Flensburg möchte einen Feldversuch zum Grundeinkommen

Ronald Blaschke 24.01.2018 Druckversion

Nach dem die SPD-Ratsfraktion am 11. De­zem­ber 2017 im Sozialausschuss des Flensburger Stadtrats einen Antrag über einen Feldversuch zur Erprobung eines Grundein­kommens ein­brachte, sah sich die Stadt­verwaltung zu einer Ergänzung veranlasst. So hieß es ursprünglich im Antrag der SPD: „Ziel der Prüfung ist die Vor­bereitung eines vom Land und Bund aus­finan­zierten Feldversuches, bei dem die teil­nehmen­den Testpersonen ein Grundein­kom­men anstelle der Transferleistungen erhalten und dieses durch Erwerbseinkünfte entsprechend erhöhen können.“ Damit hätte der Feldversuch – analog zum finnischen – lediglich Bezieherinnen und Bezieher von Sozialtransfers einbezogen. Unabhängig von den Gründen der bereits unternommenen Kritiken an Feldversuchen zum Grundeinkommen hätte das die Aussagekraft der Ergebnisse arg beeinträchtigt.

Genau diesen Mangel behob die Stadtverwaltung mit ihrem Ergänzungsantrag und forderte vom Feldversuch: „Er sollte mit einer die Gesamtbevölkerung repräsentierenden Gruppe durchgeführt werden.“

Diesem geänderten Antrag stimmten die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Südschleswigsche Wählerverband und die Freie Wählergemeinschaft in Flensburg (WIR) zu. Die CDU und die FDP lehnten den Antrag ab, die Ratsfraktion DIE LINKE enthielt sich. Ratsmitglied der LINKEN, Jochen Gehler, erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Leider wurde in der Vorlage versäumt unmissverständlich klar zu stellen, dass keiner der an diesem Feldversuch teilnehmenden Menschen materielle Nachteile erleiden darf. Je nachdem, wie ein möglicher Feldversuch ausgestaltet ist, zum Beispiel durch eine pauschalisierte Zusammenfassung bestehender Sozialleistungsansprüche, ist die Gefahr real gegeben.“

Im Finanzausschuss am 11. Januar 2018 stand der im Sozialausschuss geänderte Antrag zur endgültigen Abstimmung. DIE LINKE erreichte dabei, dass der Antrag nochmals um folgenden Punkt ergänzt wurde: „Dabei muss gewährleistet sein, dass insbesondere Empfänger*innen von Sozialleistungen keine materiellen oder sonstige Nachteile erfahren.“

Dem so geänderten Antrag stimmten nunmehr DIE LINKE, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Südschleswigsche Wählerverband und WIR in Flensburg zu, wobei sich die CDU und die FDP diesmal enthielten.

Der Beschluss lautet nun in seiner Gesamtheit:

„Feldversuch zum Bedingungslosen Grundeinkommen in Flensburg

Die Verwaltung wird beauftragt, sich nachdrücklich für die Durchführung eines Feldversuchs zur Erprobung eines ‚Bedingungslosen Grundeinkommens‘ (BGE) in Flensburg bei der Landesregierung sowie in Abstimmung mit dieser auch gegenüber dem Bund einzusetzen. Der Feldversuch sollte wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Er sollte mit einer die Gesamtbevölkerung repräsentierenden Gruppe durchgeführt werden. Ziel ist, Grundlagen für eine mögliche stadt- und langfristig landes-/bundesweite Umsetzung zu generieren. Dabei muss gewährleistet sein, dass insbesondere Empfänger*innen von Sozialleistungen keine materiellen oder sonstige Nachteile erfahren. Die Ausgestaltung erfolgt nach Maßgabe des Projekt- und Kostenträgers (Bund, Land) sowie ggf. der wissenschaftlichen Begleitung. Im Zuge des Feldversuchs sind beispielsweise folgende Fragen zu klären:

  1. Welche organisatorischen Veränderungen wären für einen Feldversuch vorzunehmen?
  2. Unter welchen Voraussetzungen könnte nach einem Auslaufen des Feldversuchs zum bisherigen System zurückgekehrt werden?
  3. Welche Rahmenbedingungen stellt das Land für diesen Versuch?
  4. Wie will die Landesregierung die Gegenfinanzierung sicherstellen?
  5. Inwieweit würde ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu Einsparungen bei der Stadt Flensburg im Bereich der Sozialverwaltung führen bzw. wo ist ggfs. mit Mehrkosten zu rechnen?

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, eine Veranstaltung zum Thema BGE in Flensburg durchzuführen, um eine stadtweite Diskussion anzustoßen.“

 

3 Kommentare

Wolfgang Platzek schrieb am 26.01.2018, 12:29 Uhr

Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. ZU dieser Würde gehört m.E. auch die Sicherung der Existenz eines jeden Menschen durch den Staat von Geburt an bis zu seinem Tode .Finanzierbar ist dies durch eine radikale Umverteilung des Bruttosozalproduktes durch den Staat.

Wolfgang Schlenzig schrieb am 29.01.2018, 18:59 Uhr

Da sieht man wieder das Problem der Linken aktuell.

Da wird eine gute Idee geboren. Der Stadtrat sogar gibt ihr noch mehr Substanz.

Aber weil eine Sache nicht sicher ist, weil es eben ein Experiment ist, ist LINKS dagegen.

Ein Elend ist das.

Wer was Revolutionäre will, muss auch akzeptieren, dass hinten was noch nicht genau Vorhersehbares rauskommt.

Klar ist: Mit dem BGE wir es nicht ALLEN besser gehen.

Olaf Kinas schrieb am 03.02.2018, 03:38 Uhr

Ich denke es würde ja auch denkbar sein das man diese Leistung(BGE Stufe1) Beantragen sollte.zB. über die Jobcenter/A für diese währe es dann auch leichter auf die Daten zuzugreifen und z.B. aus ALG2 BGE1 zu machen.

Vorteil meiner BGE S1 wäre das wenn mann vorhat sein Job zu wechseln oder nicht so Leistungfähig ist, Rentner usw ein Leben zu garantieren. Die jenigen den es Finazell gut geht würden diese leistung dann garnicht beanspruchen. Sollte es z.b.bei Kleingewerblichen mal ein Engpass geben so könnte er das Beantragen und gegf auch wiederrufen (oder max laufzeit 2Jahre).

Für den hoffentlichen Test wäre das zumindestens ein Gesichtspunkt der auch geprüft werden sollte.

Frage an Testpersonen würden sie einen Antrag stellen und nach wievielen Jahren wieder verlängern?

Liebe Politik bitte berücksichtigt auch eine KV enthalten sein sollte wenn keine vorhanden

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