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Einführung eines Grundeinkommens verfassungsrechtlich möglich, aber abhängig von konkreter Ausgestaltung

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages veröffentlichte jüngst eine Studie [1] zur Verfassungs­kon­formität eines Grund­ein­kommens.

Konkret gefragt wurde nach den rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland. Das Grundeinkommen soll, so die Fragestellerin Katja Kipping [2], gemäß den Kriterien des Netzwerks Grundeinkommen definiert sein: individuell garantiert, ohne einen Zwang zur Gegenleistung oder Arbeit, ohne eine Bedürftigkeitsprüfung und in existenz- und teilhabesichernder Höhe gewährt werden.*

Zu den rechtlichen Voraussetzungen wird in der Studie mit fachlichem Vokabular, aber unmissverständlich erklärt: „Da die bestehenden Kompetenztitel des Bundes die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wohl nicht erfassen würden, wäre wohl die Schaffung eines neuen Kompetenztitels, und folglich eine Grundgesetzänderung, erforderlich. […].Die Aufnahme einer entsprechenden Kompetenznorm verstieße nicht gegen die ‚Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG und wäre daher grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich.“ (kursive Hervorhebung R. B.)

Zur materiellen Rechtmäßigkeit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wird in der Studie erklärt: „Die verschiedenen, derzeit in Politik und Gesellschaft diskutierten Modelle unterscheiden sich unter anderem im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung und Höhe des Einkommens, die Berücksichtigung der bestehenden Sozial- und Steuersysteme sowie die Finanzierung. Da das Grundgesetz nach hiesiger Auffassung kein grundsätzliches Verbot eines bedingungslosen Grundeinkommens enthält und eine staatliche Leistung für sich allein keinen Grundrechtseingriff darstellt, kommt es für die verfassungsrechtliche Beurteilung letztlich auf die konkrete Umsetzung und rechtliche Ausgestaltung an.“ Mit anderen Worten: Da Grundeinkommen nicht gleich Grundeinkommen ist und die diskutierten Modelle zum Teil sehr unterschiedliche Umgestaltungsansprüche an derzeitige steuer-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Rahmenbedingungen stellen, kann diesbezüglich nichts über die Verfassungskonformität eines Grundeinkommens gesagt werden. Dies ist nur bezogen auf konkrete Ansätze bzw. Modelle möglich.

Deutlicher wird aber die Studie, wenn es um einen in der angeführten Literatur benannten Zweifel geht, „ob die Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem Menschenbild des Grundgesetzes in Einklang stünde und daher die Einführung verfassungswidrig sein könnte“. Es wird in der Literatur Folgendes unterstellt: „Das bedingungslose Grundeinkommen bürge aber die Gefahr, dass sich ein Teil der Bevölkerung ‚mangels Erwerbsobliegenheit‘ aus der Arbeitswelt vollständig zurückzöge und so von einem eigenverantwortlichen Leben abgehalten würden.“

Dazu wird vom Wissenschaftlichen Dienst festgestellt: Diese darauf basierenden Zweifel an der Verfassungskonformität eines Grundeinkommens „greifen nach hiesiger Ansicht nicht.“ Es wird entgegengehalten: „Ob, und wenn ja inwieweit eine zumindest theoretisch existierende ‚Erwerbsobliegenheit‘ überhaupt Teil des verfassungsrechtlichen Menschenbildes und damit vom Grundgesetz geboten ist, bedarf an dieser Stelle keiner Beurteilung. [Die ]Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens [beschränkt] jedenfalls nicht die Möglichkeit des Einzelnen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und am Arbeitsleben teilzunehmen.“

* Diese Studie hat nicht die Überprüfung der Möglichkeit von Pilotprojekten mit bedingungslosen Transfers für Sozialleistungsbeziehende zum Gegenstand. Dies war Gegenstand einer anderen Studie [3] des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags.

Foto: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann

 

5 Comments (Open | Close)

5 Comments To "Einführung eines Grundeinkommens verfassungsrechtlich möglich, aber abhängig von konkreter Ausgestaltung"

#1 Comment By Juergen Rettel On 23.12.16 @ 07:43

„Da Grundeinkommen nicht gleich Grundeinkommen ist und die diskutierten Modelle zum Teil sehr unterschiedliche Umgestaltungsansprüche an derzeitige steuer-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Rahmenbedingungen stellen,“ sind fast alle diese Modelle eben gar nicht BEDINGUNGSLOS, also ohne einen Zwang zur Gegenleistung oder Arbeit !

