Das Finanzierungsproblem ist das Anreizproblem

Ingmar Kumpmann 26.03.2008 Druckversion

Berechnungen zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens gehen oft in drei Schritten vor. Im ersten Schritt wird die Höhe des gewünschten Grundeinkommens festgelegt, zum Beispiel durch die Kalkulation der Kosten eines als existenznotwendig angesehenen Warenkorbs zuzüglich eines Betrags für die gesellschaftliche Teilhabe. Im zweiten Schritt wird dieses Grundeinkommen mit der Zahl der Bewohner multipliziert (dabei wird ggf. ein niedrigerer Grundeinkommenssatz für Kinder berücksichtigt), um so die Höhe des Finanzierungsbedarfs zu ermitteln. Im dritten Schritt werden Einsparungsmöglichkeiten und Steuerquellen gesucht, um diesen Finanzbedarf zu decken. In diesen drei Schritten gehen beispielsweise Welter, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) oder die BAG Grundeinkommen der Linkspartei vor.

Wird ein mindestens annähernd Existenz sicherndes Grundeinkommen zu Grunde gelegt, dann werden die dabei ermittelten Geldbeträge sehr schnell gigantisch. So berechnet Welter einen jährlichen Finanzbedarf von 499 Mrd. Euro, die BAG-SHI von 969 Mrd. Euro und die BAG der Linkspartei von 855 Mrd. Euro.[1] Opielka/Strengmann-Kuhn ermitteln Kosten von 535 bis 591 Mrd. Euro, Hohenleitner/Straubhaar von 792 Mrd. Euro.[2] Damit korrespondieren Berechnungen, wonach durch das Grundeinkommen die Staatsquote (die Höhe der Staatsausgaben in Relation zum Bruttoinlandsprodukt) massiv steigen würde, so im Konzept der BAG Grundeinkommen der Linkspartei von derzeit etwa 44 auf über 70 Prozent.[3] Diese Zahlen sind derartig groß, dass sie für viele Kritiker ausreichen, um die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens als vollkommen utopisch – weil viel zu teuer – abzutun.

Im Folgenden soll gezeigt werden, dass dieser Einwand gegen das Grundeinkommen nicht berechtigt ist, dass diese großen Zahlen den Finanzbedarf mehr vernebeln als klären und dass für die Finanzierung die Frage nach den Verhaltensänderungen der Menschen entscheidend ist.

Tatsächlich würde die Finanzierung eines Grundeinkommens im ersten Schritt für viele Einwohnerinnen und Einwohnern Belastungen durch höhere Steuern und geringere andere Sozialleistungen bedeuten. Sozialleistungen, die durch das Grundeinkommen ersetzt werden, wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Wohngeld sowie Teile von Arbeitslosengeld I und Rente, würden entfallen. Die Steuerbelastung würde zunehmen, so würde der Grundfreibetrag der Einkommensteuer entfallen, ebenso vermutlich das Ehegattensplitting und das Kindergeld. Zusätzlich müssten zur Finanzierung auch Steuersätze erhöht werden. Dabei ist umstritten, ob diese Erhöhung von Steuersätzen bei Einkommens- oder bei Verbrauchssteuern stattfinden soll. All diesen zusätzlichen Belastungen würde andererseits in jedem Fall der Betrag des an jede und jeden ausgezahlten Grundeinkommens gegenüber stehen. Die meisten Einwohner zahlen also einerseits höhere Steuern, erhalten andererseits das Grundeinkommen ausgezahlt. Brutto werden mit dem Grundeinkommen große Geldsummen hin- und herbewegt. Netto würde sich für die meisten Normalverdiener das verfügbare Realeinkommen vermutlich relativ wenig ändern.

Wird das Grundeinkommen über die Einkommensteuer finanziert, dann ist es möglich, die Steuer mit dem Grundeinkommen direkt zu verrechnen. In diesem Fall bedeutet das Grundeinkommen für viele Normalverdiener einfach eine Änderung der inneren Struktur der Formel zur Berechnung der Einkommensteuerschuld. Dabei hat das Grundeinkommen eine ähnliche Wirkung wie heute der Grundfreibetrag der Einkommensteuer: es ist eine Vergünstigung, die zwar formal allen Steuerzahlern zugute kommt, allerdings faktisch als Element der Mindestsicherung bei geringen Erwerbseinkommen wirkt.

Hier wird auch erkennbar, dass der Verweis auf eine durch das Grundeinkommen steigende Staatsquote kaum aussagefähig ist. Denn während Steuervergünstigungen (z.B. durch Steuerfreibeträge) in der Staatsquote nicht enthalten sind, sind Sozialleistungen Teil der Staatsquote. Die Staatsquote kann also größer oder kleiner sein, abhängig davon, ob der Staat ein bestimmtes Ziel mit Steuervergünstigungen oder mit Sozialleistungen verfolgt, obwohl dies in Bezug auf das verfolgte Ziel keinen Unterschied machen muss. Die geringere Steuerzahlung durch den Grundfreibetrag der Einkommensteuer ist eine Mindereinnahme des Staates und als solche nicht Teil der Staatsquote. Das Grundeinkommen wäre als Sozialleistung eine Staatsausgabe und deshalb Teil der Staatsquote. Würde man das Grundeinkommen als Steuervergünstigung deklarieren, würde es also nicht mehr als Staatsausgabe, sondern als verringerte Staatseinnahme beschrieben, dann würde die Staatsquote entsprechend niedriger ausfallen. Die Staatsquote ist ein ökonomisch wenig aussagefähiger Indikator.

Wird das Grundeinkommen über Verbrauchssteuern finanziert, dann wird die zusätzliche Belastung zwar in Form höherer Preise spürbar, dem steht jedoch der Bezug des Grundeinkommens gegenüber. Auch hier ändert sich das Realeinkommen für viele Normalverdiener nur wenig.

Die tatsächlichen Kosten des bedingungslosen Grundeinkommens lassen sich also nicht aussagefähig als Summe aller ausgezahlten Grundeinkommen berechnen. Stattdessen bestehen die Nettokosten des Grundeinkommens in dem Betrag, um den die Nettoempfänger bessergestellt werden als heute, insbesondere durch eine Erhöhung des Niveaus der Mindestsicherung und durch die Ausweitung des Personenkreises, der vom Staat mehr Leistungen bekommt als er Steuern zahlt.

Die Berechnungen im Transfergrenzenmodell von Pelzer/Fischer haben den Vorteil, dass sie die Zusammenhänge von Höhe des Grundeinkommens und Höhe der Steuersätze aufzeigen ohne auf die problematische und irreführende Größe einer Gesamtsumme der Kosten bzw. einer Staatsquote Bezug zu nehmen. Hier wird zugleich der Zielkonflikt zwischen einem hohen Grundeinkommen und niedrigen Steuersätzen klar. Ein hohes Grundeinkommen erfordert höhere Steuersätze als ein niedriges Grundeinkommen.[4]

Der Einwand von Kritikern, das Grundeinkommen sei nicht finanzierbar, läuft darauf hinaus, dass die zur Finanzierung erforderlichen Steuersätze zu hoch sein würden. Was bedeutet dabei „zu hoch“?

