NachDenkSeiten beim Grundeinkommen gedankenlos

Herbert Wilkens 26.11.2012 Druckversion

Die NachDenkSeiten haben altbackene und längst widerlegte Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen aufgewärmt. „Konstruktionsfehler des Grundeinkommens“ titeln sie. Der Versuch, den Redakteur zum Neudenken zu bewegen, ist gescheitert. Wie kann man solche Linke bewegen, Grundsatzfragen grundsätzlich anzugehen?

Unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung des Buches von Heiner Flassbeck und anderen (siehe kritische Würdigung auf dieser Website hier und hier) haben die NachDenkSeiten erneut ihre längst bekannten Argumente gegen das Grundeinkommen vorgebracht. Da es sich bei den NachDenkSeiten um ein wichtiges Medium im linken Spektrum der politischen Diskussion in Deutschland handelt, wollten wir den Versuch machen, die für diese Fragen zuständigen Redakteure zu einem neuen Verständnis der Grundeinkommensidee zu motivieren. Der E-Mail-Schriftwechsel war schnell, kurz und knapp, aber er blieb leider ohne Erfolg. Der Verfasser des „Konstruktionsfehler“-Beitrags, Jens Berger, hat sich nicht die Mühe gemacht, die angebotenen Quellen noch einmal zu lesen und auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen.

Um dem sozial engagierten Kollegen das Neudenken schmackhaft zu machen, habe ich als ein Beispiel auf das Grundeinkommensmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen der Partei DIE LINKE hingewiesen und dieses jüngste komplett durchgerechnete Modell damit zur kritischen Prüfung empfohlen. Hätte diese stattgefunden – so war ich mir sicher -, wäre ein Noch-Kritiker der Grundeinkommensidee für unsere Ziele gewonnen.

Das Modell der BAG der LINKEN zeigt gerade für andere Linke besonders einleuchtend: Das bedingungslose Grundeinkommen

  • ist finanzierbar,
  • beseitigt die Armut,
  • verleiht Freiheit und Selbstbestimmung,
  • gibt dem Tätigsein neuen Sinn,
  • ist gerecht,
  • ist sozial und solidarisch,
  • fördert die Emanzipation,
  • passt zu weiteren Rahmenbedingungen für Chancengleichheit.

In den Antworten des Redakteurs Jens Berger wird überdeutlich, dass er keine Neigung hatte, sich in die Materie wirklich einzuarbeiten. Er hält an seinen klischeehaften Vorstellungen fest, und wir müssen weitere Kritik erwarten – ebenso unfundiert wie bisher, aber leider für viele andere, die sich nicht näher mit der Grundeinkommensidee befassen wollen, recht attraktiv. Scheinbar ist diese Kritik von guten sozialen Absichten durchdrungen und auch vom Verständnis für die Sorgen, welche die Sehnsucht nach dem so verderblichen Grundeinkommen angeblich auslösen.

Umso dringender ist es, dieser Art von Kritik entgegenzuwirken – viel Arbeit für alle Mitstreiter für ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Im Folgenden wird der E-Mail-Wechsel auszugsweise dokumentiert, der sich auf den o.g. Beitrag von Jens Berger bezieht:

Am 20.11.2012 schrieb Herbert Wilkens

    … in Ihrem Beitrag für die NachDenkSeiten „Konstruktionsfehler des Grundeinkommens“ versuchen Sie nachzuweisen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht finanzierbar wäre. Leider nehmen Sie dabei nicht Stellung zu einem konkreten, durchgerechneten Modell, sondern kritisieren Ihre eigene verschwommene Vorstellung von dem, was Ihrer Meinung nach ein Grundeinkommensmodell sein könnte. Offenbar haben Sie eine zufällige Mischung aus allen Grundeinkommensvorstellungen im Sinn, die Sie kennen. Solch ein Verfahren kann nur zu einer fehlgeleiteten vorgefassten Meinung führen.

    Es wäre stattdessen ein guter Weg, eines der sozialen – also nicht neoliberalen – Grundeinkommensmodelle auf seinen Realismus hin abzuklopfen. Zur Auswahl siehe die vergleichende Übersicht von Ronald Blaschke. Will man sich auf wenige Konzepte beschränken, bieten sich z.B. die folgenden an:

    Sie werden erkennen, dass diese Konzepte Lösungen für das Finanzierungsproblem bieten. Auch das Netzwerk Grundeinkommen hat zur Frage der Finanzierbarkeit Stellung genommen.

    Dass es nicht ohne eine massive Rückverteilung von oben nach unten gehen kann, ist klar. Das ist aber auch aus anderen Gründen als nur für das Grundeinkommen höchst dringlich, wie z.B. Flassbeck und Team in ihrem Buch „Irrweg Grundeinkommen“ überzeugend darlegen. Flassbeck und seine Koautoren liegen allerdings mit ihrer Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen krass daneben, wie inzwischen in mehreren Rezensionen nachzulesen ist, z.B. hier, hier und hier.

