ver.di-Bundeskongress 2011: Rückschritt und Erfolge für das Grundeinkommen
Was ist los in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, wenn vier Landesbezirke, ein Bundesfachbereich, zwei Landesbezirksfachbereiche, zwei Bezirke und die ver.di-Jugend sich für eine intensive Diskussion des Grundeinkommens bzw. für Entwicklungen eines eigenen Grundeinkommensmodells in Anträgen für den ver.di-Bundeskongress aussprechen, der Bundeskongress aber das Grundeinkommen ablehnt?
In einem vom ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss eingebrachten und mehrheitlich auf der ver.di-Bundeskonferenz angenommenen Antrag B 104 heißt es: „Das Bürgergeld, die negative Einkommensteuer, die Kinder(geld)grundsicherung, das bedingungslose Grundeinkommen oder andere, neoliberale Pauschalierungs- und Kombilohnvarianten lehnt ver.di ab.“
Die ver.di-Jugend wollte mit dem Änderungsantrag B104-1 genau diesen Passus streichen. Dem folgte die Antragskommission, die zuvor den gesamten Antrag B 104 zur Annahme empfahl, nicht. Sie änderte den Änderungsantrag so, dass nur folgende Passage in dem beschlossenen Antrag B 104 gestrichen wurde: „Dementsprechend wird ver.di keinen Euro und keine Zeit dafür einsetzen, derartige Konzepte zu diskutieren bzw. einzuführen.“ Damit wurde der Änderungsantrag der ver.di-Jugend, der die Verdammung des Grundeinkommens verhindern wollte, in seiner Substanz durch die Antragskommission in sein Gegenteil verkehrt.
Wer sich den beschlossenen Antrag B 104 in voller Länge und mit seiner Begründung durchliest und auch die hierzu geführten Diskussionen auf dem Bundeskongress (Protokollteil 23, ab Seite 27) wird feststellen, dass die GegnerInnen des Grundeinkommens in ver.di ganze Arbeit geleistet haben: Erstens wird unterstellt, dass das Grundeinkommen alle sozialen Leistungen pauschaliert. Zweitens wird auf jene Modelle des Grundeinkommens verwiesen, die, da sie ohne eine Mindestlohn und in der Regel auch sehr niedrig ausgestattet sind, zu enormen Kombilohneffekten führen würden. Von den GegnerInnen des Grundeinkommens in ver.di werden Grundeinkommensmodelle, die ganz anders ausgestaltet sind (nämlich nicht als vollständig pauschalierte Systeme, mit einem Mindestlohn und mit grundsätzlichen Ansprüchen an eine Demokratisierung der Gesellschaft in allen Bereichen der Wirtschaft, der Infrastruktur und des Staates), verschwiegen. Denn die Erklärungsnot wäre dann groß und in ver.di könnte endlich eine offene und ehrliche Diskussion um das Grundeinkommen geführt werden. Genauso könnte dann zur Sprache kommen, dass der Kombilohn-Vorwurf gegenüber emanzipatorischen Grundeinkommensmodellen schlicht und ergreifend eine polemische Nebelkerze ist (vgl. Blaschke 2008), und, dass pauschalierte Transfers, die die Existenz und Teilhabe sichern, erstens Bürokratie, Stigmatisierungen und verdeckte Armut beseitigen und zweitens in individuellen Sonderfällen um weitere Transferleistungen aufgestockt werden können (Wohngeld, bei chronischen Krankheiten, für Menschen mit Behinderungen, für Alleinerziehende usw. usf.). Das hieße dann, dass die im Antrag B 104 gemachten Vorwürfe gegenüber dem Grundeinkommen allenfalls bestimmte Grundeinkommensmodelle treffen.
