„Existenzsicherheit“ und „gesellschaftliche Teilhabe“ – Polemik zu einem Netzwerkgrundsatz

Wolfgang Schlenzig 23.04.2008 Druckversion

Gerade der Inhalt dieses ersten der vier Grundsätze der Idee des deutschen Netzwerkes zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) sorgt immer wieder für Diskussionsstoff, Spekulationen sowie, das ist dann auch der Ausgangspunkt meiner Polemik, für falsche bis illusionäre Ansprüche und Hoffnungen.

Er lautet: „Das Bedingungslose Grundeinkommen soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen“.

Existenzsichernd heißt genau das und keinen Deut mehr. Immer wieder sind aber unter Grundeinkommensbefürwortern bezogen auf die aktuellen Lebenshaltungskosten und die aktuelle Kaufkraft BGE-Höhen in Rede, die eben nichts mit „existenzsichernd“ zu tun haben, sondern weit darüber hinausgehen.

Wirklich realistische Summen können sich jedoch höchstens bis zum Bereich der aktuellen deutschen Armutsgrenz- bzw. Pfändungsgrenzsumme bewegen. Das BGE ist kein erhoffter Ersatzlohn in ähnlicher Höhe wie z.B. vollbeschäftigt Lohnabhängige ihn erhalten, sondern liegt unterhalb und höchstens auf gleicher Höhe mit einem existierenden Mindestlohn.

Und davon sind die oft geschmähten Straubhaar- und Althaus-Konzepte nicht weit weg.

Alle Mutmaßungen von etwa 800.- EUR plus alle möglichen Annehmlichkeiten wie etwa nach oben offene Warmmiete halte ich für illusorisch.

Immer wieder wird davor gewarnt, dass das BGE von Mitgliedern des Establishment (teilweise auch Mitglieder im Netzwerk) dieses nur als sogenannte „Stilllegungsprämie“ für nicht mehr benötigte menschliche Arbeitskraft benutzen könnten. Dieser Gedankengang ist sicher vorhanden und zu bekämpfen.

Aber verleitet nicht die doch passive Wortverbindung der „gesellschaftlichen Teilhabe“ dazu, so zu denken?

Liegt nicht die Unterstellung der abhängig beschäftigten Gegner des BGE und deren Vertreter in den Gewerkschaften gerade darin, dass sie das nur „Haben wollen“ sehen und das „Geben wollen“ in diesem BGE-Grundsatz nicht erkennen?

Ist es nicht so, dass eine nicht unbedeutende Minderheit der BGE-Anhänger, ein BGE benutzen will, um sich, ohne ein Geben zu wollen, aus dem kapitalistischen Arbeitssystem auszuklinken, die „Stilllegungsprämie“ gern entgegennimmt?

Der evangelische Christ Friedrich Schorlemmer sieht Gerechtigkeit, nach deren höherer Ausprägung wir alle streben, nur in der Balance von Nehmen und Geben: „Gerechtigkeit ist nicht nur die Möglichkeit aller, am Reichtum einer Gesellschaft teilzuhaben, sondern auch die Möglichkeit, diesen Reichtum mit zu schaffen.“*

Ich meine, wir sollten deutlicher machen, dass gesellschaftliche Teilhabe keine fakultative Option eines eventuellen BGE ist (Ich kriege es immer, aber ob ich die gesellschaftliche Teilhabe in Anspruch nehme, mich gegebenenfalls gesellschaftlichen Verpflichtungen aussetze, muss ich mir noch überlegen!), sondern eine in der Wortverbindung leider nicht sichtbaren (moralisch) verpflichtenden aktiven Teil enthält.

Hier sehe ich gegenwärtig einen der gesellschaftlich empfindlichsten Angriffspunkte gegen ein BGE.
In der DDR hieß es mal: „Alle erreichen, keinen zurücklassen!“ Friedrich Schorlemmer sieht es so: „Wo die so bergenden wie umklammernden Institutionen mehr und mehr zerfallen und die Gesellschaft sich so individualisiert, dass man von ‚Ich-lingen’ spricht, ist es umso dringlicher, einander mehr zu achten, indem wir auch mehr aufeinander achten. Aufeinander Acht geben, hinsehen, ohne Aufseher zu sein! … Alleinsein ist ein hohes Gut! Für-sich-sein-wollen, eine Einmischung in das eigene Leben nicht dulden – das ist ein Menschenrecht! … Verantwortung für sein Leben hat zuerst jeder Einzelne. Und er ist doch auch anderen verantwortlich. Jeder achte auf seinen Weg. Aber keiner lasse den anderen außer Acht.“*

Wenn das BGE gesellschaftlich was in Bewegung bringt, eben die Teilhabe ermöglicht, die Teilnahme anbietet, dann gibt es auch kein Zurück mehr, dann muss man Mensch sein, nicht nur einsame existenzgesicherte Kreatur.