    Stattdessen könnten die Forderungen dieses Buches durch konkrete Schritte in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen unterstützt werden. Zu nennen sind: allgemeiner Mindestlohn, Abschaffung der Sanktionen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe, auskömmliche und nicht bedürftigkeitsgeprüfte Mindestrente, universelle (ebenfalls nicht bedürftigkeitsgeprüfte) Kindergrundsicherung, allgemeine Studien- und Ausbildungsförderung, allgemeine Bürgerversicherung in allen Zweigen der Sozialversicherung.

    Ich würde es begrüßen, wenn die NachDenkSeiten ihre Leser von dieser Entgegnung in Kenntnis setzten. Besonders würde es mich freuen, wenn für die gemeinsamen politischen Ziele gemeinsam gekämpft würde.

Am 21.11.2012 schrieb Jens Berger:

    … Sie haben Recht, dass ich die verschiedenen Modelle nicht konkret angesprochen, sondern stattdessen exemplarisch die 1.000 Euro als Beispiel genannt habe. Das ist m.E. aber auch kein Fehler. Wenn ich mir die von Ihnen verlinkte Übersicht anschaue, muss ich v.a. beim Punkt „Finanzierung“ doch sehr schmunzeln. Sämtliche Angaben zu diesen Punkt sind (bei den Modellen, die mehr als 800 Euro auszahlen wollen) aberwitzig. Es wäre für unsere Leser nicht hilfreich, diese Finanzierungsmodelle ernst zu nehmen. Damit würde man den Leuten doch nur Sand in Augen streuen.

Am 22.11.2012 schrieb Herbert Wilkens:

    … Es wird Sie nicht überraschen, dass Sie mich damit nicht überzeugt haben.
    Ihre Kritik an der Grundeinkommensidee krankt nicht nur daran, dass Sie sich kein konkretes Modell im Einzelnen vornehmen, sondern u.a. auch an Ihrer unzutreffenden Vorstellung von dem Zusammengehen der Sozialleistungen mit dem Grundeinkommen. Das heutige Gesamtvolumen der Sozialleistungen stünde als Finanzierungsquelle für das Grundeinkommen nur dann nicht zur Verfügung, wenn die bisherigen Sozialleistungen zusätzlich zum Grundeinkommen beibehalten werden sollten. Tatsächlich ist es aber in allen Grundeinkommensmodellen so, dass das Grundeinkommen einen Teil der steuerfinanzierten Sozialleistungen sofort oder auf lange Sicht ersetzt, allerdings nicht alle! So wird z. B. Sonderbedarf von chronisch Kranken oder Menschen mit Behinderung zusätzlich gesichert, siehe z.B. das Konzept des „Emanzipatorischen Grundeinkommens“, S. 4.

    Wie die Sozialversicherungssysteme kombiniert mit dem bedingungslosen Grundeinkommen funktionieren könnten, ist dort unmittelbar anschließend detailliert dargelegt. Das bedingungslose Grundeinkommen würde die aktuelle Debatte um eine angemessene Grundrente in vernünftiger und menschenwürdiger Weise beenden. Ein auskömmliches Minimum wäre allen Rentnern sicher, und es wäre keine Rede mehr von der Notwendigkeit „privater Vorsorge“. Über die Basisrente hinaus erworbene Ansprüche an die Rentenversicherung bleiben selbstverständlich unangetastet.

    Die zu Bürgerversicherungen umgewandelten Sozialversicherungssysteme, in die alle gemäß ihrem eigenen Einkommen einzahlen und die auch weiterhin von Arbeitgebern mitfinanziert werden, hätten die von Ihnen an die Wand gemalten negativen Wirkungen nicht. Sie wären das Gegenteil von einem Geschenk an die Privatversicherungen.

    Dass die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens und der Sozialversicherungen vollständig möglich ist, wird vielfach auch zahlenmäßig nachgewiesen, z.B. im Modell des Emanzipatorischen Grundeinkommens auf S. 5ff. Dem Staat wird dabei die Finanzgrundlage für seine sonstigen Aufgaben nicht entzogen. Ihre Befürchtungen zur Kaufkraft finden allesamt keinerlei Basis in sozialen Grundeinkommenskonzepten wie diesem. Falls Sie in den Berechnungen Fehler finden, sind wir an konkreten Hinweisen interessiert.

    Ihre unzutreffende Darstellung des Grundeinkommens wäre Ihnen gewiss nicht unterlaufen, wenn Sie sich um konkrete Vorschläge Gedanken gemacht hätten – ich kann es nur wiederholen. Ehrlichkeit gegenüber den Lesern der NachDenkSeiten würde eine faire Klarstellung – am besten von Ihnen selbst, aber meinetwegen auch durch Abdruck dieses Schriftwechsels – unumgänglich machen.

