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Mindestlohn kommt voran – gut für das Grundeinkommen

Die thüringische Koalitionsregierung von CDU und SPD hat für einen politischen Paukenschlag gesorgt. Erstmals fordern regierungsverantwortliche CDU-Politiker offiziell eine allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze. Das meldete die offizielle Website des Freistaats Thüringen [1] am 18.7.2012. Die hochrangige politische Arbeitsgruppe „Gute Löhne“ legte ihren Abschlussbericht [2] vor. In einer ausführlichen Analyse wird die Notwendigkeit eines Mindestlohns begründet und – daraus abgeleitet – die Struktur eines Gesetzentwurfs vorgestellt. Dieser soll noch im Herbst 2012 in den Bundesrat eingebracht werden. Mit der Zustimmung der Bundesländer, die ohne FDP-Beteiligung regiert werden, ist zu rechnen. Aus Bremen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt gibt es bereits positive Reaktionen. Bremen war vor kurzem mit einem entsprechenden Landesgesetz [3] vorangegangen.

Thüringer Schulterschluss von CDU und SPD für einen Mindestlohn

Die Thüringer Arbeitsgruppe, die zunächst unter dem Namen „Gute Arbeit – Faire Löhne“ startete, besteht aus acht Politikern, darunter vier Minister von CDU und SPD. Die Einigkeit zwischen beiden Seiten ist offenbar umfassend; die wissenschaftliche Analyse hatte somit große Überzeugungskraft. Dies wird auch in dem Abschlussbericht belegt, der u.a. die Befürchtung zurückweist, ein Mindestlohn werde zu Arbeitslosigkeit führen. Die FDP schäumt und spricht von „verrutschten Koordinaten“, wie die „Welt [4]“ berichtet.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes werden die folgenden sein:

Diesem politischen Durchbruch gingen lange Vorgeplänkel voraus. „Der Arbeitnehmerflügel der CDU forderte die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes, was umgehend von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) unterstützt wurde“, meldete die „Berliner Zeitung [5]“ am 30.8.2011. Die Ministerin musste dann zwar ein wenig zurückrudern [6], aber ein Wegweiser war erst einmal aufgestellt. Aus dem Arbeitgeberlager gab es schon vorher immer öfter zustimmende Signale, allerdings meist auf Teilgebieten, um Schlimmeres zu verhindern, z.B. bei der Diskussion um den Mindestlohn für Zeitarbeit [7]. Im März 2010 hatte sich aber auch Michael Hüther, Präsident des von den Arbeitgebern finanzierten „Instituts der Deutschen Wirtschaft“, eindeutig geäußert: „Ich bin und werde kein Freund von Mindestlöhnen, aber ich sehe die Realität: Die Milch ist verschüttet durch die Branchenlösungen. In der Logik des Systems mit Grundsicherung und Tarifautonomie passt nur ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn.“ („Frankfurter Rundschau [8]“)

Über die Höhe eines allgemeinen Mindestlohnes ist nicht entschieden. Die Gewerkschaftsforderung von 8,50 Euro Bruttostundenlohn würde – nach Berechnung des DGB [9] – einem Monatsbruttoeinkommen von ungefähr 1200 Euro entsprechen. Wie sich das in den Rahmen anderer Länder einfügt, zeigt das Schaubild.

mindestloehne_impuls_grafik_2012_400.jpg [10]

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung [10] 19.07.2012

Rückenwind für das Grundeinkommen

Was bedeutet nun die Einführung eines Mindestlohns für die Durchsetzung des Grundeinkommens in Deutschland? Auf dem Weg zum Grundeinkommen kann zunächst einmal die Diskussion innerhalb der Grundeinkommensbewegung aufhören, bei der es darum ging, ob der Kampf um Mindestlöhne mit der Forderung nach dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) zusammengehört.

Der Weg zum Grundeinkommen wird uns durch eine politische Landschaft führen, in der Mindestlöhne ein fester Bestandteil sind. Damit wird auch der Kritik von Gewerkschaftsseite der Wind aus den Segeln genommen. Sie wirft der Grundeinkommensbewegung vor, Arbeitnehmerinteressen zu verraten, indem sie eines der wichtigsten Kampfziele der Gewerkschaften – eben den gesetzlichen allgemeinen Mindestlohn – in Frage stellt. Ein wesentlicher Stolperstein, welcher jetzt noch der Erreichung des BGE entgegensteht, wird somit aus dem Weg geräumt. Mindestlöhne sind tatsächlich eine Brückentechnologie, die den Kampf für das BGE erleichtert. Man darf sich darüber freuen und den Gewerkschaften zu ihrem Erfolg gratulieren, der sich nun abzeichnet.

