„Grundeinkommen ist zeitgerecht“ – SPD-Arbeitsgruppe antwortet auf SPD-Grundwertekommission

Archiv 25.11.2009 Druckversion

Präsentiert werden die Programmpunkte auf dem Kreisparteitag der SPD-Rhein-Erft am 5.12.2009. Die von der Gruppe verfasste Broschüre beinhaltet auch einen Seitenhieb auf ein Papier der Grundwertekommission des SPD-Parteivorstands, das bei vielen Genossen für Unmut gesorgt hat. Vor allem das vierte Kapitel des vor einem Jahr zum Grundeinkommen veröffentlichten Textes hat sich die Arbeitsgruppe genauer vorgenommen und mit Kommentaren versehen.

Immerhin fühlte sich der SPD-Parteivorstand bemüßigt, das Grundeinkommen durch seine Kommission ausführlich zu würdigen. Doch die rhetorische Prägnanz („Geld allein genügt nicht“) kann die Dürftigkeit der Argumente nur schlecht verdecken. Die Arbeitsgruppe zeigt die Schwachstellen auf: Die Grundwertekommission argumentiere, das Grundeinkommen würde die Arbeitslosen vollständig in der Passivität belassen, zum anderen sei es für die Arbeitsplatzinhaber und Bessergestellten unattraktiv. Verkannt werde in dieser statischen Sichtweise, dass ein Grundeinkommen die Diskriminierung der Arbeitslosen aufhebe, da es nicht mehr nur für eine kleine Gruppe ausgezahlt werde. Von der Arbeitsgruppe wird das Grundeinkommen als „das zentrale Projekt eines vorsorgenden Sozialstaates“ gesehen, „weil es einer Spaltung der Gesellschaft entgegenwirkt.“

Der Begriff des Arbeitslosengeld-Empfängers wird mit dem Grundeinkommen obsolet. Tatsächlich gibt es auch nur wenig Grund zu vermuten, dass mit dem Grundeinkommen der Ansporn zur Arbeit ausbleibt – im Gegenteil. Denn egal welches Finanzierungsmodell man wählt, jede bezahlte Arbeit erhöht das tatsächliche Gesamteinkommen – was bei Hartz IV nur begrenzt der Fall ist. Die Arbeitsgruppe betont: gerade mit dem Grundeinkommen werde Leistung im Sinne der Erwerbsarbeit belohnt. Belohnt werde jedoch auch die Arbeit in der Familie und das bürgerschaftliche Engagement – die Arbeitsgruppe rechnet mit einer deutlichen Belebung der Freiwilligenarbeit in der Gesellschaft.

Mehrfach hingewiesen wird auf die für Sozialdemokraten besonders erwähnenswerte Tatsache, dass Erwerbstätige von einem Grundeinkommen profitieren. Auch Teilzeitarbeit, Existenzgründung und Weiterbildung würden erleichtert. Abgewehrt wird der Versuch, das Grundeinkommen gegen Bildungsleistungen auszuspielen – das eine zu fordern heißt nicht, das andere gering zu schätzen. Die Arbeitsgruppe weist darauf hin: das Grundeinkommen sei ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung, aber es gehe um weitaus mehr: Förderung des Zusammenhalts in der Gesellschaft, Stärkung der Demokratie, bessere Streikfähigkeit und Motivierung der Arbeitenden. Um das von der Grundwertekommission befürchtete Lohndumping zu vermeiden, wird vorgeschlagen, mit dem Grundeinkommen einen Mindestlohn zu kombinieren.

Insgesamt fehlt bei der SPD-Grundwertekommission und Teilen der Partei noch der ernsthafte Wille, sich auf den Wirkmechanismus eines Grundeinkommens einzulassen, das dem Bürger auch in prekären Lebenslagen Chancen eröffnet und „die Akzeptanz unseres Staates“ erhöht. Ein solidarischer Impuls gegen Angst und Ausgrenzung könne sehr wohl im Sinne eines modernen, vorsorgenden Sozialstaates verstanden werden – in der Berücksichtigung dieser Erkenntnis ist die regionale Parteigliederung mit ihrem Papier der altehrwürdigen Kommission der Bundespartei schon weit voraus.

