Der Virus der Grundeinkommensidee jetzt auch in der SPD

Redaktion 30.10.2007 Druckversion

Tempolitimit, ein neuer Parteivorstand und die Verlängerung des ALG I für ältere Arbeitslose, das sind die Themen, über die die Medien vom Bundesparteitag der SPD vom 26.-28.10.2007 berichteten. Die Partei feiert sich selbst und stellt dabei ihre wiedergewonnene Geschlossenheit in den Vordergrund. Doch da war noch was, worüber nicht berichtet wurde, dass dem Parteitag zwei Anträge zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens vorlagen. Einer stammt von einem bayrischen Ortverband, ein anderer vom Unterbezirk Rhein-Erft-Kreis. Vielleicht gehen die beiden abgelehnten Anträge einmal als Beginn einer spannenden Grundeinkommensdiskussion in der SPD in die Parteihistorie ein. Wer weiß?
Hier der Text der beiden Anträge:

Unterbezirk Rhein-Erft-Kreis (Landesverband Nordrhein-Westfalen)

Der Vorsorgende Sozialstaat

Der Sozialstaat ist eine große zivilisatorische Errungenschaft des 20. Jahrhunderts. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gehören Demokratie und Sozialstaat zusammen. Der Sozialstaat ergänzt die bürgerlichen Freiheitsrechte durch soziale Bürgerrechte. Wohlstand und wirtschaftliche Dynamik, soziale Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt wurden nicht trotz, sondern wegen des Sozialstaats möglich. Der Sozialstaat leistet einen eigenen produktiven Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen und den gesellschaftlichen Wohlstand sowie dessen gerechter Verteilung. Sozialstaatlichkeit ist organisierte Solidarität. In der Solidargemeinschaft stehen die Jungen für die Alten, die Gesunden für die Kranken, die Nichtbehinderten für die Behinderten, die Arbeitenden für die Arbeitslosen und die Reichen für die Armen ein. Im Zentrum des Sozialstaats werden weiterhin staatlich verbürgte soziale Sicherung und Teilhabe, der einklagbare Rechtsanspruch auf Sozialleistungen und die rechtlich gesicherte Stellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen.

Auch im 21. Jahrhundert bleibt es eine zentrale Frage, wie der gesellschaftliche Wohlstand verteilt wird und welche Teilhabemöglichkeiten sich damit für jeden und jede Einzelne eröffnen. Die Behauptung der Marktradikalen, dass Ungleichheit wirtschaftlichen Fortschritt befördere, ist nicht nur inhuman, sondern auch falsch. Nur eine Gesellschaft, die das Leitbild des Wohlstands und der Teilhabe für alle verfolgt, ist eine zukunftsfähige Gesellschaft. Gerade in Anbetracht vielfältiger Lebensweisen und flexibler Erwerbsformen wird die zentrale Funktion des Sozialstaats wichtiger, Sicherheit im Wandel zu gewährleisten. Nur wenn die Menschen wissen, dass ihre elementaren sozialen Lebensrisiken verlässlich abgesichert werden, sind sie bereit Risiken einzugehen und mobil zu sein. Um dieses Sicherheitsversprechen zu erneuern, wollen wir den Sozialstaat durch die Einführung eines Grundeinkommens für alle Bürger weiterentwickeln.

Unser neues Leitbild: Ein Grundeinkommen garantiert Freiheit und Sicherheit für alle Bürger Das Leitbild unserer Sozialpolitik für das 21. Jahrhundert ist der Bürger, der frei von Existenzsorgen sein Leben selbst bestimmt meistern kann. Damit wir dieses Ziel in unserer Zeit erreichen können, muss der Sozialstaat am Bürgerstatus und weniger stark am Erwerbsstatus anknüpfen. Wir wollen weg von der noch aus Bismarcks Zeiten stammenden Statussicherung durch unseren Sozialstaat hin zur Existenzsicherung, die allen Bürgern Schutz vor Armut bietet und von Existenzangst befreit. Ein jedem Bürger ohne Bedingungen in gleicher Höhe zustehendes Existenzsicherndes Grundeinkommen wird die Voraussetzungen dafür schaffen. Bereits heute gibt es eine Vielzahl genau durchgerechneter Modelle zur Finanzierung eines Grundeinkommens. Wir streben ein Modell für ein bedingungsloses Grundeinkommen an, an dessen Finanzierung sich auch Unternehmen und vermögende Privathaushalte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen bewahrt vor den Folgen der Erwerbsarbeitslosigkeit. Mit einem Grundeinkommen im Rücken bedeutet der Verlust des Erwerbsarbeitsplatzes nicht den Sturz in Armut und die sich daraus ergebenden Folgen für Familie und Freundeskreis. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bleibt gesichert.