#2 Comment By Christoph Strebel On 14.01.17 @ 20:52

Wenn nach Bedarf und Bedürftigkeit nicht mehr gefragt werden darf, bekommen alle den gleichen Zuschuss zum Wohnen. In ländlichen, strukturschwachen Gegenden ist Wohnen aber billiger, während der Zuschuss in vielen attraktiven Lagen großer Städte nicht ausreicht. Dies kann verstanden werden als Verstoß gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit. Wenn der Einwand nicht gilt, könnte eine weniger soziale neue Bundestagsmehrheit aber schon heute die Sozialhilfe bzw. Wohngeld und Gemeindepflichtzuschüsse so kürzen, dass eine erheblicher Absiedlungsdruck für Arme aus den attraktiven Lagen entsteht.
[Anm. d. Red.: Die Forderung nach Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung bezieht sich nur auf das Grundeinkommen, nicht auf ggf. zusätzlich nötige Mietzuschüsse.]

#3 Comment By vedder On 27.05.17 @ 17:08

Um leben zu können benötigen wir ein Dach über den Kopf, Energie und Nahrung. Für diese zwingende Notwendigkeiten des Lebens müssen wir entsprechend dem Geldsystem, Monat für Monat Geld ranschaffen. Hat man Kinder obendrein noch mehr. Wir sind um Leben zu können gnadenlos gezwungen und abhängig Geld ranzuschaffen. Wie ist egal. Ob legal oder illegal. Wir leben mit unserem Schuld-Geldsystem somit in einer Lebenslangen Verschuldung und Abhängigkeit. Es ist bedeutungslos wie wir das Geld zum Leben ranschaffen, Hauptsache wir können unsere ewigen monatlichen Schulden zum Leben begleichen. Schaffen wir es nicht die Schulden zu meistern, steht Armut, Unterwürfigkeit, Gehorsam und Obdachlosigkeit vor der Tür. Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen könnte echte Freiheit Wirklichkeit werden.

Gehört nicht zu einer menschlichen Gesellschaft, zu einer Demokratie, ein demokratisches und menschenwürdiges Geldsystem, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen mit einschließt?

#4 Comment By Roland Frühwirth On 09.07.17 @ 11:58

Das modernste und beste (alternative) Wirtschaftssystem muss allen Menschen nutzen. Andernfalls läuft die systembedingte Umverteilung von Arm nach Reich (genauer: von Konsumenten zu Kapitalbesitzern) so lange weiter, bis es kracht. Die Welt braucht dringend ein alternatives ökonomisches und politisches System. Die Frage ist nur: Welches?

economy4mankind bietet ein problemlösendes und umsetzbares alternatives Wirtschaftssystem an, das zudem mehrheitsfähig ist. Es ist das modernste ökonomische System, weil es nicht an Stellschrauben herumdreht, die schon in der Vergangenheit nicht funktioniert haben.

Mit dem „Markt Balance System“ (MBS) können wir eine Balance zwischen Natur, Menschheit, Demokratie und Wirtschaft erreichen, die bisher unmöglich war. Märkte funktionieren fast immer und überall – nur meist auf falsche Weise und mit schlechten Ergebnissen. Wir dressieren die Märkte, so dass sie den Interessen der Menschen, Natur und Demokratie dienen. Ein Beispiel: Ausreichend viele gut bezahlte Angestellte im Land des Umsatzes zu haben, wird zur Voraussetzung für Geschäfte.

Dies ist die Alternative für alle, die einen Wechsel zu einer bestmöglichen Zukunft wollen. Der Haken: Es ist nicht allzu simpel und klingt zu gut, um wahr zu sein.

#5 Comment By Heidemarie Becker On 18.11.19 @ 13:54

Ich bin für das bedingungslose Grundeinkommen. Denn das jetzige vorgeschlagene Grundeinkommen [Anm. d. Red.: Gemeint ist hier und weiter unten wohl die Grundrente], ist total ungerecht. Es bezieht nur Menschen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet haben. Was ist denn mit Menschen, die zwar nicht 35 Jahre gearbeitet haben, die aber das gleiche in einer kürzen Zeit erwirtschaftet haben wie eine Person, die halbtags 35 Jahre das gleiche Geld erwirtschaftet hat. Nur weil derjenige 35 Jahre gearbeitet hat. Das ist zu tiefst ungerecht. Ich bin so ein Fall, der durch Krankheit aus dem System geworfen wurde. Komisch viele andere Länder bekommen das hin. Jetzt stimmen sogar die Österreicher über ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1200,00 Euro ab. Die Niederländer haben es schon längst und das seit Jahren. Teilweise auch die Skandinavier. Warum hängt sich nur an Zeiten. Die Erwerbsbiographien sind längst nicht mehr so, dass Menschen jahrelang in einer Firma oder diese Anwartschaft erreichen. Wenn wir so weiter schlafen, wird Deutschland das Armenland Europa´s sein. Wer mehr verdienen möchte, kann das doch tun. Ich denke, ich würde in jedem Fall weiter arbeiten. Dieses bedingungslose Grundeinkommen würde einem mehr Sicherheit geben. Das jetzige vorgeschlagen Grundeinkommen ist kein Grundeinkommen. Ich würde dafür gerne zur Demonstration auf die Straße gehen.