*Hans-Dieter-Schütt: „Schorlemmer – Die Welt hinter den Fragen“, Dietz-Verlag, 2007

15 Kommentare

Ronald Blaschke schrieb am 24.04.2008, 14:11 Uhr

Wolfgang Schlenzig schreibt: \"Wirklich realistische Summen können sich jedoch höchstens bis zum Bereich der aktuellen deutschen Armutsgrenz- bzw. Pfändungsgrenzsumme bewegen.\" Die aktuell bekannten Armutsgrenzen bewegen sich zwischen 781 (EU-Haushaltspanel) und 1.000 € (EVS; alles Nettowerte, ohne weitere Krankenversicherungsausgaben u. a. SV-Ausgaben - die kommen also noch extra drauf). Die Pfändungsfreigrenze liegt bei 989,90 €. In diesen Höhen (800 - 1.000 € Netto, ohne KV-Abgaben usw.) müsste sich also das Grundeinkommen bewegen, wenn es realistisch eine Existenz sichern und eine Teilhabe an Kultur, Bildung, Politik usw. ermöglichen soll. Verweisen kann ich diesbezüglich auf meinen Beitrag \"Grundeinkommen zwischen Mindest- und Lebensstandardsicherung\" in Exner / Rätz / Zenker (Hrsg.): Grundeinkommen. Soziale Sicherheit ohne Arbeit. Wien 2007, S. 156-164; aktualisiert unter http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/200801_Grundeinkommen_zwischen_Mindest-_und_Lebensstandar.pdf). Ronald Blaschke

Tobias Teetz schrieb am 24.04.2008, 14:30 Uhr

Einen Lohnabstand zum Grundeinkommen wird es als Arbeitsanreiz geben müssen.

Im früheren Kommunismus wurde die bürgerliche Moral mit dem Prinzip des Individualismus und Egoismus (insbesondere durch das Privateigentum) gleichgesetzt.

Nach Marx ist der Mensch kein außerhalb der Welt hockendes Wesen, sondern ein Gesellschaftswesen.

Nach Herbert Marcuses Ansicht werden Individuen in einer Industriegesellschaft zu oberflächlichem Glück abgerichtet ohne wirklich Freiheitsrechte in der Opposition zu Regierungshandeln wahrnehmen zu können.

Robert Ulmer hatte in einer Netzwerkdiskussion kurz Marcuses Überlegungen angesprochen.

Leider ist in der Vergangenheit tätsächlich in der Bevölkerung ein absolut falsches Bewußtsein zur Höhe der Arbeitskosten für Arbeitgeber, zu Fragen der sozialen Sicherung entstanden.

Manchmal klafft der Sinn zu Arbeit, mit wirklich sinnvoller Arbeit für andere Menschen auseinander. Manchmal fehlt der Sinnbezug bei individueller Arbeit und im tatsächlichen Bedürfnis für Menschen.

Wenn viele Menschen die Gesetze nicht mehr nachvollziehen können, ist das nicht gut.

Manchmal macht daher eine Vereinfachung Sinn.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Teetz

mathias schrieb am 25.04.2008, 08:09 Uhr

Lieber Wolfgang,

ich habe deinen Bericht sehr aufmerksam gelesen. Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, was unterscheidet deine Gedanken und Ideen zu einem BGE von denen Hartz 4? Du schreibst bei der Bemessung der Höhe eines BGE von der Armutsgrenze. Du schreibst von einem Mindestlohn, den gibt es in Deutschland gar nicht!! Gerade die Idee eines bedingungslosen GE ohne Bedürftigkeitsprüfung und von der humanistischen Idee getragen, dass Menschen eine kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe genießen müssen vom ersten Augenblick ihres Lebens an, ist doch die Grundidee des BGE, so wie ich es zumindest verstehe! Diese neue Form der gesellschaftlichen Teilhabe muss weit jenseits einer Armutsgrenze liegen, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Geben und Nehmen ist Menschsein unter Menschen, ohne zu unterstellen, dass Menschen faul sind und sich mit genug Geld in die soziale Hängematte legen. Die Menschen werden, wenn ausreichend vorhanden, trotzdem arbeiten gehen und sich etwas zusätzliches leisten wollen. Sie werden arbeiten gehen, wenn genug vorhanden, um Lob und Tadel (Menschsein) zu erhalten. Sie werden arbeiten gehen, wenn genug vorhanden, um ganz einfach unter Menschen zu sein.