Andere Vorwürfe, die man oft von konservativen Arbeitnehmervertretern hört, bleiben allerdings immer noch bestehen, z.B. dass das BGE als Stilllegungsprämie zu verstehen sei oder dass es eine Geringschätzung der Erwerbsarbeit zum Ausdruck bringe. Diese Kritikpunkte beruhen allerdings auf Missverständnissen, sind also leichter zu widerlegen. Das BGE ist ganz im Gegenteil eine aktivierende Grundlage für ein tätiges Leben in Freiheit. Ebenso gehört zu der neu gewonnen Freiheit, dass Erwerbsarbeit für alle ermöglicht wird, die danach streben. Das schuldet die Gesellschaft nicht nur ihren einzelnen Mitgliedern, sondern sie braucht es auch selber. Schließlich ist doch die entlohnte Arbeit die wichtigste Finanzierungsgrundlage für das Grundeinkommen – jedenfalls noch auf lange Zeit.

Mindestlöhne auch auf Dauer Begleiter des Grundeinkommens

Es mag sein, dass über den Mindestlohn neu nachgedacht und gestritten werden muss, wenn das BGE eines Tages erreicht ist. Viele Grundeinkommensmodelle (siehe hierzu die vergleichende Übersicht [11]) sehen Mindestlöhne ausdrücklich vor, während andere Befürworter einer Gesellschaft mit Grundeinkommen Mindestlöhne sogar für schädlich halten. Stellvertretend für diese Auffassung mögen die wiederholten Ausführungen von Sascha Liebermann [12] stehen.

Liebermanns Argumente beziehen sich ja auf diesen Endzustand. Allerdings führt er sie selber ad absurdum, denn wenn die Erwerbstätigen mit dem Grundeinkommen unter den Füßen wirklich eine so ungewohnt starke Verhandlungsmacht hätten wie Liebermann unterstellt, wären sie ja allesamt der Zone entkommen, in der ein Mindestlohn greift. Schön wäre es ja.

Der Mindestlohn hat eine Schutzfunktion für diejenigen Menschen, die in den Niedriglohnbereich gezwungen werden. Die heutigen Zustände mit Erwerbstätigen, die ihr Niedrig-Einkommen mit Hartz-IV-Bezügen aufstocken müssen, gäbe es mit Grundeinkommen nicht mehr. In vielen Bereichen unangenehmer Arbeit könnten die erforderlichen Arbeitskräfte sicherlich nur angeworben werden, wenn höhere Löhne geboten würden als heute. Hier wäre dann ein Schutz durch Mindestlöhne nicht mehr erforderlich.

Welche Löhne ausgehandelt werden, hängt wesentlich von den Knappheitsverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt ab. Auf der Seite des Arbeitsangebots stehen sich zwei Wirkungsmechanismen gegenüber. Einerseits kann das BGE dazu führen, dass wegen der gesicherten Existenzgrundlage jeder einzelnen Arbeitskraft im ganzen weniger Erwerbsarbeit angestrebt wird. Die Arbeitskräfte würden knapper, und die Unternehmer müssten sich gegenseitig überbieten, um ausreichend Personal anzuwerben. Das würde gerade im Bereich niedriger Löhne der Fall sein, während höher qualifizierte und besser verdienende Kräfte wahrscheinlich wie gewohnt weiter arbeiten wollen.

Andererseits wird mit dem BGE im unteren Lohnsegment jede Arbeitsaufnahme lukrativer, weil von Anfang an das zusätzliche Einkommen viel weniger besteuert wird als etwa bei Arbeitsaufnahme unter dem heutigen Hartz-IV-Regime. Zwar wird insgesamt die Steuerbelastung steigen, weil das Grundeinkommen die Einnahmen vieler Menschen erhöhen soll, doch wird in allen Konzepten eines BGE unterstellt, dass die niedrigen Einkommen eher entlastet statt zusätzlich belastet werden sollen. Es lohnt sich also auch bei geringeren Löhnen, die eigene Arbeitskraft anzubieten. Auch gibt es ja nicht nur ausgesprochen widrige Niedriglohn-Jobs, sondern auch solche, die auf andere Weise Befriedigung verschaffen als durch attraktive Bezahlung. Wer sagt uns, dass es nicht viele gäbe, die für geringe Löhne bereit wären, ihr doch jedenfalls bescheidenes Grundeinkommen ein wenig aufzubessern? Es ist somit nicht sicher, ob das Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich um soviel knapper wird, dass die Löhne durchweg über das Niveau steigen, das durch den Mindestlohn abgesichert werden soll.

