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Mitgliederversammlung vom 23./24. Februar 2019 in Frankfurt/Main

Anwesende am 23.02.2019: 45 stimmberechtigte Mitglieder des Netzwerks Grundeinkommen, 4 stimmberechtigte Delegierte von Mitgliedsorganisationen, 2 Gäste

Anwesende am 24.02.2019: 41 stimmberechtigte Mitglieder des Netzwerks Grundeinkommen, 4 stimmberechtigte Delegierte von Mitgliedsorganisationen

Versammlungsleitung: Ralf Engelke, Moritz Meisel, Konrad Riedel

Antragskommission (AK): Matthias Blöcher, Manuel Schiffler, Johannes Stirnberg

Protokoll: Anna Ortwein, Bianca Becker

Beginn: Samstag, 23.2.2019, 12:30 Uhr
Ende: Sonntag, 24.2.2019, 13:13 Uhr

 Tagesordnung

  1. Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO
  2. Wahl ProtokollantInnen
  3. Beschluss einer GO [1]
  4. Eröffnung und kurze Vorstellungsrunde
  5. Rechenschafts- und Finanzbericht des NWR
  6. Aussprache zum Rechenschafts- und Finanzbericht
  7. Aktivitäten des Netzwerks im Jahr 2019
  8. Anträge
  9. Wahl des Netzwerkrats

 

Samstag

TOP 1 – Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Der Antrag, alle Uhrzeiten außer Anfangs- und Endzeiten zu streichen, um genug Zeit für Anträge zu haben, wird angenommen.

TOP 4 wird gestrichen.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie o. g. angenommen.

TOP 2 – Wahl Protokollant*innen

Anna Ortwein und Bianca Becker werden als Protokollantinnen festgelegt.

TOP 3 – Beschluss einer GO

Die GO wird angenommen (siehe Anhang [1]).

TOP 4 – Eröffnung und kurze Vorstellungsrunde

TOP 4 wird gestrichen.

TOP 5 – Rechenschafts- und Finanzbericht des NWR

Reimund Acker gibt einen Überblick über den Finanzbericht 2018.

Ralf Engelke gibt einen Überblick über Materialien, unter anderem auch über die kommende Bestellung von Broschüren und Flyern.

Reimund Acker und Ronald Blaschke berichten über Aktivitäten und Projekte 2018.

Ronald Blaschke, Ralf Engelke und Jörg Ackermann berichten über die Treffen der Regionalinitiativen.

Manuel Schiffler berichtet über die AG Finanzierung.

TOP 6 – Aussprache zum Rechenschafts- und Finanzbericht

Aussprache über Haushaltsbeschluss: Reimund Acker gibt einen Überblick über den Haushaltsplan 2019.

TOP 7 – Aktivitäten des Netzwerks im Jahr 2019

Ronald Blaschke gibt einen Ausblick auf kommende Veranstaltungen und Aktionen:

– Tagung an der Evangelischen Akademie Bad Boll Anfang April

– englischsprachige BGE-Broschüre

– Plattform „In welcher Gesellschaft wollen wir leben?“

– Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen

Ralf Engelke berichtet über die Idee vom Regionalinitiativen-Treffen Ost eines Events auf dem Brocken anlässlich des 15. Jubiläums der Gründung des Netzwerks Grundeinkommen Anfang Juli.

Jörg Ackermann gibt einen Ausblick auf den Kirchentag 2019 (DEKT 19.-23.6.19).

Jörg Reiners spricht über Verbesserungen auf der Plattform „Grundeinkommen ist wählbar“. Er spricht sich für das Voranbringen von Materialerstellungen für Schulen und bessere Pressearbeit aus und die Erweiterung und Verbesserung der Nutzung der sozialen Medien.

Meinungsstimmungsbild zum 15-jährigen Jubiläum des Netzwerks Grundeinkommen: Die Mehrheit will mehr Geld zusammenbringen, aber im Zweifel eher Geld für Material als für das Jubiläum ausgeben.

