Löst ein Grundeinkommen das Lohnabstandsproblem nicht viel besser?

Der Zeitplan für die Verschärfung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch „Bürgergeld“ genannt, liegt vor.
Nach Information des Newsletters von Harald Thomé vom 21. September 2025 soll der Referentenentwurf zu den geplanten Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende Mitte/Ende November 2025 vorgelegt werden. Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II), in dem diese Grundsicherung geregelt ist, soll zum 1. Juli 2026 geändert werden. Ein möglicher Koalitionsstreit könnte dies jedoch noch nach hinten verschieben.
Darüber hinaus tagt derzeit eine „Kommission zur Sozialstaatsreform“. Sie setzt sich aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen. Wieder einmal fehlen Vertreter*innen derjenigen, um die es geht. Die Kommission soll Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. Ihr Hauptaugenmerk gilt der Zusammenführung steuerfinanzierter bedürftigkeitsgeprüfter Sozialleistungen, wie z. B. Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Leistungen des SGB II und des SGB XII (Sozialhilfe). Ende 2025 sollen die Ergebnisse vorgelegt werden. Inkrafttreten können die möglichen Änderungen nur mit Zustimmung des Bundesrats, was auf einen längeren Prozess hindeutet – womöglich bis 2027.
Die Lohnabstandsdebatte
Die politische Hinführung zu den wohl bevorstehenden Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende und anderen bedürftigkeitsgeprüften Transfersystemen wird von einer Lohnabstandsdebatte begleitet. Sie fällt auf den fruchtbaren Boden eines von der herrschenden Politik fehlkonstruierten Grundsicherungssystems. Und macht einem Großteil der Bevölkerung die Ausweitung der Sanktionen und Repressionen sowie die Deckelung der Grundsicherungsleistungen schmackhaft. In den folgenden drei Zitaten bringen die FDP und die Union die Lohnabstandsforderung zum Ausdruck:
„Die Berechnungsmethode des Bürgergeldes müssen wir auf den Prüfstand stellen. Denn wer arbeitet, muss immer spürbar mehr haben als jemand, der nicht arbeitet.“ (FDP)
„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Lohnt es sich noch, arbeiten zu gehen?“ (Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagwahl 2025)
„Das Bürgergeld ist zu hoch, zu teuer und führt zu Fehlentwicklungen. Das Lohnabstandsgebot wird vielfach nicht eingehalten. Es sind Konstellationen möglich, die Arbeit unrentabel machen.“ (CSU, siehe Tagesschau)
Sekundiert wird diese Rhetorik der genannten Parteien durch personale Beiträge in Zeitungen und Zeitschriften, wie z. B. einen solchen: „Ich kann jeden verstehen, der lieber Bürgergeld bezieht als 40 Stunden hart in einem Niedriglohn-Job zu malochen. Das Problem ist, dass der Abstand zwischen Niedriglohn-Jobs und Bürgergeld zu gering ist.“ (Focus) Im selbigen Beitrag heißt es weiter: „Das Problem ist, dass immer mehr Menschen Bürgergeld beziehen, die eigentlich arbeiten könnten, aber nicht wollen. Auch diesen Menschen sollte man keinen Vorwurf machen. Wenn ich als Arbeiter im Niedriglohn-Bereich nur unwesentlich mehr bekomme als ein Bürgergeld-Bezieher – warum sollte ich dann 40 Stunden hart arbeiten, vielleicht in körperlich anstrengender Schichtarbeit?“
Bestimmte Parteien und Medien erzeugen einen Unmut der Lohn-/Erwerbsarbeitenden gegenüber den Grundsicherungsbeziehenden, den sie jene anschließend konstatieren lassen. Darauf aufbauend werben die Politiker*innen dann um Zustimmung für eine Verschärfung der Grundsicherungskonditionen, sei es in Form von geringeren oder keinen Regelsatzerhöhungen (und/oder härteren Sanktionen). So funktioniert eine Teile-und-Herrsche-Politik bestens.
