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Eric schrieb am 22.03.2024, 01:55 Uhr zu

Aus dem Brief: \"Unser Ziel ist es, in jedem Land Europas und der Welt ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen.\"

Schade. Mein Ziel ist es, ein weltweites BGE einzuführen, natürlich in gleicher Höhe für alle. Wenn man das BGE nur national denkt und umsetzt, bleibt die Konkurrenz zwischen den Staaten und Völkern bestehen. Es wird dann das BGE in den Industrieländern finanziert durch die Ausbeutung anderer Länder/des Globalen Südens. Kriegsgründe bleiben bestehen und ein gemeinsames Vorgehen gegen die Ökologische Krise wird erschwert.

Eine verpasste Chance.

Eric Manneschmidt schrieb am 11.03.2024, 03:32 Uhr zu

Ich bin sehr erfreut über diese Tagung. In dem Zusammenhang könnte mein Artikel \"Warum und wie Klimaschutz und das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) zusammenhängen\" vom September 2023 interessant sein: https://bge-rheinmain.org/anlasslich-des-klimastreiks-am-15-09-2023

Außerdem möchte ich auf ein Buch von Prof. Günther Moewes hinweisen, das ich gerade gelesen habe: \"Arbeit ruiniert die Welt - warum wir eine andere Wirtschaft brauchen\", 2020, nomen-Verlag

Thomas Greiner schrieb am 07.03.2024, 21:38 Uhr zu

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben.

Dafür braucht jeder Mensch ein ausreichendes Einkommen.

Unbedingt.

Die Menschheit ist weit genug entwickelt, um das organisieren und dafür aufkommen zu können.

Weil wir das können, müssen wir es tun.

Thomas Greiner, Filderstadt

Bärbel Nemitz schrieb am 07.03.2024, 18:14 Uhr zu

Wie wohltuend für Freiheit, Sicherheit, Würde u.v.m. wäre die baldige Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ...

Bis dahin - bitte bleibt am Ball und feiert - (leider) ohne mich!

Bedingungslos herzliche Grüße

Bärbel Nemitz

Bärbel Nemitz schrieb am 07.03.2024, 18:10 Uhr zu

Wie wohltuend für Freiheit, Sicherheit, Würde u.v.m. wäre die baldige Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ...

Bis dahin - bitte bleibt am Ball und feiert - (leider) ohne mich!

Bedingungslos herzliche Grüße

Bärbel Nemitz

Albrecht Lechler schrieb am 07.03.2024, 15:33 Uhr zu

Guten Tag,

Ich bin von der Idee nicht mehr überzeugt! Die intrinsische Leistungsbereitschaft ist nicht mehr vorhanden. Grundeinkommen um auf der faulen Haut zu liegen wiederspricht meiner Vorstellung ganz grundsätzlich. Deshalb habe ich mich innerlich davon verabschiedet.

Ralph schrieb am 06.03.2024, 16:59 Uhr zu

Da der Wert der Arbeit dann nach unten vorgegeben wird, und der Arbeiter eben auch nur als Ware gehandelt wird, wäre das Model dieser Zwangsarbeit eine Planwirtschaft. Hartz 4 ist das aber auch schon weil der Staat in den Arbeitsmarkt eingreift. Später arbeitet man dann im Bordell oder als Fahrer bei den Reicheren. Die CDU ist die Inquisition von heute denn damals wurden Frauen als hexen verfolgt und heute sind es die algempfänger als arme.

Ingrid Alexanderw schrieb am 28.02.2024, 18:56 Uhr zu

Tolle Idee . Ich weiß noch nicht, ob ich kommen kann aber ich wünsche auf jeden Fall schon jetzt viel Erfolg für die Veranstaltung.

Allerherzlichste Grüße

Ingrid Alexander

Eric Manneschmidt schrieb am 09.02.2024, 23:35 Uhr zu

So dankenswert dieser Beitrag zur richtigen Höhe des BGEs auch ist, ich habe damit ein Problem:

Der erste Schritt wäre zu diskutieren, wer letztlich entscheidet, wie hoch das BGE ist. Es ist nämlich eine politische Entscheidung, keine wissenschaftliche Frage. Unsere Kolleg*innen in Frankreich haben in Ihrer BGE-Definition immerhin stehen, dass über die Höhe und die Finanzierung des BGEs demokratisch entschieden werden muss:

« Le revenu de base est un droit inaliénable, inconditionnel, cumulable avec d’autres revenus, distribué par une communauté politique à tous ses membres, de la naissance à la mort, sur base individuelle, sans contrôle des ressources ni exigence de contrepartie, dont le montant et le financement sont ajustés démocratiquement. »

https://www.revenudebase.info/decouvrir/

Für uns Deutsche scheint auch ein technokratisch bestimmtes BGE akzeptabel...ist das der deutsche Untertanengeist?