Die MV beschließt ein Budget von ca. 50.000,- € für das Kalenderjahr 2019, wünscht sich aber einen nachvollziehbareren, transparenteren Haushaltsplan für 2020.

TOP 8 – Anträge

Matthias Blöcher stellt für die Antragskommission (AK) die eingegangenen Anträge [2] vor und erläutert den Vorschlag der AK zur Abstimmungsreihenfolge.

Der Vorschlag der AK zur Abstimmungsreihenfolge der Anträge MV 2019 wird angenommen.

Reihenfolge:

Block I
Anträge: A1, 31, 12

Block II „Verfahrensvorschläge Statuten“
Anträge: 30, 32, 33, 35, 36, 37

Block III „Änderung des Grundkonsenses“
Anträge: 1, 2, 11, 17, 18, 20

Block IV „Weitere Statutenanträge“
Anträge: 3, 4, 5, 19, 24, 38

Block V „Anträge in Konflikt mit den Statuten“– (AK empfiehlt Ablehnung)
Anträge: 25, 26

Block VI „Sonstige Anträge
Anträge: 6, 7, 8, 9, 10, 13, 14, 15, 16, 39, 21, 22, 23, 27, 28, 29, 34, 40, 41

Änderungsantrag: Antrag 29 soll aus dem Antrag des NWR (A1) gestrichen werden.

Wird angenommen.

Antrag A1 [3]:

Der Antrag vom Netzwerkrat wird von der Antragskommission (AK) vorgestellt.

Beschluss zu A1: Redezeitbegrenzung pro Redner*in auf maximal 3 Minuten.

Es soll ein genaues Verfahren beschlossen werden, wie die Grundsatzkommission gebildet und zusammengesetzt wird.

Es sollen vier strukturelle Teile beschlossen werden:

  1. Bildung der Grundsatzkommission,
  2. Befassung mit den vertagten Anträgen zur Definition des BGE, Prinzipien oder Leitlinien für Änderungen festlegen,
  3. ein Prozedere für Anpassungen,
  4. die Kommission soll konkrete Empfehlungen für alle vertagten Anträge im Kernbereich der Statuten für MV 2020 erarbeiten.

Antrag: Die Kommission soll aus bis zu 12 Personen bestehen. Sie soll sich geschlechter-, regional- und organisationsparitätisch zusammensetzen.

Stimmungsbild: Zusammensetzung der Kommission soll bestimmt werden durch

A: nur MV

B: nur NWR

C: NWR und MV.

Ergebnis Stimmungsbild: Erst C, dann B, dann A

Antrag: Der wissenschaftliche Beirat wird in den Prozess miteinbezogen.

Wird angenommen.

Antrag: Die Kommission soll aus 9 Personen aus der MV und 3 aus dem NWR bestehen.

Antrag: Die Kommission soll aus 6 Personen aus der MV und 6 Personen aus dem NWR bestehen.

Antrag: Die Kommission soll aus 3 Personen aus der MV, 3 Personen aus dem NWR und 3 Personen aus dem wiss. Beirat bestehen.

Antrag: Die Mitgliederversammlung beauftragt den NWR, eine Kommission zu bilden, die den Prozess zur Erweiterung der Kriterien vorbereitet, durchführt und auswertet sowie Anträge für die nächste MV vorbereitet. Es soll allen Mitgliedern eine Online-Beteiligung ermöglicht werden.

Es wird eine Veränderung des gesamten Antrags A1 vorgeschlagen.

Mehrere Änderungsvorschläge werden diskutiert.

Die Tagungsleitung stellt eine konsolidierte Version mit allen Änderungswünschen vor. Der geänderte Antrag A1 [4] wird angenommen. Die ursprüngliche [3] und die beschlossene [4] Fassung des Antrags A1 finden sich jeweils im Anhang des Protokolls.

Der Antrag zur Reihenfolge – erst Antrag 12, dann Folgeanträge aus A1, dann alle weiteren Anträge – wird angenommen.

Antrag 12: Antrag auf Vertagung vom Antragssteller. Antrag ist vertagt.

