht auf Arbeit postuliert, meint das Recht auf Leben. In unserer heutigen Zeit der Fremdversorgung – wo fast niemand Produkte für den eigenen Verbrauch herstellt – muss das Recht auf Leben interpretiert werden als ein Recht auf Geld-Einkommen. Einkommen, mit dem jeder sich am Markt mit dem Notwendigen eindeckt.

Woher käme das Geld dazu? Das nötige Geld läuft schon jetzt im Kreis: Der Händler bekommt es vom Verbraucher, und gibt es für neue Ware, über unterschiedlich viele Stufen kommt es beim Produzenten an, der es wieder an seine Arbeitnehmer und Material-Lieferer weitergibt. Das gilt auch für Dienstleistungen. In den meisten Stufen geht ein Teil an den Staat, u.a. in Form von Steuern. Wichtig ist, das Geld in einem geeigneten System richtig zu verteilen, damit es erneut dann beim Verbraucher ankommt, wenn er es zu seinem Unterhalt nötig hat. Damit es danach wieder beim Produzenten oder Dienstleister ankommt, der es nötig hat, seine Dinge zu erzeugen. Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein passendes Modell dafür.

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