Meinte Vives ein garantiertes Mindesteinkommen?

Ronald Blaschke 23.07.2015 Druckversion

LuisVives Nach dem Engländer Thomas Morus soll ein weiterer vermeintlicher Vordenker des Mindesteinkommens vorgestellt werden, der Spanier Juan Luis Vives.

Yannick Vanderborght und Philippe van Parijs schreiben in ihrem Standardwerk zum Grundeinkommen, es ließe sich „der Gedanke eines garantierten Mindesteinkommens bis zu Morus und Vives im frühen 16. Jahrhundert zurückverfolgen“. (Vanderborght/Van Parjis) Schon für Thomas Morus stimmt diese Feststellung nicht (siehe der Beitrag hier).

Ebenso wenig trifft es zu, dass wir dem Spanier Juan Luis Vives (1492 – 1540) die „erste detaillierte Argumentation zugunsten eines garantierten Mindesteinkommens verdanken […].“ (Vanderborght/Van Parjis) Das Gegenteil ist richtig: Vives propagierte eine an Zwangsarbeit, Gegenleistung und Bedürftigkeitsprüfung geknüpfte „Existenzsicherung“ durch eine karge naturale, also nicht monetäre Mindestversorgung (vgl. Vanderborght/Van Parijs). Ansonsten sollte die Existenz durch Arbeit gesichert werden. Nur wenn das Erwerbseinkommen zu niedrig war (Niedriglohn), sollte der Lohn aufgestockt werden (Kombilohn).

In seinem Werk „De subventione pauperum“ (Zur Unterstützung der Armen, 1526; vgl. Zeller) beschrieb Vives folgende Möglichkeit der Armenfürsorge durch die Kommune: „Es sollen also zwei Senatoren mit einem Schreiber alle die Häuser aufsuchen und untersuchen, was für Einkünfte sie haben, auch Zahl und Namen derer aufschreiben, die darin unterhalten werden und den Grund ihrer Aufnahme. Das alles sollen sie dann der Bürgerschaft und dem Rat vorlegen. Die Hausarmen sollen ebenfalls in den einzelnen Pfarreien von zwei Ratsherren aufgezeichnet werden, samt ihrem Familienstand, der Art ihrer Not und ihren früheren Lebensverhältnissen. Die Ursache der Verarmung ist von den Nachbarn leicht zu erfahren, ebenso ihre Lebensart und Sitten. […] Über alles möge dann an die Regierenden und den Rat berichtet werden.“ Hauslose, bettelnde Arme sollen „vor dem ganzen Senat auf einen Platz oder Hof (damit dieses Gemisch nicht in den Senatssaal eindringt) ihren Namen und den Grund ihres Bettelns angeben; die Kranken vor 2 oder 4 Senatoren in Gegenwart des Arztes (zur Schonung der Ratsherren) unter Angabe von Gewährsleuten, die über ihr Leben berichten können. Die vom Rat mit diesen Aufgaben betraut werden, müssen zugleich die nötige Polizeigewalt bekommen, damit sie die Ungehorsamen ins Gefängnis stecken können, worüber dem Rat Mitteilung zu machen wäre.“ Die heute noch existierende Einschränkung der Freizügigkeit sah Vives als Teil des Armutsbekämpfungssystems: „Die gesunden Bettler aus fremden Städten sende man […] mit einer Zehrung in ihre Heimat.“ Ausnahmen galten für Arme, in deren Heimat Krieg herrschte. Alte und kranke Arme durften auf einen Spitalplatz hoffen. Allerdings: „Auf Alter und Gesundheit muss man Rücksicht nehmen; doch darf man sich keine Krankheit oder Schwäche vortäuschen lassen, was nicht selten geschieht. Deshalb sollte man Ärzte beiziehen und die Simulanten bestrafen.“