Folgeanträge aus A1:

A1.1: Wer setzt wie die Kommission zusammen?

Organe: NWR und MV

Antrag: Die MV beschließt die Zusammensetzung der Kommission je hälftig durch Benennung vom NWR und von der MV. Beide müssen unabhängig voneinander geschlechter-, regional- und organisationsparitätisch sein.

Antrag wird zurückgezogen.

Antrag: MV soll beschließen, dass die Kommission zur Bearbeitung der nicht diskutierten Anträge von dem Netzwerkrat bestimmt wird unter Berücksichtigung der Geschlechter-, Region- und Organisationsparität.

Antrag wird zurückgezogen

Antrag: MV soll bis zu 6 Mitglieder nicht paritätisch benennen. Der NWR stockt auf 12 auf und muss dabei die genannten Paritäten herstellen.

Antrag: Die MV empfiehlt maximal 6 Personen. NWR entscheidet alleine unter Berücksichtigung der Parität.

Der Antrag, die Altersstruktur soll berücksichtigt werden, wird auf Sonntag vertagt.

Entscheidung zwischen folgenden 2 Anträgen:

  1. MV benennt maximal 6 Personen – die Benennung muss nicht paritätisch sein – und der NWR füllt auf 12 auf, insgesamt muss dabei auf Parität geachtet werden (Parität bzgl. Organisationen im Netzwerk, Geschlecht, Region).

Wird angenommen.

  1. MV empfiehlt maximal 6 Personen und NWR benennt bis zu 12 auf Parität.

Wird abgelehnt.

 

Sonntag

Antrag auf Änderung der Tagesordnung:

Die MV möge folgende geänderte Reihenfolge der Tagesordnung beschließen:

  1. Anträge

8.1. Altersparität der Grundsatzkommission

8.2. Empfehlung für Mitglieder der Grundsatzkommission

8.3. Anträge II: 19, 38, 14, 3 (Der Alternativantrag „38, 14, 3 später“ wird abgelehnt.)

  1. Wahl zum NWR

9.1. Aussprache über Statutenänderung bzgl. Kernbereichen (möglicherweise bis nach 13:00 Uhr. Wird abgelehnt)

9.2. Anträge III: 6, 7, 24, 4, 5, 25, 26, 8, 9, 10, 13, 16, 27, 28, 29, 34, 40, 41 (voraussichtlich vertagt)

Der Antrag auf Änderung der Tagesordnung wird mit 30 Stimmen angenommen.

TOP 8.1. Altersparität der Grundsatzkommission

Die MV möge beschließen, dass der NWR bei der Besetzung der Grundsatzkommission neben den bereits beschlossenen Paritäten auf eine ausgewogene Altersstruktur achten soll.

Der GO-Antrag, nicht über den Antrag zu reden, gleich abzustimmen, wird angenommen. Der Antrag wird nicht debattiert.

Der Antrag zur Altersparität wird mit 19 Stimmen angenommen.

TOP 8.2. Empfehlung für Mitglieder der Grundsatzkommission

Es werden Ronald Blaschke, Baukje Dobberstein, Konrad Riedel, Danny Hügelheim, Dagmar Paternoga, Matthias Blöcher, Michael Levedag, Gerhard Seedorff und Claudia Laux als Kandidaten für die Grundsatzkommission vorgeschlagen. Gerhard Seedorff und Claudia Laux sind nicht persönlich anwesend und nicht telefonisch erreichbar. Sie werden aus diesen Gründen von der Kandidatenliste gestrichen.

Abstimmungsergebnisse

Ronald Blaschke: 40

Baukje Dobberstein: 27

Konrad Riedel: 22

Danny Hügelheim: 25

Dagmar Paternoga: 37

Matthias Blöcher: 36

Michael Levedag: 36

Ronald, Baukje, Danny, Dagmar, Matthias und Michael werden dem NWR als Mitglieder der Grundsatzkommission empfohlen.

TOP 8.3. Anträge II: 19, 38, 14, 3

Antrag 19

GO-Antrag: Diesen Antrag nicht zur Abstimmung bringen.

