Interviews zum Grünen Parteitag – Part 5: Antworten von Wolfgang Strengmann-Kuhn

Redaktion 30.11.2007 Druckversion

Wolfgang Strengmann-Kuhn, Inhaber einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Frankfurt, hat zusammen mit Michael Opielka ein Gutachten zur Finanzierbarkeit und Machbarkeit des „Solidarischen Bürgergelds“ verfasst. Ab Dezember ist Strengmann-Kuhn Mitglied der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag.-more->

Ist das Ergebnis eine Enttäuschung oder war es zu erwarten?

Wolfgang Strengmann-Kuhn: Das Ergebnis ist ein Erfolg. Trotz der medialen Aufheizung („Rebellion gegen den Bundesvorstand“) und den damit verbundenen innerparteilichen Folgen („Der Parteispitze darf nicht noch einmal eine Niederlage erhalten, das schwächt uns – z.B. in den anstehenden Landtagswahlkämpfen“) haben sich 40% offen für ein (partielles) Grundeinkommen entschieden. Hinzu kommt noch eine größere Zahl von Delegierten, die trotz Sympathie für das Grundeinkommen für den Antrag des Bundesvorstands gestimmt haben, wie z.B. der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, der explizit für dieses Abstimmungsverhalten geworben hat.
Außerdem haben wir durch Änderungsanträge zum Bundesvorstandsantrag erstens erreicht, dass die Diskussion über das Grundeinkommen fortgesetzt wird und das Grundeinkommensmodell, das in Nürnberg zur Diskussion stand, weiterentwickelt werden soll. Zweitens sind wesentliche einzelne Punkte übernommen worden. So wird eine Individualisierung der Grundsicherung angestrebt und es soll keine Sanktionen geben, die das sozio-kulturelle Existenzminimum antasten. Insofern ist so etwas wie eine bedingungslose Grundsicherung beschlossen worden. Zusammen mit der geforderten Erhöhung der Regelleistungen der Grundsicherung sind dies alles Bewegungen in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens entsprechend der Kriterien des Netzwerks.

Glauben Sie, dass die Grundeinkommens-Idee immer noch eine realistische Chance hat, im nächsten Bundestagswahlkampf eine Rolle zu spielen? Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

Wolfgang Strengmann-Kuhn: Schwierig zu beantwortende Frage. Der Parteitag der Grünen hat gezeigt, dass es innerhalb der Grünen eine sehr große Minderheit oder sogar Mehrheit gibt, die der Forderung nach einem Grundeinkommen positiv gegenübersteht. Auch in der Linken und in der CDU wird intensiv darüber diskutiert. In allen Parteien gibt es bisher noch keine Beschlüsse für ein Grundeinkommen. Insofern wird das Thema sicher nicht von den Parteien auf die Agenda gesetzt. Sollte es eine gesellschaftspolitische Diskussion darüber geben, werden Katja Kipping für die Linke, Dieter Althaus für die CDU und meine Wenigkeit für die Grünen und natürlich viele andere in den genannten Parteien dazu Position beziehen können. Es gibt aber gute Chancen, dass nach der nächsten Bundestagswahl das Thema bei den einzelnen Parteien wieder auf die Tagesordnung kommt, zumal so langsam auch in SPD-Basis eine Diskussion über Grundeinkommen oder zumindest über Modelle einer negativen Einkommensteuer beginnt.

Welche Bedeutung hat das Abstimmungsergebnis für den sozialpolitischen Kurs der Grünen Partei? Gehört die Kontroverse zwischen Grundeinkommens- und Grundsicherungsbefürwortern jetzt der Vergangenheit an oder geht sie weiter?

Wolfgang Strengmann-Kuhn: Sie geht weiter: Das Grundeinkommen steht auf der Tagesordnung und ist dort nicht mehr wegzubekommen. In dem Beschluss steht: „Die Diskussion um das Grundeinkommen ist nicht beendet“. Das Konzept einer negativen Einkommensteuer, wie es die AG Grundeinkommen der Parteikommission „Zukunft sozialer Sicherung“ vorgeschlagen hat, soll weiterentwickelt werden. Wichtige Zielsetzungen der Grundeinkommensseite wurden übernommen, z.B. keine Sanktionen unter den sozio-kulturellen Grundbedarf oder das Ziel der Individualisierung der Grundsicherung. Ein Ökobonus soll eingeführt werden: Eine Abgabe auf den fossilen und atomaren Energieverbrauch in lenkungswirksamer Höhe, zum Beispiel durch eine Ausweitung des Emissionshandels, die den BürgerInnen anschließend in voller Höhe zurückgegeben wird, die für jeden gleich ist, und es soll Schritte zu einer bedingungslosen Kindergrundsicherung geben.

Stecken die BGE-Befürworter in der Grünen Partei jetzt auf oder formieren sie sich neu?

Wolfgang Strengmann-Kuhn: Die Diskussion wird sich verändern. Auf der einen Seite müssen konkrete Konzepte zur negativen Einkommensteuer, zu einer Bildungsgrundsicherung, zu einer verbesserten Absicherung im Alter, die Schritte zu der „bedingungslosen Kindergrundsicherung“ erarbeitet werden, was dadurch sichergestellt ist, dass neben mir weitere Grüne Bundestagsabgeordnete ein Grundeinkommen, wie wir es vorgeschlagen haben, befürworten. Auf der anderen Seite wird an der Basis die grundsätzliche Diskussion zur Einführung eines allgemeinen Grundeinkommen weitergehen.