Aus meiner Sicht MUSS das BGE und seiner Höhe per Volksentscheid beschlossen werden, damit es wirklich akzeptiert wird.

Durch die ganze Rechnerei in diesem Artikel wird suggeriert, dass man sich dieser Frage mathematisch annähern kann. In Wirklichkeit ist die Entscheidung, welcher Betrag ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum sichert, aber absolut subjektiv. Es gibt einfach sehr unterschiedliche Vorstellungen von dem notwendigen Lebensstandard. Da wird man sich irgendwo in der Mitte treffen müssen - und es gibt keinen Grund, nicht die ganze Bevölkerung einzubeziehen.

Außerdem kommt es natürlich stark darauf an, welche Leistungen der Staat unbezahlt oder (wie hoch) subventioniert zur Verfügung stellt. Muss man vom BGE noch Teile der Gesundheitsversorgung, der Bildung des ÖPNV etc. bezahlen oder ist das alles abgedeckt?

Die hier genannten Beträge sind daher faktisch ziemlich nichtssagend, ich würde mir wünschen, dass mit der gleichen Begeisterung mal die Machtfrage - wer entscheidet über das BGE - diskutiert würde.

Doris Tangel schrieb am 03.02.2024, 11:43 Uhr zu

Danke für Eure unermüdliche Arbeit, um das Bewusstsein zu schärfen, daß jeder Mensch auf diesem Planeten das Recht hat:

auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztl und soziale Fürsorge, freie Wahl des Partners, der Arbeit, des Wohnortes und der Gesinnung...

Margot Jäschke schrieb am 02.02.2024, 16:16 Uhr zu

Nur zur Klarstellung - von einem Mitglied der Antragskommission bei diesem Bundeskongress von ver.di und stellvertretenden Mitglied im Gewerkschaftsrat (und als solches bei der Gewerkschaftsratssitzung dabei, auf der die vom Bundeskongress dahin überwiesenen Anträge behandelt wurden):

Aufgabe der Antragskommission (AK) ist es, die Anträge vorzubereiten und dem Bundeskongress (BuKo) eine Empfehlung vorzulegen. Dabei geht es nicht darum, den BuKo möglichst ruhig zu halten, sondern darum, die verschiedenen Anliegen darauf zu überprüfen ob sie

- so schon ver.di-Beschlusslage sind

- mit den ver.di-Grundsätzen und der Satzung vereinbar sind.

Ausserdem wird versucht, ähnliche Anträge sinnvoll zuzuordnen, überhaupt die Anträge in eine sinnvolle Reihenfolge und in sachlich passende Themengebiete einzuordnen.

Die AK begründet auf dem BuKo ihre Entscheidungen (insbesondere bei Ablehnungs- oder Änderungsempfehlungen). Alles das als Dienstleistung für den BuKo, damit der sich auf das Inhaltliche konzentrieren kann und sich nicht endlos über Formalien streiten muss.

Die Delegierten sind jederzeit frei in ihrer Entscheidung, können natürlich auch gegen die Empfehlung der AK abstimmen, und gelegentlich hat die AK auch entsprechend der erkennbaren Stimmungslage im Kongress ihre Empfehlung geändert.

Eine \"Annahme und Weiterleitung an den Bundesvorstand\" bedeutet, dass der entsprechende Antrag angenommen (!) ist, und dass der Bundesvorstand mit der Ausführung (!) beauftragt wird. Das ist dann notwendig, wenn es um Gelder (z.B. für eine Kampagne) oder Personalressourcen geht. Im Fall der zu bildenden Arbeitsgruppe zum BGE stand ja nicht im Antrag, wer da genau drin sein soll. Also wird der Bundesvorstand dazu jetzt wohl einen Vorschlag erarbeiten, den der Gewerkschaftsrat dann beschließen muss.

Und Folgendes noch zum Allgemeinen:

- Für diesen BuKo wurde deutlich mehr Zeit für die Antragsberatung eingeplant als beim vorherigen. Dass trotzdem nicht alle Anträge direkt auf dem BuKo diskutiert und abgestimmt werden konnten, lag zumindest teilweise auch daran, dass manche Delegierte jedes zur Verfügung stehende Mittel genutzt haben um ihre Meinung ausführlichst darzutun (z.B. durch persönliche Erklärungen), auch und gerade wenn die große Mehrheit der Delegierten schon anders abgestimmt hatte.