Die jetzige Beschlusslage bei ver.di ist ein großer Rückschritt gegenüber der Beschlusslage des ver.di-Bundeskongresses 2007: Dort wurde mit dem Beschluss B 100 festgelegt: „ver.di organisiert einen Denk- und Diskussionsprozess, der anhand des Themas ‘Grundeinkommen’ die Entwicklung eines humanen Gesellschaftsmodells zum Ziel hat.“ Verfolgt man die Debatte auf dem jetzigen Bundeskongress, stellt man fest: Auf diesen Beschluss wurde nicht Bezug genommen. Auch der Basis wurde dieser Beschluss offensichtlich nicht ausreichend oder gar nicht vermittelt: So findet man z. B. auf der Website der ver.di-Erwerbslosen in Berlin nur den Hinweis auf einen anderen Beschluss (B 98) des ver.di-Bundeskongresses im Jahr 2007: „ver.di lehnt die derzeit diskutierten Konzepte eines Bürgergeldes bzw. bedingungslosen Grundeinkommens ab.“ Beide Beschlüsse von 2007 hatten das Potenzial eines ernsthaften Diskussionsprozesses in ver.di über Grundeinkommensmodelle gehabt, die mit den Interessen der Gewerkschaften übereinstimmen. Dieses Potenzial scheint mit dem jetzigen Bundeskongress verschenkt und die breite grundeinkommensoffene Basis in ver.di vor den Kopf gestoßen. Schade, hat doch auch die andere große Gewerkschaft, die IG Metall, eine große Basis für ein Grundeinkommen hinter sich, wie die Umfrage zum guten Leben in der IG Metall ergab. Auch schade, weil sich ver.di – zumindest der jetzigen Beschlusslage nach – mehr und mehr von der öffentlichen Meinung, von den Bewegungen, Initiativen und Organisationen sowie Parteigliederungen und Parteien, die sich intensiv mit dem Grundeinkommen beschäftigen und Modelle dafür entwickeln, entfernt – auch von denen, die gewerkschaftskompatible Grundeinkommensmodelle propagieren. Sie werden mit dem Beschluss faktisch als neoliberal bezeichnet.
Selbst dem Bündnis für eine Kindergrundsicherung, das von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung unterstützt wird, und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, die beide ein Kindergrundeinkommen popagieren (vgl. Blaschke 2011), hat sich ver.di per Beschlusslage verweigert. So heißt es in der Begründung zum Antrag B 104 des ver.di-Bundeserwerbslosenausschusses, mit dem die innergewerkschaftliche Diskussion um das Grundeinkommen blockiert werden soll: „Ganz besonders empörend ist das Modell der Kinder(geld)grundsicherung, mit dem den besonders Hilfebedürftigen, den Kindern, alle Ansprüche auf Mehrbedarfe und soziale Leistungen gestrichen und wesentliche Teile der Existenzsicherung weggekürzt werden sollen. Das Modell wird als Kindergrundsicherung bezeichnet, womit unterstellt wird es gäbe noch keine Kindergrundsicherung, obwohl diese bereits mit dem SGB II und im SGB XII gewährleistet ist. Die quasi-Kindergrundsicherung ist nicht anderes als ein erhöhtes Kindergeld, mit dem die Streichung der Existenzsicherung für Kinder verbunden werden soll (Elterngeld, Wohngeld, Leistungen gemäß SGB II und SGB XII). Perfide ist die damit einhergehende gravierende Senkung der Existenzsicherung insbesondere für solche Kinder, die Hilfe am meisten brauchen.