Am 22.11.2012 schrieb Jens Berger:

    Ihre Antwort überrascht mich nicht. Ich beschäftige mich in meinem Artikel ausschließlich mit der Frage der Finanzierbarkeit und der Frage, welche reale Kaufkraft ein BGE-Bezieher nach der Einführung des BGE und inkl. der Steuer- und Preiseffekte hätte. Sie sind beileibe nicht der einzige Leser, mit dem ich diese Diskussion führe. Die Diskussion über die „steuerfinanzierten“ Sozialleistungen ist ohnehin obsolet, da ich in meiner Beispielsberechnung ja bereits sämtliche(!) steuerfinanzierten Sozialleistungen als Kostenfaktor für den Staatshaushalt gestrichen habe. Interessanter ist da, wie die unterschiedlichen Modelle mit den umlagefinanzierten Sozialleistungen umgehen. Noch interessanter ist dabei die Frage, ob und wie viel BGE-Bezieher ohne sozialversicherungspflichtigen Job (oder dem Post-BGE-Äquvialent dazu) diese Sozialleistungen zahlen müssen. Wenn man beispielsweise die kompletten Sozialkosten (also auch die der Umlagesysteme) mit dem BGE verrechnen will (einige Modelle gehen so vor), dann müsste man von den BGE-Beziehern ohne Job eine 40% BGE-Abgabe (Äquivalent zu den „Lohnnebenkosten“ und den Sozialversicherungsbeiträgen) erheben und aus 1.000 Euro würden ganz schnell 600 Euro. Natürlich würde dies das BGE ab absurdum führen, weshalb bei diesen Modellen ja auch von einem Grundfreibetrag i.H. des BGE gesprochen wird. Dies stellt jedoch eine weitere Finanzierungslücke dar, die zusätzlich geschlossen werden müsste. Sie sehen, ich habe meine berechtigten Zweifel an den Berechnungsgrundlagen – und dies gilt für alle mir bekannten Modelle eines BGE.

Diese „Argumente“ sind nichts anderes als ausformulierte Vorurteile. Vorstellungen aus unterschiedlichen Grundeinkommensmodellen werden willkürlich zusammengemischt; dieses unverdauliche Gebräu wird dann als Grundeinkommensidee ausgegeben und abgelehnt. Welcher Verfechter eines sozial engagierten Modells für ein bedingungsloses Grundeinkommen hätte die Idee, denjenigen Menschen, die keine anderen Einnahmen haben als das Grundeinkommen, Abgaben der von Berger genannten Art abzuverlangen? Nicht nur bei dem Modell des Emanzipatorischen Grundeinkommens, sondern bei allen echten Grundeinkommenskonzepten steht klar und deutlich, dass das Grundeinkommen ungeschmälert zur Existenz- und Teilhabesicherung zur Verfügung steht.

Eine Gesundheitsabgabe kommt zwar bei dem „Bürgergeld“ von Dieter Althaus vor, aber dieses ist ohnehin nur ein partielles Grundeinkommen. Dass dabei die 200 Euro Gesundheitsprämie von den 600 Euro Nominalbetrag von vornherein abgezogen werden müssen, liegt auf der Hand, und ebenso klar ist, dass ein Bürgergeld von netto 400 Euro weit unterhalb der Armutsgrenze liegt. Nach den Kriterien des Netzwerks Grundeinkommen ist dieses Bürgergeld somit kein Grundeinkommen. Ebenso klar ist andererseits, dass z.B. beim Emanzipatorischen Grundeinkommen eine Bürgerversicherung dafür sorgt, dass alle das Grundeinkommen in armutsfester Höhe erhalten.

Obwohl die Fehler in solchen Beurteilungen des Grundeinkommens offensichtlich sind, müssen wir uns immer wieder mit derartiger Kritik auseinandersetzen. Kritiker mögen völlig unsinnige Meinungen vorbringen, als Mitmenschen und als Mitstreiter für eine menschenwürdigere Gesellschaft müssen sie ernstgenommen werden. Wir sollten uns nicht entmutigen lassen, wenn unsere Argumente nicht verstanden werden oder wenn man sie erst gar nicht hören will. Beharrlichkeit und Geduld tun not, damit wir das bedingungslose Grundeinkommen schließlich erreichen.

18 Kommentare

Juergen Rettel schrieb am 26.11.2012, 16:00 Uhr

Tja,

daran trägt das \"Netzwerk\" selbst die Schuld. Jeder Mathematiker weiß, wie man bGE markt- und sozialstaatsneutral finanziert ohne Mehrkosten :

Man drehe die Gerade Netto = Brutto so weit um den Mittelwert ProKopfEinkommen, bis Netto = bGE für Brutto = 0 ist.

(Wikipedia \"Negative Einkommensteuer\" Grafik)

Dann ist der Steuersatz bGE/ProKopfEinkomen und der Grundfreibetrag Familienköpfe * ProKopfEinkommen, die allgemeine Steuerformel dann der Familienausgleich nach Art. 3 GG.