- Der Gewerkschaftsrat ist ein Gremium von ehrenamtlichen, sehr in ver.di engagierten Mitgliedern. Dieses Gremium trifft zwischen den Kongressen die wichtigen Entscheidungen der Gewerkschaft. Der hauptamtliche Bundesvorstand ist quasi das ausführende Organ und an Gewerkschaftsrats- und Bundeskongress-Beschlüsse gebunden. Beide Gremien werden vom Bundeskongress gewählt.

Helga Fischer schrieb am 01.02.2024, 23:08 Uhr zu

Und noch als kleine Ergänzung: https://www.mein-grundeinkommen.de/magazin/grundeinkommen-finanzierbar-fratzscher-diw?name=nl-fueralle-240201&action=text-3. Auch gestandene Ökonomen halten das BGE nicht für völlige Utopie und rechnen nach. Ja, Selbstermächtigung ist bezahlbar - und ja, es wird Folgen haben.

Helga Fischer schrieb am 01.02.2024, 22:58 Uhr zu

Finanzprobleme? Gefühlt werden Milliarden in Umweltzerstörung und Tötung von Menschen (Ukraine) eingesetzt; jeder Global Player im Aktienmarkt, der ein paar Arbeitsplätze verspricht, erhält Land, Ressourcen und - man rate - ein paar Milliarden oben drauf. Das Menschenrecht Wohnen wird weiteren Konzernen zum Fraß vorgeworfen - natürlich werden auch hier weitere Milliarden in die Rachen von Mietkonzernen geworfen. Geld scheint es also genügend zu geben.

Im Gegenzug werden Arbeitnehmerinteressen immer weiter eingedampft. Der Staat hat nicht das mindeste Interesse, mal die Arbeitsbedingungen in den schön geschaffenen Niedriglohnsektoren zu überprüfen und die Schwarzen Schafe der Branche aus dem Verkehr zu ziehen.

Mit Einsetzen der Rieseninflation vor zwei Jahren, die das Leben vieler Menschen mit niedrigen Einkommen das Leben erheblich erschwert hat, wurde der damalige Mindestlohn von 12 Euro pulverisiert. Auch hier gibt es keine Antworten geschweige denn eine notwendige Anpassung des Mindestlohns. Die Folge: Hetze gegen arme Leute und die immer wiederholende Mär vom (breiten) Fachkräftemangel. Wer ins Angebot der Arbeitsagentur reinguckt, sieht die Reste an Jobs. Damit erhält man keine Sicherheit im Leben. Wer aufmerksam in die Welt hinausguckt, der weiß, welche Branchen und Arbeitgeber nach Leuten rufen. Die wollen einfach billig und möglichst viele unbezahlte Überstunden rund um die Uhr oder auf Abruf. Das sind Arbeitswelten, die für Gewerkschaften nicht mehr greifbar sind, weil dort einfach nicht vertreten, während die dort Beschäftigten jeden halben Euro fünfmal rumdrehen, um ihn dann doch nicht auszugeben. Diese Beschäftigten werden keine Gewerkschaftsmitglieder (mehr).

Menschen brauchen nichts mehr wie Stabilität und festen Boden unter den Füssen - ohne einen Riesenaufwand an Formularen, Rechtfertigungen und Kontrolle. Ein BGE gibt ihnen die Würde zurück und die Freiheit, auf dem sogenannten \"Arbeitsmarkt\" einigermaßen auf Augenhöhe zu verhandeln.

Machen wir uns nichts vor: Es wird automatisiert und wegrationalisiert auf Teufel komm raus. Der dadurch erzeugte Mehrwert fließt unbesteuert in die Taschen von Unternehmenslenkern, Konzernen und Aktionären. Doch: Was ist mit den Menschen? Die Vergangenheit zeigt doch: Aus gut dotierten Industriearbeitsplätzen werden kümmerliche, unsichere Teilzeitjobs in der Dienstleistungsbranche. Diese Arbeitsplätze werden wohl nachgefragt, das geht jedoch nur durch eine Flankierung durch ein weiteres Einkommen - das Bedingungslose Grundeinkommen.