Gute Arbeitsbedingungen werden durch ein Grundeinkommen gefördert. Arbeitnehmer müssen nicht jede Verschlechterung am Erwerbsarbeitsplatz erdulden oder sich dem Druck der Arbeitgeber aus Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes beugen. Ein Grundeinkommen verleiht Verhandlungsmacht gegenüber dem Arbeitgeber. Innere Kündigung am Arbeitsplatz, heute unter anderem eine Reaktion auf die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, wäre von gestern. Motivierte, leistungsbereite und produktive Mitarbeiter sind auch ein Vorteil für Arbeitgeber. Allen Arbeitnehmern ist ein gesetzlich verankerter gerechter Mindestlohn zu zahlen. Ein Grundeinkommen schafft Freiräume für mehr bürgerschaftliches Engagement. Mit Hilfe eines Grundeinkommens haben die Bürger die Freiheit weniger Zeit für eine Erwerbsarbeit aufbringen zu müssen und könnten dennoch ihren Lebensunterhalt bestreiten. Andere Formen der Arbeit wie zum Beispiel ehrenamtliches Engagement werden durch ein Grundeinkommen gefördert oder für den einzelnen Bürger erst ermöglicht. Auch die Solidarität innerhalb der Familie würde gestärkt werden. Sich Zeit zu nehmen für die Pflege von Familienangehörigen oder die Kindererziehung, wäre mit Hilfe eines Grundeinkommens leichter als heute. Ein bedingungslos gezahltes Grundeinkommen wird zahlreiche heutige Sozialleistungen ersetzen. Die Folge davon wäre ein erheblicher Bürokratieabbau. Die Arbeitsämter hätten endlich mehr Zeit, Bürgern eine Erwerbsarbeit zu vermitteln, anstatt unzählige Bedürftigkeitsprüfungen und Kontrollen durchzuführen. Ein Grundeinkommen sichert zusammen mit einer Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung die großen Lebensrisiken wie Armut, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit solidarisch ab und garantiert die Altersvorsorge. Angesichts der veränderten Erwerbs- und Arbeitsbiografien wollen wir unsere sozialen Sicherungssysteme durch ein Grundeinkommen so weiterentwickeln, dass sie für die unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsphasen Sicherheit gewährleisten.

Es verhindert Ausgrenzung und erleichtert berufliche Integration. Indem ein Grundeinkommen die Bürger stärkt, stärkt es unser Gemeinwesen. Es entlässt nicht aus der Verantwortung für das eigene Leben, sondern schafft im Gegenteil die Voraussetzung für ein freies und selbst bestimmtes Leben aller Bürgerinnen und Bürger. Das bedingungslose Grundeinkommen ist keine Transferleistung. Es soll so beschaffen sein, dass Menschen auch jenseits der Erwerbsarbeit einer Tätigkeit nachgehen können. Im Gegenzug ist dieses auch von ihnen zu erwarten.

Die Befreiung von Zwängen, die sich aus Herkunft und überkommenen Vorstellungen ergeben, war bereits das große Versprechen der Aufklärung und schon immer zentrales Ziel der Sozialdemokratie. Mit der Einführung eines Grundeinkommens gehen wir einen zeitgemäßen Schritt vorwärts, den Bürgern heute und in Zukunft einin Würde zu ermöglichen.