Und wählt man dann bGE = halbes ProKopfEinkommen, dann wird auch die Schere zwischen Arbeits- und Kapitaleinkommen geschlossen.

Aber bis dies das Netzwerk kapiert, wird keiner mehr vom bGE reden. Die Finanzierung hatte schon C.F.Gauß 1795 als \"Methode der kleinsten Quadrate\" bewiesen, man kann sie auch aus Wikipedia \"Negative Einkommensteuer\" als Zehntklässler ableiten.

Juergen Rettel schrieb am 26.11.2012, 18:06 Uhr

Schmunzel,

aber wenn ich bei Finanzierung bei Ihnen nachlese :

\"Zum einen werden Milliarden durch Einsparungen bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen und Steuervergünstigungen frei, die durch das Grundeinkommen ersetzt werden. \"

dann hat das Netzwerk bGE-Finanzierung noch gar nicht verstanden. bGE finanziert sich auf der Steuereinnahmenseite immer als Familienausgleich gegen.

Der Sozialstaat braucht nicht abgeholzt zu werden.

Flasbeck und Berger haben Recht, Konsumsteuer ist ein Irrweg, weil sie im Gegensatz zur NIFT nicht als Familienausgleich gegenfinanziert. Und Rentner gegen HartzIVler zur Gegenfinanzierung ausspielt.

Konsumsteuer öffnet die Schere zwischen Arbeit und Kapital, NIFT schließt sie.

W. Heimann schrieb am 27.11.2012, 08:45 Uhr

Ich habe nicht den Eindruck, dass Kritiker dieser Art von der Sinnhaftigkeit des Grundeinkommens überzeugt werden können, denn sie sind ja von der Richtigkeit ihrer Argumente überzeugt. Diese von Vorurteilen behaftete Haltung ist nicht nur ein Problem eines Jens Berger. Sie gibt es ja auch innerhalb der Grundeinkommensbewegung, gerade und besonders, wenn man auf die Diskussion um die Finanzierungsart schaut. Dort tun sich meist Abgründe auf.

Dieses Phänomen, das jeder an sich selber beobachten kann, erzeugt, wenn derjenige nicht ganz dumpf ist, manch peinliches Aha-Erlebnisse. Wie geht jeder an dieser Stelle mit sich selbst um? Wie müssen wir informieren, ohne gleich in unsere Spezialgebiete zu verfallen und die anderen in ihrem vielleicht auch möglichen Ansatz als die Feinde der Idee schlechthin darzustellen? Und wo setzen wir bei der Verbreitung der Idee an, wer hat noch nichts von dieser Idee und ihrer Tragweite gehört?

L. P. schrieb am 27.11.2012, 21:53 Uhr

Ich fürchte, das Problem bei den verschiedensten Ideen zum BGE besteht momentan auch in

• einer Überbewertung menschlicher Trägheit und evl. fehlender Motivation,

• der fehlenden Vorstellung, dass bloße Umverteilung genügen könnte und nicht etwa die gerechte Verteilung von \"Reich\" zu \"Fleißig\" die Grundlage der Finanzierung sein muss,

• dem Ignorieren der kreislaufbehindernden Fehler des heutigen Geldsystems (mit den zwangsläufig dadurch entstehenden exponentiell steigenden Vermögen bei wenigen)

• der Annahme, es gäbe keine Interessengruppen zur Aufrechterhaltung von Arbeitslosigkeit

• der Annahme, dass es kein erklärtes Ziel der finanziellen Eliten sei, die gefügig machende, zunehmende Besitzlosigkeit (nicht nur bei den Arbeitenden der Industrieländer, auch in deren finanziell abhängigen Kolonien) zu erhalten und zu verfestigen

• einem nicht erkannten (historisch erst spät sichtbar gewordenen) Fehler unserer (ursprünglich seit 1885 motivations- und produktionsfördernden) Sozialversicherung. Sie muss noch immer ausschließlich aus den Arbeitseinkommen der Unternehmer und Mitarbeiter, nicht jedoch aus den (inzwischen unverhältnismäßig groß gewordenen) Vermögen bestritten werden.

Diese zu Spielgeldern verkommenen Geldmassen fehlen nicht nur den Konsumenten und dem Wirtschaftskreislauf, sie erpressen oder zerstören (zyklisch und auch in Form der Kriege) die produzierende, aber abhängig gehaltene Basis.

Derartige Grundlagen behandeln auch Helmut CREUTZ und Günter MOEWES in ihren Werken. Ohne deren Aneignung ist eine erfolgreiche Grundlagendiskussion kaum möglich. Die diskutierte Errechnung von Finanzierungen ist unrealistisch, auch weil sie (krisenbedingt) in einem Vierteljahr überholt wäre. Spätestens hier vermisse ich die Ernsthaftigkeit, die W. Heimann dankenswerterweise beschreibt.

