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Telefonkonferenz des Netzwerkrats vom 7. Oktober 2019

Telefonkonferenz des Netzwerkrats vom 7. Oktober 2019

Teilnehmende: Jörg Ackermann, Ronald Blaschke, Ralf Engelke, Danny Hügelheim, Claudia Laux, Michael Levedag, Anna Ortwein, Joachim Winters

Entschuldigt: Matthias Blöcher, Christiane Danowski

Protokoll: Anna Ortwein

Beginn: 20:02 Uhr
Ende: 21:06 Uhr

Tagesordnung

  1. Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO
  2. Bestätigung des Protokolls vom 23.9.2019
  3. Finanzstatus
  4. Konzeption Abendveranstaltung MV Bonn (BV3 [1])
  5. Kostenübernahme Materialversand Inis (BV 5 [2]) *
  6. Merchandising (BV 6 [3]) *
  7. Angabe Spendenmöglichkeit für Verein auf FB und Website der Ini Grundeinkommen Berlin *
  8.  Verschiedenes
    1. Status laufende Aktionen

 

Entscheidungen per Umlaufverfahren

Beschluss vom 24.9.19: BV 1 [4] wird angenommen.

Beschluss vom 25.9.19: BV 2 [5] wird angenommen.

Beschluss vom 7.10.19: BV 4 [6] wird angenommen.

Beschluss vom 7.10.19: BV 7 [7] wird angenommen.

 

TOP 1 – Beschlussfähigkeit und Festlegung der TO

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Die o.g. Tagesordnung wird um folgende TOPs ergänzt:
TOP 8
b.    Gründungsveranstaltung des Freiburg Institute of Basic Income Studies
c.    Basic Income March

Mit diesen Ergänzungen wird die o.g. Tagesordnung angenommen.

TOP 2 – Bestätigung des Protokolls vom 23.9.2019

Das Protokoll vom 23.9.2019 wird nicht bestätigt.

Anna mailt dem NWR eine korrigierte Fassung zur nächsten TK.

TOP 3 – Finanzstatus

Anna nennt den Stand der Vereinskonten.

TOP 4 – Konzeption Abendveranstaltung MV Bonn

BV 3 wird angenommen.

TOP 5 – Kostenübernahme Materialversand Inis

BV 5 wird in folgender geänderten Fassung angenommen:

Das Netzwerk übernimmt die Kosten von circa 400 € brutto für den Versand der Materialpakete an die Regionalinitiativen im Jahr 2019.

Die Kosten beinhalten Porto- und Verpackungskosten.

TOP 6 – Merchandising

BV 6 wird in folgender geänderten Fassung angenommen:

Der Netzwerkrat des Netzwerks Grundeinkommen möge beschließen:

Der Netzwerkrat des Netzwerks Grundeikommen möge den Verein zur Förderung des Bedingungslosen Grundeinkommens um Folgendes bitten:

  1. Ab dem 1. November 2019 wird in Kooperation mit der Firma sprd.net [8] AG, Gießerstraße 27, D-04229 Leipzig, im folgenden „Spreadshirt“ genannt, Merchandising in einem von Spreadshirt verwalteten Online-Shop betrieben.
  2. Zu Beginn der Geschäftstätigkeit haben Claudia Laux und Michael Levedag einen Zugang. Der Verein kann jederzeit durch Beschluss weiteren Personen den Zugang ermöglichen oder diesen wieder aberkennen.
  3. Der Verein erhält eine Provision in Höhe von mindestens 20% des Brutto-Verkaufspreises, die der Verein regelmäßig auf das von uns genannte Konto ausgezahlt bekommt.
  4. Es gilt der Spreadshirt Standard-Vertrag, der als Anlage beiliegt. Die für den Verein wichtigste Seite ist die mit der Nummer 4. Dort werden die 20% bestätigt. Der Vertrag muss nicht separat unterschrieben werden. Mit Beginn des Betreibens des Shops erkennt der Verein die AGB von Spreadshirt an und kann arbeiten.
  5. Die erwirtschafteten Provisionserlöse dürfen die Höhe von 17.500,- Euro nicht überschreiten. Damit ist gewährleistet, dass der Verein im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerregelung bleibt (https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html [9]). Eine Beispielrechnung: Shop-Umsatz = 87.500,- Euro, davon erhält der Verein 20% = 17.500,-  Euro.
  6. Die beiden ernannten Personen erstatten regelmäßig, mindestens aber monatlich im Rahmen einer Telefonkonferenz des Netzwerkrats über die Umsätze Bericht. Sollten die erreichten Provisionserlöse die Grenze von 17.500,- Euro erreichen, entscheidet der Verein über die vorübergehende Schließung des Shops oder andere Maßnahmen.
  7. Die aus dem Betrieb des Shops erwirtschafteten Gelder werden ausschließlich für Zwecke des Vereins zur Förderung des Bedingungslosen Grundeinkommens verwendet. Einmal jährlich muss im Rahmen der Mitgliederversammlung des Vereins Rechenschaft über die Verwendung der Gelder abgelegt werden.
  8. Es dürfen bis auf Weiteres ausschließlich Artikel angeboten und verkauft werden, die dem CD des Netzwerks Grundeinkommen entsprechen. Per Beschluss des Vereins können jederzeit Artikel hinzugefügt oder herausgenommen werden.