Ortsverein Weilheim i. OB (Landesverband Bayern)

Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommes / Reform der Arbeitsmarkt-Politik

Die Bundestagsfraktion soll folgenden Antrag zur Einführung einesbedingungslosen Grundeinkommens prüfen:
Arbeitslosengeld I und II werden nicht mehr ausbezahlt. Als Ersatz dafür erhalten alle Bürger vom Staat ohne Bedürftigkeitsprüfung ein bedingungsloses Grundeinkommen in Folgender Höhe:

  • Kinder (0-17 Jahre) : 300,00 ?, davon 200,00 ??Pauschale an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, somit netto 100,00 EURO
  • Erwachsene (18-24 Jahre): 800,00 EURO, davon 200,00 EURO?Abzug an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, somit netto 600,00 EURO
  • Erwachsene (25-39 Jahre) 900,00 EURO, davon 200,00 EURO?Abzug an
    gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, somit netto 700,00 EURO

  • Erwachsene (ab 40 Jahren) 1000,00 EURO, davon 200,00 EURO?Abzug an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, somit netto 800,00 EURO

Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Solidaritätszuschlag werden abgeschafft (letzterer zeigt ohnehin eine deutliche Verfehlung der ursprünglich prognostizierenden Wirkungen und diskriminíert die Bürger in den neuen Bundesländern zudem als Almosenempfänger, obwohl sie selbst nachweislich nicht von den Zahlungen der Bürger aus den alten Bundesländern profitieren!).

Auch das Kindergeld bzw. Elterngeld fällt weg, da Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls mit in das Grundeinkommen einbezogen sind und der Rest in dem Grundeinkommen der Eltern enthalten ist. Auf jeden hinzuverdienten Euro wird ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 50 % erhoben. Der pauschale Steuersatz in Höhe von 50% soll auf alle Einnahmen erhoben werden, auch auf Kapitaleinnahmen und Einnahmen aus Mieten und Pachten. Um letzere dadurch nicht in die Höhe schnellen zu lassen, sollen diese in Zukunft einer Prüfung durch einen Sachverständigen unterzogen werden müssen. Dieser soll den Marktwert eines Objektes, das Vermietet oder Verpachtet werden soll, ermitteln. Zum Beispiel wird dann bei Vermieten einer Wohnung mit einem Marktwert von 500,— monatlich eine Steuer in höhe von 250,- EURO? monatlich (50%) fällig. Verlangt der Vermieter von dem Mieter einen höheren Betrag oder erhöht er diesen Betrag ohne erneute Begutachtung, so wird die fällige Steuer ab sofort um denselben Betrag erhöht. Gewährt der Vermieter dem Mieter jedoch einen Nachlass, so bekommt er einen prozentualen Steuernachlass in derselben Höhe erteilt. Verlangt er zum Beispiel nur 400,— EURO? Miete pro Monat, was in diesem Fall 80% des Marktwertes entspricht, so bekommt er einen Steuernachlass von 20% auf 50%, das bedeutet, er muss von den 400,- EURO ?nur 40% statt 50% an den Staat abführen.

Damit soll der ständigen Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt ein Ende gesetzt werden, so dass sich jeder Bürger wieder eine angemessene Wohnung leisten kann, ohne dadurch in eine finanzielle Notlage zu geraten. Letztendlich würde dadurch auch die Preisentwicklung für Eigenheime in einem entsprechenden Rahmen gehalten, so dass auch dies wieder für einen größeren Personenkreis erschwinglich und auch langfristig bezahlbar ist! Verstöse gegen das Steuerrecht sollen nach Einführung des Grundeinkommens deutlich höheren Strafen ausgesetz werden. Bei erstmaligem Verstoss (Beipiel Schwarzarbeit) wird die Auszahlung des Grundeinkommens für ein Jahr eingestellt und der hinterzogene Betrag ist zurückzubezahlen. Im Wiederholungsfall wird die Auszahlung Grundeinkommens für 2 Jahre eingstellt und es ist der dopplete Betrag zurückzubezahlen. Auch Unternehmen können sich nicht mehr durch Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland von der Steuerpflicht entziehen, da grundsätzlich jeder im Inland verdiente Euro mit 50 % besteurt wird.