Die Knappheit wird aber nicht nur durch das Angebot, sondern auch durch die Nachfrage nach Arbeitskräften bestimmt. Wenn Rationalisierung zu einem Rückgang der Nachfrage nach gering entlohnter Arbeit führen würde, käme es zu einer Konkurrenz unter den Arbeitsuchenden. Ohne Mindestlohn könnten die Löhne immer weiter gedrückt werden. Die Schwächsten würden an den Rand gedrängt.

Falls es den Arbeitgebern gelingt, die Löhne deutlich zu senken – und die Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten mahnen zur Vorsicht -, können sie sich über Zusatzgewinne freuen, weil der Nutzen, den die Niedriglöhner dem Unternehmen bringen, deutlich größer ist als die dann reduzierten Lohnkosten. Das BGE würde in diesem Zusammenhang wie ein Kombilohn wirken, weil es beim Aushandeln der Löhne zumindest teilweise angerechnet würde. Eine solche Subvention für die Unternehmen ist aber nicht Aufgabe des Grundeinkommens. Die Kluft zwischen Reich und Arm würde erneut erweitert, und zwar auf Kosten derer, die das Grundeinkommen finanzieren – sei es durch höhere Mehrwertsteuer, sei es aus Steuern auf Einkommen oberhalb der Transfergrenze. Dieser gesellschaftlich schädliche Effekt kann durch das Fortbestehen eines Mindestlohns verringert werden.

Grundeinkommen greift bürgerliche Ideale auf

Für die Grundeinkommensbewegung bleiben Fragen offen, die über das Mindestlohn-Problem weit hinausweisen. Wie gewinnen wir den bürgerlichen Mittelstand und damit die politische Mehrheit für unser Anliegen? Wollen die Grundeinkommensbefürworter alle Menschen bei ihrem Streben nach Wohlstand und Sicherheit auf das Grundeinkommensniveau als soziales Sicherheitsnetz verweisen? Argumentieren wir nicht an den Wünschen und Hoffnungen der übergroßen Mehrheit vorbei, wenn wir unterstellen, die Menschen müssten im Regelfall mit dem bescheidenen Lebensniveau zufrieden sein, das durch ein Grundeinkommen finanzierbar ist?

Oft wird damit geworben, alle Erwerbstätigen würden mit dem BGE an Verhandlungsmacht gegenüber den Arbeitgebern gewinnen. Unmittelbar gilt das aber nur für diejenigen, die jetzt weitgehend ohnmächtig sind. Die Mittelschicht der Fachkräfte, von den meisten hochqualifizierten Führungskräften ganz zu schweigen, ist in der Regel in einer guten Verhandlungsposition. Selbst wenn das nicht immer objektiv so ist, wähnen sich die meisten in starker Position. Das Argument, durch ein Grundeinkommen würden sie an Macht gewinnen, ist ihnen gegenüber somit kraftlos.

Nur wenn die breite Masse der Bevölkerung das Grundeinkommensniveau als ihren Standard akzeptierte, könnten diese Erwerbstätigen einen Zugewinn an Verhandlungsmacht gegenüber den Arbeitgebern erlangen. Für die meisten Angehörigen der mittleren und oberen Einkommensschicht ist das schwer vorstellbar. Ihr Motiv, das Grundeinkommen zu befürworten, liegt nicht in der persönlichen Existenzsicherheit, soweit das BGE sie garantieren kann, sondern in den Idealen von Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Sie wollen für sich selbst die Freiheit, sich einen gewissen Wohlstand und ein gutes Maß an Zukunftssicherheit zu erarbeiten. Gleichzeitig billigen sie beruflich weniger erfolgreichen Mitbürgern zu, nicht in Armut versinken zu müssen. Sie empfinden bewusst oder unbewusst, dass eine Gesellschaft auf Gerechtigkeit gegründet sein muss, wenn sie nachhaltig ein gutes Leben für alle ermöglichen soll.