Ich habe im Osten Deutschlands erfahren müssen, dass Menschen für 1 €/ Stunde arbeiten gehen, zum Teil schwere Arbeiten erledigen. Nicht weil sie faul sind haben sie keine Arbeit, sondern weil nicht genug Arbeitsplätze vorhanden sind und sie nach langer Arbetslosigkeit wieder unter Menschen sein wollten. Diese Leute würden auch arbeiten gehen, wenn ausreichend Arbeitsplätze vorhanden, wenn sie ein BGE erhalten würden.

Jährlich (immer noch) verlassen 50.000 Menschen Ostdeutschland (seit der Wende über 2 Mill.)in Richtung Westen, weil sie keine beruflichen und finanziellen Perspektiven an ihren Geburts- und Wohnorten sehen. Diese Situation ist einfach der Tatsache geschuldet, dass Geld (und damit eine vernünftige Existenz) verbunden ist mit Erwerbsarbeit.

Friedrich Schorlemmer im Zusammenhang mit einem BGE zu zitieren, halte ich für sehr weit hergeholt. Gerade die derzeitige Situation hat Friedrich Schorlemmer zu derartigen Sätzen veranlasst.

Ich glaube, dass die Chancen die sich aus einem vernünftigen, weit weg von Hartz 4 und der Armutsgrenze!, BGE für uns alle ergeben, von mir noch gar nicht in der ganzen Tragweite erkannt werden.

Wenn ich es falsch sehe, bin erst seit einigen Monaten Anhänger eines BGE, meldet euch doch und schickt einen Kommentar.

Gerhard Bandorf, BN schrieb am 26.04.2008, 09:35 Uhr

Beim besten Willen ist mir nicht nachvollziehbar, worin die „Polemik“ bestehen soll und wohin der Beitrag eigentlich zielt.

Das Problem scheint mir eher in der Vorstellung des Autors zu bestehen was existenzsichernd sei, getreu der perfiden Fragemethode, was ist noch zumutbar und bis zu welcher Grenze ist ein Mensch noch in der Lage physisch zu vegetieren, sozusagen, was ist noch lebenserhaltend.

Mein lieber Herr Schlenzig, existenzsichernd ist, was die Bedürfnisse des Menschen als physisch, seelisch und geistiges Wesen angeht. Und dazu gehören existentielle Bedürfnisse, die über den Tropf einer Suppenküche und eine warme Decke hinausgehen, die gewährleisten, daß eine uneingeschränkte Teilhabe an kulturellen und gesellschaftlichen Vorgängen möglich ist, ebenso wie uneingeschränktes Müßiggängertum, wenn es denn als Lebensinhalt gewollt ist.

Alle Berechnungen, die sich auf die sich darauf beziehen, Menschen sozusagen vulgo lediglich am Furzen halten zu wollen, sind menschenverachtend und dumm.

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Selbstbestimmung der biografischen Entwicklung implizieren deshalb mit Denknotwendigkeit, das bGE so hoch wie möglich anzusetzen.

Matthias Dlthey schrieb am 27.04.2008, 22:28 Uhr

Der Beitrag von Wolfgang Schlenzig wirft schlichtweg die Frage auf, ob wir ein BGE als Sozialhilfe-Ersatz wünschen, oder ein BGE, das zu einem \"emanzipatorischen Sozialstaat\" führt.

