Vorstellung: Das Thema des Monats November

Redaktion 31.10.2007 Druckversion


November 2007 – Welche Übergangsschritte zu einem BGE erachten wir als sinnvoll und welche Bündnispartner gibt es jeweils dafür?

(Versuch einer weiteren Ausformulierung der Fragestellung und möglicher Untersuchungsschwerpunkte)

Vorbemerkung: Dies ist eine Testseite, deren Inhalt sich aus der letzten Sitzung der Initiative BGE-konkret ergeben hat. Diese Initiative setzt sich jeweils ein Thema des Monats, zu dem die Mitglieder der Initiative dann schreiben. Meine Idee war/ist, die Methode für eine moderierte Debatte unter dieser Rubrik zu testen. Die bisherige Debatte Grundeinkommen über die Mailingliste sollte dabei m.E. erhalten bleiben. Der nachfolgende Text entstammt einem Anschreiben an die Mitglieder der Initiative, mit der das Thema des Monats angerissen und problematisiert werden sollte.

Als ich von unserer Sitzung am vergangenen Donnerstag nach Hause kam und mir die Themenstellung des Monats durch den Kopf gehen ließ, merkte ich erst, wie umfassend diese einzelne Frage ist und dass sie eigentlich in eine Reihe von Teilfragen zerfällt. Dazu habe ich hier einiges aufgeschrieben. Es würde mich freuen, wenn Ihr Euch hier einklinken könntet. Danach wäre dann auch zu überlegen, wer sich welchem Teilaspekt widmen möchte – oder, ob wir uns für diesen Monat einfach nur einen Teil der Fragestellung vornehmen wollen. G.S.

Zunächst ist wohl zu fragen, ob Zwischenschritte zu einem „wirklichen BGE“ überhaupt sinnvoll sind. Nur wenn man dies bejaht, kann man die nächste Frage stellen, welche Zwischenschritte das sein können – könnte man meinen.

Zwei Argumente gegen die schrittweise Einführung eines BGE, die ich häufig gehört und seltener auch gelesen habe:

  1. Nur ein „wirkliches BGE“, das alle Kriterien des Netzwerks Grundeinkommen erfüllt und vor allem eindeutig oberhalb der Armutsgrenze (also ab 1.000 €/Monat) liege, sei geeignet, den immer wieder beschworenen Paradigmenwechsel einzuleiten. Je weiter die Beträge unterhalb dieses Mindestbetrages lägen, desto größer sei die Gefahr, dass die Veränderungswirkung reformistisch absorbiert werde – und zwar ohne die Wirtschafts- und Gesellschaftsrealität nachhaltig zu verändern. Dazu gehört auch die Gefahr der Versandung eines halbherzig eingeleiteten Prozesses, dessen Wirkungen kaum erkennbar sind.
  2. Für ein „wirkliches BGE“ brauche es Zeit und die Getragenheit durch eine starke Bewegung. Zwar sei es durchaus im Bereich der Möglichkeiten, ein (B)GE recht kurzfristig durchzusetzen. Dann, so der vor allem von Werner Rätz (Attac) zu vernehmende Einwand, werde das aber ein GE a la Straubhaar oder Althaus sein, mit anderen Worten ein neoliberales und eben kein sozial-fortschrittliches und emanzipatorisches.

Ohne diese Einwände hier weiter zu gewichten, glaube ich, dass sie stark genug sind, um bei dem später Auszuführendem und beachtet und im Hinterkopf behalten zu werden.

Andererseits, so meinte zum Beispiel der österreichische Sozialwissenschaftler Emmerich Talos auf einem Symposium der Friedrich-Ebert-Stiftung am 10. Oktober 2007, bei aller von Sympathie für ein BGE, sei es nicht verantwortlich, jene, die im Hier und Jetzt unmittelbare Opfer der Armut sind, auf eine möglicherweise erst in Jahrzehnten zu verwirklichendes BGE zu vertrösten.

Was ist nun richtig: Warten, bis die Bewegung stark genug ist, ein „wirkliches BGE“ gegen den Reformismus der etablierten Parteien und der Wirtschaftsverbände durchzusetzen, oder mit Blick auf die Probleme und Nöte des Hier und Jetzt erste, vielleicht sehr kleine Schritte zu tun, die vielleicht in die viel zitierte „richtige Richtung“ weisen?

Lassen wir diese Fragen zunächst offen. Es reicht hier, dass wir wissen, dass sie irgendwo im Raum stehen und noch keineswegs schlüssig beantwortet sind. Wenden wir uns also der anderen Frage zu, welche Zwischenschritte möglich oder denkbar sind, um einen Weg hin zu einem BGE zu beschreiten.

Ad-hoc finanzierbare GE-Modelle: Straubhhaar und Althaus

Sowohl das Modell des Präsidenten des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) Thomas Straubhaar als auch das des Thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus, CDU, wären ohne eine Mehrbelastung der Staats- und Sozialkassen sofort zu realisieren. Ein Nachteil bei beiden: die Beträge sind so niedrig, dass sie mindestens einem der vier Kriterien des Netzwerks Grundeinkommen nicht gerecht würden: die Beträge sind zwar existenzsichernd, erlauben aber keine emanzipierte gesellschaftliche Teilhabe. Weitere Nachteile sind, dass beide Modelle in unterschiedlicher Weise einen Wegfall bisher geltender sozialer Sicherungsstandards oder sozialer Errungenschaften einschließen; bei Althaus z.B. die Arbeitslosenversicherung. Sein Modell impliziert im Übrigen die Einführung einer Kopfpauschale bei der zukünftigen Gesundheitssicherung und steht somit in einem diametralen Gegensatz zu Modellen „Solidarischer Bürgerversicherungen“, wie sie von der SPD, der LINKEN und den Grünen favorisiert werden. Bei Thomas Straubhaar ist es u.a. der Geist, der dagegen sprechen könnte, sein Modell als einen Zwischenschritt zu einem emanzipatorischen BGE zu akzeptieren.

