E-Mailaktion zur Abschaffung aller Sanktionen und zur Sicherung des Existenzminimums für alle in Deutschland Lebenden

Ronald Blaschke 23.09.2015 Druckversion

Am 1. Oktober 2015 wird gegen 14.30 Uhr (Tagesordnungspunkt 7)* im Bundestag die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch diskutiert (Antrag der Fraktion DIE LINKE). Inge Hannemann, die bereits eine Petition an den Bundestag dazu startete, ruft aus diesem Anlass zur E-Mailaktion auf. Die Abgeordneten sollen angeschrieben werden. E-Mailadressen der Abgeordneten und ein Textvorschlag finden sich auf Inge Hannemanns Blog.

In dem vorgeschlagenen Anschreiben heißt es u. a.:

„Durch die Möglichkeit der Sanktionen kann den Menschen derzeit ihr Existenzminimum bis auf null gekürzt werden. Diesen Menschen bleiben nur die Möglichkeiten der Verschuldung, des Hungerns oder andere Wege, um ihr Überleben zu sichern. Aktuell demonstriert der Berliner Aktivist Ralph Boes mit seinem „Sanktionshungern“ stellvertretend für tausende Betroffene die Situation, wenn den Menschen das komplette Existenzminimum entzogen wird. […]

Das soziokulturelle Existenzminimum als Grundrecht ist abgeleitet von der Würde des Menschen. Die Gewährung des Grundrechts ist also weder vom Wohlverhalten noch von der Herkunft des Menschen abhängig. Grundrechte kürzt man nicht.

Daher bitten wir Sie, für die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie für die Einbeziehung aller bedürftigen Menschen, die in Deutschland leben, in die Grundsicherung zu stimmen, und somit die Verwirklichung des Grundrechts zu befördern.“

Mit dieser Forderung wird auch die Unteilbarkeit des Grundrechts verdeutlicht, das für alle Menschen gilt, selbstverständlich auch für Asylbewerberinnen und -bewerber. Im Antragstext eines weiteren Antrags der Fraktion DIE LINKE zu einer individuellen, sanktionsfreien Mindestsicherung in Höhe von 1050 Euro, der am 1. Oktober verhandelt wird, steht dazu:Einen Rechtsanspruch auf die Mindestsicherung haben alle Menschen, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um ihren soziokulturellen Mindestbedarf zu decken und die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Das diskriminierende Sondersystem Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft.“ (siehe dazu auch diese Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch über einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Sanktionen wird am 1. Oktober diskutiert und abgestimmt. In diesem werden u. a. ein Sanktionsmoratorium und die Entschärfung der derzeitigen Sanktionspraxis gefordert. Allerdings sollen nach dem Moratorium wieder Sanktionen möglich sein. So heißt es im Antrag: „a. der Grundbedarf sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung werden von Sanktionen ausgenommen; deshalb dürfen höchstens 10 Prozent des Regelsatzes gekürzt werden; bei Kürzungen über 10 Prozent des Regelsatzes sind antragslos entsprechende Sachleistungen zu erbringen.“ Damit werden nicht nur Sanktionsmöglichkeiten befürwortet. Auch wird eine Unterscheidung zwischen einem sogenannten Grundbedarf und einem Existenzminimum (Regelsatz), das gekürzt werden kann, vorgenommen. Ein Minimum unter dem Minimum gibt es aber nicht.

Die Debatte über die Anträge wird auch im Parlamentsfernsehen übertragen. Die öffentliche Anhörung zu den drei genannten Anträgen, die Ende Juni 2015 im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand, ist auf grundeinkommen.de zu sehen.

* Aktualisierung am 25. September 2015 aufgrund der Änderung der Tagesordnung des Bundestags. 

 

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