Betriebsverlagerungen ins Ausland sollen zudem dadurch unattraktiv werden, da bei jeder Verlagerung des Firmensitzes ebenfalls eine (sog. Verlagerungs-) Steuer in Höhe von 25 % des Unternehmenswertes erhoben werden soll. Werden die hinterzogenen Einnahmen bzw. die verhängten Strafen nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist zurückbezahlt, so kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die sich nach der Höhe der Schuld richtet!

Bei Gewerbetreibenden soll zudem ein Gewerbeverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen eine Zwangsenteignung des Unternehmens und in besonders schwerwiegenden Fällen auch des Privatvermögens erhoben werden können. Um sich im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes vorübergehend ein höheres Einkommen zu sichern, soll die Bundesagentur für Arbeit
ein Angebot zur freiwilligen Einzahlung anbieten. Jeder Bürger kann selbst entscheiden, wieviel seines ihm zur Verfügung stehenden Monatseinkommens er dafür investieren will. Die Bürger können jederzeit, unabhängig davon, ob sie gerade in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nicht, den eingezahlten Betrag abzüglich einer Provision an die Agentur für Arbeit in Höhe von 5-10 % (abhängig von Anzahl der Einzahler) des eingezahlten Beitrags abrufen und sich die ersparte Summe vollständig oder in Monatsraten auszahlen lassen. Diese Möglichkeit kann neben dem Fall eines unerwarteten Verlustes des Arbeitsplatzes auch dazu dienen, einen vorübergehenden finanzielllen Engpass zu überbrücken, ohne auf teure Bankkredite mit der Gefahr der weiteren Verschuldung zurückgreifen zu müssen. Daneben kann dieses Modell auch zur Ansparung einer zusätzlichen Rente verwedet werden, auf die ab einem beliebigen Alter zurückgegriffen werden kann. Somit erübrigt sich auch die Diskussion über das Renteneintrittsalter und die besonders umstrittene Rente mit 67. Jeder kann für sich selbst entscheiden, ab welchem Alter er ein seinen Vorstellungen entsprechendes Rentenniveau erreicht hat. Allerdings soll die Rente im Gegensatz zu der Auszahlung bei Arbeitslosigkeit einen dauerhaften Wert erreichen, somit soll in diesem Fall in Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kreditinstituten ein entsprechendes Zinsmodell entwickelt werden, das auf den bisherigen Zusatzversicherungen aufbaut. Somit hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich eine existenzsichernde Altersrente anzusparen, die er sich nach Abruf in Monatsraten ausbezahlen lassen kann.

Die Bundesagentur für Arbeit soll erhalten bleiben, sich jedoch nicht mehr der Verwaltung der Arbeitslosigkeit, sondern ausschließlich Aufgaben wie der Berufsberatung, der Förderung von Unternehmensgründungen oder Errichtung von Sozialen Unternehmen, bzw. um die Förderung von Bildungseinrichtungen widmen. Anstatt aus den Beiträgen zur Arbeitlosenversicherung soll sie sich von den Provisionen aus den Beiträgen freiwilliger Versicherter und zum Teil aus Zuschüssen vom Bund aus den Steuereinnahmen finanzieren. Die Bundesagentur für Arbeit darf nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern muss dazu verpflichtet werden, ihre Einnahmen in entsprechende Maßnahmen zu investieren.

4 Kommentare

Oliver schrieb am 11.04.2008, 16:18 Uhr

Das bedingungslose Grundeinkommen ist in meinen Augen längst überfällig. Ich finde, wir treten in Sachen Soziales seit geraumer Zeit auf der Stelle. Das Hartz 4-Gesetz ist, da sind wir uns ja wohl alle einig, nicht Sozial. Die Bürger haben Angst, und zwar nicht vor der Arbeitslosigkeit, sondern vor dem sozialen Abstieg in der Arbeitslosigkeit. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen müsste kein Bürger mehr Angst vor Armut, ständigiger Kontrolle des Amtes und gesellschaftlicher Ausgrenzung haben.