Es ist wissenschaftlich nachgewiesen [13], dass große wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Bürgern sich höchst nachteilig auf das Wohlergehen der Gesellschaft insgesamt auswirkt. Das bestätigt nur die tief verwurzelten Grundüberzeugungen der bürgerlichen Mitte – zumindest in Europa. Die Konsequenz ist klar: Es kommt heute darauf an, die krasse Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen zu mindern. Der Mindestlohn ist einer der Schritte auf dem richtigen Weg. Wenn das BGE erreicht werden soll, muss unter anderem sichergestellt werden, dass es durch Umverteilung von Reich zu Arm finanziert wird.

Mindestlöhne und das bedingungslose Grundeinkommen gehören in einer gerechteren Gesellschaft zusammen.

11 Comments (Open | Close)

11 Comments To "Mindestlohn kommt voran – gut für das Grundeinkommen"

#1 Comment By Robert Bleilebens On 23.07.12 @ 21:21

Ich kann nicht erkennen, wieso die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns die Chancen für die Durchsetzung eines Grundeinkommens verbessern sollte. Die Gewerkschaftsfunktionäre, die aus der – übrigens völlig berechtigten! – Angst vor Machtverlust gegen das BGE sind, wird es eher in ihrer Ablehnung bestärken, indem es ihnen ein neues Gegenargument liefert nach dem Motto: “Jetzt gibt es den Mindestlohn, also brauchen wir auch kein Grundeinkommen mehr!”

Außerdem passt es nicht zum freiheitlichen Kern des Grundeinkommens, Menschen verbieten zu wollen, für niedrige Löhne zu arbeiten. Hinzu kommt noch: Das Grundeinkommen soll ja auch die unbezahlten Tätigkeiten fördern und mehr anerkennen. Der gesetzliche Mindestlohn jedoch stärkt nur wieder die Erwerbsarbeit.

Es ist absurd, auf der einen Seite Löhne von z.B. 5 Euro pro Stunde zu verbieten; aber auf der anderen Seite ehrenamtliche Tätigkeiten und andere Nicht-Erwerbstätigkeiten nicht nur zu erlauben, sondern sogar zu fördern: Denn das sind alles Arbeiten für 0 Euro pro Stunde! Also: O Euro pro Stunde ist erlaubt, aber 5 Euro pro Stunde ist verboten. Das ist Unsinn! Daher gehören Mindestlöhne und Grundeinkommen nicht zusammen.

#2 Comment By Stefan Bürk On 28.07.12 @ 12:47

Genau im Gegenteil! Grundeinkommen und Mindestlohn, das ist wie Feuer und Wasser. Während das Grundeinkommen die Tendenz zur Entkopplung von Einkommen und Arbeit bejaht und unterstützt, zementiert der Mindestlohn die Erwerbsarbeit. Während Grundeinkommen die Freiheit der Bürger unterstützt, zu tun, was sie als richtig erachten, bevorzugt der Mindestlohnbefürworter die abhängige Erwerbsarbeit. Während Grundeinkommensbefürworter jeden Menschen unterstützen, sieht der Mindestlohnanhänger nur den abhängig Beschäftigten, nicht aber die Kinder, Alten oder im Haushalt Arbeitenden. Wie will man schließlich mit 8,50 Euro Stundenlohn eine vierköpfige Familie ernähren?

Während beim Grundeinkommen alle Menschen gleich sind, will der Mindestlohnbefürworter Selbständigen kein garantiertes Einkommen zugestehen. Während Grundeinkommensbefürworter Freiraum für gesellschaftliches Engagement fördern wollen, müssten die Mindestlöhner z.B. den Bundesfreiwilligendienst wegen zu geringer Löhne sofort abschaffen.

Der Satz „Der Mindestlohn hat eine Schutzfunktion für diejenigen Menschen, die in den Niedriglohnbereich gezwungen werden“ belegt, dass der Autor das Grundeinkommen auch nicht ansatzweise verstanden hat. Denn wie sollte mit einem Grundeinkommen jemand zu etwas gezwungen werden? Kurz: Mindestlohn ist eine oberflächliche Scheinlösung, die eine rasche Einführung eines Grundeinkommens eher behindern wird.