 

Aktion Michael: Pressemitteilung und Beitrag für die Website erarbeiten.

Aktion Ralf: Verknüpfung (Button) zum Shop auf Website grundeinkommen.de vorbereiten.

TOP 7 – Angabe Spendenmöglichkeit für Verein auf FB und Website der Ini Grundeinkommen Berlin

Es wird festgelegt, dass Regionalinitiativen auf ihrer Website oder Facebookseite einen Link auf unsere Spendenseite auf grundeinkommen.de legen können.

Aktion Ralf, Michael: Möglichkeit von Bußgeldzuweisungen für gemeinnützige Organisationen recherchieren.

TOP 8 b und c werden vorgezogen.

TOP 8 – Verschiedenes

b.  Gründungsveranstaltung des Freiburg Institute of Basic Income Studies
Wird besprochen.

Aktion Ronald, Joachim: Einen Umlaufbeschluss zur Kostenübernahme einbringen.
Aktion Ronald, Joachim: Einen Bericht über die Veranstaltung zur Veröffentlichung auf grundeinkommen.de abfassen.

c.  Basic Income March
Wird besprochen.

Aktion Danny: Einen Bericht zur Veröffentlichung auf grundeinkommen.de abfassen.

a.  Status laufende Aktionen
Wird auf nächste TK verschoben.

Festlegung: Anna wird gebeten, alle offensichtlich erledigten Aktionen in der Aktionen- und Beschlussliste als erledigt zu kennzeichnen.

Beschlussvorlagen

BV 1 (Ralf) Übernahme Cateringkosten Regionaltreffen Ost

Das Netzwerk Grundeinkommen übernimmt ca. 150 Euro brutto für das Catering (Kaffee, Wasser, Obst für ca. 25 Personen) zum Regionaltreffen Ost am 26.10.2019 in Magdeburg.  Ralf übernimmt die Einladung im Namen des Netzwerks und Ronald vertritt das Netzwerk beim Regionaltreffen Ost.

BV 2 (Ronald) Übernahme Cateringkosten für Kampagnetreffen EBI Grundeinkommen 

Das Netzwerk Grundeinkommen übernimmt ca. 220 Euro brutto für das Catering (Kaffee, Wasser, Obst für ca. 25 Personen) zum Kampagnetreffen EBI Grundeinkommen am 24.1.2020 in Hannover. Anna schließt den Vertrag mit der Firma Café Mezzo ab (https://www.cafe-mezzo.de [10]). Ronald übernimmt die Einladung im Namen des Netzwerks und vertritt das Netzwerk zum Kampagnetreffen.

BV 3 (Ronald) Konzeption Abendveranstaltung am 29.02.2020 in Bonn

Die von Ronald am 2. Oktober 2019 übermittelte Konzeption der Abendveranstaltung wird vom Netzwerkrat bestätigt. Claudia, Anna und Ronald werden beauftragt die Rahmenbedingungen und Kosten zu klären, ebenso die Referent*innen anzufragen. Das Konzept ist mit den Mitveranstaltern abzustimmen. Eine gesonderte BV zu den Kosten wird danach vorgelegt.