Matthias Dilthey

Reinhard Börger schrieb am 02.05.2008, 15:20 Uhr

Natürlich muss das Grundeinkommen die Existenz sichern; bei uns soll niemand verhungern. Ansonsten geht es mir weniger um die Höhe als darum, dass für arbeitende Menschen nichts vom Grundeinkommen abgezogen wird. Wer den ganzen Tag schwer arbeitet, soll mehr haben als derjenige, der nur das BGE bezieht; dies wird dadurch erreicht, dass Ersterer seinen Lohn zum BGE hinzuverdient. Es ist doch geradezu leistungsfeindlich, wenn alles sofort wieder abgezogen wird und nur die Sozialversicherung entlastet. So gesehen motiviert doch das BGE geradezu zur Arbeit. Wenn erst ab einer bestimmten Grenze das dazuverdiente Geld abgezogen wird, tritt an dieser Grenze das gleiche Problem auf; deshalb bin ich für ein BGE für alle. Was die Faulheit angeht: Ich möchte sie nicht unbedingt fördern, aber es ist doch die Frage, wie sinnvoll die Arbeit ist. Soll jemand besser bezahlte Zigarettenwerbung schreiben als Gedichte für die Schublade? Auch wenn er sich für sein durch Werbung verdientes Geld Nahrung kaufen kann, trägt doch die Produktion von Zigarettenwerbung nicht zur Welternährung oder gar zur Lösung des Hungerproblems bei; sie bringt aber Leute zum Rauchen und kostet Ressourcen. Soll der Staat es fördern, dass Eltern ihre Kinder nicht selbst erziehen, sondern für Geld putzen gehen und vom Lohn die Kinderfrau bezahlen. Für die Umwelt halte ich eine Begrenzung des Wachstums für äußerst wichtig; wenn dabei weniger menschliche Arbeit gebraucht wird, halte ich das BGE für die einzige Möglichkeit, trotz kürzerer Arbeitszeit die Güter gerecht zu verteilen.

Viele Grüße

Reinhard Börger

Rita Kruse schrieb am 03.05.2008, 16:05 Uhr

Hallo,

ich frage mich manchmal, soll Wirtschaft und Staatswesen dem Menschen dienen oder der Mensch der Wirtschaft und der Staatskasse?

Die Menschen werden als Steuer- und Industriesklaven zwischen den Interessen der Monopole rücksichtslos ausgeplündert.

Ob sie dabei auf der Strecke bleiben, interessiert niemanden.

Viele Zivilisationskrankheiten sind eine direkte Folge dieser gnadenlosen Wirtschaftspolitik, die sich eben nicht selbst reguliert, sondern auch \"Kollateralschäden\" für die Profite weniger in Kauf nimmt.

Ein BGE in gesellschaftlicher Teilhabe setzt in jedem Falle mehr kreative Kräfte frei, als Arbeiter, die nur einem Unternehmer dienen aber möglichst nicht mitdenken sollen.

Arbeiter und Angestellte sind heute leider gezwungen, auch die illegalen Praktiken ihres Arbeitgebers erzwungenermaßen mit zu tragen, andernfalls verlieren sie ihren Job und damit ihre Existenzgrundlage.

Ob es dabei um Gammelfleisch oder die Umverpackung von altem Hackfleisch, um Gifte in Spielzeug oder um die lieblose Behandlung Kranker handelt. Nicht der Mensch sondern die Kosten, die er verursacht, stehen im Vordergrund.

Langfristig wirkt sich das nicht nur auf seine Psyche sondern auch auf seine Gesundheit aus. Urlaub als reguläre Erholung können sich schon heute viele nicht mehr leisten, und Kinder - das angeblich höchste Glück - sind nur noch ein Armutsrisiko.

Desweiteren will auch Jugendarbeit, Rentnerbetreuung oder Soziales Engagement anerkannt werden, und das nicht nur mit einem freundlichem Wort und einem Händedrücken.

Wieviele kreative Ideen und Erfindungen werden nicht umgesetzt, weil es den Leuten an Zeit mangelt, die sie erzwungenermaßen in ihre Existenzsicherung investieren müssen.

In einer Existenzsicherung ist weder der Anfahrtsweg für gesellschaftliches Engagement, noch zusätzliche Kosten wie z.b. das Mittagessen außerhalb enthalten. Diese Menschen werden quasi gezwungen zuhause zu bleiben, weil eben nur diese Existenz abgesichert wäre.

Mit einer Teilhabe an der Gesellschaft können sie aktiv an der Gesellschaft teilnehmen, sich weiterbilden, lehren, sich in Vereinen engagieren oder einfach da einspringen, wo Not am Mann ist, und sei es auch nur in der Betreuung der Nachbarskinder oder der häuslichen Pflege Behinderter.

Kreativität ist ein Motor, der einer Wirtschaft neuen Schwung verleihen kann.

Existenzminimum sichert nur die gegenwärtige menschenfeindliche Monopolwirtschaft.

Es ist sicher richtig, dass die Belastungen auf die Staatskasse steigen, aber wird die nicht auch durch die Maibach-Limousinen, die Militärgeschenke, die Urlaubsflüge des Königshofes und die völlig überzogenen Gehälter und Renten der amtierenden oder Ex-Minister belastet?

Warum zum Teufel kann ein Minister nicht sein Regierungsserienfahrzeug selber steuern?

