Prominent besetzte Diskussionsveranstaltung zum Grundeinkommen in Thüringen

Ronald Blaschke 23.08.2018 Druckversion

Die Landeszentrale für politische Bildung und die Evangelische Akademie in Thüringen laden zu einer kontroversen Debatte über das Grundeinkommen am 3. September in Erfurt ein. Dabei sind sowohl entschiedene Befürworter und Gegner des Grundeinkommens als auch Personen, die noch um eine Position ringen. Dabei sind Prof. Dr. Michael Opielka (Ernst-Abbe-Hochschule Jena/ISÖ-Institut für Sozialökologie Siegburg, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Grundeinkommen), Ralf Krämer (ver.di, Bereich Wirtschaftspolitik, Parteivorstand DIE LINKE), Ronald Blaschke (Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen), Michael David (Diakonie Deutschland), Charlotte Theile (Süddeutsche Zeitung) und Detlef Flüh (Diakon, Kirchenkreis Schleswig-Flensburg). Geplant sind zwei Vorträge, vier Workshops zu unterschiedlichen Themenbereichen rund um das Grundeinkommen und ein Abschlussplenum.

Im Ankündigungstext zur Veranstaltung heißt es:

„Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens erlebt gegenwärtig neue Aufmerksamkeit. Die einen sehen darin eine Chance, die teils als entwürdigend erlebten Zwänge der Sozialverwaltung zu überwinden. Andere sehen die Möglichkeit, den Sozialstaat durch das Grundeinkommen insgesamt zu entbürokratisieren. Zugleich beziehen Kritiker und Befürworter unterschiedliche Positionen, wenn es um Wirkungen und Folgen geht: Was werden Menschen tun, die ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten? Welcher monatliche Betrag wäre notwendig bzw. finanzierbar? Und soll es alle anderen Sozialleistungen ersetzen?“

Die Veranstaltung findet im Evangelischen Augustinerkloster zu Erfurt, Augustinerstraße 10, 99084 Erfurt, statt. Beginn ist 13.30 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit auf der Website der Evangelischen Akademie Thüringen.

Foto: Pixabay, CC0 Creative Commons

 

Ein Kommentar

Thomas Schönfelder schrieb am 18.09.2018, 20:52 Uhr

Wenn das BGE nicht alle anderen Sozialleistungen ersetzt, weil es zu niedrig ist, dann ist es kein BGE. BGE muss naturgemäß in teilhabesichernder Höhe gezahlt werden, dann braucht es auch keine zusätzlichen Sozialleistungen mehr, die ja wieder in den Mühlen der entwürdigenden Bürokratie beantragt werden müssen. Mit Offenbarungseid und allem was da dazu gehört.

[Anm. d. Red.: Jugendarbeit ist z. B. eine Sozialleistung, die nicht durch das BGE ersetzt werden kann.]

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