Die Schweiz stimmt ab. Ein Meilenstein für das Bedingungslose Grundeinkommen

Annette Hahn 25.05.2016 Druckversion

Am 5. Juni schaut die Welt auf die Schweiz. Ausgerechnet die gemütlichen und arbeitsamen Schweizer wagen einen historischen Vorstoß: Sie stimmen per Volksentscheid über ein bedingungsloses Grundeinkommen ab.

Die Volksinitiative Grundeinkommen sammelte in kürzester Zeit rund 126.000 Unterschriften und machte so die Volksabstimmung möglich.

Mitinitiator Markus Härtl informierte am 20.4.2016 bei einem Vortrag in Bremen-Schwachhausen über die Kampagne zur Volksabstimmung in der Schweiz. Im Gespräch mit Gabriele Schmidt, Sprecherin der BAG Grundeinkommen der Linkspartei und Mitbegründerin der Bremer Attac-Gruppe „Genug für alle“, erzählte er von den Erwartungen und Zielen. Primär gehe es darum, in der Schweizer Verfassung den Rechtsanspruch auf ein Grundeinkommen zu verankern.

In seinem Vortrag entkräftete Härtl die beiden hauptsächlichen Vorurteile gegen das BGE: das ewige Mantra, die Bezieher eines Grundeinkommens würden sofort jede Erwerbsarbeit einstellen; und die angeblich fehlende Finanzierbarkeit.

Und was ist mit der Finanzierung?

Schweizer Volkswirte hätten errechnet, dass durch Kosteneinsparung bei Verwaltung und Sozialausgaben ca. 2500 CHF (1500 Euro) für jeden Erwachsenen und 625 Franken pro Kind monatlich ausgezahlt werden könnten. Außerdem würden höhere Vermögen und Einkommen höher besteuert. Darüber hinaus würden weitere Einsparungen vorgenommen, um die zusätzlich benötigten ca. 25 Milliarden Franken zu finanzieren. Allerdings setzt diese Rechnung voraus, dass alle bestehenden Einkommen auf das Grundeinkommen angerechnet werden.

Doch wie würden die Leute tatsächlich mit einem Grundeinkommen umgehen, ohne Behördengänge und Erwerbsarbeitszwang?

Eine Umfrage, über die der Spiegel berichtete, ergab, dass zwei Drittel der Befragten ihre Erwerbstätigkeit zugunsten von Familie, persönlichen Interessen oder Ehrenämtern reduzieren, jedoch gewiss nicht an den Nagel hängen würden. Allerdings glauben 60 Prozent, dies sei beim Nachbarn grundlegend anders – der käme nicht mehr herunter von der Couch. Realistischer jedoch ist, dass die Entkopplung von Arbeit und Einkommen völlig neue Potentiale und Ideen freilegt und dadurch neue Tätigkeitsfelder eröffnet.

Wenn jeder das tut, was er am besten kann, bieten sich der Wirtschaft neue Chancen. Produktivität und Konsum würden nicht leiden.

Die Initianten der Volksabstimmung haben ähnliche Anforderungen an ein BGE wie das deutsche Netzwerk Grundeinkommen. Es soll ein individuelles, in der Verfassung verankertes Recht sein, ohne Bedürftigkeitsprüfung und Arbeitszwang. Das Grundeinkommen soll zudem eine angemessene Höhe haben, um die Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ein neoliberales Grundeinkommen, das unter dem Existenzminimum liegt und eher Hartz-IV-Charakter hätte, würde die Menschen wieder in prekäre Arbeitsverhältnisse zwingen, denn sie müssten es aufstocken. In dieser Gefahr befindet sich gerade Finnland, wo ein monatlicher Betrag von 800 Euro diskutiert wird. Dies entspräche in Deutschland einer Kaufkraft von lediglich etwa 660 Euro.

Spannend ist der Blick nach Kenia: Dort zahlt die 2009 von Studenten gegründete US-Spendenorganisation Give Directly noch ab diesem Jahr an 6.000 Menschen in kenianischen Dörfern mindestens zehn Jahre lang ein monatliches Grundeinkommen, das die Lebenshaltungskosten deckt. Was dieses Grundeinkommen bewirkt, wird durch eine wissenschaftliche Studie erfasst.

Die Frage, wie hoch ein BGE sein muss, wollten die Schweizer erst einmal offenhalten, da es hierzu unterschiedliche Berechnungen gibt. Die Volksabstimmung solle keine Differenzen vergrößern, so Härtl, sondern einen Rückschluss auf die Stimmung in der Bevölkerung zulassen und die Debatte in Gang bringen. Auch wenn es bis zu einem Grundeinkommen vermutlich noch einige Zeit dauere, werde die Volksabstimmung die Diskussion über ein neues Gesellschaftsmodell befeuern.

Die Diskussion über geschlechtergerechte Entlohnung und über menschen- und umweltfreundliche Produktion seien eine erfreuliche Begleiterscheinung. Der Verlust von Erwerbsarbeitsplätzen durch die Digitalisierung sei ein weiteres Argument für das Grundeinkommen.

Neben einer lebendigen und effektiven Diskussion über die Trennung von Einkommen und Arbeit stellt die Schweiz die Weichen für einen weiteren Schritt zur langfristigen Realisierung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Ich drücke der Volksinitiative Grundeinkommen und den Schweizern ganz fest die Daumen!

 


Zur Autorin: Annette Hahn ist Autorin (alias Annette Creft) und Marketingexpertin in Bremen. Sie ist Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dort mit dem Focus auf Gleichstellungsfragen und Arbeitnehmerrechte aktiv. Als Mitglied im Netzwerk Grundeinkommen, in den sozialen Medien und in der BAG Grundeinkommen bei der Partei Die Linke engagiert sie sich im Bereich Öffentlichkeitsarbeit für das BGE.

Ein Kommentar

Timo Krone schrieb am 31.08.2016, 10:47 Uhr

Wieso hat sich die Schweiz dagegen entschieden? Ist das erklärbar mit einer ähnlichen Fehlinformationskampagne wie beim Brexit?

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