Bei der Abwägung von hohem Grundeinkommen gegen niedrige Steuersätze geht es um die Frage, zu welchen Anteilen die Einkommensverteilung dem Markt überlassen bleibt oder stattdessen dem Gleichheitsgrundsatz folgt. Ein hohes Grundeinkommen bedeutet ein hohes Maß an Gleichheit, die zu seiner Finanzierung notwendigen hohen Steuersätze auf Markteinkommen drängen den Markt als Bestimmungsfaktor der Einkommensverteilung zurück. Ein niedriges Grundeinkommen bedeutet, dass dem Gleichheitsprinzip ein geringerer Anteil zugeschrieben wird und dass wegen den niedrigeren Steuersätzen die Marktergebnisse weniger geändert werden.

Die Einkommensverteilung, die der Markt hervorbringt, ist kaum als exakter Ausdruck des Leistungsprinzips anzusehen. Aber sie hat den Vorteil, Anreize zu setzen, die für die Aufrechterhaltung der Produktion von Gütern und Dienstleistungen erforderlich sind. Sie setzt den Anreiz, mit Arbeit, Kapital, Wissen und unternehmerischem Engagement zur Produktion beizutragen. Sie setzt den Anreiz, Kapital dort zu investieren, wo es am meisten Nutzen stiftet, den Anreiz sich auszubilden, Innovationen hervorzubringen und nach effizienten Lösungen für die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zu suchen. Diese Anreize sind erforderlich, um am Markt hinreichend viele Güter und Dienstleistungen zu erzeugen, die die Gesellschaft braucht, aber auch um dadurch soziale Leistungen oder ein allgemeines Grundeinkommen finanzieren zu können.

Das Grundeinkommen reduziert diese Anreize auf zweierlei Weise. Zum einen bedeutet das Grundeinkommen, dass ein höherer Anteil des Einkommens unabhängig von der am Markt erbrachten Leistung bezogen wird. Zum zweiten müssen zur Finanzierung Steuersätze steigen, sodass vom eigenen Markteinkommen ein größerer Teil durch Steuern weggenommen wird, Leistung am Markt sich also weniger lohnt. Die finanziellen Leistungsanreize am Markt werden durch das Grundeinkommen reduziert. Dies ist nicht grundsätzlich als Fehler zu werten, sondern entspricht in verschiedener Weise der Intention des Grundeinkommens. Das Grundeinkommen soll gerade den Druck zur Arbeit mildern, soll die Einkommenssicherung vom Erfolg am Markt unabhängiger machen, soll die Steigerung der Arbeitsproduktivität in neue Freiräume für alle umsetzen und damit zugleich jenseits des Erwerbssektors neue Tätigkeitsfelder erschließen helfen. Damit ist es eine Maßnahme, die die Anreize, am Markt und nur am Markt zur Produktion beizutragen, reduziert. Übertreibt man dabei aber, dann könnten diese Anreize zu schwach werden. Dann könnte die Marktproduktion so stark sinken, dass die Finanzierung des Grundeinkommens selbst in Gefahr gerät.

Das Gegenargument besteht also darin, dass ein hohes Grundeinkommen und die mit ihm verbundenen hohen Steuersätze die Anreize, zur Marktproduktion beizutragen, zu stark senken, somit zum Rückgang der Marktproduktion führen und so die Finanzierungsgrundlage des Grundeinkommens selbst untergraben. Das Finanzierungsproblem ist das Anreizproblem.

Viele Finanzierungsberechnungen zum Grundeinkommen beziehen die Effekte des Grundeinkommens für die Anreizstruktur in der Volkswirtschaft nur wenig oder gar nicht ein, da diese Effekte zahlenmäßig nicht zuverlässig prognostiziert werden können. So gehen Opielka/Strengmann-Kuhn und Hohenleitner/Straubhaar bei den Berechnungen zur Finanzierbarkeit von einer konstanten Marktproduktion aus, diskutieren aber ergänzend Wirkungen des Grundeinkommens auf das wirtschaftliche Verhalten der Menschen, auf Beschäftigung und Produktion.[5] In der Studie der BAG-SHI wird vermutet, das Grundeinkommen werde über die Nachfrageseite zusätzliches Wachstum bewirken und damit seine eigene Finanzierungsbasis ausweiten.[6] Bremsende Effekte durch geringere Leistungsbereitschaft am Markt – indem Menschen neue Freiheiten durch das Grundeinkommen auch nutzen – gibt es demnach nicht. Damit besteht der Verdacht, dass diese Berechnungen zur Finanzierung zu optimistisch sind.

Würde das Grundeinkommen sich auf die Marktproduktion überhaupt nicht bremsend auswirken, wäre dies ein Argument, das Grundeinkommen sehr hoch anzusetzen, da zumindest unter Finanzierungsaspekten nichts dagegen spräche, von marktgemäßer Verteilung vollkommen abzugehen.

Die entscheidende Frage der Finanzierung ist deshalb die Frage nach den Folgen des Grundeinkommens für die Arbeitsbereitschaft im Erwerbssektor, für die Ausbildungsanstrengungen, die Innovationen, die Investitionen und das unternehmerische Engagement und damit für die gesamtwirtschaftliche Produktion und den dadurch bestimmten Verteilungsspielraum.

Einige neuere Studien enthalten Überlegungen und Berechnungen zu den Folgen für die Erwerbsarbeit. In ihrer Studie leiten Hohenleitner/Straubhaar eine Zunahme der Beschäftigung durch verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten (durch niedrige Grenzsteuersätze bzw. Transferentzugsraten) ab.[7] Diese würden die Beschäftigung steigern, weil sich für die Arbeitnehmer Erwerbsarbeit finanziell mehr lohnt und zugleich die Arbeitgeber niedrigere Lohnkosten haben. Der Sachverständigenrat ermittelt in seiner Simulationsrechnung zum Modell des thüringischen Ministerpräsidenten Althaus in verschiedenen Modellvarianten einen Rückgang der Beschäftigung um bis 227.000 Vollzeitstellen oder eine Zunahme um bis zu 100.000 Vollzeitstellen.[8] Bei Fuest u.a. dominiert dagegen der verringerte Arbeitsanreiz durch die verbesserte Sozialleistung bei Nicht-Arbeit, was in deren Simulation zu einem Rückgang der Arbeitsbereitschaft um 2 Mio. Vollzeitstellen führt.[9]

Problematisch an solchen Studien ist, dass sie die Effekte der mit dem Grundeinkommen verbundenen notwendigen Abschaffung von Arbeitspflichten nicht wirklich abbilden können, da sich diese nicht rein quantitativ modellieren lassen. Hinzu kommt, dass sie auf Verhaltensänderungen in der Vergangenheit beruhen, die sich vor allem dann nicht in die Zukunft projizieren lassen, wenn (wie beim Grundeinkommen) eine Reformpolitik vollkommen neue Wege betritt.

Hinzu kommt, dass vom Grundeinkommen zusätzlich aktivierende Effekte ausgehen, so eine größere Motivation bei erhöhter Freiwilligkeit, mehr Risikobereitschaft bei Selbstständigkeit und neuen Unternehmen. Auch stabilisiert es die Kaufkraft und kann somit nachfrageseitig die Produktion stärken. Es kann bezweifelt werden, dass alle diese Effekte in den Simulationen des Sachverständigenrats und von Fuest et al. ausreichend berücksichtigt werden.