Gewerkschaft sollte sich endlich mal etwas intensiver und genauer mit dieser Idee befassen. Nur von vorne herein ablehnen - das ist nicht in Ordnung. Wer weiß, vielleicht kommt ja eine andere Lösung heraus und überzeugte BGE-Befürworterinnen ändern ihre Überzeugung.

Nur: Armenherabwürdigung per Gesetz sollte endlich der Vergangenheit angehören. Menschen wollen leben und keine Verfügungsmasse des Kapitals sein. Menschen wollen sich einbringen und nicht verwertet werden. Andernfalls legen wir dem wachsenden Faschismus in der Welt den Roten Teppich aus.

Renate Gerstel schrieb am 01.02.2024, 11:44 Uhr zu

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Antragsberatungskommission und Bundeskongress bei einer demokratisch aufgestellten Gewerkschaft wie ver.di üblicherweise kontroverse Diskussionen und Abstimmungen zu Anträgen vermeiden wollen? Das würde ja bedeuten, dass die Akteur*innen keine ergebnisoffenen Diskussionen wünschen und ihre eigenen demokratischen Regeln missachten. Das kann und will ich mir nicht vorstellen. Im Gegenteil: Ich baue auf meine Gewerkschaft. Sie wird sorgfältig und gewissenhaft vorgehen und alle Argumente und Kriterien vorbildlich abwägen. Keinesfalls wird sie einen Diskussionsprozess mit taktischen Spielchen unterbinden oder gar per Holzhammermethode abwürgen. Wer meint, dass die jetzt betrauten ver.di-Gremien ihnen zugewiesene Anträge nicht ernsthaft prüfen, stellt die gesamte Organisation in ihren Grundfesten in Frage.

Barbara Mecking schrieb am 01.02.2024, 10:34 Uhr zu

Lieber Ralf,

als ver.di-Mitglied bin ich schon über Deine Bemerkungen entsetzt.

Der ver.di-Kongress ist also nur eine nette Veranstaltung, in der die ver.di-Mitglieder bespaßt werden und nicht den zukünftigen Kurs unserer Gewerkschaft bestimmen? Was gut und richtig ist, wird dann von den Hauptamtlichen entschieden?

Verzeih meinen scharfen Ton, aber auch Du hast als ver.di-Mitglied nur eine Stimme! Alles andere solltest Du den demokratischen Gremien in ver.di überlassen.

Ralf Krämer schrieb am 30.01.2024, 15:45 Uhr zu

Meine Güte, das Gleiche ist doch vor vier Jahren auch passiert. Angenommen als Arbeitsmaterial an den BuVo, dass der also eine AG dazu prüfen soll, ändert an der ablehnenden Position in der Sache nichts. Der Grund dafür ist nach meiner Einschätzung wie üblich v.a., dass die Antragsberatungskommission und der Kongress kontroverse Diskussionen und Abstimmungen bzw. Ablehnungen von Anträgen vermeiden wollten und nichts anderes. In der Sache wird die BGE-Forderung angesichts der sich verschärfenden Finanzprobleme einerseits, Fachkräftemangels andererseits zunehmend noch absurder als sie immer schon war.

Eric Manneschmidt schrieb am 27.01.2024, 21:18 Uhr zu

Man muss sagen, dass der \"Konsumsteuer\"-Vorschlag von Hardorp und Werner einen wahren bzw. sinnvollen Kern hat: Man kann die Mehrwertsteuer durchaus noch erhöhen (und vereinfachen!) und damit zugleich einen Mehrwertsteuer-Freibetrag (ein partielles, also nicht existenzsicherndes) BGE einführen. Ich habe das 2012 in einem Antrag bei der Piratenpartei formuliert: https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA544

Wie schon angemerkt wurde, belastet die MwSt. nämlich nicht nur die Arbeit der Menschen (wie die Einkommensteuer), sondern auch die der Maschinen. Von daher sicherlich ein Fortschritt.

ABER: Ohne Steuern auf Vermögen und Erbschaften, unbare Transaktionen, Umweltverbrauch (\"Ökosteuern\") geht es nicht. Das haben Hardorp und Werner leider nie erkannt. Siehe auch meinen Kommentar weiter oben.

Heinrich Munsberg schrieb am 23.01.2024, 17:33 Uhr zu

Die Rechnung mit dem Stundenlohn von 20 Euro, der sich durch die 100 % Umsatzsteuer verdoppelt, ist schlicht falsch.

In den 20 Euro Stundenlohn für den IT-Mitarbeiter stecken die Sozialversicherung AN + AG, die Einkommensteuer des Mitarbeiters und die 19 % Umsatzsteuer. Diese Kosten fallen erst mal weg.