Die Höhe des „Bürgergeldes“ ist an die Entwicklung der Preise gekoppelt: Ein sogenannter regelbedarfsrelevanter Preisindex des Statistischen Bundesamtes misst die durchschnittlichen Preissteigerungen für den typischen Konsum eines Haushalts in der Grundsicherung. Von diesem wird die Steigerung der Regelleistung abgeleitet. Eine Erhöhung der Löhne, auch der Mindestlöhne, um einen ausreichenden Lohnabstand zu erreichen, ist eine richtige Forderung. Dies hat aber wiederum zu Folge, dass auch Preise steigen. Somit ist dies also nur eine unsichere, ziemlich unwirksame Variante, den sogenannten Lohnabstand zwischen unteren Lohn-/Erwerbseinkommen und der Höhe der „Bürgergeld“leistungen zu vergrößern. Die andere Variante wäre, die Grundsicherungsleistungen (weiterhin) zu deckeln, also nicht gemäß der Inflation zu erhöhen oder gar auf ein tatsächlich Armut verhinderndes Niveau zu heben. Das ist der politische Ansatz o. g. Parteien.
Hintergründe und Fakten zum Verhältnis zwischen Lohn-/Erwerbseinkommen, der Höhe des „Bürgergelds“ und der Preisentwicklung finden sich auf der Website des wirtschaftsnahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, auch auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung. Dort wird darüber hinaus aufgezeigt, was verschiedene Parteien zum „Bürgergeld“ sagen bzw. was sie grundsätzlich verändern wollen.
Der Nachweis des Lohnabstands und seine Tücken
Jüngst veröffentlichte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine Studie mit dem Titel „Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch?“ Folgendes Problem wurde beschrieben: „In Folge der Bürgergeld-Reform erlebte die Debatte um das Lohnabstandsgebot eine wahre Renaissance: Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch? Während Stimmen aus der Wissenschaft immer wieder darauf hinweisen, dass Arbeit auch nach der Bürgergeldreform immer mit einem Einkommenszugewinn verbunden ist, sind Teile der Bevölkerung zutiefst skeptisch.“
Mit der Studie wird versucht, die Skepsis daran zu entkräften, dass für einen Mindestlohn in Vollzeit Erwerbstätige wirklich genügend mehr haben als Grundsicherungsbeziehende. Für Letztere wurden dabei der Regelleistungssatz und die bundesdurchschnittlichen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Bezogen auf Singles lautete das Ergebnis: Ein alleinstehender Erwerbstätiger in Vollzeit mit Mindestlohn hat rund 550 Euro netto mehr im Monat als ein alleinstehender Grundsicherungsbeziehender. Dabei wurde für den Mindestlohn beziehenden Vollzeitbeschäftigten ein bedürftigkeitsgeprüftes Wohngeld (Wohnkostenzuschuss von 26 Euro bei rund 452 Euro Warmmiete) mit eingerechnet. Ob dieser geringe Wohnkostenzuschuss angesichts der damit verbundenen bürokratischen Hürden und Bedürftigkeitsprüfungen überhaupt beantragt würde, steht auf einem anderen Blatt. Für die Kosten der Unterkunft und Heizung, die der Grundsicherungsbeziehende finanziert bekommt, wurde der Bundesdurchschnitt von rund 452 Euro veranschlagt.
Das spricht im Ersteindruck zunächst einmal gegen die Behauptung eines zu geringen Lohnabstands. Aber das gilt wirklich nur dem ersten Anschein nach. Denn umso höher die als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung sind, desto geringer ist der Lohnabstand. So heißt es dann auch einschränkend in der WSI-Studie: „Je höher nämlich die Kosten der Unterkunft, desto höher fallen die Leistungen nach dem SGB II aus. Bei gegebenem Bruttomonatslohn [des mit Mindestlohn in Vollzeit Beschäftigten, R. B.] verringert sich also der Lohnabstand.“ (S. 8) Diese Aussage, das höhere anerkannte Kosten der Unterkunft und Heizung zu geringerem Lohnabstand führen, deckt sich mit den Aussagen von Vertretern des Instituts für Wirtschaftsforschung Köln in der BILD-Zeitung (vgl. BILD).
