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Beschluss der Mitgliederversammlung zur Einführung freiwilliger Unterstützungsbeiträge und Einrichtung einer Geschäftsstelle

In der Antragsberatung hat die Mitgliederversammlung 2007 in Hannover auf Antrag der Kölner GE-Initiative einen Tendenzbeschluss zur Einrichtung einer Geschäftsstelle und zur Einführung freiwilliger Unterstützungsbeiträge beschlossen. Der Beschluss ist in Kombination mit ebenfalls beschlossenen Antrag von Ronald Blaschke zu sehen (Anhang):

Antrag zur Mitgliederversammlung des Netzwerks Grundeinkommen am 10.102007 in Hannover

Die Mitgliederversammlung des Netzwerks Grundeinkommens möge beschließen

1. unverzüglich eine handlungs- und repräsentationsfähige Geschäftsstelle einzurichten, welche die Arbeit des Netzwerks intensiviert und die auch als professioneller Ansprechpartner für die interne und externe Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit) zur Verfügung steht.

2. dieser Geschäftsstelle folgende Aufgaben zuzuweisen:

a) Regelmäßige Pressemeldungen, die intern und extern an die wichtigsten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen sowie über die Medien zu verbreiten sind

b) Gezielte Kontaktaufnahme mit dem politischen und vorpolitischen Umfeld, um Kampagnen zu lancieren und zu aktuellen Fragen Position zu beziehen

c) Koordinationsarbeit in einem möglichst breiten Spektrum der Grundeinkommensbewegung

d) Organisation von Veranstaltungen zur Werbung für die Grundeinkommensidee und zur Diskussion politischer Aktivitäten

e) Vorbereitung sowie Unterstützung bzw. Durchführung von Kampagnen zur Durchsetzung des Grundeinkommens

f) Unterstützung des Aufbaus neuer Initiativen

g) Erleichteriung der Information zwischen den nationalen Sprechergremien und den regionalen Initiativen des Netzwerks sowie den internationalen Grundeinkommensbewegungen

h) Pflege und Aktualisierung der Website des Netzwerks

i) Mitgliederwerbung und Führung der Mitgliederstatistik

j) Akquise und Verwaltung von Finanzmitteln oder Einrichtung weiterer Stellen, die mit dieser Aufgabe betraut werden

3. diese Geschäftsstelle mit dem dafür erforderlichen und im ersten Stadium finanzierbarem Personal auszustatten, das die internen und externen Aufgaben des Netzwerks aus der praktischen Arbeit kennt. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass die betreffenden Personen überparteilich wirken und keiner politischen Strömung direkt zuzuordnen sind.

4. zur Finanzierung dieser Geschäftsstelle freiwillige Mitglieds- bzw. Unterstützerbeiträge zu erheben, die einen ersten Sockel für die Büroanmietung ermöglichen und ein Signal an potentielle Spender und Unterstützer darstellen, dass das Netzwerk selbst Bemühungen zur Finanzierung in den eigenen Reihen unternimmt. Diese Mitgliedsbeiträge sollten sich in ermäßigte (5 € pro Monat) volle (10 €) und so genannte Unterstützer-Beiträge (20 € pro Monat oder mehr) gliedern. Zugleich sollte eine Reduzierung durch die einmalige Zahlung des Jahresbeitrags angeboten werden (50 € / 100 € / 200 € oder mehr).

5. darüber hinaus eine Stiftung ins Leben zu rufen, die für die dauerhafte Finanzierung der Netzwerkarbeit und der Geschäftsstelle eine finanzielle Basis sicherstellt.

Zur Begründung des Antrags:

Die Grundeinkommensdiskussion in Deutschland ist in eine „politische Phase“ getreten. Sie ist durch drei Aspekte gekennzeichnet: die Entstehung zahlreicher neuer regionaler Initiativen, die fortschreitende Diskussion in den Medien sowie die Tatsache, dass das bGE zunehmend auf die Tagesordnung der Parteien und anderer gesellschaftlicher Organisationen gesetzt wird.