Rechnen wir mal rückwärts. 20 Euro inkl. 19 % USt bedeuten 3,19 Euro USt (Berechnung mit erhöhtem Grundwert).

Die Sozialversicherung, die ein Arbeitnehmer aus seinem Gehalt zahlen muss, beträgt ca. 20 % (RV + KV + PV + AV). Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls seinen Anteil von 20 % (in Wahrheit höher, weil er noch die Unfallversicherung zahlen muss), der durch den Stundensatz eingespielt werden muss. Gehen wir davon aus, dass die SV nur auf den Gehaltsanteil gezahlt wird (10 Euro), macht das 4,- Euro aus.

Der Arbeitnehmer braucht ein bestimmtes Gehaltsniveau, weil er auf sein Gehalt Steuern zahlen muss. Nehmen wir pauschal 30 % an - das sind 3,- Euro, die der AG dem AN zahlen muss.

Damit sind wir bei 10,19 Euro steuerliche und SV-Abzüge. Machen wir es glatt: 10 Euro.

Ohne Steuern und SV müsste der AG den Arbeitnehmer mit 10 Euro abrechnen (vermutlich sogar noch weniger).

Mit 100 % Umsatzsteuer kommen wir bei 10 Euro wieder auf 20,- Euro Stundensatz. Nichts wird teurer.

Im Gegenteil: Alle Exportgüter werden enorm günstig, weil Exporte in den Nicht-EU-Bereich umsatzsteuerfrei sind. Die Exportbranche würde boomen.

Michael Levedag schrieb am 30.12.2023, 09:35 Uhr zu

Das Treffen wird online stattfinden. Die Einwahldaten werden wir rechtzeitig an alle Teilnehmer bekanntgeben.

Gratz schrieb am 29.12.2023, 22:14 Uhr zu

Wo findet das Treffen statt,,,,?

Eric Manneschmidt schrieb am 29.12.2023, 02:42 Uhr zu

Prof. Guy Standing, der ja eine der wichtigsten Stimmen für das BGE ist (britischer Ökonom), äußert sich hier zum Verhältnis von UBS (universal basic services) und UBI (BGE):

https://www.youtube.com/watch?v=fVNGh9PHUfk

45:30-49:35

Eric Manneschmidt schrieb am 24.10.2023, 00:24 Uhr zu

Wenn BGE-Gegner schlechte Argumente ins Feld führen, dann ist das deren Problem. Wenn das aber BGE-Befürworter tun, ist es wirklich sehr unschön und frustrierend - denn es schadet der Sache.

In dem vorliegenden Text von Ronald Blaschke und Werner Rätz gibt es einige fragwürdige Forderungen:

Auf Seite 18: \"Ebenso sind der schrittweise Ausbau und die gebührenfreien Zugänge zu Kultur, Internet, zu einem Grundbedarf an erneuerbarer Energie usw. denkbar.\"

und

\"Ebenso steht der allgemeine und gebührenfreie Zugang zu sauberem Wasser und zur Gesundheitsversorgung auf der politischen Tagesordnung.\"

Ein Grundkontingent an Energie statt Geldes, um sich die benötigte Energie zu kaufen, ist in hohem Maße paternalistisch. Das wäre nur sinnvoll, wenn alle Menschen den gleichen Energiebedarf hätten, was aber nicht der Fall ist. Die Bedürfnisse und Geschmäcker sind unterschiedlich, egal ob es um Strom oder Heizung und Warmwasser geht. Mit einem richtigen, vollen BGE kann jeder Mensch selbst entscheiden wieviel Energie er verbraucht. Wer Energie spart, kann dafür öfter ins Kino gehen. Wer gerne besonders warm wohnt, muss dann woanders sparen. Das BGE bedeutet halt nicht nur Solidarität und Geschwisterlichkeit, sondern auch Selbstverantwortung und Selbstbestimmung!

Zum gebührenfreien Zugang zu Trinkwasser muss angesichts der Knappheit dieses Gutes - erst recht mit fortschreitendem Klimawandel - eigentlich nichts mehr gesagt werden. Man holt sich damit völlig unnötigerweise das Allmendeproblem an Bord, indem nämlich der Villenbesitzer mit Pool und bewässerungsbedürftiger Parkanlage kollektive Ressourcen über Gebühr beanspruchen kann, während die Gemeinschaft (immer größere) Anstrengungen unternehmen muss, um dieses Gut in der erforderlichen Menge zur Verfügung zu stellen. Wie einfach wäre dagegen ein BGE in ausreichender Höhe und jede/r kauft sich das Wasser, das er/sie verbraucht!