#3 Comment By Mathias Schweitzer On 01.08.12 @ 21:24

Nicht nur Gewerkschaftsfunktonäre, auch einfache Gewerkschafter stehen einem Grundeinkommen ohne Mindestlohn sehr skeptisch gegenüber. Der Mindestlohn ist ein Betrag an einer Untergrenze, welcher den Grundeinkommensbeziehern beim Ausüben einer Erwerbsarbeit zusätzlich bezahlt wird. Ob die Finanzierung letztlich über das Transfergrenzenmodell oder (hoffentlich nicht) MWST-Erhöhung passiert – sie wird durch die Gesellschaft getragen. Die weiteren Gewinne/Reichtümer, die erwirtschaftet werden, müssen die Gewerkschaften nach wie vor in Verteilungskämpfen den Arbeitgebern abringen.

Ob die CDU wirklich ein vernünftiges Mindestlohnmodell anbietet, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall gehören Mindestlohn und Grundeinkommen zusammen, wie Deckel und Topf.

Die einen lehnen das Grundeinkommen ab, aus Angst, dass Sozialpauschalen ihre guten Löhne kaputt machen könnten, und die anderen wollen nur ein Grundeinkommen und keinen Mindestlohn, weil sie die absolute Freiheit darin sehen, Menschen auch ohne Geld arbeiten zu lassen. Den Ersteren bieten wir auf der Website gewerkschafterdialog-grundeinkommen.de die Möglichkeit, mit Gewerkschaftern, die ein Grundeinkommen + Mindestlohn + Bürgerversicherung unterstützen, ins Gespräch zu kommen.

#4 Comment By Wolfgang Berlin On 07.08.12 @ 07:58

Natürlich gehören Mindestlohn und Grundeinkommen zusammen. Wie sagte schon Götz Werner (Ex-Inhaber der DM-Kette und prominenter Befürworter des Grundeinkommens) wörtlich: Das Einkommen kann um den Betrag des Grundeinkommens gesenkt werden ( [14]). Das bedeutet, dass die Unternehmer sich ein Grundeinkommen nur dann vorstellen können, wenn dieses ihre eigenen Aufwendungen für Löhne und Gehälter signifikant bzw. 1:1 reduziert. Hier werden dann tatsächlich steuerfinanzierte Lohnersatzleistungen zur Verbesserung der Profitabilität der Betriebe geschaffen. Damit wird ein Grundeinkommen zu einer neuen Form von Kombilohn! Ein solches Grundeinkommen kann nur abgelehnt werden.

Ein bGe in Koppelung mit einem Mindestlohn jedoch verhindert eine “modernisierte” weitere Umverteilung von unten nach oben. Das Grundeinkommen erhält ein/e jede/r und hat somit die Freiheit, sich für ein Erwerbsleben oder dagegen zu entscheiden. Diejenigen aber, die Erwerbsarbeit nachgehen, sollen davor geschützt werden, dass ihre Arbeitsleistung gegen das Grundeinkommen aufgerechnet und ihre Arbeitskraft höchst rentabel zu Lasten der Gesellschaft ausgebeutet wird. Erwerbsarbeit ist keineswegs eine zu überwindende Schande, sondern für viele Menschen ein Aspekt ihrer Lebensplanung. Ich bin kein Gegner vernünftig bezahlter und inhaltlich sinnvoller Erwerbsarbeit.

Und wer lautstark reklamiert, als Selbstständiger nichts vom Mindestlohn zu haben, hat ja dann noch das Grundeinkommen. Jetzt eine “Neiddebatte” gegen den Mindestlohn zu führen, ist dumm und schäbig. Jeder Freiberufler kann sich jederzeit dafür entscheiden, seine Tätigkeit zu beenden, wenn die Ergebnisse dieser Tätigkeit von anderen Menschen nicht abgefragt werden.Er oder sie hätten ja im Fall der Durchsetzung des Grundeinkommens eine Absicherung, die unabhängig von Erwerbs- oder freiberuflicher Arbeit geleistet wird.