Alle drei Aspekte legen nahe, das Netzwerk als schwerpunktmäßig wissenschaftliches Forum und lockere Verknüpfung von Interessierten auszubauen und zu professionalisieren – um die vielfältigen Aktivitäten zu bündeln und eine strategische Ausrichtung gegenüber der medialen und politischen Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Das Netzwerk kann die gesellschaftliche Diskussion über das Grundeinkommen auch in Zukunft nicht monopolisieren. Aber es sollte auch nicht den Anschluss an die gegenwärtige Debatte verlieren, indem es sich vorwiegend in (für die Mitglieder intransparente) interne Diskussionen hinter verschlossenen Türen verstrickt. Jährliche Kongresse, und auch die gelegentliche Teilnahme der Sprecher an Diskussionen reichen nicht mehr aus, um die im Netzwerk vorhandene, in langjähriger Arbeit aufgebaute Kompetenz zum Thema Grundeinkommen angemessen zur Sprache zu bringen.

Will das Netzwerk gegenüber anderen politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen als ernsthafter Faktor wahrgenommen werden, erfordert dies eine Vertretung, die nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch kontinuierlich, hauptamtlich und mit den nötigen medialen Mitteln die Sache des Grundeinkommens vorantreibt. Dies funktioniert nur, indem wir diese Arbeit auch professionell organisieren und finanzieren.

In dieser Situation weiter auf unbezahlte, aber „fulltime“ arbeitende Kräfte zu setzen, erscheint zynisch und unseriös. Die vielfältigen Hinweise von Außenstehenden darauf, dass die Netzwerkarbeit (einschließlich der Kongresse) sich in den Medien nur unzureichend wiederfindet, sollten wir ernst nehmen. Es nützt nichts, die Dominanz prominenter Grundeinkommensvertreter in den Medien neidvoll zu beklagen – wir haben kaum eine andere Wahl, als eine effektivere Vertretung unser eigenen (evt. besseren) Argumente zu organisieren.

Wer sich einer solchen Analyse nicht verschließt, kommt nicht umhin, sich über die Finanzierung eines solche Vorhabens Gedanken zu machen. Hierbei nur auf Hilfe von außen zu schielen, erscheint uns zu initiativlos. Initiative, also das Setzen von Anfängen, kann nicht auf ideelle Strategien beschränkt bleiben, die dann von anderen finanziert werden soll. Um unsere Handlungsbereitschaft zu untermauern, sollten wir unsere eigenen materiellen Mittel und Möglichkeiten ausschöpfen. Nur so können wir glaubwürdig Spender und Stifter von außen animieren, uns zu unterstützen.

Insofern ist ein zunächst freiwillig erhobener Mitglieds- bzw. Unterstützerbeitrag ein wichtiger – und in den meisten politischen Initiativen unbestrittener – Schritt. Er fördert darüber hinaus die Identifikation der Mitglieder mit dem Netzwerk und schafft eine zeitnahe Lösung jenseits der Selbstausbeutung Einzelner. Die Mitglieder- bzw. Unterstützerbeiträge verhindern auch, in ausschließliche Abhängigkeit von Fremdmitteln zu geraten. Zugleich bereitet er die weiteren Finanzierungsschritte glaubwürdig vor, die folgen müssen.

Vorgehensweise

Der SprecherInnenkreis wird aufgefordert, alle Mitglieder über diesen Beschluss der Mitgliederversammlung in Kenntnis zu setzen. Dabei ist ausdrücklich auf die Möglichkeit einer weiterhin beitragsfreien Mitgliedschaft zu verweisen. Den Mitgliedern sollte folgende Wahlmöglichkeiten eröffnet werden:

• ich möchte weiterhin beitragsfreies Mitglied des Netzwerks bleiben und die GE-Forderung vor allem ideell unterstützen
• ich werde zukünftig einen Unterstützerbeitrag nach dem Regelsatz von 10 €/Monat bzw. 100 €/Jahr zahlen
• ich werde zukünftig einen ermäßigten Unterstützerbeitrag von 5€/Monat bzw. 50€/Jahr zahlen
• ich werde einen Unterstützungsbeitrag in Höhe von ……..€ zahlen.

Anhang: Beschlussformulierung Ronald Blaschke:

Der Antrag von Ronald Blaschke hat folgenden Inhalt: – der SPK soll sofort einen Aufruf an die Mitglieder des Netzwerkes bezüglich Spenden und freiwillige Unterstützungsbeiträge starten – der SPK soll innerhalb eines Monats (in Abstimmung mit den regionalen Initiativen des Netzwerkes) eine Projekt- und Aufgabenübersicht erarbeiten und deren Finanzierungsnotwendigkeit und -möglichkeit angeben / überprüfen – der SPK schreibt die Beauftragtenstellen im Netzwerk aus und vergibt sie nach geeigneten Kriterien

Hintergrund: Stärkung der Aktualität, Professionalität und Pluralität der Netzwerkarbeit.“