Auch die Milliarden für McKinsey und Berger Unternehmensberatung könnte locker eingespart werden.

BGE in Existenzsicherung ist nicht mehr als ein neuer Name für Hartz IV und bedeutet Stillstand und Konservierung der gegenwärtigen Situation.

BGE in gesellschaftlicher Teilhabe bedeutet mehr Gesundheit, mehr Lebensqualität, mehr Natur und mehr Kreatives Unternehmertum.

Es ist nicht ruinierend sondern umstrukturierend hin zum eigentlichen Menschen. Das ist Fortschritt.

Zahlen und Statistiken sind keine individuell erstrebenswerte Existenz, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Bernd Czorny schrieb am 05.05.2008, 17:36 Uhr

Lieber Wolfgang

Auf Deinem Beitrag wurde schon vielfach reagiert.

Das BGE realisiert das Menschenrecht auf ein menschenwürdiges Leben. „Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft von Nutzen ist.“ schrieb Erich Fromm hierzu.

Zum anderen: Hinsichtlich Deiner Argumentation zum Geben und Nehmen zitierst Du Schorlemmer: „Gerechtigkeit ist nicht nur die Möglichkeit aller, am Reichtum einer Gesellschaft teilzuhaben, sondern auch die Möglichkeit, diesen Reichtum mit zu schaffen.“ Das ist das Denken in Äquivalenzen, „Was du gibst, das erhältst du zurück.“ Nur wie bestimmt man das Geben bei der Betreuung der Großmutter, das Schreiben eines Gedichtes, der Unterhaltung anderer mit Musik, der eigenen Weiterbildung usw. wieviel darf derjenige nehmen? Solche Art Tätigkeiten sind immer einmalig, unvergleichbar und ihre Wertverhältnisse unberechenbar. Insofern wird die Frage nach dem Geben und Nehmen einfach sinnlos, genauso wie die Frage das der Produktivität eines Krankenhauses, eines Sportvereins, eines Altenheims.

Anzustreben ist doch wohl eine Gesellschaft, in der jeder nach eigener Maßgabe gibt, sei es auch nur durch bloße Existenz, und jeder das erhält, was er zu einem menschenwürdigen Leben nimmt.

Das Denken in den Kategorien von Geben und Nehmen ist einfach überholt, wie übrigens auch die DDR.

Liebe Grüße

Bernd

Lothar Mickel schrieb am 06.05.2008, 10:09 Uhr

Hallo Rita, danke für Deinen Kommentar. Ich sehe das genauso. Ein BGE auf Hartz-IV-Niveau ist kein BGE und verdient diesen Namen nicht. Nur ein BGE oberhalb der Armutsgrenze kann all die positiven Effekte bewirken, um die es geht und den längst fälligen gesellschaftlichen Wandel herbeiführen.

Reinhard Börger schrieb am 07.05.2008, 13:35 Uhr

In der Beschreibung der Situation stimme ich Rita Kruse weitestgehend zu, ich glaube allerdings, dass viele der von ihr angeprangerten Missstände gerade durch das BGE und weitere Maßnahmen behoben werden können. Insbesondere ist natürlich die Wirtschaft für den Menschen da und nicht der Mensch für die Wirtschaft. Gerade deshalb halte ich es nicht für einen Selbstzweck, die Wirtschaft im Gang zu bringen. Wichtig ist doch, dass das produziert wird, was die Menschen haben wollen. Insbesondere aus ökologischen Gründen erscheint es mir nicht wünschenswert, dass die Wirtschaft ständig wachsen muss.

Der wesentliche Punkt für mich ist, dass das BGE nicht abgezogen wird, wenn man etwas dazu verdient. Dann spielen auch die Nebenkosten nicht die von Rita Kruse erwähnte Rolle. Wenn man durch das BGE abgesichert ist, nimmt man doch keine Arbeit zu einem Lohn an, der durch die Fahrtkosten wieder aufgefressen wird. Wenn alle so handeln, kann der Arbeitgeber nicht umhin, einen Lohn zu bieten, bei dem trotz der Fahrtkosten genug übrig bleibt. Die Möglichkeit, Arbeitnehmer zu einer schmutzigen Arbeit zum Hungerlohn zu erpressen, fällt weg.

Auch ein Lohnabstandsgebot brauchen wir dann nicht; der Abstand ist der Nettolohn, und der sollte groß genug sein; sonst nimmt man die Arbeit nicht an.