Lothar Mickel schrieb am 28.11.2012, 21:44 Uhr

Die Finanzierung eines emanzipatorischen Grundeinkommens darf nicht vom Geld her gedacht werden, sondern von den notwendigen Gütern und Dienstleistungen her. Und mit dieser Sicht wird offenbar, dass global betrachtet kein Mangel herrscht. So werden gegenwärtig z.B. Nahrungsgüter für etwa zwölf Milliarden Menschen produziert (Tierfutter nicht mitgerechnet). Es stellt sich nicht die Frage ob, sondern allein wie ein emanzipatorisches Grundeinkommen zu finanzieren ist.

Die Lösung heißt \"Automated Payment Transaction Tax\" (www.apttax.com).

Herbert Wilkens schrieb am 28.11.2012, 22:01 Uhr

Eine weitere kritische Würdigung des NachDenkSeiten-Beitrags hat Sascha Liebermann in dem Blog \"Freiheit statt Vollbeschäftigung\" veröffentlicht: “Konstruktionsfehler des Grundeinkommens” oder der Einwände dagegen?

Manfred Bartl schrieb am 28.11.2012, 23:44 Uhr

Ich bin quasi Schüler Albrecht Müllers und organisiere den NachDenkSeiten-Gesprächskreis Mainz. Als Befürworter würde ich EINE Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen ganz besonders gerne vernehmen: die der NachDenkSeiten, weil ich sie für fundiert und bedenkenswert halten würde. Der Beitrag Jens Bergers freilich ist ein Schlag in die Magengrube!

Mit all der Erkenntnis in Volkswirtschaftslehre, die ich größtenteils Albrecht Müller verdanke, ist mir - im Gegensatz zu Jens Berger - längst klar, dass die Vergleichsgröße im Hinblick auf eine Finanzierung des Grundeinkommens nicht das Sozialbudget oder der Bundeshaushalt, sondern das Verfügbare Einkommen ist. Das Grundeinkommen ist schließlich Primärverteilung (nicht Umverteilung) und wird per Wertschäpfungsabgabe direkt aus der Wirtschaft finanziert - und nicht über irgendwelche Steuern! Tatsächlich ergibt sich ein realistsiches Grundeinkommen in Höhe von 1000 Euro pro Mensch pro Monat mit gerade mal der Hälfte des Verfügbaren Einkommens! Der Rest wird wie gehabt über Löhne und Kapitalerträge verteilt, Umverteilung wird minimiert. Wer also behauptet, dass der zu verteilende Kuchen nicht groß genug oder überhaupt nicht zu erwirtschaften wäre, WILL nicht sehen, dass für das Grundeinkommen lediglich die Hälfte des Kuchens in Anspruch genommen wird!

Juergen Rettel schrieb am 30.11.2012, 12:54 Uhr

@ Lothar Mickel,

1. Mit der APPT kann man die APPT wieder finanzieren, aber nicht die Güter selbst (horizontale Steuer-Gerechtigkeit)

2. Die APPT ist als Allphasenbruttoumsatzsteuer verfassungswidrig, deshalb kam 1968 die Mehrwertsteuer als Allphasennettoumsatzsteuer.

3. Nach 1 kann logischerweise bGE nicht aus Konsum, sondern nur aus Wertschöpfung = Einkommen finanziert werden (vertikale Steuer-Gerechtigkeit).

4. Konsum 50 finanziert nur den halben Umsatz, aus dem bGE finanziert wurde, dieser halbe Umsatz finanziert dann nur das halbe bGE, usw. Ohne Einkommensteuer, also die halben Einkommen finanzieren das volle bGE, geht es nicht.

Lothar Mickel schrieb am 30.11.2012, 20:07 Uhr

Zur Klarstellung: Die APTT greift automatisch bei ausnahmslos allen bargeldlosen Geldflüssen jeglicher Art - vollkommen unabhängig davon, um welche Güter, Dienstleistungen, Börsenspekulationen, Wertpapiergeschäfte, Lohn- und Gehaltszahlungen, In- und Auslandsüberweisungen und sonstige Überweisungen zwischen zwei Konten es sich handelt. Sie ist daher weit mehr als eine Allphasenbruttoumsatzsteuer im klassischen Verständnis. Sie ist de facto eine universale Solidarabgabe (weil ohne Schlupflöcher bei weltweiter Implementierung) zur Finanzierung hoheitlicher Aufgaben - so auch eines emanzipatorischen Grundeinkommens. Und wegen der automatischen Erhebung wird die Steuerverwaltung obsolet. Die hoheitliche Lenkung erfolgt dann ausschließlich über die Verwendung der eingespülten Mittel.Einfacher geht es nicht!