Die vorangestellten Thesen machen deutlich, dass Sozialdemokratie und Grundeinkommen gut zusammenpassen, wenn sich die SPD für die Erkenntnis öffnet, dass der Sozialstaat nicht mehr ausschließlich auf Erwerbsarbeit fußen kann. Flexibilität der Arbeitenden und hohe Erwerbsbeteiligung sind nur denkbar, wenn auf der anderen Seite materielle Sicherheit für alle gewährt wird. Von der zunehmenden Arbeitsproduktivität dürfen nicht nur einige wenige profitieren – das Grundeinkommen bedeutet gerechte Teilhabe an der Wirtschaftskraft der gesamten Gesellschaft.

Wenn die Sozialdemokratie „zeitgerecht“ sein wolle, so die Autoren des Papiers, sollte sie sich dem universellen Ansatz der Menschenrechte verpflichtet wissen, auf dem das Grundeinkommen beruhe. Die „Freiheit von Existenzsorgen“ ist ein zentraler Grundsatz, der unmittelbar daraus ableitbar ist. Im Gegensatz zur Grundwertekommission sieht die Arbeitsgruppe im Grundeinkommen genau das Gegenteil von Spaltung – es kann die Angst vor sozialem Absturz lindern und die Demokratie neu legitimieren. Auch die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften werde gestärkt, argumentiert die Arbeitsgruppe.

Sogar der Begriff der Vollbeschäftigung wird in die Programmatik integriert – für viele Grundeinkommensbefürworter ja eher ein rotes Tuch. Bei genauerer Betrachtung jedoch ein Kunstgriff – gemeint ist die Vollbeschäftigung in einer Tätigkeitsgesellschaft, die das Grundeinkommen ermöglicht, keine ausschließliche Fokussierung auf Erwerbsarbeit. Betont wird auch die leistungsfördernde Komponente des Grundeinkommens, was auch als Strategie der Vorwärtsverteidigung betrachtet werden kann, wird doch häufig argumentiert, dass ein Grundeinkommen geradewegs in die Hängematte führt.

Zur Finanzierung hat sich die Arbeitsgruppe noch nicht festgelegt. Viele Fragen sind noch offen. Es kann jedoch bereits gesagt werden: einen simplen Steuer-Bierdeckel mit ein paar Federstrichen wird die Arbeitsgruppe nicht bereitstellen. Etwas präziser soll es schon sein. Für Spezialfragen wie die Wohngeld-Berechnung und die Ausgestaltung der Krankenversicherung werden noch Experten einbezogen. Grundlage ist die soziokulturelle Existenzsicherung, wie sie zum Beispiel in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt wird – jedoch nicht mit den schon vom Verfassungsgericht hinterfragten, willkürlich erscheinenden Abzügen, die für die Berechnung der Regelsätze für Hartz IV maßgeblich wurden.

Die Arbeitsgruppe denkt darüber nach, einen gestaffelten Wohngeldsatz im Grundeinkommen zu berücksichtigen, der den Unterschieden in den jeweiligen Städten und Regionen Rechnung trägt. Über das Grundeinkommen wird auch jeder krankenversichert. Ein Teil des KV-Beitrags könnte dem Grundeinkommen (z. B. als fester Prozentsatz) zugerechnet und unmittelbar abgezogen werden, ein anderer Teil als Bürgerversicherung aus Erwerbs- und Kapitaleinkommen finanziert werden. Die Gegenfinanzierung soll – neben der Kosteneinsparung durch die Substitution einer Vielzahl von Sozialleistungen – hauptsächlich über die Einkommensteuer erfolgen, auch neue Steuerarten sind im Gespräch. In wieweit auch eine höhere Mehrwertsteuer zur Finanzierung beitragen soll, ist noch nicht entschieden. Bis zum Frühjahr soll das Finanzierungskonzept im Einzelnen sauber durchgerechnet und veröffentlicht werden – vielleicht ja als Handwerkszeug für die nächste sozialdemokratisch geführte Bundesregierung.

Link zur Broschüre Solidarisches Grundeinkommen

3 Kommentare

Lothar Mickel schrieb am 25.11.2009, 09:56 Uhr

Nun die SPD-Rhein-Erft ist in ihrer Denke bzgl. BGE schon recht weit vorangekommen, verharrt aber in Sachen Finanzierung im alten hierfür untauglichen Steuersystem, das Einkommen und Leistung viel zu stark und massiv ungerecht belastet. Damit bleiben wesentliche Umverteilungseffekte von oben nach unten auf der Strecke.

