Sachverständigenrat gegen Althaus-Modell – Opielka und Straubhaar nehmen Stellung

Herbert Wilkens 27.12.2007 Druckversion

In einem gemeinsamen Beitrag des Hamburgischen Weltwirtschaftsarchivs nehmen die Professoren Opielka und Straubhaar das von dem thüringischen Ministerpräsidenten vorgeschlagene Modell „Solidarisches Bürgergeld“ gegen die Kritik des Sachverständigenrats in Schutz. Sie weisen eine Reihe von inhaltlichen Fehlern nach. Die Kritik des Sachverständigenrats ist somit nicht haltbar. Hingegen bleiben die positiven Einschätzungen bestehen. Insbesondere wird dem Konzept bescheinigt, dass es wirksam die Armut bekämpfen würde.

Schon früher wurden die Aussagen des Sachverständigenrats zurechtgerückt, u.a. von Opielka und Strengmann-Kuhn .

4 Kommentare

Lothar Mickel schrieb am 06.01.2008, 08:06 Uhr

Wer das BGE einführen möchte, um damit Armut zu verhindern, kann dem Althaus-Modell nicht zustimmen.

Die Diskussion um die Höhe eines armutsfesten BGE muss sich an einem Single-Haushalt orientieren. Von den verfügbaren 600 Euro aus dem Althaus-Modell sind auch die Fixkosten (Gesamtmiete, Strom, Telefon, Versicherungsbeiträge etc.) zu begleichen. Für mich z.B. ergäbe sich nach Abzug der Fixkosten (40-m²-Wohnung) eine verbleibende Kaufkraft von ca. 150 Euro zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes für einen ganzen langen Monat. Das sind etwa 5 Euro pro Tag. Wie soll damit eine bescheidene Teilhabe an der Gemeinschaft möglich sein?

Mitdenken schrieb am 06.04.2009, 15:55 Uhr

Das Althausmodell schielt auf Milliarden Einsparungen für den Staat und lässt die Menschen in ihrer Existenzgrundlage kaputt gehen.

Viktor Panic schrieb am 11.04.2009, 22:44 Uhr

Einerseits kritisiere auch ich das Althaus-Modell - weil ich es einfach für nicht nachvollziehbar halte, dass niedrigere Einkommen einem höheren Abgabensatz unterliegen sollen als höhere - mag man es auch Transferentzugsrate nennen.

Andererseits jedoch zeugt die Kritik von Lothar Mickel von dem weit verbreiteten Missverständnis, das BGE solle ein \"normales\" Leben (bzw ein Leben in Wohlstand) auch ohne Erwerbstätigkeit ermöglichen!?

40m² Wohnraum für einen Einzelnen möchte ich (derzeit) schon, wenn nicht als Luxus, so doch als Wohlstand bezeichnen, den man sich eben VOM BGE ALLEIN nicht leisten können sollte. Vielleicht können wir uns ja irgendwann einen Wohlstand leisten, in dem jeder Erwachsene (über 18) seine eigene Wohnung hat - aus ökologischer Sicht derzeit nicht wünschenswert - doch noch sind wir weit davon entfernt.

Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass das BGE eine bedeutend bessere Basis für eigenes Einkommen darstellt, als dies Hartz IV tut, und somit jedem die Möglichkeit zu lohnenswerter Arbeit garantiert.

PS: Man beachte bitte dabei auch, dass ich mich für ein einheitliches BGE auch für Kinder ausspreche - die Situation Alleinerziehender steht somit auf einem ganz anderen Blatt.

Thorsten schrieb am 20.04.2009, 12:56 Uhr

Folgende Textpassage aus den Ausführungen des Sachverständigenrates fand ich interessant: \"Weniger die Leistungsrücknahmen, die sich aus den im Interesse einer nachhaltigen Finanzierbarkeit umgesetzten letzten Rentenreformen in der Zukunft ergeben, sondern mehr die Veränderungen in den Erwerbsbiografien lassen in der mittleren und längeren Perspektive eine Zunahme von Altersarmut wahrscheinlicher werden.\"

Die Antwort, wie dieses zunehmende Altersarmut vermieden werden kann, bleibt der Sachverständigenrat schuldig. Gerade die jetzige Konjunkturkrise zeigt, dass trotz der massiv zunehmenden Arbeitslosigkeit kein Mangel in der Gesellschaft auftritt. Obwohl Hunderttausende keinen Beitrag mehr zur Wertschöpfung in der (nicht nur deutschen) industriellen Produktion leisten, sind die Regale voll, das Warenangebot nicht geschmälert.

Wie soll in einem solchen Wirtschaftssystem ein Arbeitsmarkt existieren, der genügend Arbeitsplätze bereitstellt, um den Menschen einen Lohn zu zahlen, der sie unabhängig von staatlichen Transferzahlungen macht?

Was nützt einem die Calvinistische Arbeitsethik (Arbeit ist Pflicht. Ich lebe um zu arbeiten.), wenn es keine Möglichkeit gibt, dieser \"Pflicht\" nachzukommen? Statt dessen wird dieses wirtschaftliche System die Erwerbsbiografien von noch mehr Menschen so verändern, dass sie von Grundsicherung im Alter leben müssen. Welchen Sinn macht die Teilnahme an einem Rentenversicherungssystem, das jemandem einen Großteil seines kleinen Einkommens abzieht, um damit einen Anspruch zu erwerben, der so gering ist, dass noch zusätzlich Grundsicherung im Alter gewährt werden muss? Bitter wird dies insbesondere dann, wenn man z. B. einen Rentenanspruch von 600,00 € hat, für den man jahrelang eingezahlt hat und jemand, der nie etwas eingezahlt hat, hat den gleichen Betrag zum Leben zur Verfügung (Rente + Aufstockung Grundsicherung = nur Grundsicherung).

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