Kreativität ist sicher sinnvoll, aber m.E. nicht die Lösung des Problems. Sie kann dazu führen, dass wir das gleiche Ergebnis mit weniger Arbeit erreichen, was an sich sinnvoll ist und uns mehr freie Zeit beschert. Wichtig ist aber, dass es nicht dazu führt, dass Menschen auch einen Teil ihres Einkommens verlieren. Deshalb brauchen wir eine von der Arbeit unabhängige Einkommensquelle, nämlich das BGE.

Martin Neuber schrieb am 07.05.2008, 21:30 Uhr

Verbindlichkeiten sind notwenig für den sozialen Gemeinschaftssinn. Und auch Abhängigkeitsverhältnisse sind ja nichts verkehrtes, solange sie auf Augenhöhe geschehen. Vielleicht geht das mit dem Grundeinkommen ein wenig verloren. Vielleicht wird es auch einfach neu ausgehandelt.

Wolfgang Schlenzig schrieb am 08.05.2008, 10:30 Uhr

Danke für die vielen Meinungsäußerungen!

Mir ging es um 3 Dinge:

- Wollen wir uns beim BGE immer wieder von Neuem in utopische Diskussionen verstricken, während das Establishment dabei ist, es zu seinen Bedingungen über alle Eure Köpfe hinweg einzuführen?

- Wäre nicht ein Harzt IV individuell ohne Bedürftigkeistprüfung und Arbeitzwang ein großer Fortschritt?

- Kann es redlich sein, zum BGE nur Wünsche respektive Forderungen zu formulieren aber keine Selbstverpflichtungen?

Damit ist die neue Diskussionsrunde eröffnet?

mathias schweitzer schrieb am 13.05.2008, 10:23 Uhr

Lieber Wolfgang,

in deinem Kommentar vom 7. Mai scheinst du wieder provozieren zu wollen. Das BGE ist kein Hartz IV ohne Bedürftigkeitsprüfung!! Das Anliegen ist einfach eine vernünftige Teilhabe an/in der Gesellschaft, und die derzeitigen finanziellen Instrumente orientieren sich an ganz anderen Parametern!

Mit Verlaub, bei allem Konsens-Suchen sollte nicht der Grundsatz des BGE \"vergessen\" werden.

Reinhard Börger schrieb am 25.06.2008, 13:41 Uhr

Wenn dieser Thread noch jemanden interessiert, möchte ich Mathias Schweitzer widersprechen. Wie hoch das BGE ist, wie die Höhe bestimmt wird und was gesllschaftliche Teilhabe ist, darüber kann man streiten. Wer meint, mit einem Bege in der Höhe von Hartz IV nicht auszukommen, kann ja versuchen, durch Arbeit etwas dazu zu verdienen; das lohnt sich doch nur, wenn ihm nicht sofort wieder abgezogen wird, was er durch Arbeit verdient hat. Außerdem kann das Grundeinkommenm ohne große Schwierigkeiten erhöht werden, wenn man es sich leisten kann oder will; eine einmal eingeführte Bedürftigkeitsprüfung mit Arbeitszwang lässt sich nicht so leicht abschaffen.

Und eas ist das Anliegen? Doch wohl die Gründe, weshalb das Grundeinkommen eingeführt werden soll. Die sind wohl schon bei den Listebnteilnehmern verschieden; außerdem hat das BGE für viele noch andere positive Auswirkungen. Für mich ist es nicht die Hauptforderung, sondern es geht mir in erster Linie um einen sorgsameren Umgang mit Umwelt und Rohstoffen zu Gunsten später lebender Menschen. Damiit der gesellschaftliche Reichtum trotzdem ohne Wachstumszwang einigermaßen gerecht verteilt werden kann, halte ich des BGE für unumgänglich. Mehr Teilhabe für alle ist sicher sinnvoll, aber sie wird doch auch schon dadurch erleichtert, dass man den selbst erarbeiteten Lohn behalten darf.

Robert Bleilebens schrieb am 25.06.2008, 16:21 Uhr

Eine moralische Verpflichtung auf Erbringung einer Gegenleistung ist ebenso überflüssig wie eine gesetzliche Verpflichtung! Jeder Mensch hat eine oder mehrere Tätigkeiten, die genau seinem Wesen entsprechen! Diese Tätigkeiten vollbringt er ganz freiwillig, weil sie ihm Freude bereiten und er darin einen Lebenssinn findet! Dazu muß man ihn nicht zwingen oder mit dem moralischen Zeigefinger wedeln! Das macht er ganz von allein und erbringt genau dadurch die bestmögliche Leistung für die Gesellschaft!

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