Selbstverständlich muss die APTT - wie das emanzipatorische GE auch - zeitgleich in größeren Wirtschaftsräumen (mindestens G20) etabliert werden. Nationale Lösungen sind kontraproduktiv. Bei der Ausgabe von Bargeld an Automaten wird eine weit höhere Abgabe fällig, um Bargeldflüsse adäquat zu belasten, wobei letztere ohnehin rückläufig sind und in absehbarer Zukunft wohl ganz entfallen.

U. Winkelewski schrieb am 08.12.2012, 20:12 Uhr

Als langjähriger Leser der NDS war ich ziemlich irritiert, als ich den Beitrag Jens Bergers zu Gesicht bekam. Am 05.12.2012 schrieb ich an die Redaktion, in der Hoffnung, dass es sich um einen Alleingang von Jens Berger handelte. Weitere Recherchen zeigten aber leider, dass zumindest Albrecht Müller in das gleiche Horn stößt. Die Frage die ich mir immer zuerst stelle - \"cui bono/wem nützt es\" -, kann ich mir z. Zt. nicht beantworten. Bis heute habe ich auch noch keine Antwort auf mein Schreiben bekommen. Aus meinem Schreiben:

\"Was spricht denn dagegen, den Link https://www.grundeinkommen.de/26/11/2012/nachdenkseiten-beim-grundeinkommen-gedankenlos.html den NDS-Lesern vorzuenthalten? Ein weiterer Link zur Meinungsvielfalt: http://blog.freiheitstattvollbeschaeftigung.de/2012/11/27/konstruktionsfehler-des-grundeinkommens-oder-der-einwande-dagegen/. Ich muss sagen, das ich Glück hatte, auf diese Links zu stoßen, hätte mir aber gewünscht, einen Hinweis auf den NDS zu finden. Was ich in Bezug auf das BGE ersehen kann: Es gibt zahlreiche Modelle zum BGE und noch zahlreichere Methoden (wie bei Statistiken auch, zwecks Beweisführung) zur Berechnung der Finanzierbarkeit. Jens Berger hätte sich meiner Meinung nach enthalten sollen, sich hier zu profilieren. Das Thema ist zu polarisierend, um auf den NDS einseitig thematisiert zu werden. Neutralität wäre hier angebracht gewesen.

Eins ist für mich jedoch sicher: Es gibt eine Fülle von zumindest humanen und auch weiteren Argumenten für das BGE. Eine Argumentation dahingehend, das BGE sei so oder so nicht zu verwirklichen, um jede Diskussion abzuwürgen, lehne ich ab. Wenn Ihr gegenteiliger Meinung seid, enthaltet Euch bitte bei diesem Thema. In Generationen vor uns ist vieles für unmöglich gehalten worden, was heute selbstverständlich ist. Ich gebe gerne zu: Unsere Generationen sind noch unfähig dazu, das BGE umzusetzen. Es ist eine Frage des Willens und Könnens. Nachfolgende Generationen, wenn es sie noch lange genug geben würde, und die dazu fähig wären, würden uns belächeln. Ich gönne und wünsche es ihnen.\"

seyinphyin schrieb am 15.12.2012, 05:43 Uhr

Es gibt einen simplen Grund, weshalb ein BGE finanzierbar ist: weil es überhaupt nicht um Geld geht. Alle Leute denken immer nur an Geld, aber das, worauf es ankommt, ist doch die Frage: Haben wir genug für alle? Nicht Geld, denn Geld hilft niemandem. Man muss sich damit etwas kaufen (können), um ihm einen Wert zu geben.

Wenn wir 2050 wirklich nicht mehr genug arbeitsfähige Bevölkerung haben, was soll einem dann das Geld bringen? Ohne jemand, der etwas zum Kaufen herstellt, ohne erwerbare Güter bringt alle finanzielle Vorsorge rein gar nichts. Und es geht IMMER nur um Güter und Dienstleistungen. Also: haben wir genug? Haben wir genug Lebensmittel? Genug Wärme, Strom, Wasser? Genug Wohnungen? Wenn ja, dann ist es für ein Land mit einem GG wie dem unsrigen, selbstverständlich, für das Leben seiner Bevölkerung zu bürgen, bedingungslos. Wir müssen einsehen, dass Arbeit kein Selbstzweck ist und Geld ebenso wenig. Beide sind Mittel zum Zweck.

Wenn in diesem Land an etwas gespart werden muss, dann an völlig absurder Arbeit, die nur um ihrer selbst oder der Bereicherung anderer Willen getan wird. Ein Mensch in diesem Land, das Zwangsarbeit aus guten Gründen verbietet, darf zu keiner Arbeit gezwungen werden, die sinnlos ist. Sollte der Fall eintreten, dass wir tatsächlich nicht mehr genügend für alle herstellen können, dann werden wohl nur wenige Menschen sich weigern, mitzuarbeiten.