Abstimmung: Antrag wird nicht vertagt (mit 23 Stimmen).

GO-Antrag: Nach Abstimmung nächster Tagesordnungspunkt: NWR Wahl

Abstimmung: wird angenommen. Nächster Tagesordnungspunkt ist die NWR Wahl.

Der Antrag 19 wird ausführlich diskutiert.

Abstimmung über Antrag 19: dafür: 15 / dagegen: 19 / Enthaltungen: 11

Der Antrag 19 ist abgelehnt.

TOP 9. Wahl zum NWR

Der Vorschlag, Manuel Schiffler und Wolfgang Raul als Wahlhelfer zu benennen, wird angenommen.

Alle Kandidierenden sind da außer Claudia Laux, die ihre Kandidatur schriftlich eingereicht hatte und telefonisch zur Verfügung steht.

Zur Wahl standen (in der Reihenfolge ihrer Kandidaturbekanntgabe):

  1. Ulrich Hühn
  2. Baukje Dobberstein – hat ihre Kandidatur kurz vor der Wahl zurückgezogen
  3. Ronald Blaschke
  4. Joachim Winters
  5. Jörg Ackermann
  6. Danny Hügelheim
  7. Christiane Danowski
  8. Johannes Stirnberg
  9. Ralf Engelke
  10. Reimund Acker
  11. Jörg Reiners
  12. Claudia Laux
    bis hier schriftliche Kandidatur, ab hier nur persönliche Vorstellung
  13. Michael Levedag
  14. Konrad Riedel – wird vorgeschlagen, steht aber für eine Kandidatur nicht zur Verfügung
  15. Matthias Blöcher
  16. Alina Komar – wird vorgeschlagen, steht aber für eine Kandidatur aus persönlichen Gründen nicht zur Verfügung
  17. Dirk Zschocke
  18. Carl-Richard Klütsch
  19. Dagmar Paternoga – wird vorgeschlagen, steht aber für eine Kandidatur aus persönlichen Gründen nicht zur Verfügung
  20. Bianca Becker – wird vorgeschlagen, steht aber für eine Kandidatur nicht zur Verfügung

Die Kandidierenden stellen sich kurz vor.

Es folgt eine kurze Fragerunde.

Wahlergebnis:

Stimmberechtigte Anwesende: 45

Abgegebene Stimmzettel: 44

Gültige Stimmzettel: 44

Kandidaten Stimmen
Ulrich Hühn 10
Ronald Blaschke 36
Joachim Winters 22
Jörg Ackermann 25
Danny Hügelheim 27
Christiane Danowski 37
Johannes Stirnberg 16
Ralf Engelke 31
Reimund Acker 20
Jörg Reiners 19
Claudia Laux 36
Michael Levedag 26
Matthias Blöcher 32
Dirk Zschocke 21
Carl Richard Klütsch 11

Als Mitglied des neuen Netzwerkrates sind mit Erreichen des Quorums von 22 Stimmen gewählt:

Ronald Blaschke

Joachim Winters

Jörg Ackermann

Danny Hügelheim

Christiane Danowski

Ralf Engelke

Claudia Laux

Michael Levedag

Matthias Blöcher

Der GO-Antrag auf Verschiebung aller noch offenen TOPs auf die nächste MV wird angenommen.

Anhänge

GO der Mitgliederversammlung

Geschäftsordnung (GO) für die Mitgliederversammlungen des Netzwerks Grundeinkommen

§ 1 Geltungsbereich

Die GO regelt den Ablauf der Mitgliederversammlungen (MV) des Netzwerks Grundeinkommen und ergänzt insoweit die jeweils gültigen Statuten und die Wahlordnung. Die Bestimmungen der Statuten und der Wahlordnung haben jeweils Vorrang.

§ 2 Öffentlichkeit

Mitgliederversammlungen sind öffentlich.

§ 3 Einberufung

Die Einberufung der MV richtet sich nach den Statuten.

