Hartz-IV-Regelsatz deutlich zu niedrig

Herbert Wilkens 31.03.2014 Druckversion

Eine aktuelle Studie weist erneut nach, dass der Regelsatz für die Grundsicherung nicht nur zu niedrig ist, sondern durch sachfremde Manipulation systematisch gedrückt wurde. Die Hans-Böckler-Stiftung der Gewerkschaften hat die Studie bei Irene Becker und Reinhard Schüssler in Auftrag gegeben und die Ergebnisse in Kurzform veröffentlicht.

„Wäre das vor 2010 angewandte Berechnungsverfahren nur in den vom Verfassungsgericht kritisierten Punkten korrigiert worden, hätte sich auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 ein Regelsatz von 393 Euro ergeben. Daraus wären nach Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung bis zum 1. Januar 2014 424 Euro geworden.“ Die Bundesregierung hat aber durch willkürliche Kürzungen erreicht, dass der Regelsatz nur 391 Euro beträgt. So wurden schon 2011 einige Ausgabenbereiche (z.B. Alkohol und Tabakwaren) ausgeschlossen, und dann die Einkommensgruppen in sachfremder Weise neu definiert.

Selbst ein Regelsatz von 424 Euro würde, auch wenn die Kosten der Unterkunft und Heizung (durchschnittlich 300 Euro für einen Alleinstehenden) hinzugezählt werden, noch weit unter den Armutsrisikogrenzen für Deutschland liegen.

Becker und Schüssler weisen die Manipulationen in ihrer Analyse ausführlich nach und fordern eine Abkehr von dieser Berechnungspraxis. Sie verstärken erneut die Welle der Kritik, die schon seit Beginn der Hartz-IV-Reform immer weiter anschwillt (wir berichteten zuletzt im September 2013), aber im Regierungshandeln bisher keine Wirkung gezeigt hat.

Ein Kommentar

Sandra Errami schrieb am 02.04.2018, 10:50 Uhr

Auch die Lebensmittel, auch die Strom Rechnung, auch die telefongebůhren... Und vieles mehr, liegen űber den enthaltenen Regelsummen in Hartz 4. SOZIALE teilhabe unmöglich.

Ub

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