Arbeitszeitverkürzung – nicht ohne Grundeinkommen
Immer wieder ist aus Reihen der SPD, der Linken und der Gewerkschaften das Argument zu hören, dass es wesentlich sinnvoller sei, die vorhandene Erwerbsarbeit durch eine generelle Arbeitszeitverkürzung gerecht oder „fair“ zu verteilen, als ein teures bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. An diesem Argument ist einiges dran, aber vieles ist dagegen einzuwenden. Dazu im Folgenden einige Thesen:
Die von den Gewerkschaften vor etwa 30 Jahren eingebrachte Forderung nach einer generellen Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche war wegweisend und richtig. Geschehen ist allerdings Folgendes: Die wöchentliche Arbeitszeit wurde in wenigen Teilbereichen marginal auf 36 bis 38,5 Stunden verkürzt (viel zu wenig, um beschäftigungspolitische Effekte auszulösen). In anderen Bereichen tat sich hingegen gar nichts, und inzwischen wird die Wochenarbeitszeit sogar wieder verlängert (und dazu via Rentenformel auch noch die Lebensarbeitszeit). Vor diesem Hintergrund mutet es blauäugig, wenn nicht gar naiv an, die Verkürzung der Wochenarbeitszeit gegen die Grundeinkommensforderung ins Feld zu führen.
Allerdings könnte umgekehrt ein Schuh daraus werden. Schließlich ist die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung einfach vernünftig; jedermann/-frau, die/der die Zeichen der Zeit angesichts der Globalisierung und Rationalisierung richtig zu deuten in der Lage ist, muss (müsste) sie eigentlich unterstützen. Was aber viel zu wenig geschieht; vor allem die Unternehmensverbände und die meisten deutschen Wirtschaftsforscher halten Arbeitszeitverkürzung für Teufelszeug und fordern, die Erwerbstätigen noch länger und härter arbeiten zu lassen. Und so vernünftig die Argumente der Gewerkschaften auch sein mögen und sind, derzeit haben sie kaum eine Chance, sich gegen den Mainstream der Liberalisierungsökonomen durchzusetzen.
Ganz anders könnte es mit diesen Chancen bestellt sein, wenn wir ein bedingungsloses Grundeinkommen hätten: Weil alle bereits über ein Einkommen ohne Arbeit verfügen würden, könnten sie am Arbeitsmarkt ganz anders auftreten und schlicht darauf verweisen, dass sie ihre Arbeitskraft z.B. nur 25 Stunden die Woche oder neun Monate im Jahr zur Verfügung stellen. Wetten wir, dass das funktionieren würde? – Unsere Zuversicht rührt daher, dass der Arbeitsmarkt mehr als auf alles andere auf eine Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert. Derzeit machen diese die Arbeitgeber stark: sie können praktisch alles verlangen, sogar (bei den sogenannten Freelancern und Geringfügig Beschäftigten) den Verzicht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch u.a.. Um diese Rahmenbedingungen zu ändern, brauchen wir ein bedingungsloses Grundeinkommen. Beide Forderungen gegeneinander ins Feld zu führen, kann folglich keinen Sinn machen. Denn erst die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens macht die Forderung nach einer spürbaren und beschäftigungswirksamen Arbeitszeitverkürzung erreichbar.
Die Gewerkschaften, die SPD und die LINKE sollten sich schnellstmöglich von ihren klischeehaften Vorurteilen gegen das bedingungslose Grundeinkommen verabschieden und endlich wieder Perspektiven für die Zukunft eröffnen. 2002 hat sich selbst DGB-Chef Michael Sommer für ein Grundeinkommen ausgesprochen. Was ihn heute dagegen aufbringt, das zu enthüllen bleibt ihm selbst oder seinem Astrologen oder Psychologen vorbehalten. Alle anderen sollten einfach zu dem Schluss kommen: damals hatte er Recht, heute dagegen nicht. Denn Arbeitszeitverkürzung ohne Grundeinkommen wird es nicht geben, auch nicht, wenn wir nochmal 30 Jahre warten.