Weitere aktivierende Effekte des Grundeinkommens gibt es jenseits des Marktes in den Feldern familiärer und ehrenamtlicher Arbeit, die für die Gesellschaft unverzichtbar sind, sich allerdings der Besteuerung entziehen und damit zur Finanzierung des Grundeinkommens höchstens indirekt beitragen.

Grundsätzlich ist eine Prognose der Wirkungen verschiedener Varianten des Grundeinkommens auf die Produktion wichtig. Allerdings lassen sich diese Wirkungen vermutlich nur sehr begrenzt simulieren und voraussagen. Folglich ist es sinnvoll, Wirkungen des Grundeinkommens auf das Verhalten der Menschen dadurch kennenzulernen, dass man dieses schrittweise einführt. Indem Schritte in Richtung auf ein Grundeinkommen unternommen werden, lassen sich erste Erfahrungen mit dessen Wirkungen sammeln. Die Frage, wie diese ersten Schritte konkret aussehen sollten, könnte in der künftigen Debatte eine bedeutsame Rolle spielen.
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Literaturliste

BAG Grundeinkommen in und bei der Linkspartei.PDS (2006): Konzept der BAG Grundeinkommen in und bei der Linkspartei.PDS für ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Höhe der Armutsrisikogrenze. Fassung vom 16. Juli 2006.

Fuest, Clemens/ Peichl, Andreas/ Schaefer, Thilo (2007): Beschäftigungs- und Finanzierungswirkungen des Bürgergeldkonzepts von Dieter Althaus. In: ifo Schnelldienst 60. Jg., Heft 10/2007. S. 36-40

Garms, Hinrich (2006): Das Konzept der BAG-SHI zum Existenzgeld, eine Form des bedingungslosen Grundeinkommens. In: Newsletter des Netzwerks Grundeinkommen Nr. 9, November 2006.

Hohenleitner, Ingrid/ Straubhaar, Thomas (2007): Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte. Studie des HWWI. Hamburg.

Opielka, Michael/ Strengmann-Kuhn, Wolfgang (2007): Das Solidarische Bürgergeld. Finanz- und sozialpolitische Analyse eines Reformkonzepts. In: Michael Borchard (Hrsg.): Das Solidarische Bürgergeld – Analysen einer Reformidee. Stuttgart. S. 13-141. (Vgl. Pressemitteilung hierzu)

Pelzer, Helmut/ Fischer, Ute (2004): „Bedingungsloses Grundeinkommen für alle“ – Ein Vorschlag zur Gestaltung und Finanzierung der Zukunft unserer sozialen Sicherung. Diskussionspapier. Ulm, Dortmund.

Welter, Ralf (2003): Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen. Konzeptionen für eine nachhaltige Sozialpolitik. Herausgegeben vom Diözesanverband der KAB Aachen. Aachen. (Vgl. Inhaltsverzeichnis)

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2007): Das Erreichte nicht verspielen. Jahresgutachten 2007/08. Wiesbaden. Kapitel 4, V
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Fußnoten

[1] Vgl. Welter (2003), S. 230; Garms (2006), S. 3; BAG Grundeinkommen (2006), S. 3.

[2] Vgl. Opielka/Strengmann-Kuhn (2007), S. 84, Tabelle 8; Hohenleitner/Straubhaar (2007), S. 21 f. Bei Opielka/Strengmann-Kuhn sind dies die Modellvarianten mit Gesundheitsprämie.

[3] BAG Grundeinkommen (2006), S. 6.

[4] Pelzer/Fischer (2004), S. 10 ff., incl. Tabelle 1 a und b.

[5] Vgl. Opielka/Strengmann-Kuhn (2007), S. 61, 101 ff.; Hohenleitner/Straubhaar (2007), Kapitel 4-6 und 8.4.

[6] Vgl. Garms (2006), S. 4.

[7] Vgl. Hohenleitner/Straubhaar (2007), Kapitel 4.

[8] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2007), Kapitel 4.V.

[9] Vgl. Fuest/Peichl/Schaefer (2007), S. 38. _______________________________________________________

Der Autor

Dr. Ingmar Kumpmann ist Mitarbeiter des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle. In diesem Beitrag vertritt er seine eigene, nicht eine Institutsmeinung.

Dieser Text ist eine ergänzte Version seines Referats im Café Grundgehalt in Berlin am 24. Januar 2008

19 Kommentare

Agnes Schubert schrieb am 27.03.2008, 11:03 Uhr

Ein teilweise in sich redundanter aber im Kern richtiger und wichtiger Beitrag.

Die einzelnen Visionen - mit und ohne Finanzierungskonzept - bleiben zwar als Vision sehr wichtig, aber die Auseinandersetzung zwischen ihnen relativiert sich doch sehr, wenn man erst einmal begriffen hat, dass man die meisten wohl nicht von heute auf morgen umsetzen kann und sie andererseits sicher auch gar nicht auf Ewigkeit festgelegt sein wollen, und die Visionäre eben zum dritten die komplexen Auswirkungen auf die Verhaltensweisen der Menschen kaum abschätzen können.

Ein paar Argumente in diese Richtung und eine Idee der vorsichtigen Einführung eines BGE habe ich ja schon hier beschrieben im Kommentar zu:

\"Inhalt für den luftleeren Raum – Wir müssen unsere gemeinsame Vision erst entwerfen\" 02.03.08 | von Sören Kiel |

AgneS

Gerhard Bandorf, BN schrieb am 27.03.2008, 12:43 Uhr

Es läßt sich das Bedingungsloses Grundeinkommen in einer Höhe von monatlich 1.500,- Euro für alle BürgerInnen von der Geburt bis zum Tod in der Tat von heute auf morgen umsetzen!

Die Kosten auf das bGE entfallenden lassen sich komplett durch eine Konsumsteuer finanzieren, bei gleichzeitigem Wegfall aller bisherigen Steuereinnahmen des Staates, der Länder und der Kommunen.

Eine Berechnung dazu kann gerne bei mir angefordert werden - falls die Redaktion diesen Kommentar nicht wieder sperrt, wie es in letzter Zeit vorgekommen ist.

Gerhard Bandorf, Initiative Bonn

BandorfConsult@t-online.de

Lothar Mickel schrieb am 27.03.2008, 15:51 Uhr

Die Umsetzung des BGE in teilhabesichernder Höhe ist keine Frage der Finanzierung, sondern der Verinnerlichung eines Paradigmenwechsels in der Gemeinschaft. Ein neues weitgefasstes Denken ist nötig und dazu bedarf es noch der Reifung selbst unter Beführwörtern des BGE. Und wenn es wirklich zu Ende gedacht ist, dann geht es um Klotzen und nicht Kleckern.

Gerhard Bandorf, BN schrieb am 27.03.2008, 16:49 Uhr

@ Lothar Mickel:

Keine Frage. Ich stimme Ihnen vollkommen zu!

Nur lesen Sie mal die folgenden Zeilen als Stellungnahme der Redaktion hier, da kann einem schon anders werden, denn was sich da auszudrücken scheint ist die Methode: Augen zu und durch.