“ Hier werden in einer für den ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss beschämenden Stellungnahme die ausgrenzenden, diskriminierenden und stigmatisierenden Hartz-IV-Armutsleistungen als Kindergrundsicherung bezeichnet. Es wird behauptet, dass mit der Kindergrundsicherung das Elterngeld und das Wohngeld gestrichen werden soll. Das nicht stimmt. Und es wird das Gegenteil von dem behauptet, was mit der Kindergrundsicherung wirklich erreicht wird – nämlich die gravierende finanzielle Besserstellung für Kinder und Familien im unteren Einkommensbereich, die fast vollständige Beseitigung der Kinder- und Jugendarmut und die vollständige Beseitigung der verdeckten Armut bei Kindern und Jugendlichen, die ihre Ursachen in den vom ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss aufgeführten bürokratischen, bedürftigkeitsgeprüften Leistungen nach dem SGB II und SGB XII hat. (vgl. Blaschke 2011) Vollends ignoriert werden klare Aussagen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum pauschalen und nicht bedürftigkeitsgeprüften Kindergeld: „Beim Kindergeld findet keine Einkommens- und Vermögensüberprüfung der Bedarfsgemeinschaft statt. Der diskriminierende Charakter einer Fürsorgeleistung, bei der die ganze sog. Bedarfsgemeinschaft mit überprüft wird, wie dies bei Hartz IV der Fall, liegt nicht vor. Auch ist das Verwaltungsverfahren deutlich einfacher.“
Besonders uniformiert mutet im Beschluss B104 die immer wiederkehrende Behauptung an, dass mit pauschalierten Grundeinkommen eine „Senkung des Existenzsicherungsniveaus für diejenigen, die ganz besonders der Unterstützung durch eine soziale Mindestsicherung und gute Daseinsvorsorge benötigen“, einherginge. Schaut man sich die Grundeinkommensmodelle an, stellt man fest, dass der überwiegende Teil der Konzepte mit einer bedeutend höheren finanziellen und auch infrastrukturellen Absicherung genau dieser Personen einhergeht. So viel zum Kenntnisstand des Antragstellers des B 104.
Fazit: Schlimmer als im beschlossenen Antrag B 104 kann man sich in der Öffentlichkeit, in der Wissenschaft, in sozialen Verbänden und sozialen Bewegungen wohl nicht selbst disqualifizieren. Eine Empfehlung als ernst zu nehmender, gesprächsbereiter und kompetenter Partner sieht anders aus.
Eine Gewerkschaft, die mit äußerst fragwürdigen und falschen politischen Stellungnahmen und in Unkenntnis gesellschaftlicher Diskussionsprozesse sich selbst in die gesellschaftliche Isolation treibt, ist nun aber das Letzte, was unsere Gesellschaft braucht. Insofern ist der Beschluss zum Grundeinkommen und zur Kindergrundsicherung sehr zu bedauern.
An dieser Stelle muss nun aber die die Frage gestellt werden: Trügt der Beschluss zum Grundeinkommen auf dem jüngsten ver.di-Bundeskongress nicht? Haben denn nicht vier (!) Landesbezirke von ver.di, ein ver.di-Bundesfachbereich, zwei Landesbezirksfachbereiche, zwei Bezirke und die ver.di Jugend mit ihren Anträgen zu einem ehrlichen und offenen Diskussionsprozess zum Grundeinkommen aufgefordert?
Ja, der jüngste Beschluss zum Grundeinkommen bei ver.di trügt. An der ver.di-Basis hat trotz polemischer Nebelkerzen, trotz falscher Darstellungen und trotz des Versuchs einiger Funktionäre, eine differenzierte Debatte zum Grundeinkommen zu behindern, ein lebhafte Debatte über das Grundeinkommen begonnen. Von diesem Erfolg fürs Grundeinkommen zeugen die vielen Anträge von Gremien, die von einem nicht unbedeutenden Teil der ver.di-Basis getragen sind (eine Übersicht über die neun Anträge plus die Beschlüsse der ver.di-Jugend zum Grundeinkommen finden sich unten). Insofern ist auch der Bundeskongress von ver.di als Fortschritt gegenüber der Antragslage auf zurückliegenden Bundeskongressen zu bezeichnen, denn im Jahr 2007 lagen nur vier Grundeinkommensanträge vor.
