Wird ver.di eine Grundeinkommensgewerkschaft?

Ronald Blaschke 26.10.2015 Druckversion

VERDI-Farbe_ohne-Schriftzug Zum ver.di-Bundeskongress 2015 in Leipzig kamen aus fünf von zehn ver.di-Landesbezirken Anträge zum Grundeinkommen (wir berichteten).

Hier für jeden Antrag eine kurze Inhaltsangabe:

Die ver.di-Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz/Saar beantragte mit dem Antrag F 111, dass ver.di einen Denk- und Diskussionsprozess organisiert und sich mit dem Für und Wider des bedingungslosen Grundeinkommens beschäftigt. Die Begründung ist, dass es allen Menschen möglich sein muss,  unabhängig von bezahlter Erwerbsarbeit ein sozial gesichertes Leben in Würde zu führen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das den Lebensunterhalt von der Erwerbsarbeit abkoppelt, wäre ein Gewinn an Freiheit, Würde und Gemeinsinn.

Die ver.di-Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen forderte im Antrag F 112 eine breiten Diskussion der ver.di-Mitgliederdiskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen und die Entwicklung eines Gewerkschaftskonzeptes für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Begründet wird dies mit neun Argumenten für das Grundeinkommen.

Die ver.di-Landesbezirkskonferenz Bayern (Antrag F 113) forderte eine breit angelegte Mitgliederdiskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen mit dem Ziel einer Positionierung. Vollbeschäftigung sei eine Illusion, “Arbeit” und “Leistung” müssten womöglich neu definiert werden. Kriterium solle nicht mehr sein, ob sich eine Tätigkeit auf dem Markt verkaufen lässt. Auch unbezahlte Arbeit – für die Familie, für die Gesellschaft, für den Einzelnen (zum Beispiel Bildung) – sei Arbeit. Hier könne und solle ver.di Vordenker sein. Außerdem: Wer seinen Lebensunterhalt durch ein Grundeinkommen gesichert wisse, lasse sich nicht mit schlechter Bezahlung und unzumutbaren Arbeitsbedingungen abspeisen. Sie oder er sei nicht mehr erpressbar.

Die ver.di-Landesbezirkskonferenz Niedersachsen-Bremen forderte ebenfalls (Antrag F 114), dass ver.di eine breit angelegte Mitgliederdiskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen organisiert, da es ein bedingungsloses Grundeinkommen als Element der Umverteilung von oben nach unten ohne die Gewerkschaften nicht geben werde. Daher sei es wichtig, dass ver.di sich dieses Themas annehme und es in der Programmatik verankere. Mitgliederdiskussionen zum bedingungslosen Grundeinkommen seien genauso wichtig wie ein eigenes, in sich schlüssiges Grundeinkommenskonzept der Gewerkschaft.

Der fünfte Antrag führte zum Grundeinkommen zwar nichts Näheres aus, wollte es aber in die Debatte sozialer Konzepte einbringen: Die ver.di-Landesbezirkskonferenz Nord beantragte (Antrag F 110), dass ver.di sich mit alternativen Konzepten für ein gerechtes Sozialsystem beschäftigt und dabei vorhandene Ideen zum bedingungslosen Grundeinkommen berücksichtigt. In den vergangenen  Jahrzehnten seien vielfältige Reformen des Sozialsystems durchgeführt worden, welche am System “herumdoktern”, aber das Leben der meisten  Menschen nicht verbessern.

Was geschah mit den Anträgen? Der fünfte Antrag (F 110) wurde zur weiteren Bearbeitung  an den ver.di-Bundesvorstand verwiesen. Damit ist den GrundeinkommensaktivistInnen die Möglichkeit gegeben, den Bundesvorstand regelmäßig an diese Aufgabe zu erinnern. Die ersten vier Anträge sah die Antragskommission  mit der Annahme des fünften Antrags als erledigt an. Dies waren sie aber aus der Sicht der Einreichenden keineswegs. Deshalb kam es auf dem ver.di-Bundeskongress zu einer kurzen, aber aufschlussreichen Debatte über das Grundeinkommen (siehe Protokoll ab S. 26, hier als pdf. Diese Debatte und die Weigerung, den Antrag F 112 als Arbeitsmaterial zum Antrag 110 anzunehmen, zeigt, welche dicken Bretter bei ver.di noch zu bohren sind.

Je nach Erwartungshaltung kann man das Ergebnis dieses Bundeskongresses positiv oder negativ bewerten. Positiv ist sicherlich einzuschätzen, dass im Gegensatz zum vorherigen Bundeskongress kein Antrag gestellt worden ist, der das Grundeinkommen und die Diskussion in ver.di darüber in Grund und Boden stampfen wollte. Auch die zweitgrößte Einzelgewerkschaft Deutschlands kommt nicht umhin, sich dem Zukunftsthema Grundeinkommen zu stellen. Auf der Negativseite ist festzuhalten, dass es nicht gelungen ist, alle fünf Anträge zu beschließen. Das war aber, realistisch betrachtet, ohnehin unwahrscheinlich. Respekt muss man denjenigen zollen, die nicht locker lassen und die Debatte in ver.di immer wieder entfachen. Steter Tropfen höhlt den Stein, das ist auch in der Gewerkschaftspolitik so.

Umso erfreulicher ist es, dass sich auf dem ver.di-Bundeskongress und im Nachhinein AktivistInnen vernetzt haben, die die Grundeinkommensdebatte in ver.di forcieren und das Netzwerk Gewerkschafterdialog Grundeinkommen wiederbeleben wollen. Ziel ist es, sowohl den Diskurs als auch die Zustimmung zum Grundeinkommen in den Gewerkschaften zu verbreitern, letztlich ein gewerkschaftskompatibles Grundeinkommenskonzept in den Gewerkschaften mehrheitsfähig zu machen und in die gesellschaftliche Debatte einzubringen. Wer dabei mittun möchte, kann sich bei Mathias Schweitzer (mathias.schweitzer(at)gewerkschafterdialog-grundeinkommen.de) melden, aber auch die Facebookseite Gewerkschafterdialog Grundeinkommen zur Vernetzung, zum Austausch und zur Mobilisierung nutzen.

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