Grundeinkommen und Kindergrundsicherung im Landtag NRW

Ronald Blaschke 26.10.2016 Druckversion

Am 27. Oktober ab 14 Uhr findet eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen zum Grundeinkommen und zur Kindergrundsicherung statt. Die Stellungnahmen dazu können auf der Website des Landtages nachgelesen werden.

Diese Anhörung ist bereits die zweite Anhörung zum Thema Grundeinkommen (siehe unser Bericht).

Solche Anhörungen sind zu begrüßen. Sie befördern eine öffentliche Debatte. Sie zeigen auch, dass – entgegen landläufiger Meinung – Bundesländer durchaus initiativ für bundesweite Neuerungen werden können. Außerdem werden die Landtagsfraktionen gezwungen, sich mit dem Thema Grundeinkommen und Kindergrundsicherung auseinanderzusetzen.

Ein Kommentar

Lutz Große schrieb am 26.10.2016, 22:02 Uhr

Liebe Freund*Innen eines bedingungslosen Grundeinkommen,

ich finde das schon wichtig, einen Diskurs überall zu beflügeln.

Ernüchternd sich aber die verlinkten Stellungnahmen zu erlesen. Ein pfändungsfreies Existenzminimum, welches jedes Jahr zu Existenz eines Schuldners vom Bundesfinanzministeriums neu berechnet wird, liegt im Jahr 2016 bei runden 1.080,00€ Minimum.

Jeder Diskurs unterhalb einer solchen Summe muss einfach an den Lebenswahrheiten im Land vorbei gehen. Auch erstaunt mich, dass von Götz Werner, der schon bis zum Jahr 2008 1.500,00€ präferierte ein Beispiel mit einer Berechnung von 1.000,00€ hervorgezaubert wird.

Vielleicht sollten wir alle noch ein mal einen Blick auf die Hauptkriterien eines BGE werfen und dazu einen Blick ins Leben.

Aber gut, dass wir darüber geredet haben.

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