Die ver.di-Basis wird nicht bereit sein, sich eine gesellschaftlich notwendige Debatte durch einen undifferenzierten und teilweise politisch blamablen Beschluss verbieten zu lassen. Für die Grundeinkommensbewegung heißt dies, sich mit Offenheit und Sachkenntnis in den Diskurs mit GewerkschafterInnen und deren Gremien – unabhängig davon, ob sie dem Grundeinkommen wohlwollend oder skeptisch gegenüberstehen – zu begeben und auch kritische Frage zu diskutieren. Eine lohnende Aufgabe, deren Erfüllung die Debatte um das Grundeinkommen in der ganzen Gesellschaft voranbringen wird!
Übersicht über die Grundeinkommensanträge – siehe auch die Antragsübersicht zum ver.di-Bundeskongress (hier das Antragsheft mit den vollen Bezeichnungen der Antragsteller als pdf-Dokument).
Der ver.di-Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg forderte im Antrag B 106: „Der Bundesvorstand wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen eines existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens beschäftigen soll. Auf Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe erfolgt eine breit angelegte Diskussion innerhalb der ver.di zum Grundeinkommen.“
Die ver.di-Landesbezirksfachkonferenz 1 Baden-Württemberg forderte im Antrag B 107 (analog der Antrag der ver.di-Bezirkskonferenz Sachsen-Anhalt-Süd B 108, der verdi-Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen B 109, der ver.di-Bundesfachbereichskonferenz 9 B 110: „Der Bundesvorstand wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen eines existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens (ebGE) beschäftigen soll. Hier werden vorrangig moralische Gesichtspunkte aus Sicht der arbeitenden und nicht arbeitenden Menschen und die Finanzierbarkeit eines existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens untersucht. Auf Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe erfolgt eine breit angelegte Diskussion innerhalb der ver.di zur Einführung eines ebGE.“ Der Antrag B 110 des ver.di-Bundesfachbereichs 9 fordert zusätzlich:“Ziel ist es, in vier Jahren ein fertiges Modell zu haben.“
Der Antrag der ver.di-Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz B 111 lautete: „Die Gesamtorganisation ver.di wird aufgefordert, einen Denk- und Diskus¬sionsprozess zu organisieren, der anhand des Themas ‘Grundeinkommen’ die Entwicklung eines humanen Gesellschaftsmodells zum Ziel hat. Dies soll auf allen Ebenen der Organisation geschehen. Eine Möglichkeit zur Diskussion kann ein Diskussionspapier sein. Ziel ist, in vier Jahren ein umfassendes Modell zu haben und dieses an die Öffentlichkeit zu bringen.“
Die ver.di-Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen forderte im Antrag B 112 sogar: „ver.di entscheidet, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Diskussion über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens auf allen Ebenen voran getrieben wird. Hierzu werden Seminare von ver.di angeboten.“
Die ver.di-Bezirkskonferenz Herford-Minden-Lippe forderte im Antrag B 113: „ver.di soll auf allen Ebenen der Organisation die Diskussion über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ermöglichen.“
Die ver.di-Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Hessen forderte im Antrag B 114: „ver.di lässt eine Studie erstellen mit dem Arbeitstitel ‘Wie könnte ein gewerkschaftsnahes Konzept zum bedingungslosen Grundeinkommen aussehen?’“
Die ver.di-Jugend hat mit ihren Anträgen auf ihrer Bundeskonferenz im Mai 2011 deutlich gemacht, dass sie eine offene Diskussion zum Grundeinkommen führen will. Teilweise wird sogar das Grundeinkommen als Richtungsforderung erhoben oder die Ausarbeitung eines gewerkschaftskompatiblen Grundeinkommensmodells gefordert.
3 Kommentare
Wir wollten bei der Minimalforderung im Antrag B104/2 den Begriff \"bedingungsloses Grundeinkommen\" streichen lassen. Allerdings hat man uns mit der Aussage, der Antrag widerspreche der Beschlusslage von 2007, platt gemacht. Wer den B100 von 2007 kennt, weiß auch, dass es damals eine positive Beschlusslage zum Grundeinkommen gab. Leider ist festzustellen, dass damit die Aussage sehr, sehr einseitig war. Dennoch denke ich, dass es mutige Auftritte beim Kongress von Grundeinkommensbefürworter in ver.di gab und die Diskussion dazu jetzt weiter gehen wird.