7 Kommentare
Ich denke, daß die Gewerkschaften deswegen überwiegend gegen ein BGE sind, weil es die individuelle Verhandlungsposition der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber stärkt. Sie sind somit weniger auf die kollektive Interessenvertretung durch Gewerkschaften angewiesen. Deren Bedeutung vermindert sich also. Und das gefällt den meisten Gwerkschaftern naturgemäß nicht. Wenn sich Herr Sommer im Jahre 2002 für ein Grundeinkommen ausgesprochen hat, so war ihm damals wahrscheinlich dieser Zusammenhang nicht bewußt. Inzwischen dürfte sich dies geändert haben.
Die Einäugigkeit der sogenannten arbeiternahen Volksparteien ist schon erschütternd. Leider kein Einzelfall, die Geschichte der Arbeiterbewegung ist voller Selbstverstümmelung, und immer wieder getrieben von jenen, die eine \"Führunsgrolle\" für sich beanspruchen, wo halbseiden von Befreiung gesprochen wird.
Ich kann kein Verständnis aufbringen, Menschen überhaup ernst zu nehmen, die grundlegende zusammenhängende Problemstellungen vollkommmen voneinander losgelöst betrachten. Arbeitszeitverkürzung funktioniert nur bei Existenzsicherung, das ist sonnenklar. Und dass diese Existenzsicherung nicht aus einer Verdopplung der Nettolöhne zu holen ist, wird auch jedem klar sein - zumal mal wieder übersehen wird, dass der \"klassische\" Lohnarbeitnehmer weniger als die Hälfte aller arbeitenden Menschen ausmacht. Wir würden damit enden, dass es einige priviligierte Jobs gibt (30h bei 50 Euro/h) und der Rest sich noch mehr abstrampelt, als heute schon, um das Notwendigste zum leben zusammenzubekommen (siehe Kleinselbständige).
Gegen diesen Fehler - nämlich immer nur neue Inseln der Privilegien zu schaffen - hilft nur eine Existenzabsicherungslösung, die einfach steuerbar ist, und vor allem: jeden gleichermaßen einschließt.
Mark Pätzold
Stimme dem Beitrag voll zu!
Die Arbeitgeber haben SUBJEKTIV schlechte Erfahrungen mit der Arbeitszeitverkürzung gemacht.
Grund: Aufgrund der Funktionsweise des heutigen Sozialstaats waren Arbeitszeitverkürzungen nur mit (vollem oder teilweisem) Lohnausgleich für die Arbeitnehmer denkbar, da unser Sozialstaat niedrige Einkommen diskriminert (konkave Brutto-Netto-Kurve).
Das wäre mit BGE anders!
Daher sind in den Tarifverträgen die Stundenlöhne stärker gestiegen, als es bei einer einfachen Lohnerhöhung der Fall gewesen wäre.
OBJEKTIV übersehen die Arbeitgeber (bzw. ihre Verbände bestreiten dies!), dass durch die AZVen der Anstieg der Arbeitslosigkeit gebremst wurde. Leider ist es so, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit, die durch zu lange tarifliche Arbeitszeiten in einer Branche erzeugt wird, auf den Staat abgewälzt werden, darum spricht ja auch vom \"Tarifkartell\". Finanziert wird das dann \"solidarisch\" von allen Branchen. Der Eigennutz jeder einzelnen Branche schadet also der Gesamtwirtschaft.
Ich stimme dem Beitrag auch voll zu und wundere mich oft, wie man Arbeitszeitverkürzung und BGE als Gegensätze sehen kann. Bei gleichem Stundenlohn bedeutet weniger Arbeit natürlich einen niedrigeren Monatslohn. Wenn voller Lohnausgleich nun bedeuten soll, dass das Einkommen trotzdem gleich bleibt, lässt sich die Arbeitszeit doch nur wenig verkürzen; außerdem dürften solche Arbeitszeitverkürzungen schwierig in Tarifverhandlungen durchsetzbar sein. Am Markt bedeutet ein geringerer Bedarf an Arbeitsleistung doch sogar eher sinkende Stundenlöhne wegen sinkender Nachfrage. Erst das BGE gibt doch m.E. den Arbeitnehmern die Möglichkeit, auf Augenhöhe um die Arbeitszeitverkürzung zu verhandeln.