Doch diesen Fall haben wir nicht. Wir haben Millionen sinnloser Jobs, die mit Milliardensubventionen künstlich erzeugt werden, in Call Centern, bei der Produktion schwachsinniger Güter und Dienstleistungen, und das zumeist auch noch in Überproduktion. Das muss aufhören, um der Umwelt und der Menschen willen und das wird es. Entweder mit Vernunft oder mit der Gewalt eines aus sich heraus kollabierenden Systems.

Manfred Bartl schrieb am 25.01.2013, 17:20 Uhr

Warum weist eigentlich niemand auf Jens Bergers zentralen Denkfehler hin? Er schreibt in dem NDS-Beitrag: \"Nimmt man einen monatlichen Beitrag von 300 Euro als solide Basis [Kopfpauschale für die KV], würde sich das nominelle BGE von 1.000 Euro bereits auf nominal 700 Euro reduzieren. Rechnet man den oben genannten steuerbedingten Inflationseffekt hinzu, bleibt dem BGE-Empfänger real nur eine Kaufkraft von 490 Euro pro Monat. Davon kann man jedoch noch nicht einmal die existenzsichernden Kosten (Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel etc. pp.) zahlen.\" An anderer Stelle geht es sogar noch genauer: \"Geht man dabei nach der Rasenmähermethode vor, steigt der Mehrwertsteuersatz auf 66,5 Prozent, eine Schachtel Zigaretten würde mehr als 14 Euro kosten und der Liter Super-Benzin würde die 4-Euro-Marke streifen. (...) Dass [das BGE in Höhe von] 1.000 Euro von der steuerbedingten Preissteigerungen voll aufgezehrt würden, darüber spricht man seitens der Befürworter eher ungerne. Wenn man die genannten Erhöhungen der Verbrauchssteuern überträgt, entspräche dies einem einmaligen steuerbedingten Inflationseffekt von rund 30 Prozent.\"

Die KV-Kopfpauschale will ich hier gar nicht diskutieren, außer dass es natürlich unsinnig ist, sie von 1000 Euro BGE abzuziehen, denn das BGE (=1000 Euro) ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Allenfalls könnte man 1300 Euro als BGE inkl. KV in Erwägung ziehen.

Bleiben wir mal bei einer \"realen Kaufkraft von nur noch 490 Euro pro Monat, wovon man jedoch noch nicht einmal die existenzsichernden Kosten zahlen kann\". Merkt das niemand? Wenn man 1000 Euro bekommt, die 490 Euro reale Kaufkraft haben und nicht für die existenzsichernden Kosten reichen, dann stellen nominell (!) 1000 Euro offenbar nicht den realen Wert des BGE = bedingunglosen Grundeinkommens dar! Wenn man das also schon vorher weiß, dann wären als BGE nicht 1000, sondern rund 2000 Euro auszuzahlen!!

Wenn Jens Berger meint, dass dann der \"einmalige Inflationseffekt\" zuschlagen, und zwar doppelt so hart zuschlagen würde (weil das BGE ja doppelt so hoch ist und doppelt so viel kostet), dann würden wieder nur rund 500 Euro reale Kaufkraft verbleiben. Ja, dann müsste man halt 4000 Euro BGE zahlen! Versteht Ihr? Jens Berger hat eine rein virtuelle Inflationsspirale eingebaut, die realwirtschaftlich überhaupt nicht existieren kann, weil sonst das BGE - nach einem rein mathematischen Algorithmus quasi als Perpetuum mobile - immer weiter erhöht werden müsste, weil das BGE doch per definitionem die existenzsichernden Kosten abdecken MUSS!

Wo also kommt dieser \"einmalige Inflationseffekt\" eigentlich her? Ich behaupte: vom Himmel gefallen! ;-)

jenny schrieb am 31.01.2013, 09:33 Uhr

Wir brauchen dringend das BGE statt Zwangsverwaltung durch die ARGE. Allein schon, weil sich viele dann besser weiterbilden könnten. In Studentenforen finde ich immer wieder Leute, die ihren Beruf wechseln wollen und nicht rauskommen. Die ARGE zahlt ihnen nur zwei Jahre Umschulung, obwohl eine Ausbildung drei Jahre oder länger dauert. Mit BGE könnten sie sich einfach weiterbilden, ohne Diskussion. Das betrifft vor allem Personen, die mangels Abitur nicht nicht so ohne Weiteres studieren, sondern nur den Umweg über Umschulung, eine neue Ausbildung oder einen weiteren Schulabschluss gehen können. Mit einem BGE wäre es für viele einfacher.

Das holländische Rentensystem hat Elemente eines Grundeinkommens. Die Mindestrente auch bei Teilzeitarbeit sind ca. 1100 Euro. Hinzu kommen weitere Renten. Das ist mit der Grund, warum es sich dort so viele erlauben, Teilzeit zu arbeiten, was die Arbeitslosigkeit senkt.