Anhand meiner Neuberechnung erläutert: In München beträgt die Höhe der maximal als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft (ohne Heizkosten, also bruttokalt) für einen Single 781 Euro, in Berlin 516 Euro (vgl. Tabelle 1, S. 6, der o. g. WSI-Studie). Hinzu kommen die Finanzierung der Heizungskosten für den Grundsicherungsbeziehenden durch das Jobcenter, die sich im Bundesdurchschnitt für Singles auf rund 60 Euro im Monat belaufen (siehe Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Bezogen auf den monatlichen Nettolohn des Mindestlöhners plus dem o. g. Wohngeldbetrag (gesamt 1.572 Euro, siehe WSI-Studie S. 7) beträgt der Lohnabstand (Nettoeinkommensabstand) in München dann 168 Euro (1.572 Euro Nettogesamteinkommen des Vollzeit-Mindestlöhners gegenüber 563 Euro Regelleistung plus 841 Euro Kosten der Unterkunft und Heizung des Grundsicherungsbeziehenden) und in Berlin 433 Euro (1.572 Euro Nettogesamteinkommen des Vollzeit-Mindestlöhners gegenüber 563 Euro Regelleistung plus 576 Euro Kosten der Unterkunft und Heizung des Grundsicherungsbeziehenden). Dabei wurde noch nicht berücksichtigt, dass der Grundsicherungsbeziehende vom Rundfunkbeitrag befreit wird (derzeit über 18 Euro monatlich), der Mindestlöhner nicht.
Aber selbst wenn es die 550 Euro sind, die der Vollzeit-Mindestlöhner mehr Nettoeinkommen im Monat hätte als der Grundsicherungsbeziehende, so ist das nicht mehr als ein Netto-Einkommenszuwachs von rund 3,44 Euro pro Stunde Lohnarbeit: Für 160 Stunden im Monat hat er pro Stunde 3,44 Euro mehr als jemand, der „gar nicht arbeitet“. Beim Maximalbetrag an übernommenen Kosten der Unterkunft plus der bundesdurchschnittlichen Heizungskosten hat der Vollzeit-Mindestlöhner in München gar nur rund 1 Euro pro Stunde (168 Euro für 160 Stunden) Nettoeinkommenszuwachs, wenn er erwerbstätig ist, statt „nichts zu tun“. In Leipzig ist es ein Nettoeinkommenszuwachs von 2,71 Euro pro Stunde.
Dieses doch nun wirklich spärliche Mehr an Nettoeinkommen, sowohl absolut als auch bezogen auf eine Stunde Lohnarbeit, kann natürlich den Volkszorn erregen. Es erweist sich Volkes politmedial geschürte Skepsis am behaupteten Lohnabstand so doch als berechtigt. Auf den äußerst geringen Nettoeinkommenszuwachs geht die o. g. WSI-Studie nicht ein und bietet so bestimmten Wirtschaftswissenschaftler*innen die Möglichkeit, damit argumentativ zu punkten (vgl. BILD).
Systembedingtes Lohnabstandsproblem
Die begründete Skepsis hinsichtlich des Lohnabstands und darauf aufbauende konservativ-rückschrittliche Sozialreformvorschläge und -politiken sind aber verursacht von einem Sozialsystem, dass diesen geringen bzw. als nicht ausreichenden angesehenen Lohnabstand erst erzeugt – nämlich von der Grundsicherung, auf die lediglich Menschen mit geringen oder keinem anderen Einkommen Anspruch haben – das ist eine Minderheit. Diese Säule der Existenz- und Teilhabesicherung steht so der anderen, der (Mindest-)Lohnsäule, gegenüber. Beide werden von den Menschen verglichen – mit o. g. Ergebnissen und Effekten.
