Grundbegriffe
Grundeinkommen oder bedingungsloses Grundeinkommen
Das Grundeinkommen steht jedem Menschen schon allein deswegen zu, weil er existiert. Es ist ein individuelles Recht, ohne Berücksichtigung von familiären oder partnerschaftlichen Bindungen, von Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Es wird ohne sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung (Einkommens- und Vermögensprüfung), ohne den Zwang zur Arbeit oder zu einer anderen Gegenleistung ausgezahlt. Das Grundeinkommen ist eine Geldleistung des Gemeinwesens über den Staat an die Einzelnen, das die Existenz sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Es kann durch andere Einkommen ergänzt werden.
Partielles Grundeinkommen
Das partielle Grundeinkommen ist eine grundeinkommensähnliche Geldleistung, die keine ausreichende Höhe hat, also nicht die Existenz sichert und erst recht keine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Es zwingt somit indirekt zur Erwerbsarbeit oder muss durch Sozialleistungen aufgestockt werden, die Bedürftigkeit voraussetzen.
Zwei Formen des Grundeinkommens
Die beiden Formen des Grundeinkommens, Sozialdividende und Negative Einkommensteuer, unterscheiden sich in der Art der Auszahlung. Die Negative Einkommensteuer kann vielfältige Formen aufweisen, auch solche, die nichts mit einem Grundeinkommen zu tun haben.
Sozialdividende
Die Sozialdividende ist eine Form des Grundeinkommens. Sie wird vor der steuerrechtlichen Überprüfung der Einkommen und Vermögen an alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig ausgezahlt. Der Begriff Existenzgeld steht ebenfalls für eine Sozialdividende. Ein Existenzgeld haben in Deutschland erstmalig 1982 die unabhängigen Erwerbsloseninitiativen, später die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG SHI) gefordert.
Negative Einkommensteuer
Die zweite Form des Grundeinkommens, die Negative Einkommensteuer, koppelt die Auszahlung an eine steuerrechtliche Überprüfung von Einkommen. Jeder und jedem steht zunächst prinzipiell das Grundeinkommen zu. Andere Einkommen werden gemäß der geltenden Steuerpflicht versteuert. Der Steuerbetrag wird auf das Grundeinkommen angerechnet, das heißt, das Grundeinkommen wird mit der Einkommensteuerschuld verrechnet. Wer mit seiner Einkommensteuer über einer bestimmten Grenze liegt, bekommt kein Grundeinkommen ausgezahlt. Wer unterhalb dieser Grenze liegt bzw. kein zu versteuerndes Einkommen hat, erhält einen staatlichen Transfer in Form einer Negativen Einkommensteuer (formal eine Steuererstattung).
Eine Negative Einkommensteuer kann als Kombilohn und somit zu einer Ausweitung des Niedriglohnsektors benutzt werden. Niedrige Erwerbseinkommen werden dabei aus Steuermitteln subventioniert. Das gilt, wenn die Negativsteuer niedrig angesetzt ist und/oder wenn sie an Erwerbsarbeit bzw. eine Arbeitsverpflichtung gebunden ist. Eine solche Form der Negativen Einkommensteuer ist jedoch kein Grundeinkommen. Auch eine Negative Einkommensteuer, bei der Partner, z. B. Ehepaare, gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, so dass keine individuelle Garantie auf Steuererstattung gegeben ist, gilt nicht als Grundeinkommen.
Bürgergeld *
Den Begriff „Bürgergeld“ hat der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Mitschke für sein Modell der Negativen Einkommensteuer geprägt. Das Bürgergeld bewegt sich hier auf dem aktuellen Grundsicherungs-/Sozialhilfeniveau und ist an einen Zwang zur Arbeit gekoppelt. Dieselben Merkmale weist das Bürgergeldmodell der FDP, das sogenannte „Liberale Bürgergeld“ auf. Es ist wie das Bürgergeld von Mitschke kein Grundeinkommen. Ebenfalls als Negative Einkommensteuer ist das „Solidarische Bürgergeld“ von Dieter Althaus (CDU), dem ehemaligen Ministerpräsidenten von Thüringen, konzipiert. Es liegt unterhalb des Niveaus von Grundsicherungen und Sozialhilfe. Hierbei werden keine weiteren Bedingungen für den Bezug gestellt. Der Soziologe Ulrich Beck bezeichnete das auf Sozialhilfeniveau liegende Entgelt für gemeinnützige Bürgerarbeit als Bürgergeld. Es handelt sich dabei um kein Grundeinkommen. Der Soziologe Wolfgang Engler hingegen bezeichnet mit dem Wort Bürgergeld ein Grundeinkommen in Form einer Sozialdividende, die Bürgerinnen und Bürgern Freiheit von Existenznot sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Die Ampelkoalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nennt die Veränderung von Hartz IV im Jahr 2023 ebenfalls Bürgergeld. Einen Überblick über Bürgergeldkonzepte bietet eine Präsentation von Ronald Blaschke.
Grundsicherung
Grundsicherungen, manchmal auch Mindestsicherung genannt, sind immer mit einer sozialadministrativen Bedürftigkeitsprüfung, in der Regel auch mit der Prüfung von Einkommen und Vermögen der Mitglieder der sogenannten Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft, verbunden. In Deutschland gibt es folgende Grundsicherungen: Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialgeld (beide gehören zu Hartz IV). Grundsicherungen für Erwerbsfähige sind in der Regel auch mit einem Zwang zur Arbeit oder zu einer anderen Gegenleistung verbunden, wie zum Beispiel bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Als Konsequenz mangelnder Erfüllung von Gegenleistungsverpflichtung oder einer Nichtannahme eines Arbeitsangebots drohen dem Grundsicherungsbeziehenden Sanktionen, also die Kürzung der Auszahlungen oder die vollständige Streichung der Geldleistung. Das derzeitige Grundsicherungsniveau in der Bundesrepublik Deutschland reicht nicht aus, um die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Einige in der Bundesrepublik Deutschland diskutierten Grundsicherungsmodelle nähern sich in bestimmten Punkten einem Grundeinkommen an.
Dieser Text wurde im April 2012 aktualisiert. Die alte Version ist noch als PDF-Datei verfügbar.
* Der Abschnitt zum Bürgergeld wurde im September 2022 aktualisiert. Hinzugefügt wurde die Passage zum Bürgergeld der SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.