Natürlich wäre ein einzelner Arbeitnehmer durch das BGE gegen die Arbeitgeber nicht mehr so wehrlos wie heute; er wäre also weniger auf die Gewerkschaften angewiesen. Aber damit er nicht nur auf sein individuelles Verhandlungsgeschick angewiesen wäre, wären Tarifverträge doch wünschenswert. Geht es den Gewerkschaften eigentlich mehr um ihre Organisiation und ihre Mitgliederzahl oder um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Neben dem Eigeninteresse der Gewerkschaften spielt aber m.E. auch eine Rolle, dass viele Gewerkschaftsmitglieder Arbeit quasi als Lebenssinn ansehen und nicht Faule vertreten wollen.
Auch mir erscheint es sinnvoller, dass alle weniger arbeiten als einige bis zum Burnout und andere gar nicht. Dazu sind m.E. neben dem BGE weitere Maßnahmen notwendig, die auch für Arbeitgeber ein Anreiz schaffen, viele Menschen für kurze Zeit zu beschäftigen statt wenige für lange.
Bisher habe ich von den Gewerkschaften kein gegenteiliges Argument zum bGE gehört oder gelesen. Auf dieser Homepage habe ich allerdings schon einiges an Parteiprogrammen zum BGE gelesen. Offensichtlich kamen dabei die Grünen den Vorstellungen eines BGE, so wie ich es möchte, am Nächsten. Dass ich dazu bisher nichts von den Gewerkschaften gelesen oder gehört habe, mag auch daran liegen, dass ich erst seit ca. einem Jahr von der Idee des BGE gehört habe. Ich warne davor, spekulativ irgendwelche Dinge in die Welt zu setzten, die so nicht stimmen können. Die Gewerkschaften werden auch nach der Einführung eines BGE ihre Existenzberechtigungen haben, da sich die kapitalistische Gesellschft nun mal nicht ändern wird. Dies ist auch meines Wissens nach durch die Einführung eines BGE so nicht vorgesehen. Also wird es in der Demokratie mit BGE auch weiter Zusammenschlüsse von Menschen zur Durchsetzung von Interessen geben. Das Elends- und Armutsrisiko ist zwar durch ein BGE geringer geworden (hoffentlich in einem der reichsten Länder der Welt abgeschafft), jedoch wird es keine Individualisierung in Form von Lohntarifverhanlungen etc. geben. Wir werden das BGE nur gemeinsam mit den Gewerkschafter/innen einführen und umsetzen können. Deshalb, sollten wir aus der intellektuellen Spinnerecke herauskommen wollen, ist es unangebracht, über die Existenzberechtigung von Zusammenschlüssen von Menschen zu spekulieren und damit Trennendes zu entwickeln. Besser ist es, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und die Gewerkschafter/innen von der fantastischen Idee eines BGE mitzureißen. Zum Thema Arbeitszeitverkürzung mit BGE ist einfach, schlicht und ergreifend, zu sagen, dass mehr finanzieller Spielraum auch den Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung umsetzbarer macht. Das ist für mich ein Teil der Logik zur Einführung eines BGE.