Meiner Meinung nach leben wir nicht mehr in einem Sozialstaat sondern immer mehr in einem Zwangsstaat mit immer weniger Freiheiten.

DIE LÖSUNG: Das bedingungslose Grundeinkommen!

Dagmar schrieb am 16.04.2008, 14:53 Uhr

Im Grunde genommen heißt das nach der Rechnung der SPD, dass ich etwas mehr hätte als jetzt mit Hartz IV, aber das auch nur wegen den Unterhaltszahlungen des Vaters - die nicht gesichert sind.

Dennoch wäre ich persönlich bereit ggfls. auch noch auf mehr zu verzichten, als ich es jetzt ohnehin schon tue, denn meines Erachtens zählt ganz allein der Freiheitsgedanke hinter der Idee des Grundeinkommens. Keine Angst mehr vor Kürzungen und Besuchen beim Arbeitsamt, nicht mehr das Gefühl, faul und unnütz zu sein, sondern eine Wertschätzung als Mensch, der eben auch andere Interessen hat oder sich nicht über einen Job identifizieren muss. Anerkennung für Eltern, denen es wichtig ist, ihre Aufgabe und die Herausforderung anzunehmen und für die Kinder da zu sein, ohne gesellschaftlich an den Rand des Asozialen gedrängt zu sein. Nicht mehr das Gefühl von \"nicht arbeiten zu wollen\" und Akzeptanz und Insichtnahme, dass es schlicht und einfach immer weniger Arbeitsplätze gibt und einfach mal was mit den Menschen geschehen muss, die eben nicht über den Arbeitsmarkt am \"essen\" gehalten werden - können.

Dennoch gefällt mir die Diskrepanz zwischen den Beträgen von Kindern und Erwachsenen nicht. Mit 100 Euro im Monat ist kein Kind in seiner Existenz gesichert.

Mir ist bewußt, dass das nur Ideen sind - aber im Vorfeld sollte man doch auch schon wieder über die Botschaft nachdenken.

Was Hartz IV angeht, mal ganz klar und knallhart aus meiner Sicht - für mich finanziell kaum ein Unterschied. Der Schritt zur Mutter war für mich ein sozialer Abstieg und brachte mich an das Existenzminimum. Vielleicht mal ganz gut, wenn nun auch andere Menschengruppen mal merken, wie das ist ?

Was für die einen völlig normal ist, bringt die anderen auf die Barrikaden ... Eine Mutter verzichtet nunmal - Eltern verzichten nunmal ...

jaja ... :-)

Tobi van Obi schrieb am 07.05.2008, 22:29 Uhr

Hallöchen,

mmmhhhhhhhh...also, zu überlegen wäre es.

Dann bräuchten sich diverse Leute sich auch

nicht mehr mit der \"Verschönerung\" der

Arbeitslosenstatistik beschäftigen und die

Bürger und Büergerinnen hätten endlich Platz

um ein wenig Luft zu holen. Anderen wiederum

fällt der ein oder andere Sack Steine vom Rücken, welchen sie die ganze HARTZ IV Zeit mit sich hehrumgeschleppt haben und so weiter und so weiter...

Doch interessant wäre eine solche Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen\' s.

Aber SPD und Grundeinkommen? Das soll stimmen? Vom Herrn Althaus hab ich es geleden. Ist für mein Verständnis noch weniger als HARTZ IV und der Sozialstaat würde noch mehr einsparen als jetzt mit HARTZ IV.

Bis dann...

eck schrieb am 17.05.2008, 13:28 Uhr

Argument der SPD gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen und Bürokreatieabbau: ´Wir dürfen Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst nicht entlassen. Wo sollen wir mit Ihnen hin?´

Einen Kommentar schreiben

Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Bitte beachten Sie die Regeln für die Veröffentlichung von Kommentaren.