Jürgen Hünefeld schrieb am 19.04.2013, 10:33 Uhr

Das BGE ist ein wichtiges Thema der Veranstaltung „Der Währungs-Countdown“. Tiefere Ursachen der Wirtschafts- und Finanzkrise werden von Bernd Senf erläutert. Andreas Popp stellt danach den „Plan B“ der Wissensmanufaktur vor. Ein Teil des „Plan B“ ist das bedingungslose Grundeinkommen, welches mit drei weiteren Teilen, wie die Rädchen einer Uhr, gemeinsam läuft. Sichtbar wird, was sonst im Informationsnebel verborgen bleibt. Warum ist das so interessant? Weil Menschen einer sich ausweitenden Krise etwas entgegnen wollen. Hier werden Fragen aufgeworfen und Lösungswege verständlich und im Klartext angeboten. Informationen ---anthrovz.de---

Statistiker schrieb am 20.05.2013, 17:37 Uhr

Zusatz: Da hier Kommentare zensiert werden, braucht Ihr meinen ersten Beitrag gar nicht beachten. Zensur, und das im linken Namen, ist widerlich und asozial!

Günter Hild schrieb am 10.06.2013, 12:35 Uhr

Ist ein BGE „finanzierbar“? Finanzierbar ist etwas dann, wenn es realwirtschaftlich darstellbar ist. Die Kommentatoren Lothar Mickel und seyinphyin haben recht: Wir leben nicht vom Geld, sondern von der Realwirtschaft. Und realwirtschaftlich ist ein BGE - zumindest auf Existenzsicherungs-Niveau - längst erwirtschaftet. Denn jedem ist heute schon ein materielles Existenzminimum staatlich garantiert – aber eben nicht bedingungslos. Die Frage ist also, ob die gegenwärtige Produktivität unserer Wirschaft nach Einführung eines BGE erhalten bleibt. Wenn ja, reduziert sich das Problem auf die Steuerung und Umverteilung von Geldflüssen. Dass dies sehr kompliziert und konfliktträchtig sein kann und gründliches Nachdenken erforderlich macht, ist nicht zu bestreiten. Aber es ist eben kein grundsätzliches Argument gegen ein BGE und lösbar, ohne auch nur eine Schraube mehr produzieren zu müssen.

Wir haben immense Produktivitätsreserven, die sich vollkommen ohne zusätzliche Mehrarbeit realisieren lassen – einfach indem die Politik gesellschaftliche Rahmenbedingungen sinnvoll verändert. Denn dadurch, dass Erwerbsarbeit zum Selbstzweck mutierte (“Sozial ist, was Arbeit schafft!”), wurde deren volkswirtschaftlicher Sinn längst nicht mehr hinterfragt. Zur Rechtfertigung von Arbeit reicht deren betriebswirtschaftliche Rentabilität aus. In der Folge entstehen volkswirtschaftlich völlig unnötige Wirtschaftszweige, die auf unsinnigen Strukturen beruhen. Typische Beispiele: Die Hartz-IV-Bürokratie mit ihren parasitären Unternehmen, private Rentenversicherungen, manche Steuerberatungs-Tätigkeiten oder ein großer Teil der Banken- u. Finanzwirtschaft. Viel zu viele Menschen verdienen ihren Lebensunterhalt damit, sozusagen den Schwarzwald weiß anzustreichen und dafür von anderen mit materiellen Gütern und Dienstleistungen versorgt zu werden! Und in einer solchen Gesellschaft soll ein bedingungsloses Grundeinkommen materiell nicht finanzierbar sein?

Detlef Bosau schrieb am 07.07.2013, 23:58 Uhr

Ich denke, daß wir grundsätzlich falsch an die Sache herangehen. Wir haben in Deutschland Altersarmut, wir haben einen großen Sockel Dauerbezieher von Hartz IV, die aus den verschiedensten Gründen nicht mal den Hauch einer Chance haben, in Erwerbsarbeit zu gelangen. Wie lange wollen wir denn diese Leute noch demütigen und entwürdigen?

Warum machen wir uns selber vor, wir hätten kein BGE, wenn das faktisch mit Hartz IV gegeben ist - wenn auch mit der \"Gewissensberuhigung\", um nicht zu sagen: dem Selbstbetrug, dass wir die Leute zwingen, sich mit 58, möglicherweise nach 15 Jahren Arbeitslosigkeit, noch ins zehnte Bewerbertraining zu setzen? Dabei erhalten sie so wenig Geld, dass sie sich nicht einmal anständige Klamotten kaufen können und bei Bewerbungen gar nicht erst am Pförtner vorbeikommen.

Gerhard Hein schrieb am 18.07.2013, 16:40 Uhr

Aus meiner Sicht ist die Finanzierung des bGE über Steuern und deren Umverteilung wenig geeignet. Das Kernproblem sehe ich in unserer Wirtschaftsordnung, welche eine Wertschöpfung nur über den Markt zulässt. Wie es auch anders gehen könnte, siehe meine Überlegungen auf meiner Webseite: http://www.vision-europa.de/grundeinkommen

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