Mit der Einladung sollen die zur Beschlussfassung stehenden Anträge und – bei Wahlen zum Netzwerkrat (NWR) – die Bewerbungen der Kandidaten übermittelt werden, z. B. in Form von Links auf entsprechende Webseiten.

§ 4 Versammlungsleitung

(1) Der vom NWR bestimmte Moderator eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung (Form/Frist) und die Stimmberechtigung der Anwesenden fest.

(2) Anschließend können aus der MV Versammlungsleiter (VL) vorgeschlagen werden. Der NWR soll mindestens einen Vorschlag einbringen. Der Moderator lässt die MV darüber per Handzeichen abstimmen. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mind. zwei VL die einfache Mehrheit erhalten und somit gewählt sind.

(3) Im Falle der Beratung und Abstimmung eines den VL selbst betreffenden Gegenstands leitet für die Dauer der Behandlung des betreffenden Gegenstands der andere VL die Versammlung; sind auch diese betroffen, wählt die MV für die Dauer der Behandlung des betreffenden Gegenstands einen zeitweiligen VL aus der MV.

(4) Die VL sollen zu ihrer Unterstützung mindestens zwei Stimmenzähler ernennen. Bei öffentlicher Abstimmung durch Handaufheben ist darauf hinzuwirken, dass das Handzeichen bis zur bestätigten Stimmenauszählung erfolgt. Wiederholungen der Stimmenauszählung sind zu vermeiden.

(5) Dem VL stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu (Wort entziehen, Ausschluss von Teilnehmern, Unterbrechung der Versammlung, Auflösung der Versammlung). Er selbst kann jederzeit zum Verfahren das Wort ergreifen.

(6) Die Reihenfolge der zur Behandlung stehenden Anträge soll die Antragskommission bereits im Vorfeld der MV nach dem Kriterium „weitestgehend“ feststellen. Die Antragskommission eröffnet die Debatte zu jedem Antrag.

(7) Für die Dauer der Wahl des NWR übernimmt die Wahlkommission, gewählt von der MV, die Leitung der Wahl.

(8) Versammlungsleiter, Mitglieder der Antragskommission und der Wahlkommission haben bei Debatten auch Rederecht.

§ 5 Protokollführung

(1) Die Protokollführer werden durch den NWR ernannt und zu Beginn der MV bekanntgegeben. Sie erstellen ein Protokoll, aus dem Uhrzeit, Versammlungsort, Zahl der stimmberechtigt erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung und die Gegenstände der Beschlussfassung in der Reihenfolge der Behandlung, die Beschlüsse im Wortlaut und die Abstimmungsergebnisse ersichtlich sind.

(2) Auf Verlangen müssen abgegebene Persönliche Erklärungen in das Protokoll aufgenommen oder diesem als besondere Anlage beigefügt werden.

(3) Die Protokolle sind binnen sechs Wochen zu erstellen, von mindestens zwei NWR-Mitgliedern und den Protokollführern zu unterzeichnen und den Mitgliedern unverzüglich zugänglich zu machen.

§ 6 Tagesordnung

(1) Die Tagesordnung einer ordentlichen MV muss folgende Punkte enthalten:

(2) Der VL stellt die in der Einladung vorgeschlagene Tagesordnung zur Diskussion; über Änderungen der Tagesordnung entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit.

(3) Die Aufnahme zusätzlicher, im Vorschlag nicht enthaltener Tagesordnungspunkte bedarf der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

(4) Über Statutenänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie fristgerecht beantragt wurden.

§ 7 Behandlung von Tagesordnungspunkten (TOP)

(1) Der VL eröffnet für jeden Beratungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache.

(2) Sofern sie dies wünschen, erhalten zu den einzelnen Anträgen der Antragsteller zur Begründung und der NWR zur Stellungnahme das Wort.

(3) Zu jedem zur Abstimmung gelangenden Gegenstand ist eine Rednerliste aufzustellen. Zur Aussprache über den Antrag erteilt der VL das Wort in der Reihenfolge der Rednerliste.