Auf Seite 17 steht: \"Innerhalb der Gewerkschaften wird oft befürchtet, dass ein Grundeinkommen wie ein Kombilohn wirken könnte. Das stimmt, würde es nicht mit einem armutsfesten Mindest(stunden)lohn gekoppelt, dann würde es tatsächlich eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber*innen auf Kosten der Allgemeinheit darstellen.\"

Ich hatte irgendwie gehofft, wir hätten das mit dem Mindestlohn geklärt.

1. \"Armutsfeste\" Mindestlöhne zusätzlich zum BGE zu fordern ergibt keinen Sinn, da es bei einem ausreichend hohen BGE keine Armut mehr gibt (auch ganz ohne zusätzliches Einkommen).

2. Der Mindestlohn gilt ja nicht nur für böse Großkonzerne, sondern auch für NGOs, Unverpacktläden oder kleine Start-Ups etc., wo Leute vielleicht in erster Linie aus Begeisterung für die Sache arbeiten. Gerade für große Konzerne ist der Mindestlohn kein großes Problem, die haben genug Lobbymacht um sich staatliche Subventionen an Land zu ziehen und der administrative Aufwand hält sich auch in Grenzen.

Der Mindestlohn macht den Bereich zwischen der unbezahlten Arbeit/dem Ehrenamt und der Arbeit platt, die hauptsächlich für Geld (also extrinsisch motiviert) geleistet wird, warum? Wenn man das konsequent betreiben würde und alle Schlupflöcher schließen wollte, müsste man alle unbezahlte Arbeit verbieten...ein Irrsinn!

3. Unternehmen/Arbeitgeber profitieren sowieso von der Allgemeinheit, weil diese für Bildung, Rechtsstaat, Feuerwehr, andere Infrastruktur sorgt. Wo ist das Problem? Andererseits erbringen Unternehmen Leistungen, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, jedenfalls wenn die staatliche Rahmensetzung stimmt und dafür sorgt, dass unterm Strich Gutes bei der Unternehmung herauskommt (z.B. gesunde Nahrungsmittel oder nachhaltige Mobilität), und andererseits verhindert, dass durch die Aktivitäten der Unternehmen/Arbeitgeber Menschen, die Umwelt, die Demokratie, der Frieden etc. - also die Allgemeinheit - geschädigt werden. Das ist die Idee von Sozialer Marktwirtschaft.

Wenn man natürlich gar kein existenzsicherndes BGE meint, dann kann man für (armutsfeste) Mindestlöhne, also die Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbsarbeit, argumentieren. Es bleiben wohl trotzdem viele Probleme: Was ist mit Teilzeitbeschäftigten? Was ist mit Selbstständigen? Was ist mit Praktika (die man ja hauptsächlich macht, um was zu lernen, und die dem Arbeitgeber/Unternehmen nicht unbedingt einen Mehrwert bringen)? Außerdem verursachen Mindestlöhne Durchsetzungkosten und erhöhen z.T. die Personalkosten und damit voraussichtlich auch die Preise - alle anderen zahlen drauf.

Mindestlöhne bringen daher ohne BGE nicht viel Nutzen, mit BGE sind sie aber völlig sinnlos und stehen dazu in einem logischen Widerspruch.

Übrigens meine ich mich zu erinnern, dass BGE-Gegner den Widerspruch teilweise durchaus verstehen, z.B. Rainer Roth hier aus Frankfurt.

Ich verweise im Übrigen auf die Diskussion zum Mindestlohn von 2013: https://www.grundeinkommen.de/05/07/2013/diskussion-zum-mindestlohn.html

Arfst Wagner schrieb am 20.09.2023, 13:34 Uhr zu

Hier meine Bewertung der Grünen Kindergrundsicherung von vor einem Jahr:

https://www.themen-der-zeit.de/die-gruene-kindergrundsicherung/

Eric Manneschmidt schrieb am 19.09.2023, 00:34 Uhr zu

Aus Anlass des Klimastreiks am 15.9.23 habe ich nochmal in einem Artikel zusammengefasst, warum und wie Klimaschutz und Bedingungsloses Grundeinkommen bzw. Ökologische und Soziale Frage zusammenhängen: https://bge-rheinmain.org/anlasslich-des-klimastreiks-am-15-09-2023