Wenn ein BGE Wirklichkeit werden soll, muss auch ganz entschieden über das Steueraufkommen nachgedacht werden. Und hier kommt für mich nur die Automated Payment Transaction Tax (APT Tax) nach Edgar L. Feige in Betracht als absolute und zeitgemäße Notwendigkeit. Link zu einem Interview über die APT Tax:

http://wisc.academia.edu/EdgarFeige/Papers/83938/Apt-Tax-Interview-with-Brand-Eins—in-German-

Robert Bleilebens schrieb am 25.11.2009, 19:12 Uhr

Sehr schön, daß es nun auch in der SPD Unterstützung für das BGE gibt! Zu Recht wird auf die leistungsfördernde Wirkung des Grundeinkommens hingewiesen und auf dessen große Bedeutung für die Arbeitnehmer (Verbesserung ihrer Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber).

Für die Verhältnisse der SPD ist das ein tolles Konzept; mir persönlich jedoch in einigen Punkten noch nicht liberal genug:

- der gesetzliche Mindestlohn verhindert die vollständige Entfaltung der freien Tätigkeitsgesellschaft, da er weiterhin auf die Erwerbsarbeit zentriert und in die persönliche Abwägung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Aspekten einer Tätigkeit eingreift. Er ist außerdem - sofern das BGE hoch genug ist - überflüssig.

- die Anrechnung des BGE auf den Lohn ist nicht in jedem Fall problematisch: Herrscht Wettbewerb, dann sorgt der Wettbewerbsdruck für die Weitergabe der Lohnkostenentlastung an die Preise und somit an den Verbraucher. So wird eine Gewinnsubventionierung vermieden und eine Preissubventionierung erreicht: Man kann für das gleiche Geld mehr kaufen (angebotsseitige Steigerung des persönlich verfügbaren Realeinkommens). Und das ist sehr sozial! eine vollständige Finanzierung über die Mehrwertsteuer hat mannigfache Vorteile. Für eine an der Sicherung des Sozialstaates interessierte Partei wie die SPD ist dies der Wichtigste:

Durch diese Art der Finanzierung wird der Globalisierungsdruck auf den Sozialstaat vollständig weggenommen: Die Sozialstaatskosten werden nicht mehr exportiert. Somit kann man leicht mit anderen Exporteuren aus Ländern mit geringeren Sozialstaatskosten konkurrieren. Es entsteht von dieser Seite her kein Druck, in Deutschland Sozialleistungen zu kürzen, um dergestalt wettbewerbsfähiger zu werden.

Und bei Importen gilt das gleiche: Sie werden über die Einfuhrumsatzsteuer gleichermaßen mit dem selben Mehrwertsteuersatz belastet wie inländische Produkte und sind so auch gleichermaßen an der Finanzierung des deutschen Sozialstaates beteiligt. Eine Bevorzugung solcher Exporte aus Ländern mit geringeren Sozialstaatskosten entfällt ebenso wie der dadurch ausgelöste Druck auf den deutschen Sozialstaat.

Fazit: Trotz offener Grenzen und erheblicher Unterschiede im Ausbau des Sozialstaates in den unterschiedlichen Ländern der Erde kann Deutschland ganz allein entscheiden, wie hoch hier die Sozialleistungen sind. Aufgrund deren komplett inländischen Finanzierung entsteht Deutschland dadurch keinerlei Nachteil im internationalen Wettbewerb. Und interessierte Gruppen können nicht mehr diesen internationalen Wettbewerb als Begründung anführen, daß man in Deutschland angeblich den Sozialstaat abbauen muß. Dem Sozialstaat kann also nichts besseres passieren als seine vollständige Finanzierung über die Mehrwertsteuer

- ein in der Höhe gestaffeltes separates Wohngeld erfordert erheblichen bürokratischen Aufwand. Das könnte allenfalls nötig werden, wenn das BGE noch nicht hoch genug ist. Ist es dagegen relativ hoch (das Doppelte des Existenzminimums), braucht man kein gestaffeltes Wohngeld mehr.

Peter Hansen schrieb am 01.12.2009, 15:14 Uhr

Schön ist die Aktivität in Richtung Bedingungsloses Grundeinkommen, aber dazu braucht man im Ergebnis nicht viele Seiten mit unkonkreten Phrasen. Auch Zahlen müssen diskutiert werden. Das FDP Bürgergeld von 600,- Euro kann man vergessen, weil der Hartz 4 Empfänger schon jetzt mehr bekommt (in einer 1-Raum Wohnung Regelsatz + Wohnkosten). Deshalb besteht dort noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.

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