Bürgerschaftliches Engagement und Grundeinkommen

Ronald Blaschke 22.06.2018 Druckversion

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat im jüngsten Newsletter mit dem Schwerpunkt „Gewerkschaften, Engagement und Arbeitsmarkt“ (12/2018) einen Beitrag von Ronald Blaschke zum Thema „Bürgerschaftliches Engagement und bedingungsloses Grundeinkommen“ veröffentlicht. Im Bundesnetzwerk sind derzeit rund 260 zivilgesellschaftliche Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und staatliche Institutionen bzw. Verwaltungen Mitglied.

In seinem Beitrag erörtert Blaschke das Verhältnis von bürgerschaftlichem Engagement und Grundeinkommen. Ausgehend von der ersten Begründung des Grundeinkommens Ende des 18. Jahrhunderts wird die demokratieförderliche Dimension des Grundeinkommens skizziert. Das Grundeinkommen wird dabei von Ansätzen abgegrenzt, die Gegenleistungen und Pflichten postulieren, wie zum Beispiel beim Bürgergeld-Ansatz von Ulrich Beck oder Michael Müllers sogenanntem solidarischen Grundeinkommen. Zugleich wird der Zusammenhang zur Tätigkeitsgesellschaft, zu moralischen Pflichten und zur Überwindung der zentralen Rolle der Erwerbsarbeit hergestellt.

Foto: Jörg Farys/BBE

Ein Kommentar

Werner Hierse schrieb am 23.06.2018, 17:53 Uhr

Das Grundeinkommen ersetzt nicht Hartz, sondern dient der Umverteilung von Vermögenszuwachs, der in gewisser Weise von allen erarbeitet wird, z. B. durch Konsum. Es ist auch nicht identisch mit dem Mindestieinkommen, das Mann/Frau/Kind haben sollte im kosmopolitischen Lebensstil von heute.

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