(4) Der VL kann selbst zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen; in besonderen Fällen kann er Rednern außer der Reihe das Wort erteilen, wenn dies für den Gang der Verhandlung förderlich ist.

(5) Nach dem Schluss der Aussprache stellt der VL etwaige Änderungs- und Ergänzungsanträge und anschließend den jeweiligen – ggf. entsprechend geänderten – Antrag zur Abstimmung.

(6) Vor jeder Beschlussfassung ist Befürwortern und Gegnern angemessen Gelegenheit zu geben, ihre Standpunkte vorzutragen.

(7) Mit der Abstimmung ist der TOP abgeschlossen.

§ 8 Begrenzung der Redezeit

Sofern ihm dies aufgrund der zeitgerechten Abwicklung der Tagesordnung angeraten erscheint, schlägt der VL eine Begrenzung der Redezeit vor und stellt sie zur Abstimmung.

Die MV entscheidet darüber mit einfacher Mehrheit.

§ 9 Anträge zum Verfahren und zur Geschäftsordnung (GO-Anträge)

(1) GO-Anträge können jederzeit gestellt werden. Der VL kann verfügen, dass GO-Anträge schriftlich einzureichen sind. Wer einen GO-Antrag stellen will, zeigt dies durch Heben beider Hände an.

(2) Über GO-Anträge ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragsteller und ein eventueller Gegenredner gesprochen haben.

(3) Teilnehmer, die auf der Rednerliste stehen oder bereits zur Sache gesprochen haben, können einen GO-Antrag auf Schluss der Debatte nicht stellen.

(4) Folgende Anträge zur GO sind zulässig:

Antrag auf

§ 10 Abstimmungen

Abstimmungen erfolgen in der Regel offen durch Zeigen der Stimmkarte.

§ 11 Verschiedenes

(1) Jeder Teilnehmer ist berechtigt, zum Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ Beiträge anzumelden. Der VL kann verfügen, dass die Anmeldungen unter Angabe eines den Inhalt beschreibenden Stichwortes schriftlich einzureichen sind.

(2) Der VL ruft die jeweiligen Beiträge auf und eröffnet gegebenenfalls die Diskussion.

(3) Über Gegenstände, die im Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ angemeldet wurden, kann nicht abgestimmt werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sofern diese Geschäftsordnung eine Verfahrensfrage nicht eindeutig regelt, entscheidet der VL den Gang der Handlung.

(2) Abweichungen von der GO sind nur zulässig, wenn kein Teilnehmer widerspricht.

 

Antrag A1 (ursprüngliche Fassung)

Die Mitgliedersammlung möge beschließen:

Die Abschnitte „Präambel“ und „Selbstverständnis, Ziele und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommens“ bilden den Kernbereich der Statuten des Netzwerks Grundeinkommen. Er ist besonders schutzbedürftig, weil er den Gründungskonsens, das Grundverständnis des Netzwerks Grundeinkommen sowie die Grundlage der Mitgliedschaftserklärung widerspiegelt. Im wissenschaftlichen Diskurs und in der wissenschaftlichen Literatur werden oft auf Passagen in diesen Bereichen der Statuten Bezug genommen. Eine Veränderung in diesen Bereichen ist daher mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und mit dem Versuch der weitgehenden Übereinstimmung in der Mitgliedschaft zu verbinden.

Um die Anträge auf der MV 2019 1, 2, 11, 15, 17, 18, 20, 21, 22, 23 und 39 mit ebendieser nötigen Sorgfalt zu behandeln und nicht auf einer möglicherweise schlecht besuchten Mitgliederversammlung Kernbereiche voreilig zu ändern und damit dem Netzwerk möglicherweise Schaden zuzufügen, soll eine Grundsatz-Kommission eingesetzt werden, welche Änderungen der Abschnitte „Präambel“ und „Selbstverständnis, Ziele und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommen“ der Statuten des Netzwerks prüft.