Das Wort des Tages

09.01.08 | von Redaktion |

„Das BGE ist kein fundamental-philosophischer Ansatz, sondern ein Projekt, das unter der Prämisse der 4 Grundsätze des Netzwerkes in absehbarer Zukunft Wirklichkeit werden soll. Es wird nicht dadurch diskreditiert, dass sich vor allem Intellektuelle, Politiker, ja Mitglieder des Establishments drum kümmern und weniger die Bedürftigen selber. Wir sollten uns nicht dauernd mit teilweise aberwitzigen Theorien und Ansichten martern, sondern darüber nachdenken, wie und mit wem wir das Projekt bald auf die „Startbahn“ kriegen.“

Wolfgang Schlenzig

(Da der Zensor heute anscheinend gut gelaunt ist, einen Kommentar von mir hat er immerhin schon freigegeben, hoffe ich, dieser geht auch durch.) ICH SAGE AUCH GAAANZ LIEB DANKE LIEBER ZENSOR!

Volker Stöckel schrieb am 27.03.2008, 20:30 Uhr

Arthur C. Pigou (Ökonom)

„Money is a veil“ - „Geld ist ein Schleier“

Zur Ergänzung – weder der SVR, noch Straubhaar sprechen in ihren Gutachten davon, dass die Arbeitsbereitschaft der Bevölkerung beim Solidarischen Bürgergeld in der Originalversion nach Althaus nachlässt. Ganz im Gegenteil. Straubhaar spricht von positiven Arbeitsangebotseffekten und der SVR (Jahresgutachten 2007/08 auf Seite 236 in Tabelle 29) ebenso von 750324 mehr vollzeitäquivalent arbeitenden Männern, davon 470986, die neu auf den Arbeitsmarkt drängen und 271011, die ihre Arbeitszeiten verlängern werden sowie 439865 vollzeitäquivalent arbeitende Frauen, davon 91092 die neu auf den Arbeitsmarkt drängen und 331305, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen. Zu Fuest et. al. schreibt der SVR: „Fuest et al. kommen erstaunlicherweise für die Althaus Originalversion zu negativen Partizipations- und Arbeitszeiteffekten. Vor allem letzteres erscheint nicht besonders plausibel, da eine starke Senkung der Grenzbelastung positive Arbeitszeiteffekte erwarten lässt. Diese Unterschiede in den Ergebnissen konnten nicht vollständig geklärt werden.“

Die Frage ist eher, ob die Arbeitgeber dieses zusätzliche Arbeitsangebot der Bevölkerung nachfragen. So schreibt der SVR „Ob und inwieweit sich das erhöhte Arbeitsangebot auch in einer erhöhten Beschäftigung und einer geringeren Arbeitslosigkeit niederschlägt, kann ohne Berücksichtigung der Nachfrageseite auf den Arbeitsmärkten nicht gesagt werden“. Der Sachverständigenrat (SVR) der Bundesregierung (Wirtschaftsweisen) hat dies mit Hilfe eines kombinierten mikro- und makroökonomischen Simulationsmodells ermittelt (die Mikro-Simulation PACE-L stammt vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, die Makro-Simulation STSM vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung), die genannten Zahlen sind Zweitrundeneffekte.

Staatsquoten gibt es nun mehrere, je nach Definition. Eine ist, dass die Staatsquote angibt, wie viele Güter und Dienstleistungen vom Staat nachgefragt werden, ob dieser sie nun selbst verbraucht oder dem Bürgern in Form von Transfers gibt. Eins ist sicher: Es kann nun soviel von Steuern oder Geld geredet werden, wie man will – nicht einen realen Cent kann das Volk/Staat der Deutschen i.d.R. mehr ausgeben als es an Gütern und Dienstleistungen zur Verfügung hat. Die hierfür entsprechende monetäre Maßzahl ist das BIP. Dieses gibt aber nur in Geld das wieder, was sich dafür kaufen lässt.

Das entsprechende Verständnis hierzu bietet die sog. Klassisch/Neoklassische Dichotomie. Sie macht deutlich, dass das wirtschaftliche Ergebnis aus zwei Seiten derselben Medaille besteht. Der sog. Realen Sphäre, den Gütern und Dienstleistungen selbst, und auf der anderen Seite die sog. Monetäre Sphäre, die den ganzen „Plunder“ der einen Seite in Geld auf der anderen Seite abbildet. Entsprechend der Quantitätstheorie des Geldes muss der nominale Wert des Geldes auf der monetären Seite dem realen Wert der Güter auf der anderen Seite entsprechen, damit es keine Inflation/Deflation o.ä. gibt; wirtschaftspolitische Ziele lassen Abweichungen zu. Das macht deutlich, dass es nicht um Geld an sich geht. Und ob nun Steuern erhöht oder gesenkt werden, jede Wirkung ist ein Verhältnis zur Realität. Wenn also von Zahlen in Geld ausgegangen wird, meint man damit das, was man dafür kaufen kann.

Schon heute wird die Hälfte des BIP vom Staat eingezogen, das meiste gibt er den Bürgern in Form von Transfers zurück. Aber auch der Rest landet beim Bürger, denn natürlich arbeiten beim Staat Menschen, die Gehälter bekommen. Alles was der Staat an BIP beansprucht, landet so mit Ausnahmen wieder beim Bürger. Verbraucher aller Güter und Dienstleistungen sind, mit Ausnahme des Exportüberschusses, die Menschen des Bundesgebietes.

Um das heutige BIP herzustellen, bedarf es ca. 32 Millionen Menschen, die 39 Stunden die Woche arbeiten und 29 Urlaubstage im Jahr haben. Jedes Jahr dezimiert sich die vollzeitäquivalente versicherungspflichtige Anzahl arbeitender Menschen nach Müntefering um ca. 300.000, denn neben Arbeit, Boden und Kapital sorgt der sog. Technische Fortschritt dafür, dass der menschliche Arbeitseinsatz immer weniger benötigt wird, da dieser durch Maschinen und Methoden (Kapital) ersetzt wird. So muss jedes Jahr ein Wirtschaftswachstum in einer Höhe stattfinden, das die 1,3 % - 1,7 % Produktivitätsfortschritt der deutschen Wirtschaft auffängt nur, um die bisherige menschliche Arbeit zu erhalten.

Das Geld zum Kauf der Güter wird an die Menschen willkürlich verteilt, die der Staat dafür vorsieht. Aufgrund eines großen Fehlers der Nachkriegszeit, dem Stabilitätsgesetz von Karl Schiller aus 1967, halten die Politiker wider besseren Wissens an der vorrangigen Regel fest, dass die güteralimentierten die erwerbsarbeitenden zu sein haben. Begründet wird dies mit dem sog. Anreiz.

Der Begriff Anreiz ist vieldeutig und wird einheitlich verwendet. So hat der Anreiz Kosten zu vermeiden eine andere Qualität als der Anreiz, Vorteile zu gewinnen, insbesondere, wenn die Kosten die Frage der persönlichen Existenz berühren. Ein Leid zu vermeiden hat einen viel intensiveren Charakter als vergleichsweises Wohlbefinden zu vermehren. Während der Grenznutzen beim Wohlerhöhen negativ ist, ist er bei der Leidvermeidung positiv. Kosten der persönlichen Existenz zu vermeiden sind dabei zwangsbehaftet, während Vorteilsnahmen freiwillig sind. Die Annahme, der Begriff Anreiz stelle in allen Fällen qualitativ dasselbe dar, ist deshalb falsch.