Vielleicht noch einmal kurz etwas zur Einführung der 30- bzw. 34-Stunden-Woche und der Rolle der Gewerkschaften dabei: Bei der Telekom hat es 2004 die Einführung einer 34-Stunden-Woche mit Teillohnausgleich gegeben. Die AN haben auf einen Teil ihres Lohnes verzichtet, um damit Arbeitsplatzsicherheit, weniger Arbeitsstunden und mehr Arbeitsplätze zu haben (Bündnis für Arbeit). Ende 2006 gab es einen neuen Vorstandsvorsitzenden und Mitte 2007 einen Frontalangriff auf die Arbeitszeitverkürzung mit der Maßgabe, 38 Stunden zu arbeiten und weniger Geld zu verdienen. Nach dieser Ankündigung ihres Arbeitgebers haben die Gewerkschafter und Telekombeschäftigten 11 Wochen gestreikt! Der Arbeitgeber Telekom hat 52.000 Menschen gemäß BGB in eigenständige GmbH`n ausgegliedert, um die Löhne zu drücken. Nur durch den hohen Organisationsgrad von Gewerkschaftern in dem Betrieb ist es gelungen, einen Griff in die Lohntasche zu verhindern. Deshalb noch mal, ein BGE wird den Kapitalismus nicht verändern, und Gewerkschaften sind auch nach Einführung eines BGE unbedingt notwendig und wichtig.
Dem Kommentar von Matthias Schweitzer habe ich entnommen, wie leicht man doch missverstanden werden kann (was zumeist am Autor liegt).
Deshalb möchte ich hier gerne klarstellen: Dieser Beitrag richtet sich nicht (!) gegen die Gewerkschaften, sondern dagegen, dass diese das bGE so vehement bekämpfen und leider vollends ignorieren, welche Möglichkeiten ein bedingungsloses Grundeinkommen für die Erreichung gwerkschaftlicher Zielvorstellungen bietet; wie z.B. für die Durchsetzung einer möglichst umfassenden Arbeitszeitverkürzung.
Ich möchte betonen, dass ich starke Gewerkschaften für unerlässlich halte, auch nach Einführung des BGE. Allerdings werden sie ihre Rolle und Funktion in vielen Punkten neu definieren müssen. Das mag nicht ganz leicht sein, aber es ist ohnehin unerlässlich. Schließlich gehen den Gewerkschaften die Mitglieder seit geraumer Zeit in Scharen verloren. Viele \"Beschäftigte\" können gar nicht mehr von den Gewerkschaften vertreten werden, weil sie von Arbeitnehmern zu \"Freelancern\" umdefiniert wurden, um dann als (Schein-)Selbstständige die gleiche Arbeit wie zuvor unter schlechteren Bedingungen zu erfüllen. Unter schlechteren Bedingungen soll heißen: ohne Urlaubsanspruch, ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Umdefinition des ehemaligen Arbeitnehmers zum Freiberufler ist auch damit verbunden, dass der ehemalige Arbeitgeber jetzt zum Auftraggeber wird. Als solcher ist er von jeglicher sozialer Mitverantwortung frei: er spart die bisher anfallen Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung und muss nebenbei bei scheinselbständigen Auftragnehmer auch keine Kündigungsfristen mehr einhalten. Der Anteil der scheinselbständigen Arbeitnehmer wird von Jahr zu Jahr größer und die Gewerkschaften tun fast so, als ginge sie das nichts an. Dabei ist diese Entwicklung doch mit dem schleichenden Abbau all der sozialen Rechte und Errungenschaften verbunden, für die Generationen gestritten haben. Nochmal: ich bin nicht gegen Gewerkschaften; aber ich kritisiere sie, dass sie Negativentwicklungen, die mit den Händen zu greifen sind entweder \"verpennen\" oder bewusst ignorieren. Und das nenne ich borniert.
Eine große Gewerkschaft in Deutschland hat beschlossen:
\"ver.di organisiert einen Denk- und Diskussionsprozess, der anhand des Themas \"Grundeinkommen\" die Entwicklung eines humanen Gesellschaftsmodells zum Ziel hat.\"
http://bundeskongress2007.verdi.de/antraege_beschluesse/antrag.html?cat=B&sort=100
So schlecht sind die Gewerkschaften als doch nicht, wie manche denken. Jetzt heißt es, diesen Diskussionsprozess zum Grundeinkommen auch in ver.di voranbringen.