Die Mitgliederversammlung empfiehlt Kriterien für die Zusammensetzung der Grundsatz-Kommission. Die Arbeit der Grundsatz-Kommission soll spätestens Ende März 2019 beginnen. In die Prüfung von Änderungen “Präambel“ und „Selbstverständnis, Ziele und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommens“ sollen sowohl der wissenschaftliche Beirat als auch eine möglichst große Gruppe von Mitgliedern, z.B. über eine Mitgliederbefragung, mit einbezogen werden.

Die Grundsatz- Kommission soll den Mitglieder des Netzwerks bis spätestens 3 Monate vor der nächsten Mitgliederversammlung eine Empfehlung dazu geben, ob und wie die Abschnitte “Präambel“ und „Selbstverständnis, Ziele und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommens“ der Statuten des Netzwerks geändert werden sollte. Es sollen weiterhin unter Berücksichtigung der Anträge an die MV 2019 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36 und 37 Statutenänderungen empfohlen werden, die das Prozedere für zukünftige Änderungen des Kernbereichs regeln.

Alle genannten Anträge werden bis zur nächsten Mitgliederversammlung vertagt und dann dort unter Kenntnis der Empfehlungen der Kommission, der Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats und der möglichen Befragung von Mitgliedern erneut behandelt.

Antrag A1 (beschlossene Fassung)

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Abschnitte „Präambel“ und „Selbstverständnis, Ziele und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommen“ bilden den Kernbereich der Statuten des Netzwerks Grundeinkommen. Er ist besonders schutzbedürftig, weil er den Gründungskonsens, das Grundverständnis des Netzwerks Grundeinkommen sowie die Grundlage der Mitgliedschaftserklärung widerspiegelt. Im wissenschaftlichen Diskurs und in der wissenschaftlichen Literatur wird oft auf Passagen in diesen Bereichen der Statuten Bezug genommen. Eine Veränderung in diesen Bereichen ist daher mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und mit dem Versuch der weitgehenden Übereinstimmung in der Mitgliedschaft zu verbinden.

Um die Anträge auf der MV 2019 1, 2, 11, 15, 17, 18, 20, 21, 22, 23 und 39 mit ebendieser nötigen Sorgfalt zu behandeln soll eine Grundsatz-Kommission eingesetzt werden, welche Änderungen der Abschnitte „Präambel“ und „Selbstverständnis, Ziele und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommen“ der Statuten des Netzwerks prüft.

Die Mitgliederversammlung beschließt, welche Organe nach welchen Kriterien die Zusammensetzung der Grundsatz-Kommission bestimmen. Die Arbeit der Grundsatz-Kommission soll spätestens Ende März 2019 beginnen. In die Prüfung von Änderungen “Präambel“ und „Selbstverständnis, Ziele und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommen“ wird sowohl der wissenschaftliche Beirat als auch eine möglichst große Gruppe von Mitgliedern, z.B. über eine Mitgliederbefragung, mit einbezogen.

Die Grundsatz-Kommission soll den Mitgliedern des Netzwerks bis spätestens 3 Monate vor der nächsten Mitgliederversammlung eine Empfehlung dazu geben, ob und wie die Abschnitte “Präambel“ und „Selbstverständnis, Ziele und Vernetzung des Netzwerks Grundeinkommens“ der Statuten des Netzwerks geändert werden sollten. Es sollen weiterhin unter Berücksichtigung der Anträge an die MV 2019 30, 31, 32, 33, 35, 36 und 37 Statutenänderungen empfohlen werden, die das Prozedere für zukünftige Änderungen des Kernbereichs regeln.

Alle genannten Anträge werden bis zur nächsten Mitgliederversammlung vertagt und dann dort unter Kenntnis der Empfehlungen der Kommission, der Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats und der Befragung von Mitgliedern erneut behandelt.

Wird diesem Antrag zugestimmt, so wird der MV zu den vertagten Anträgen eine Diskussionszeit eingeräumt.

 

Bestätigt durch

Protokollantin Anna Ortwein

Protokollantin Bianca Becker

Mitglieder des Netzwerkrates (im Auftrag des Netzwerkrates)

Netzwerkrat Ronald Blaschke

Netzwerkrat Matthias Blöcher