In einer Situation der Armut ist der Reiz der ersten Bedürfnisbefriedigung geringer als der der zweiten Bedürfnisbefriedigung; also handelt es sich hier um einen positiven Grenznutzen. Dies ändert sich mit dem Erreichen des Wendepunktes (wissenschaftliches menschlich individuelles Existenzgeld, welches in erster Annäherung ein Grundeinkommen sein kann). Ab jetzt ist jede hinzugewonnene Einheit Bedürfnisbefriedigung geringer zur vorherigen, der Grenznutzen ist negativ. Dies würde bedeuten, dass im Extrem 10 DM für einen Armen einen gewissen Grenznutzen hat, der bei einem Reichen erst bei einer Summe von einer Million DM erreicht sein könnte. Es ist aber unredlich, so eine bestimmte Verteilung zu veranlassen. Warum? Weil der Einsatz von Ressourcen begrenzt ist! Es ist für das Maximum des Wohlbefindens notwendig und hinreichend, 100.000 Armen 10,- DM zu geben als einem Reichen eine Million. Ganz einfach weil der Grenznutzen der 100.000 mindestens addiert höher wiegt als der eines einzelnen. Wären die Nutzen der Armen und Reichen messbar und vergleichbar, so könnte der Nutzen eines einzelnen Menschen, ob arm oder reich, nur dann über den aggregierten Nutzen der anderen liegen, wenn die absoluten Ergebnisse dies zeigen. Da die Grenznutzen der Armen dieser Verteilung aber häufiger als die der Reichen sind, folgt letztlich, dass ein Nutzenmaximum durch viele Arme, vergleichsweise nicht durch wenige Reiche erreichbar ist. Optimal wäre beides simultan, dass Problem hierfür ist die Knappheit der Ressourcen. Nach streng utilitaristischem Kalkül sind deshalb die Armen zu bevorzugen. Dieses Ergebnis besteht auch ohne Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Nutzen und dürfte qualitativ mittels Relationen beweißbar sein.

Ein Grundeinkommen für jeden Bürger hierzulande von 1000,- Euro monatlich heute würde dazu führen, dass jeder der 32 Millionen o.g. Erwerbstätigen für seine Tätigkeit einen Incentive, einen Lohn erhält, und zwar in Höhe von durchschnittlich dem drei bis 4,5fachen des Grundeinkommens. Da das Grundeinkommen die gute Situation des einzelnen wie familiären sichert, handelt es sich bei diesen Erwerbseinkommen um Incentives im eigentlichen Sinne. Es gibt nicht den geringsten Grund anzunehmen, dass ein solcher Incentive von 3000,- bis 4500,- Euro monatlich durchschnittlich, der sowohl dem Einzelnen, wie der Familie zugute käme, nach Abschluss der Lohnverhandlungen, d.h. der Klärung, wie viel mehr oder weniger davon der Unternehmer bekommt, das Kapital, die unangenehme Arbeit verrichtenden usw. nicht ausreicht, die Menschen zur entsprechenden Erwerbstätigkeit zu verleiten, insbesondere, da dies heute funktioniert.

Leider begründet der Autor die Frage der Finanzierbarkeit mit systeminherenten Mechanismen. Das genau die zur Disposition stehen scheint vergessen. So gilt auch hier der von Götz Werner immer wieder gerne erwähnte Satz nach Albert Einstein (sinngemäß): Man kann Probleme nicht mit den Instrumenten (heutiges Steuersystem) lösen, die zu deren Entstehung geführt haben.

reimar kanis schrieb am 01.04.2008, 12:31 Uhr

Wenn es um die Finanzierung des BGE geht, wird m.E. viel zu wenig auf die dadurch eingesparten Kosten eingegangen!

Die Wirtschaft macht es doch vor: Eingesparte Personalkosten bei gleicher Produktivität, die sogenante Verschlankung\" des Unternehmens, birgt ein enormes Gewinnpotenzial! Durch ein BGE kann der bürokratische Apparat, der die bisherigen Sozialleistungen regelt, der die Verwaltung der sogenannten \"Arbeitslosigkeit\" betreibt ( Amt f. soziale Arbeit, ARGE, Kom.AV, Arbeitsagentur ...) eingespart werden.

Im weiteren wären damit auch Verwaltungskosten für Kindergeld, Bafök etc. überflüssig.

Das sind nicht nur Personalkosten, das sind auch die dazu notwendigen Büros, das Equipment, Telefon & Porto, Aktenlager, Möbel etc. Wie ich einmal (irgendwo) gelesen habe, sind die Kosten zur Regelung der Sozialtransfairs teilweise höher, als die Gelder, die an die Bedürftigen ausgezahlt werden!

Es würde mich sehr freuen, wenn bei den zukünftigen Kalkulationen des BGE dieser Punkt mehr Berücksichtigung erfahren würde. Ich vermute, das selbst der Bundesregierung nicht klar ist, wie viel der bürokratische Apparat für diesen Bereich kostet ...

freundlicher Gruß

reimar kanis

Tobias Teetz schrieb am 03.04.2008, 10:38 Uhr

Zur Finanzierungssumme von 500-800 Mrd. € / Jahr einige Bemerkungen:

Natürlich ist von den Zahlen her der Betrag des BGE recht gewaltig. Doch es ist zu bedenken, dass im BGE sowohl Wohnkosten wie auch Gesundheitsausgaben von bestimmter Höhe, nahezu statisch, neben den notwendigen Ausgaben des täglichen Bedarfs für jeden Bürger enthalten wären.

Falls Wohnraum oder Gesundheitsdienstleistungen von Millionen Personen im Erwerbsalter (beispielsweise den Erwerbslosen) aus Gehalts-, Einkommensmangel nicht nachgefragt werden, verfällt der Wohnraum, verfallen die Dienste der Gesundheitsversorgung, würde sich die Lebensqualität der einkommensschwächeren oder arbeitslosen Bevölkerung erheblich mindern.

Der Löwenanteil der BGE-Finanzierung wird ja im Bereich Wohnen und Gesundheit geleistet.

Auf meiner Homepage (Rechts unten) habe ich das Minimaleinkommen eines Erwachsenen für ein BGE berechnet.

Bei vielen Gütern ist die Arbeitskraft bzw. der Kapitalaufwand zur Produktion von zusätzlichen 1000, 10.000 oder 100.000 Einheiten gering. Beispielsweise bei der Herstellung von Zeitungen, Kämmen, DVD-Filmen, Zigaretten o.ä. (die Produktion ist automatisiert) – fast nur noch Kollege Roboter hätte Anspruch auf zusätzlichen Arbeitslohn. Auch im Handel hat ja eine erhebliche Rationalisierung durch Scannerkassen statt gefunden. Der Warendurchsatz pro Beschäftigten wurde durch Technik erheblich gesteigert. Natürlich landet das vom Konsumenten ausgegebene Geld wieder beim Produzenten. Ob beim Verkauf eines Produktes je nach Art wirklich Arbeitskosten, Rohstoffkosten oder einfach die Masse der Konsumenten (Popveranstaltungen im Freien können eine große Menschenmasse anziehen) wichtig ist? Falls die Gewinne des Produzenten nicht in neue Arbeitsplätze, Maschinen (irgendwo hat jede Branche, jeder Sektor eine Konsumsättigungsgrenze) oder Auslandsinvestitionen oder gesellschaftliche Umverteilung(BGE) gesteckt werden, hätte der Kapitalgewinn des Unternehmers keinen Nutzen.