#5 Comment By Wolfgang Berlin On 07.08.12 @ 12:19

Interessanter Link zu diesem Thema:

[15]

#6 Comment By Christian Störzer On 14.08.12 @ 21:20

Ich kann hier letztlich nur die bereits von den Kollegen Bleilebens und Bürk vorgetragenen Argumente voll unterstützen. Der Mindestlohn ist ein notwendiges Regularium in der Hartz-IV-Welt, in der Welt, die dem Arbeitslosen vorschreiben will: Du musst jede Arbeit annehmen, zu jedem Lohn. Eine solche Welt braucht den Mindestlohn, um zumindest in Sachen Bezahlung nicht jede Art von Dumping zuzulassen. Das nützt den Arbeitnehmern im Hinblick auf ihr Einkommen ebenso wie den Arbeitgebern im Hinblick auf faire Wettbewerbsbedingungen.

Der Ansatz des bGE ist jedoch ein völlig anderer. In dieser Welt gibt es gar keine Behörde, die irgendwelche Arbeits”angebote” den arbeitslosen Arbeitnehmern aufs Auge drücken will, zu welchem Lohn auch immer. Es soll jedem freigestellt sein, eine Erwerbsarbeit anzunehmen oder sie abzulehnen. In der Welt des Mindestlohns mit Hartz IV existiert diese Freiheit jedoch nicht, im Gegenteil. Jetzt gibt es sogar ein zusätzliches moralisches Argument, den Arbeitslosen endgültig in die Ecke zu stellen: “Was, Du lehnst ein Jobangebot zum Mindestlohn ab? Das ist ja wohl das Letzte, also wenn wir Dir jetzt Deine Grundsicherung kürzen, verdienst Du es nicht besser.” Von freier Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG weiter keine Spur!

Den Gewerkschaftern geht es nicht um Grundeinkommen. Den Gewerkschaftern geht es darum, für Arbeit eine wenigstens halbwegs faire Bezahlung durchzusetzen. Das ist ein legitimes Anliegen. Doch es hat mit Grundeinkommen nicht das Geringste zu tun. Im Gegenteil. Den Gewerkschaftern waren die intellektuellen 68er ebenso suspekt wie es ihnen die heutigen “Faulenzer” sind, die sich trotz Bezahlung auf Mindestlohnniveau weigern, ein Jobangebot anzunehmen, weil sie den Job zum Beispiel aus ethischen Gründen ablehnen, oder aus weltanschaulichen, oder wegen der Arbeitsbedingungen oder des Umgangs des Chefs mit seinen Untergebenen usw. usf.

Es ist für viele Arbeitgeber ein Leichtes, den Mindestlohn durch Hochschrauben der Arbeitsnormen faktisch auszuhebeln. Doch wo bleibt die Handhabe der Arbeitnehmer, zu solchen Machenschaften “nein” zu sagen? Ohne Grundeinkommen kaum machbar. Der Mindestlohn ist da, die Gewerkschaften haben ihre Pflicht getan. Alles andere darf in jahrelangen Prozessen vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden – mit ungewissem Ausgang. Das ist nicht die Welt des bGE.

#7 Comment By B. Schubert On 18.08.12 @ 22:05

Ich befürworte einen Mindestlohn, weil ich der Meinung bin, dass man von seinem Lohn auch leben können muss. Aber dieses Argument fällt meiner Ansicht nach unter den Bedingungen eines Grundeinkommens weg. Das Leben an sich ist dann ja durch das Grundeinkommen gesichert, Erwerbsarbeit setzt da nur eins oben drauf. Das Grundeinkommen hat hier auch den Vorteil, dass im Gegensatz zum Mindestlohn auch die Familie berücksichtigt wird, wer drei Kinder hat braucht nun mal mehr zum Leben als ein Alleinstehender. Und wenn es keinen Zwang zum Arbeiten mehr gibt, dann muss ja auch niemand für Dumpinglöhne arbeiten. Wem der Lohn nicht ausreicht, den er erreichen kann, der kann die Sicherheit, die das Grundeinkommen ihm bietet ja auch zur Qualifizierung nutzen oder zur Existenzgründung.

Ich denke, wenn das BGE erst mal da ist, könnte man den Mindestlohn wieder abschaffen, aber wir haben noch kein BGE, also ist der Mindestlohn eine begrüßenswerte Maßnahme gegen Ausbeutung.