Politisch verständlich erscheint vor diesem Hintergrund, dass das Netzwerk Grundeinkommen zu dem Urteil kommt, dass es sich bei den Modellen von Straubhaar und Althaus um neoliberale Verarmungskonzepte handelt, von denen es sich auf der kommenden Mitgliederversammlung durch die Hannoveraner Erklärung abgrenzen will (verständlich vor allem mit Blick auf Kritik von Seiten der Gewerkschaften und der marxistischen Linken, die offenbar alle Grundeinkommenskonzepte, egal welcher Herkunft, in den Kontext neoliberaler Sozialabbaupläne stellt). Für eine wissenschaftliche Untersuchung möglicherweise Zwischenschritte zu einem BGE kann es eine solche Ausgrenzung allerdings nicht geben. Grade weil diese beiden Konzepte vielleicht die größten Realisierungschancen haben, wäre es m.E. unvertretbar, sie in eine Untersuchung möglicher Zwischenschritte nicht einzubeziehen..

Politische Konzepte einer schrittweisen BGE-Einführung

Hierzu gehören insbesondere die Vorschläge aus Reihen der Grünen für ein „Partielles“ bzw. ein „Modulares“ Grundeinkommen. Die Beträge sind im einen wie in dem anderen Fall nur wenig über denen des ALG2. Die Bedeutung liegt jedoch darin, dass hier vor allem ein schrittweiser Systemwechsel von der Grundsicherung zum Grundeinkommen vollzogen werden soll.

Ein weiteres hier zu diskutierendes Modell wäre die von Wolfgang Strengmann-Kuhn entwickelte „Basic-Income-Flattax“, eventuell auch Michael Opielkas Idee einer „Grundeinkommensversicherung“. Hinzu kommt hier noch das Modell der KAB.

„Natürliche Verbündete“ und „natürliche Gegner“

Der zweite Teil des Themas will untersuchen, welche Gruppen als Verbündete bei einer schrittweisen Einführung eines BGE in Betracht kommen können und schließt somit die Frage, welche Gruppen hierzu besonders in Gegnerschaft gehen könnten ein. Ich schlage hierzu vor, sich nicht nur an den vorliegenden öffentlichen Äußerungen solcher Gruppen zu einem (B)GE auseinanderzusetzen, sondern auch nach ihren „natürlichen“ Interessen zu fragen. (Anmerkung: Nach Auffassung der sogenannten „Realistischen Schule“ in der Politikwissenschaft soll es möglich sein, die „natürlichen“ oder quasi objektiven Interessen der diversen politischen und gesellschaftlichen Verbände und Organisationen zu identifizieren, die mit offiziellen politischen Auslassungen nicht unbedingt in Übereinstimmung stehen müssen.) Eine kluge Strategie zur Einführung eines BGE hätte somit die Aufgabe, diese quasi objektiven Interessen zu ermitteln, um hinsichtlich der Strategie oder Argumentationsführung hieran anzuknüpfen.

Die konkrete Aufgabe wäre hier also, BGE-relevanten Zielgruppen und Organisationen zu identifizieren und deren fundamentale Interessen herauszuarbeiten. Dies könnte und müsste zum Beispiel hinsichtlich der Haltung der Gewerkschaften, aber auch der kleinen und mittelständischen Unternehmen geschehen. Weitere relevante Zielgruppen, die für eine potentielle Unterstützung einer BGE-Forderung in Betracht kommen könnten, sind beispielsweise die großen Wohlfahrtsverbände, Künsterverbände und Standesorganisationen der sgn. „Freien Berufe“ (Architekten, Rechtsanwälte usw.)

Ein Kommentar

Matthias Dilthey schrieb am 01.12.2007, 18:04 Uhr

Die Fragestellung in diesem Artikel klammert die Form der angestrebten Staatsstruktur leider völlig aus: Wollen wir einen \"vor- oder nachsorgenden\" Sozialstaat?

Wollen wir einen \"sozial-darvinistischen\" Staat?

Wollen wir einen \"emanzipatorischen Sozialstaat\"?

In der Hannoveraner Erklärung finden sich wage Hinweise auf einen \"emanzipatorischen Sozialstaat\". Einer neuen Organisationsform des Staates, das ein Höchstmaß an Demokratie und persönlicher Freiheit ermöglicht, bei einem Maximum an sozialer Absicherung. Aber einhergehend mit der (sozialen Verantwortung großer Freiheiten und den daraus resultierenden Pflichten zu einem selbstbestimmten Leben.

Erst wenn wir uns über die gewünschte Staatsform im Klaren sind, können wir auch über geeignete Wege dorthin nachdenken.

Noch ist es ein \"Wunschkonzert\". Erst wenn wir uns auf unser \"Lieblingslied\" geeinigt haben, können wir überlegen, welche Tasten an der Musik-Box zu drücken sind.

Mein Lieblingslied heißt \"Selbstbestimmtes Leben mit einem Höchstmaß sozialer Absicherung, also emanzipatorischer Sozialstaat!

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