In einem neueren Wirtschaftsbuch (Forum der Verantwortung, Fischer Verlag 2008; Wirtschaft) habe ich von Überlegungen des Wissenschaftlers zum EEG-Gesetz gelesen. Emmissionszertifikate von Kohlendioxid werden in einer Börse zur Senkung des Verbrauchs gehandelt.

Möglicherweise wird zukünftig auch der Privathaushalt in der einen oder anderen Form vom Energiesparverhalten profitieren. Sei es bei der Wärmedämmung von Wohnräumen oder beim Solardach oder bei der Investition in einen Windpark, bzw. Solarpark.

Sollten nicht alle Haushalte selbst bestimmen dürfen, ob und wie sie ihre Grundeinkommensdividende auch zur angepassten ökologischen Sicherung ihres Hauses, ihrer Wohnung ihres Verkehrsmittels einsetzen ?

Die Kohlendioxidvermeidung könnte quasi als Guthaben gebucht werden.

Jeder Bürger erhält auch ein minimales Kohlendioxidverbrauchsquantum vom Staat.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Teetz

F. Wagner schrieb am 05.04.2008, 07:30 Uhr

Finanzierungsmodelle gibt es einige,mir gefällt das Berechnungsmodell von Katja Kipping/Linkspartei am besten.

Durch dieses Finanzierungsbeispiel werden die Kosten ausgewogen verteilt.

Das Althaus-Modell ist nach meiner Ansicht nur ein anderer Kombilohn.

Dem Modell von Götz Werner kann ich noch nicht so folgen.50% Mehrwert/Konsumsteuer,ich meine das ist einseitig und belastet doch mehr den \"kleinen Mann\"?

Angenommen ich habe jetzt Ausgaben von rund 1000 Euro im Monat,die würden sich dann,nach Götz Werner,auf 1500 Euro erhöhen.Wenn ich zusätzlich arbeite rechnet sich das,aber wer nicht arbeiten kann,für den wird es eng glaube ich.

Benni Bärmann schrieb am 07.04.2008, 08:40 Uhr

manueller Trackback:

http://bedeutungswirbel.wordpress.com/2008/04/06/grundeinkommen-finanzierbarkeit-und-staatsquote/

Andreas schrieb am 12.04.2008, 14:05 Uhr

Zitat:\"

Dem Modell von Götz Werner kann ich noch nicht so folgen. 50% Mehrwert/Konsumsteuer, ich meine das ist einseitig und belastet doch mehr den „kleinen Mann“?

Angenommen ich habe jetzt Ausgaben von rund 1000 Euro im Monat, die würden sich dann, nach Götz Werner, auf 1500 Euro erhöhen. Wenn ich zusätzlich arbeite, rechnet sich das, aber wer nicht arbeiten kann, für den wird es eng glaube ich.\"

Zur Erklärung hierbei: Die Umwälzung aller Steuern auf die Konsumsteuer hat auf den ersten Blick zunächst einen Kostensteigernden Eindruck, ABER:

Auf der anderen Seite fallen alle Steuern weg, auch die Unternehmenssteuern. Dies führt durch die Gesetzte des Marktes dazu, dass ein Unternehmer billiger produzieren kann und durch die Konkurrenz dies im Preis abbildet. Auf diese Weise wird sich am Brutto-Preis für eine Ware gar nichts ändern, da in dem Maße wie die MWST steigt, die Produktionskosten fallen werden.

Warum ist das so?

Das liegt daran, dass letztendlich so oder so der Verbraucher ALLE Steuern zahlt. Die Steuerausgaben der Unternehmen werden nämlich auch heute schon auf die Preis umgelegt. Man verschiebt also nur die Steuern von der Produktionsseite auf die Konsumseite. Man besteuert die Entnahme von Leistungen, nicht mehr das Erbringen von Leistungen.

Welchen Effekt hat dies im weiteren?

Zum einen hat dies für den \"kleinen Mann\" keinen Effekt, da sich am Preis nichts ändern wird.

Für die \"Reichen\" hat dies im Prinzip auch keinen Effekt, außer, dass sie durch Verschwendung mehr zur Finanzierung beitragen, als, wie heute, zum Profit von Unternehmen.

Für die Unternehmen hat dies den größten Effekt, dass hier durch den Wegfall aller Steuern erheblich günstiger produziert werden kann. Das wird zwar durch sinkende Verkaufspreise ausgeglichen, stellt aber im internationalen Vergleich einen Wettbewerbsvorteil dar, zumindest solange bis alle anderen nachgezogen haben.

Für den Arbeitnehmer hat dies auch Vorteile, da durch die ersparten Beiträge und die Lohnnebenkosten von 0,- Euro die Arbeit besser bezahlt werden kann und der Druck wegfällt.

Diese Steuerreform macht schon für sich genommen Sinn, kann sich aber bei gleichzeitiger Einführung eines Grundeinkommens noch wesentlich besser entfalten. Denn wenn zu der Einsparung auf Produktionsseite und der Besteuerung auf Konsumseite noch die Grundsicherung jedes Arbeitnehmers kommt, ist dieses System ein Steuer- und Produktionsparadies für Unternehmen aller Art.

Rationalisiserung, die wir seit Jahrhunderten praktizieren und die uns unglaublichen Wohlstand beschert hat, kann exzessiv und logisch weiterbetrieben werden. Man muss sich nur mal endgültig von dem Gedanken befreien, dass Arbeit zum Zweck geworden ist. Das ist sie nicht, Arbeit ist notwendiges Übel, und je mehr wir davon hinter uns lassen können und dennoch die volle Produktionsleistung erbringen, desto mehr Zeit haben wir für uns gewonnen.

Wofür jeder diese Zeit nutzt, bleibt ihm selbst überlassen. Wenn von dieser zugewonnenen Zeit auch nur 10% für die Weiterentwicklung von Ideen und Konzepten genutzt wird, wäre das fortschrittlicher denn je und wäre die Grundlage dafür, in Zukunft noch mehr Arbeit sparen zu können.

Wir brauchen keinen finanziellen oder rechtlichen \"Anreiz\", etwas zu schaffen, dieser Reiz ist jedem von uns angeboren und wurde allerhöchstens durch bisherige und aktuelle Restriktionen abgestumpft und betäubt. Und selbst wenn nicht jeder dazu fähig ist, seinen Teil zur Gesellschaft beizutragen, so ist das dennoch nicht schlechter als jetzt, wo den meisten diese Möglichkeit durch eben diese Restriktionen gar nicht ermöglicht wird.