BV 4 (Ralf) Kostenübernahme der Notarkosten

Das Netzwerk übernimmt die Kosten von 88 Euro inkl. Umsatzsteuer für den Notar Frings.
Diese Kosten setzten sich zusammen:
für die Vereinsregisteranmeldung,
für die An- und Abmeldung des neuen und alten Vorstandes,
für die Eintragung der neuen Adresse ins Vereinsregister und
für die Anforderung eines neuen Vereinsregister Auszuges.

BV 5 (Anna) Kostenübernahme Materialversand Inis

Das Netzwerk übernimmt die Kosten von circa 350 Euro  brutto für den Versand der Materialpakete an die Regionalinitiativen.

Die Kosten beinhalten Porto- und Verpackungskosten.

BV 6 (Claudia) Merchandising

Der Netzwerkrat des Netzwerk Grundeinkommens möge beschließen:

Der Netzwerkrat des Netzwerk Grundeikommens möge den Verein zur Förderung des Bedingungslosen Grundeinkommens um folgendes bitten:

  1. ab dem 1.November 2019 wird in Kooperation mit der Firma sprd.net [8] AG, Gießerstraße 27, D 04229 Leipzig, im Folgenden „Spreadshirt“ genannt, Merchandising in einem von Spreadshirt verwalteten Online-Shop betrieben.
  2. Zu Beginn der Geschäftstätigkeit haben 2 vom Netzwerkrat benannte Personen einen Zugang. Der Netzwerkrat kann jederzeit durch Beschluss weiteren Personen den Zugang ermöglichen oder diesen wieder aberkennen.
  3. Wir erhalten eine Provision in Höhe von mindestens 20% des brutto Verkaufspreises, die wir regelmäßig auf das von uns genannte Konto ausgezahlt bekommen.
  4. Es gilt der Spreadshirt Standard-Vertrag, liegt als Anlage bei. Die für uns wichtigste Seite ist die mit der Nummer 4. Dort werden die 20% bestätigt. Der Vertrag muss nicht separat unterschrieben werden. Mit Beginn des Betreibens des Shops erkennen wir die AGB von Spreadshirt an und können arbeiten.
  5. Die erwirtschafteten Gewinne sollen die Höhe von 17.500.- Euro möglichst nicht überschreiten. Damit ist gewährleistet, dass man im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerreglung bleibt ( https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html [9]). Eine Beispielrechnung: Shop-Umsatz = 87.500 Euro, davon erhalten wir 20% = 17.500.- Euro
  6. Die beiden ernannten Personen erstatten regelmäßig, mindestens aber monatlich im Rahmen einer Telko des Netzwerkrates über die Umsätze Bericht. Sollten die erreichten Erträge die Grenze von 17.500.- Euroerreichen, entscheidet der Netzwerkrat über die vorübergehende Schließung des Shops oder andere Maßnahmen.
  7. Die aus dem Betrieb des Shops erwirtschafteten Gelder werden ausschließlich für Zwecke des Vereins zur Förderung des Bedingungslosen Grundeinkommens und/oder des Netzwerkrates des Netzwerks Grundeinkommen verwendet. Einmal jährlich muss im Rahmen der MV Rechenschaft über die Verwendung der Gelder abgelegt werden.
  8. Es dürfen bis auf Weiteres ausschließlich Artikel angeboten und verkauft werden, die dem CI des Netzwerk Grundeinkommens entsprechen. Per Beschluss des Netzwerkrates können jederzeit Artikel hinzugefügt oder herausgenommen werden.

 

BV 7 (Ralf) Kostenübernahme für Hostsharing

Das Netzwerk Grundeinkommen übernimmt die Kosten für das Hostsharing von 244 Euro brutto für die ersten zwölf Monate. Diese setzten sich wie folgt zusammen.

  1. Das Netzwerk wird Mitglied bei Hostsharing e.G. und erwirbt 1 Genossenschaftsanteil von 64 Euro. Hier gibt es keine Umsatzsteuer. Der Genossenschaftsanteil ist drei Monate vor dem Jahresende kündbar.
  2. Es entstehen Kosten für den Monatsbeitrag von 10 Euro inkl. MwSt.
  3. Es entstehen Kosten von 5 Euro monatlich inkl. MwSt. Dies ist der Hostingbeitrag. Dieser ist zum Monatsende kündbar. Das sind gesamt 244 Euro brutto.

Nach den ersten 12 Monaten muss das Netzwerk für den Haushalt 180 Euro brutto für die jeweils folgenden zwölf Monate einplanen.