Videokonferenz des Netzwerkrats vom 7. März 2022
Teilnehmende: Jörg Ackermann, Ronald Blaschke, Christiane Danowski*, Regine Deutsch, Michael Levedag, Joachim Winters, Dirk Zschocke
Entschuldigt: Anna Ortwein, Ralf Engelke, *ab 21 Uhr (TOP 6) Christiane Danowski
Protokoll: Joachim Winters aus Zoom-Aufzeichnung
Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 21:20 Uhr
Tagesordnung
- Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO
- Bestätigung des Protokolls vom 21.2.2022
- Finanzstatus
- Forderung Urheberrechtsverletzung (BV 3)
- Angebot vom Freitag (BV 4)
- Materialbestand
- Nutzung Videokonferenzraum
- Laufende Aktionen
- Forum
- Anträge an MV 2022
- google ad Grants
- [Allianz] Weitere Unterlagen zur Mitgliederversammlung am 16.3.
- Vortragsreise Min Geum
- Auftrag 2020 an den NWR zur nächsten MV
- Verschiedenes
Entscheidungen per Umlaufverfahren
Beschluss vom 24.2.22: BV 1 wird angenommen.
Beschluss vom 24.2.22: BV 2 wird angenommen.
TOP 1 – Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
Die TOPs 10, 14 und 9 werden hinter TOP 5 eingeordnet und die anderen TOPs entsprechend verschoben. Unter Verschiedenes sollten „1. Mai in Recklinghausen“ und die Mail von „seemat“ behandelt werden. Die so geänderte Tagesordnung wird angenommen.
TOP 2 – Bestätigung des Protokolls vom 21.02.2022
Das Protokoll vom 21.02.2022 wird bestätigt.
TOP 3 – Finanzstatus
Christiane nennt den Stand der Vereins-Bankkonten.
TOP 4 – Forderung Urheberrechtsverletzung (BV 3)
Die BV 3 wird nach Erörterung bzw. gemäß E-Mail-Austausch mit zwei Vetos abgelehnt.
TOP 5 – Angebot vom Freitag (BV 4)
Die BV 4 wird mit dem Zusatz angenommen, dass im Falle einer Finanzierungslücke das Netzwerk Grundeinkommen bis zu 2.500,00 Euro brutto übernimmt.
Damit lautet der Beschluss:
Das Netzwerk Grundeinkommen übernimmt anteilige Kosten für die vier Seiten im Freitag zum Grundeinkommen und zur EBI Grundeinkommen Anfang Mai 2022 in Höhe von ca. 1.300 Euro brutto (Gesamtkosten ca. 5.000 Euro brutto, ohne Kosten Layout). Voraussetzung ist, dass eine ganze Seite inhaltlich mit Beiträgen des Netzwerks und über das Netzwerk gefüllt wird. Im Falle einer Finanzierungslücke übernimmt das Netzwerk Grundeinkommen bis zu 2.500,00 Euro brutto. Verantwortlich für die Umsetzung ist Ronald.
TOP 6 (neu, kombiniert) – Anträge an MV 2022 (bisher TOP 10)
+ Auftrag 2020 an den NWR zur nächsten MV (bisher TOP 14)
Dirk unterbreitet Vorschläge zum Ablauf der Antragsbearbeitung bei der MV. Der 2020 zur Weiterbearbeitung durch den NWR vertagte GO-Antrag wird diskutiert. Es soll ein Umlaufbeschluss erfolgen.
TOP 7 (neu, bisher TOP 9) – Forum
Das Thema Forum kann/soll auf der MV diskutiert werden, ohne dass der NWR selbst dazu initiativ werden muss. Auch andere TO-(Ergänzungs-)Vorschläge sollen erst vor Ort in die endgültige TO aufgenommen werden.
TOP 8 (neu, bisher TOP 6) – Materialbestand
Für die kommenden Anlässe einschließlich MV mit Abendveranstaltung, NRW-Tour usw. müssen nur Flyer zur EBI und die Care-Broschüre (nach)gedruckt werden. Entsprechende Umlaufbeschlüsse werden in den nächsten Tagen initiiert.
Jörg berichtet noch kurz, dass die Vortragsreise von/mit Min Geum in den Herbst verlegt wird.
Alle weiteren TOPs werden auf die nächste VK verschoben.
Beschlussvorlagen
BV 1 (Dirk) Antrag auf Statutenanpassung
Der Netzwerkrat beschließt, den im Folgenden aufgeführten und angehängten Antrag zur Änderung der Statuten des Netzwerk Grundeinkommen zur Mitgliederversammlung am 2./3. April 2022 einzubringen.
BV 2 (Ronald) Tagesordnung der NWR-Sitzung am 2. April 2022
Die Tagesordnung der Sitzung des Netzwerksrates am 2. April 2022, 10:00 Uhr bis 11.30 Uhr, umfasst folgende Punkte:
- Begrüßung und Feststellung Beschlussfähigkeit
- Beschluss der Tagesordnung und zur Sitzungsleitung
- Organisatorische Absprachen zur Mitgliederversammlung des Netzwerks und zur Abendveranstaltung in Köln am 2. April 2022
- Sonstiges
- Abschluss
Die Sitzung findet an der Karl Rahner Akademie, Jabachstraße 4-8, 50676 Köln, statt.
BV 3 (Christiane) Forderung Urheberrechtsverletzung
Die Forderung der ksp Rechtsanwaltskanzlei bezüglich einer Verletzung des Urheberrechts vom 25.3.2012 wird dem Grunde nach anerkannt. Die Höhe der Forderung ist hinsichtlich der Zinsen auf den für Verbrauchergeschäfte geltenden Zinssatz von 5% über dem Basiszins zu korrigieren, was einem Zinsbetrag von 81 € entspricht. Die Gesamtforderung wird durch diese Korrektur auf 432,44 € reduziert. Dieser Betrag wird fristgerecht bis zum 03.03.2022 bezahlt, um eine Kostenweiterung zu vermeiden. Christiane wird gebeten, die ksp über die Zinskorrektur und die Anerkennung/Bezahlung der Forderung schriftlich zu informieren.
BV 4 (Ronald) Teilweise Übernahme Kosten für vier Seiten im Freitag
Das Netzwerk Grundeinkommen übernimmt anteilige Kosten für die vier Seiten im Freitag zum Grundeinkommen und zur EBI Grundeinkommen Anfang Mai 2022 in Höhe von ca. 1.300 Euro brutto (Gesamtkosten ca. 5.000 Euro brutto, ohne Kosten Layout). Voraussetzung ist, dass eine ganze Seite inhaltlich mit Beiträgen des Netzwerks und über das Netzwerk gefüllt wird. Verantwortlich für die Umsetzung ist Ronald.