Gruss

Andreas

Volker Stöckel schrieb am 25.04.2008, 17:13 Uhr

50% Konsumsteuer bedeutet, dass vom Bruttopreis die Hälfte, nämlich 50%, als Steuer gezogen wird - als Konsumsteuer. Damit wird dieser Bestandteil des Preises, der heute schon über das komplizierteste Steuer- und Abgabensystem der Erde in gleichem Umfange (nämlich ca. 50% des Kaufpreises) vom Staat erhoben wird, auf eine vereinfachte, allen verständliche Form eingezogen. Der Preis selbst bleibt der alte. Nur die Frage, wie die im Preis enthaltenen Steuerbestandteile (Abgaben sind auch Steuern - Unterschied ist nur, das sie zweckgebunden sind, dass der Abgabeneintreiber die Einnahmen für einen bestimmten Zweck ausgeben muß) eingetrieben werden, wird anders beantwortet.

Safai,Dr.Gabriele schrieb am 02.05.2008, 12:57 Uhr

Die Umschreibung \"Garantierente gegen Altersarmut\" gefällt mir sehr und umschreibt das tatsächliche Problem . Unter BGE kann man sich nicht so viel vorstellen und vor allem schreckt das Wort\"bedingungslos\" ab.

Ich hoffe, dass die Liberalen Demokraten -die Sozialliberalen - LD, deren Bundesvorsitzende ich seit dem 3.Juni 1989 bin, sich noch intensiver diesem Thema und dem Problem der Altersarmut widmen werden.

Ich habe mich als Kulturanthopologin hiermit intensiv befaßt und dazu auch einiges geschrieben - mein Buch über die \"Kultur der Armut\" ist leider noch immer nicht vollendet.

www.liberale-demokraten.de

Gerhard Bandorf, BN schrieb am 04.05.2008, 15:34 Uhr

@ Kommentar Nr. 10 und 11:

*********************************************

Zu 10:

Ich verstehe nicht, wieso sich Ihre monatlichen Ausgaben in Höhe von 1000,- Euro, wie Sie schreiben, bei einem bGE auf 1500,- Euro erhöhen.

_____________________________________________

Zu 11:

Eine Konsumsteuer kann auf keinen Fall allgemein einen festen Satz für alle Produkte haben.

Es ist doch wohl vollkommen klar - sollte es jedenfalls sein -, daß z.B. ein Brot einer anderen, nämlich geringen Kosumsteuer unterliegen muß als ein Ferrari oder als andere energieintensive Produkte.

In meinen eigenen umfangreichen Berechnungen bin ich zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Konsumsteuer in Höhe von im Mittel 75% zu etablieren sein wird - auch gerade deswegen, weil in dieser Größenordnung ein bGE in monatlicher Höhe von 1500,- Euro für alle BürgerInnen von der \'Wiege bis zur Bahre\', bei Wegfall a l l e r bisherigen Steuereinnahmen sowohl den Staatshaushalt, als auch die Refinanzierung des bGE in jährlicher Aufwandhöhe von knappen 1,5 Billionen sicherstellt.

(Die Berechnungen, 15 Seiten Pdf, 3MB, können gegen einen in der Höhe freiwillig zu bestimmenden Unkostenbeitrag zugunsten der INITIATIVE GRUNDEINKOMMEN BONN, angefordert werden.)

BandorfConsult@t-online.de

F. Wagner schrieb am 05.05.2008, 17:45 Uhr

Hallo Andreas,

habs so einigermaßen geschnallt.

Das wäre ja eine gute Vereinfachung des jetzigen Steuersystems! Fände ich gut!

Aber glaubt hier irgend jemand, dass das mit dem Grundeinkommen Realität wird? Ich hab meine Zweifel, vor allem wenn ich an die Politiker denke, die nur ihre \"Diäten\" im Kopf haben und an die, die immer noch glauben Vollbeschäftigung (klar, mit Aufstockergeld) ist möglich.

Mario schrieb am 15.06.2008, 17:27 Uhr

Wir reden also darüber, Unmengen Geld in die Hand zu nehmen, um die Lage der meisten Menschen nur minimal zu verändern. Aber im gleiche Zuge Unmengen der im Verwaltungswasserkopf Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Interessant würde dann auch die deutsche Leistungsgesellschaft im Vergleich zur Leistungsgesellschaft der globalisierten Welt. Plötzlich wird der Bildungsanspruch nicht mehr so hoch gehängt, gleichwohl würde der Innovationsdrang sinken. Das sind aber nur Nebenfolgen, denn entscheidend ist vor allem eines. Will, kann und werde ich wohl nicht arbeiten, was kann ich tun. Nichts, leben und Kinder machen. Klingt soweit ganz gut, hat aber dramatische demographische Auswirkungen. Dieses \'System\' frisst sich selbst auf.

Robert Bleilebens schrieb am 23.06.2008, 09:27 Uhr

Der Finanzbedarf ist nicht das Grundeinkommen multipliziert mit der Anzahl der Bewohner eines Staates, sondern lediglich der insgesamt gezahlte Transfer. Das Grundeinkommen ist nur dann vollständig ein Transfer, wenn jemand keine Steuern zahlt; und in verminderter Höhe ein Transfer, wenn jemand Steuern zahlt, die jedoch niedriger sind als das BGE. Beispiel: Bei 1.000 Euro BGE und 500 Euro Steuerzahlung beträgt der Transfer 500 Euro. Bei 1.000 Euro Steuerzahlung gibt es gar keinen Transfer mehr; und bei mehr als 1.000 Euro Steuerzahlung ist das BGE nur noch eine partielle Steuerrückerstattung; das heißt, der Steuerpflichtige finanziert es selbst.

Beispiel: 2.000 Euro Steuerzahlung - 1.000 Euro BGE = 1.000 Euro Netto-Zahlung.

Und der positive Saldo, der dann übrig bleibt, ist die von ihm geleistete Netto-Zahlung, mit der er zur Finanzierung des Transfers für die Netto-Empfänger beiträgt.

Viktor Panic schrieb am 25.06.2008, 18:27 Uhr

EINSTIEGSKURS BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN

Warum wir das bedingungslose Grundeinkommen einführen müssen, kann man am anschaulichsten folgendermaßen erkennen:

Man klicke oben rechts auf dieser Seite auf den Artikel

\"Ausgewählte Grundeinkommensmodelle im Zahlenvergleich\"

dort dann auf den Link

\"Vergleich\"

In dieser Tabelle sind das Wichtigste zunächst die ersten beiden Spalten

\"Brotteinkommen Single\"

und

\"Netto Single heute\"

Man trage die Werte maßstabsgetreu in ein x-y-Koordinaten-System ein, die Werte in der ersten Spalte als x-Wert, die in der zweiten als y-Wert und verbinde die Punkte (mehr Zwischenwerte wären ganz nett!).