Neben der diskriminierenden und repressiven Bedürftigkeitsprüfung und dem grundlegenden Verdacht auf Leistungserschleichung galt auch der Zwang, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts einzusetzen. „Kein Armer, der nicht zu alt oder zu schwach ist, darf müssig gehen [….].“ Oder: „Wer in Saus und Braus sein Geld durchgebracht hat, durch Spiel, Unsittlichkeit, Verschwendung, muss zwar auch seinen Unterhalt empfangen – denn niemand darf man Hungers sterben lassen, aber man soll ihm harte Arbeit und karge Nahrung geben, damit andere abgeschreckt werden und sie selbst über ihr früheres Leben Reue fassen, damit sie nicht leicht in die gleichen Laster zurückfallen. Dazu hilft auch schlechte Nahrung und harte Arbeit. Man soll sie nicht töten, aber abmergeln.“ Weiter heißt es: „Keiner ist so schwach, dass er zu allem unfähig wäre. So wird man durch geeignete Beschäftigung die schlechten Gedanken und Gesinnungen, welche die Müssigkeit mit sich bringt, vertreiben.“ Armen, die ihr eigenes Haus hatten, den so genannten „Hausarmen“, „soll man ebenfalls mit jenen öffentlichen Arbeiten zu Hülfe kommen; auch bei den Bürgern wird es nicht an Arbeit für sie fehlen.“ Einzig das auch heute bekannte Prinzip der Aufstockung geringer Erwerbseinkünfte durch finanzielle Unterstützungsleistungen (Kombilohn durch Grund- und Mindestsicherung) schlug Vives als Einkommensunterstützung vor: „[…] falls sie nach Feststellung der Obrigkeit nicht genug durch ihre Arbeit verdienen, soll man eine Ergänzung zahlen.“

Vives Idee der Armutsbekämpfung durch Zwangsarbeit und Sachleistungen (Nahrungsmittel) fand praktische Umsetzung zum Beispiel in der niederländischen und englischen Armengesetzgebung des 16. und 17. Jahrhunderts (vgl. Vanderborght/Van Parijs). Für Vives waren sie darüber hinaus verbunden mit dem Vorschlag der umfassenden gesellschaftlichen Kontrolle: „Zuchtherren“ müssten die Lebensweise der Armen kontrollieren und diese bei schlechtem Verhalten der Bestrafung zuführen. Vives wollte aber nicht nur Arme kontrollieren, sondern auch die Kinder der Reichen. Diese Idee entwickelt er mit Verweis auf eine Einrichtung des römischen Kaisers Justinian, der seine Beamten Leben und Vermögen aller seiner Untertanen erforschen ließ und „wer und woher sie seien, damit niemand müssig gehe“.

Vives plädiert also genauso wenig wie Morus für eine Armutsbekämpfung durch ein garantiertes Mindesteinkommen, geschweige denn durch ein Grundeinkommen. Bei seiner Idee handelt es sich um eine diskriminierende, stigmatisierende und repressive Armutsbekämpfung (hier zum geschichtlichen Hintergrund der Armutsbekämpfung).

Literatur:

Yannick Vanderborght/Philippe Van Parijs, Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags, Frankfurt/Main 2005, S. 15 ff. 

Susanne Zeller, Juan Luis Vives, (Wieder)entdeckung eines Europäers, Humanisten und Sozialreformers jüdischer Herkunft im Schatten der spanischen Inquisition, Freiburg im Breisgau 2006, S. 300 ff.

Ein Kommentar

Jürgen Huber schrieb am 21.10.2017, 11:41 Uhr

Das ist eine nutzlose akademische Debatte meiner Meinung nach.

Noch im letzten Jahrhundert sind in Europa Menschen verhungert.

Aber in den letzten 50 Jahren verwandeln sich die westlichen Gesellschaften mit sich beschleunigendem Tempo von einer Mangel- in eine Überflussgesellschaft. Dieser langfristige Prozess wird sich weiter beschleunigen.

Gleichzeitig bedroht Hartz IV Empfänger mit Obdachlosigkeit und Hunger bei mangelnder Unterwerfung unter die Regeln.

Götz Werner nennt das ganz richtig Strafvollzug. Und die Linke ist nicht einmal fähig sich auf ein bedingungsloses Grundeinkommen zu einigen.

Ein Armutszeugnis.

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