Welche Bedeutung hat das Ergebnis für die Fortführung der Diskussion zum BGE in anderen Parteien, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden?

Wolfgang Strengmann-Kuhn: Für die BefürworterInnen eines Grundeinkommens in den anderen Parteien wird es vermutlich ein Ansporn sein, ihre Vorstellungen weiter zu präzisieren. Allgemein dürfte die Bereitschaft größer geworden sein, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, da eine Konkurrenzpartei zwar eine Priorität für Reformen der Grundsicherung beschlossen hat, aber sich auch nicht explizit gegen ein Grundeinkommen ausgesprochen hat. Das Thema bleibt damit auch außerhalb der Grünen auf der Agenda, so dass ich hoffe, dass auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gefordert sind, eine fundiertere Position dazu zu entwickeln.

Welche Auswirkungen hat das Ergebnis auf die außerparlamentarische Diskussion in der GE-Bewegung?

Wolfgang Strengmann-Kuhn: Zunächst einmal: selbst wenn das Grüne Grundeinkommen auf dem Parteitag beschlossen worden wäre, wäre das kein Grundeinkommen im Sinne des Netzwerks Grundeinkommen gewesen. Es handelt sich bei dem Grünen Grundeinkommen um ein so genanntes partielles Grundeinkommen, das unter dem Existenzminimum liegt, und durch eine (existenzsichernde) bedarfsorientierte Grundsicherung ergänzt wird, ist also eigentlich ein Mischmodell. Außerdem führt die konkrete Ausgestaltung als „negative Einkommensteuer“ dazu, dass das Grundeinkommen nicht an Alle ausgezahlt wird, sondern für einen Teil der Leute nur auf dem Papier steht. Das sind zwar meines Erachtens notwendige Schritte, es entbindet aber die GE-Bewegung nicht, sich weiterhin für ein Grundeinkommen im Sinne des Netzwerks Grundeinkommen einzusetzen. Der Beschluss kann aber die Hoffnung nähren, der realpolitischen Umsetzung eines Grundeinkommens ein Stück näher zu kommen.

Wie stehen Sie zur Aussage von Michael Opielka, dass es sich die BGE-Befürworter nicht leisten können, ein Konzept wie das von Dieter Althaus als „neoliberal“ aus der Diskussion auszugrenzen?

Wolfgang Strengmann-Kuhn: Ich kann es nur unterstützen, sich differenziert mit den einzelnen Grundeinkommenskonzepten auseinander zu setzen, und die eigenen Konzepte nicht dadurch zu schwächen, dass andere undifferenziert angegriffen werden. So ist weder das Konzept von Götz Werner „rechts“, weil es von einem Unternehmer stammt, dem manche unterstellen, ihm ginge es nur darum, die Unternehmen zu entlasten, noch ist das Konzept von Althaus „neoliberal“. Umgekehrt hat das Konzept, das in der Linken diskutiert wird, nichts mit dem „Sozialismus“ in der DDR zu tun. Natürlich gibt es rechte und linke Modelle, wobei die sich vor allem darin unterscheiden, welche Sozialleistungen es außer einem Grundeinkommen noch gibt, wie das Mindestabsicherungsniveau (Grundeinkommen plus bedarfsorientierte Elemente) tatsächlich ist und wie die Verteilungswirkungen sind. Bei Althaus gibt es auf der einen Seite zum Beispiel eine steuerfinanzierte Krankenversicherung und eine von den Arbeitgebern (!) finanzierte Zusatzrente, für Familien ist die Absicherung besser als bei Hartz IV und die Armutsquote wird deutlich reduziert. Auf der anderen Seite wird die Arbeitslosenversicherung abgeschafft, ein Mindestlohn wird abgelehnt und das Bürgergeld als explizite Alternative dazu verstanden, Alleinstehende stehen schlechter da als bei Hartz IV und bei einem Steuersatz von 25% gäbe es eine Entlastung der Reichen. Insofern stimme ich Michael Opielka zu, der sagt, es wäre ein Konzept der „rechten Mitte“, also eins, das gut zu der CDU passt.

Nächster Teil: Antworten von Robert Ulmer

Ein Kommentar

Wolfgang Schlack schrieb am 26.09.2018, 10:52 Uhr

Wenn der Staat keine arbeitsmarktpolitischen Sanktionen bei einem bGE mehr erheben kann und Arbeitsverträge wegen Vertrauensschwund oder mangelnder Identifikation mit den Veränderungen in jedem Arbeitsverhältnis abgelehnt werden können, übernimmt dann jeder aktiv das Marktgeschehen als direkter Gestalter? Was macht das mit der Parteiendemokratie und der Lobbyistentätigkeit im Bundestag? Welche Spielregeln werden sich dann entwickeln, wenn die bisherigen Amreizsysteme Vollbeschäftigung und sozialpolitische Linketasche-Rechtetasche nicht mehr greifen, weil jeder eine Leibrente hat, als wäre er bereits verbeamtet? Wo bleibt der Statusanreiz, mehr Macht über andere auszuüben, weil ich meine Mehrgeldautorität nicht mehr autoritär verwenden kann? Wie wichtig sind Armut und kleinkriminelle Wirtschaftsakteure für den neoliberal-faschistoiden Wirtschaftsmotor?

Einen Kommentar schreiben

Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Bitte beachten Sie die Regeln für die Veröffentlichung von Kommentaren.