Das Resultat ist das, was ich als Kaufkraft-Kurve zu bezeichnen pflege. Die Funktion verläuft links sehr flach, hat dann einen recht scharfen Knick und ist dann recht steil, bevor sie langsam etwas abflacht. Dieser Knick ist der Kern des Problems der \"sozialen Ungerechtigkeit\"! Den Bereich um den Knick herum bezeichne ich als den \"Kaufkraft-Graben\". Er ist es, der unsere Gesellschaft in Erwerbstätige und Erwerbslose gespalten hat! Nur wenige Menschen befinden sich mitten in diesem Bereich, zurzeit aber allmählich immer mehr. Vor allem von rechts sinken immer mehr Menschen in diesen Graben ab. Arbeit lohnt sich wenig dort, die Menschen kämpfen sich den rechten Abhang hinauf, indem sie Überstunden leisten oder einen weiteren Job annehmen. Im flachen Bereich links neben dem Knick gibt es fast niemanden, das sind Alg-II-Empfänger, die sich etwas hinzuverdienen, doch nur wenige sind so dumm (muss man leider so ausdrücken!) sich SOVIEL hinzuzuverdienen, dass ihnen das meiste wieder von der Sozialleistung abgezogen wird.

Trägt man DIE ANDEREN SPALTEN in das Diagramm ein, die verschiedenen Modelle des (bedingungslosen) Bürgergelds, so erkennt man, dass es dort -je nach Modell- gar keinen oder nur einen leichten Knick gibt. Dadurch wird zum einen der Einstieg ins Arbeitsleben für diejenigen wieder interessant, die heute keine Hoffnung auf sozialen Aufstieg haben. Zum anderen werden diejenigen, die sich derzeit selbst ausbeuten, entlastet, und werden gerne auch etwas Arbeit abgeben, immerhin handelt es sich dabei um etwas qualifiziertere Arbeit als die, die heute angeboten wird.

Stefan Kächele schrieb am 09.07.2009, 17:16 Uhr

Der Autor zäumt m.E. das Pferd von hinten auf und täte gut daran sich die deutschen Steuereinnahmen der letzten Jahre einmal genau anzuschauen:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/FinanzenSteuern/Steuern/Steuerhaushalt/Tabellen/Content75/KassenmaessigeSteuereinnahmen.psml

Daraus geht hervor, dass bereits jetzt die Lohn- und Einkommensteuern nur 1/3 des Steueraufkommens gegenüber 2/3 Mehrwert- und mehrwertähnlichen Steuern ausmachen.

Dieses 1/3 wird bekanntlich zur Hälfte, also 1/6 (des Staatshaushalts) nur von 10% der sehr gut verdienenden Berufstätigen erwirtschaftet. Was ist daran sozial und gerecht, wenn diesen Leuten jeweils die Hälfte ihres Verdienstes sozusagen als Zwangs-St.Martinsabgabe aufgebürdet und anschließend auch noch geneidet wird?

Insbesondere dann, wenn eine nur geringe Erhöhung der Mehrwertsteuer dieses 1/3 kompensieren würde (ich komme auf 25% anstelle jetzt 19%).

Ich sehe die steuerliche Gerechtigkeit darin, dass, wer viel verdient, es auch wieder in den Konsum stecken wird und damit seine Beitrag leistet, genauso, wie der, der vglw. wenig verdient. Konsumiert wird immer!

Fazit: Lohn- und Einkommensteuern sind bereits jetzt ein überflüssiger Kropf aus dem sich nichts wirklich finanziert und der sich durch sinkendes Arbeitsangebot zunehmend selbst verabschiedet.

Man stelle sich in diesem Zusammenhang die Milliarden Euro vor, die frei würden, wenn die Staatsgeschwüre von Finanz-, Sozial und Arbeitsämtern verschwänden. Ich möchte wetten, dass die Mehrwertsteuer nach diversen Staatsverschlankungen kaum die jetzigen Werte überschreiten wird. Trotz oder gerade wegen eines bGE!

Rekrow schrieb am 26.08.2012, 01:42 Uhr

Ich habe mich mit diesen Thema schon sehr lange beschäftigt. Bin zum Schluss gekommen, dass die Strategie der kleinen Schritte zu verfolgen.

1.) Die EU weite Petition in Griechenland, Italien, Spanien Portugal, Frankreich, Irland, und Island zu propagieren. Es wäre gut die verschiedenen Portale zu übersetzen um eine Europaweite Diskussion zu entfachen.

2.) In allen Mitgliedstaaten gleichzeitig Volksbegehren organisieren und zusätzlich EU Volksbegehren. Aber nicht: \"Einführung eines BGE\"! Sondern:

a) Verlängerung der Arbeitslosen versicherungsbezüge auf 18 Monate

b) Erhöhung der Mindestpensionen

c) Deckelung der Staatlichen Pensionen

d) Erhöhung der \"Kindergelder\"

e) Senkung der Einkommenssteuer

f) Erhöhung und EU Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer.

g) Einführung einer Ressourcen Steuer

und so weiter....

Man sollte also diskutieren welche möglichst kleinen Schritte zum Ergebnis führen.

So kann man das System eher unterwandern, als wenn man mit der Tür ins Haus fällt.

Man kann die Schritte auch an der Tagespolitik festmachen.

3.)

Sollten Politiker Gesetze beschließen die in die \"falsche\" Richtung gehen. Dagegen wehren! Mistrauensanträge, Volksbegehren, Kompanien zur Absetzung des Politikers. zb: anzeige gegen Draghi wegen Befangenheit. Anzeige gegen alle Regierungsmitglieder wegen Staatsstreich.

Auch wenn man diese Aktionen verliert, die Presse muss darüber berichten.

4.) Die Kommunikation nicht nur im Netz, sondern auch Post und persönlich treffen.

5.) Wir sollten auch den Großbanken die Macht entziehen möglichst alle Kredite zurückzahlen und möglichst viel mit Bargeld zahlen. Auch wenn es teurer kommt. Denn die Bankomatgebühr kommt bestimmt. Gegen diese natürlich Protestieren.

zB. Lebensversicherungen und Rentenverträge auflösen damit Kredite zurückzahlen und Lebensnotwendige Dinge (Wohnung, Energie, wenn man viel hat Edelmetalle kaufen. Wie geht das? Wohnung ist einfach. Energie kann man PV oder Windanlage installieren oder sich bei einer Genossenschaft beteiligen. Edelmetalle kauft man einfach Münzen oder Schmuck. Gold hält seit Jahrtausenden den relativen Wert. Für eine gute Unze Gold hat Mann sich Elegant Maßgeschneidert einkleiden lassen können ob Homer, Gregorius oder Mozart, Billy the Kid, Freud, Gagarin oder Sebastian Vettel. Für zehn Unzen damals einen Esel oder heute einen guten Kleinwagen.

So jetzt bin ich etwas abgekommen vom eigentlichen Thema.

Da es verschiedene Modelle des bGE gibt müssen wir den kleinsten gemeinsamen nenner finden. Ein Beispiel: Es gibt ein Modell das nur über die Mehrwertsteuer finanziert wird, diese Leute sollten die anderen Modelle auch mit unterstützen, also für eine Einführung der Ressourcen Steuer mitmachen. Umgekehrt wenn diese eine höhere Mehrwertsteuer einführen wollen müssen die anderen mitmachen. Es geht um die Richtung! Ist das System installiert kann man noch genug rumdoktorn. Die Finanzwelt hat uns das vorgeführt. Da waren auch nie alle der selben Meinung, nun rennt das Werkel für sie gut und jetzt wirds optimiert. Aber ein Zurück ist schwer wie man sieht.

Also bis dann

Rekrow

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