Meiner Meinung nach gilt es, die psychologische Komponente bei vielen ver.di-\"Obersten\" näher zu betrachten. Hohe ver.di-Funktionäre bekommen ihr Geld für den Umstand für gerechte Arbeitsbedignungen zu kämpfen. Sind also auf den Arbeitsbegriff, die Leistungsgesellschaft , den sogenannten Klassenkampf der 80er/90er Jahre geeicht. Die Vorstellung, dass Menschen für die bloße Existenz Geld bekommen, löst in vielen Funktionären sicherlich diffuse Existenzängste aus, da sie spüren, dass ihr Job nun überflüssig werden kann. Keiner braucht nun mehr für gerechten Lohn zu kämpfen. Jeder kann mit einem bedingunslosen Grundeinkommen ja selbst entscheiden, ob er arbeiten möchte oder nicht. Ohne finanzielle Existenzängste. Gewerkschaften würden hiermit größtenteils überflüssig. Ich denke, dass solchermaßen geängstigte Funktionäre nun alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihr altes Bild der Arbeits-/Leistungsgesellschaft aufrecht zu erhalten, welches auch immer mit einem Grundgefühl des Mangels einherging. Sie wollen weiterhin das Gefühl behalten, gebraucht zu werden. Für eine Weltsicht, die aus Fülle besteht ist bei älteren Funktionären sicherlich kein Platz.
Ich schließe mich der Einschätzung an, dass wir unbeeindruckt von der ambivalenten Beschlusslage der ver.di die Diskussion mit den Gewerkschaften suchen müssen. Es ist sicherlich richtig, sich des psychologischen Hintergrunds gewerkschaftlicher Auseinandersetzung mit dem Grundeinkommen zu vergewissern. Allein, es ist nicht ausreichend. Ich denke, dass der drohende Verlust kultureller und sozialer Bedeutung ein mindestens ebenso bewegender Faktor ist. Es geht um reale Macht in einem zentralen gesellschaftspolitischen Feld. Den Gewerkschaften - auch nur unterschwellig - zu verstehen zu geben: \"... ihr seid ja dann überflüssig\" hilft hier nicht weiter. Da muss die Diskussion auch in der Grundeinkommensbewegung besser aufgestellt sein. Vielleicht sollte man da auch seine eigenen Vorstellungen einer Prüfung unterziehen.
Ich sehe es als keineswegs ausgemacht an, dass sich die Menschen mit der Einführung eines BGE - auch eines emanzipatorischen BGE - schlagartig erneuern oder ändern, geschweige denn die Wirtschaft. So wie Menschen nicht plötzlich aufhören werden, in die Kirche zu gehen, weil es das BGE gibt, so werden sich auch die grundlegenden wirtschaftlichen Verhältnisse kaum ändern. Das heißt nichts anderes als dass sich an den realen Kräfteverhältnissen zwischen Kapital- und Finanzsektor auf der einen Seite und der Arbeit auf der anderen nicht viel ändern wird. Im Gegenteil, die Gewerkschaften wären weiterhin gefordert, sich den \"freiwilligen\" Ausbeutungsverhältnissen, den Arbeits- und Gleichstellungsfragen oder einfach den Interessen der Bediensteten anzunehmen. Weitere Tätigkeitsfelder wie Bildung, Beratung, Information, Versicherung etc. würden wichtiger. Es wäre schließlich auch Aufgabe der Gewerkschaften, sich neue Felder zu erschließen. Wenn in diese Richtung argumentiert wird, wird auch das emanzipatorische BGE für GewerkschaftlerInnen anschlussfähig.