#8 Comment By Rekrow On 26.08.12 @ 02:57

Ein gesetzlicher Mindestlohn führt in die richtige Richtung. Er ist eine Basis, um eine Höhe des bGE festzulegen. Man kann später je nach Bedarf das bGE oder das Grundeinkommen erhöhen. Der Negativpunkt ist, dass man durch den Mindestlohn die Höhe des bGe begrenzt. Wenn man den Weg über den Mindestlohn geht, kann das bGE nur 50% des Mindestlohnes sein. Sonst greift das Argument, dass Arbeit sich nicht lohne! Also in diesen Fall ist es so: 8,50€ entspricht etwa 1400€/Monat, dass bedeutet ein Höchst-bGE von 700€. Das ist noch nicht das Ziel, aber die Hälfte bis zwei Drittel des Weges wären geschafft.
Dass die Gewerkschaften gegen einen Mindestlohn sind, verstehe ich nicht, die sollten diesen möglichst hoch und in geschlossenen Reihen aus verhandeln. Dass diese gegen bGE sind, verstehe ich, denn dann richtet sich die Entlohnung nach dem bGE und es gibt nichts zu verhandeln.
Bei einer Mindestlohnverhandlung hätte die Gewerkschaft wirkliche Macht. Z.B: Die Bäckergewerkschaft handelt einen Lohn aus und droht mit Streik. Das stört niemanden, denn REWE und CO liefern. Wenn Mindestlohn gefordert wird, können die Streikdrohungen viel besser greifen. Ist da der Bäckerverband dagegen, streiken die Handelsangestellten mit, und das greift dann.
Das ist eben kurios. Die Gewerkschaften, die die Interessen der kleinen Leute vertreten sollten, machen es nicht, weil sie um ihre eigenen Pfründe fürchten.
Dabei gäbe es auch mit bGE genug zu tun: Aushandeln des bGEs und Rechtsunterstützung der Konsumenten, Beratung der Mitglieder usw. In Österreich gibt es da eine Institution, die Arbeiterkammer. Die macht ihre Arbeit gut.

#9 Comment By Anonymous On 27.08.12 @ 23:13

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Arbeitgeber in keinem Fall bereit sind, auf die bisherige Höhe der Gewinne zu verzichten. Sie werden sofort jede Lücke nutzen, um an ihren Gewinnen festzuhalten (selbstverständlich auf Kosten möglichst vieler Normalbürger und derer, die von ihnen etwas kaufen müssen).

Deshalb denke ich, dass es unerheblich ist, ob es tatsächlich ein BGE und/oder einen Mindestlohn geben wird. Bis das so weit ist, wird es bei der gesetzlich versuchten Bremsung der Umverteilung von unten nach oben, etliche Ausnahmen geben, die den Effekt fast oder ganz zunichte machen – genau wie bei allen anderen Gesetzen mit ursprünglich gutem Willen auch (Lobbyarbeit eben). Wenn ihnen das noch nicht reicht, werden die Preise einfach entsprechend schneller erhöht – die Kosten sind ja gestiegen (und der Gewinn darf natürlich nicht weniger als die bisherigen Rekorde werden).

#10 Comment By Nicole Erbe On 29.08.12 @ 12:15

Ein bedingungsloses Grundeinkommen bringt mehr als der Mindestlohn. Begründung: Das bedingungslose Grundeinkommen hilft auch der Kleinrentnerin,dem Umschüler oder Studenten, der alleinerziehenden Mutter, die sich mehr ihrem Kind widmen will. Der Mindestlohn verhindert nicht, dass sinnlose Tätigkeiten angenommen werden müssen, wie zum Beispiel ein Call-Center-Job. Der Mindestlohn verhindert auch nicht, dass Menschen vom Vogelsbergkreis bis nach Frankfurt zur Arbeit fahren und dabei über 2 Stunden in eine Richtung reisen müssen, an 5 oder 6 Tagen pro Woche, um überhaupt eine Arbeit zu haben. Es gibt auch Betriebe, die können nur Teilzeitkräfte einstellen und wenig bezahlen, weil sie selbst kaum noch am Markt existieren können, weil der Markt ein Oligopol der Großen geworden ist. Auch hier hilft nur das bedingungslose Grundeinkommen, um dem letzten Kunden noch Service bieten zu können. Gleiches gilt für Scheinselbstständige.

#11 Comment By Marian Conens On 11.10.12 @ 16:12

Mindestlöhne können gefährlich sein gegenüber der Idee des BGE:
Sascha Liebermann im Gespräch mit Enno Schmidt
Ab min 55 :
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