Auch eine Veränderung des Sozialsystems, z. B. in Richtung einer sanktionsfreien, vor Armut schützenden Mindestsicherung, würde das Problem des zu geringen Lohnabstands nicht lösen. Obendrein würde sie das geschürte Ungerechtigkeitsempfinden der Erwerbstätigen gegenüber den Erwerbslosen noch weiter befeuern, könnte man die „Nichtstuer“ dann schließlich nicht mal mehr sanktionieren. Wäre dieses Konzept realistisch und politisch umsetzbar?
Grundeinkommen als Alternative
Das Grundeinkommen hingegen würde das Problem des ausreichenden Lohnabstands lösen. Sorgte es doch dafür, dass Erwerbstätigkeit zu einem Nettoeinkommenszuwachs um den Nettolohn führte. Der Vollständigkeit halber ist zu sagen, dass das nicht für das substitutiv verstandene Grundeinkommen Götz Werners gelten würde, welches alle Einkommen aus Sozialtransfers zur Existenzsicherung und Lohn- sowie Erwerbseinkommen bis zu seiner Höhe ersetzt. Beim herkömmlichen additiven Grundeinkommen von beispielsweise 1.500 Euro hätte dagegen ein Vollzeitjobber mit Mindestlohn, den in der WSI-Studie mit 1.546 Euro bezifferten Nettolohn mehr als ein Erwerbsloser, der nur vom Grundeinkommen lebt. Das gilt, wenn die Finanzierung des Grundeinkommens keine Erhöhung der Steuern und Abgaben auf Lohneinkommen verlangte. Möglich wäre das, wenn zur Finanzierung des Grundeinkommens lediglich Kapitaleinkommen, Finanztransaktionen (Microsteuer), hohe Vermögen und Erbschaften ausreichend besteuert würden. Eine deutliche Vergrößerung des Lohnabstands wäre aber auch dann zu erzielen, wenn man die Steuern und Abgaben auf Lohneinkommen moderat erhöhen würde, um das Grundeinkommen auch darüber zu finanzieren. An der Wahrheit der Aussage, dass die Erwerbstätigen um ihren Nettolohn (in dann bestehender Größe) bedeutend mehr Geld in der Tasche haben als Erwerbslose nur mit Grundeinkommen, ändert das nichts.
Fazit
Das Grundeinkommen setzt die Gefahr außer Kraft, dass Erwerbstätige zu wenig mehr haben als Erwerblose, indem das Grundeinkommen unabhängig vom Erwerbseinkommen immer in gleicher voller Höhe an alle fließt. Dadurch haben Erwerbstätige ihren ganzen Nettolohn mehr als Erwerbslose. Das Grundeinkommen setzt die durch das Grundsicherungssystem selbst erzeugte Lohnabstandsfalle außer Kraft, die darin besteht, dass zwei Einkommenssysteme nebeneinander bestehen – Grundsicherung und Löhne. Denn das Grundeinkommen gibt den Grund, auf dem dann Lohneinkommen, auch Mindestlohneinkommen basieren – die zwei Einkommenssysteme bauten aufeinander auf. Dies nähme dem reaktionären Momentum, die Grundsicherung a) wieder zu verschärfen und b) diese so niedrig und unzureichend wie möglich zu gestalten, den Wind aus den Segeln. Bedürftigkeitsgeprüfte Grund-/Mindestsicherungssysteme sind, weil sie ein Minderheitenrecht sind, aber nicht nur ständig einem Senkungsdruck ausgesetzt, sondern immer mit Neiddebatten verbunden. Universelle und bedingungslose (Geld-)Transfers dagegen haben, genauso wie universelle und bedingungslose, d. h. auch kostenlose Zugänge zu sozialen Infrastrukturen und Dienstleistungen, den Charme, einer (bisher systemisch bedingten und bewusst betriebenen) Spaltung der Gesellschaft weitgehend vorzubeugen. Ich denke, angesichts der heutigen gesellschaftlichen Situation eine Notwendigkeit.