Nun, mal sehen. Vermutlich werde ich dann Piraten wählen. Da ist das ja schon seit Jahren ein Thema. Wär aber schön wenn die etablierten Parteien das mal aufgreifen würden damit es auch wirklich voran kommt.
Gerhard Seedorff schrieb am 01.05.2024, 10:38 Uhr zu
Natürlich, wen verwundert, dass diejenigen, die nicht per Geburtslotterie auf der Sonnenseite des Lebens gelandet sind, sich freuen würden, nicht permanent durch ökonomische Zwänge zur Versklavung freigegeben zu sein. Und wen verwundert, dass diejenigen, die per Geburtslotterie Glück hatten, das alles gar nicht so schlimm finden und sich freuen, dass es arme Schweine gibt, die den Rasen ihrer Villa für nen Appel und nen Ei mähen müssen...
Michael Levedag schrieb am 29.04.2024, 15:31 Uhr zu
Und - was soll uns das jetzt sagen? Sonst ist alles gut, es braucht nur ein ordentliches Wohnungsbau-Konzept? Ja, so etwas müssen wir nebenbei auch machen. Aber nur zusätzlich zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens!
Es schreibt: Michael Levedag, Netzwerkrat im Netzwerk Grundeinkommen
Obdachlosigkeit ist sowohl mit wie ohne Grundeinkommen ein wild wachsender Zustand von immer mehr Personen. Spekulationen und rasannte Preissteigerungen bei den Mieten werden auch mit einem Grundeinkommen für eine stetig wachsende Obdachlosigkeit sorgen. Ein Grundeinkommen ändert an dieser Situation nichts. Um faire, bezahlbare Mietpreise zu halten ist dringend eine ganze Reihe von Gesetzen anzupassen, um gegen Grundstücksspekulation und Leerstand vorzugehen. Hier bietet sich z.B. dieser interessante Lösungsansatz an:
1. Leerstand
1.1 Bei Leerstehenden Wohnungen/Büros muss die komplette Kaltmiete ab dem 2. Monat in einen Fond für den sozialen Wohnungsbau eingezahlt werden.
1.2 Büros können bis zu einem Jahr von dieser Pflicht befreit werden, wenn sie zu Wohnraum umgebaut werden. (Verpflichtend)
1.3 Wegen der Zahlungen in den sozialen Wohnungsbau gesenkte Kaltmieten bedürfen einer funktionalen Mietpreisbremse, die eine Mietpreissteigerung begrenzt und auch für den Zeitraum, in der weniger eingezahlt worden ist gänzlich unmöglich macht.
2. Förderung des sozialen Wohnungsbaus
2.1 Aus öffentlichen Fonds für sozialen Wohnungsbau (die unter anderem durch 1.1 und 1.2 unterstützt werden) können Gelder für Umbaumaßnahmen bei leerstehenden Bürogebäuden für eine vollständige Umnutzung beantragt werden.
2.2 Für bestehenden Wohnraum kann der Eigentümer zur Renovierung auch einen längeren Zeitraum bis zu den Zahlungen an den sozialen Wohnungsfond beantragen (max. 3 Monate)
Dann wäre wohl das Problem der Wohnungslosigkeit etwas eingeschränkt und die Kaltmieten wären auch bald wieder erschwinglich. Dann könnten \"geneigte\" (nicht jeder will in einer Wohnunng leben) Obdachlose auch wieder bezahlbaren Wohnraum beziehen und man müsste nicht ständig das Grundeinkommen an die steigenden Wohnungspreise anpassen.
Es gibt noch viel zu tun, bevor ein Grundeinkommen auch für den Teil der Gesellschaft positive Wirkung zeigt, die nicht darauf angewiesen ist.
Aus dem Brief: \"Unser Ziel ist es, in jedem Land Europas und der Welt ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen.\"
Schade. Mein Ziel ist es, ein weltweites BGE einzuführen, natürlich in gleicher Höhe für alle. Wenn man das BGE nur national denkt und umsetzt, bleibt die Konkurrenz zwischen den Staaten und Völkern bestehen. Es wird dann das BGE in den Industrieländern finanziert durch die Ausbeutung anderer Länder/des Globalen Südens. Kriegsgründe bleiben bestehen und ein gemeinsames Vorgehen gegen die Ökologische Krise wird erschwert.
Eine verpasste Chance.
Eric Manneschmidt schrieb am 11.03.2024, 03:32 Uhr zu
Ich bin sehr erfreut über diese Tagung. In dem Zusammenhang könnte mein Artikel \"Warum und wie Klimaschutz und das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) zusammenhängen\" vom September 2023 interessant sein: https://bge-rheinmain.org/anlasslich-des-klimastreiks-am-15-09-2023
Außerdem möchte ich auf ein Buch von Prof. Günther Moewes hinweisen, das ich gerade gelesen habe: \"Arbeit ruiniert die Welt - warum wir eine andere Wirtschaft brauchen\", 2020, nomen-Verlag
Thomas Greiner schrieb am 07.03.2024, 21:38 Uhr zu
Ich bin von der Idee nicht mehr überzeugt! Die intrinsische Leistungsbereitschaft ist nicht mehr vorhanden. Grundeinkommen um auf der faulen Haut zu liegen wiederspricht meiner Vorstellung ganz grundsätzlich. Deshalb habe ich mich innerlich davon verabschiedet.
Da der Wert der Arbeit dann nach unten vorgegeben wird, und der Arbeiter eben auch nur als Ware gehandelt wird, wäre das Model dieser Zwangsarbeit eine Planwirtschaft. Hartz 4 ist das aber auch schon weil der Staat in den Arbeitsmarkt eingreift. Später arbeitet man dann im Bordell oder als Fahrer bei den Reicheren. Die CDU ist die Inquisition von heute denn damals wurden Frauen als hexen verfolgt und heute sind es die algempfänger als arme.
Ingrid Alexanderw schrieb am 28.02.2024, 18:56 Uhr zu
So dankenswert dieser Beitrag zur richtigen Höhe des BGEs auch ist, ich habe damit ein Problem:
Der erste Schritt wäre zu diskutieren, wer letztlich entscheidet, wie hoch das BGE ist. Es ist nämlich eine politische Entscheidung, keine wissenschaftliche Frage. Unsere Kolleg*innen in Frankreich haben in Ihrer BGE-Definition immerhin stehen, dass über die Höhe und die Finanzierung des BGEs demokratisch entschieden werden muss:
« Le revenu de base est un droit inaliénable, inconditionnel, cumulable avec d’autres revenus, distribué par une communauté politique à tous ses membres, de la naissance à la mort, sur base individuelle, sans contrôle des ressources ni exigence de contrepartie, dont le montant et le financement sont ajustés démocratiquement. »
https://www.revenudebase.info/decouvrir/
Für uns Deutsche scheint auch ein technokratisch bestimmtes BGE akzeptabel...ist das der deutsche Untertanengeist?
Aus meiner Sicht MUSS das BGE und seiner Höhe per Volksentscheid beschlossen werden, damit es wirklich akzeptiert wird.
Durch die ganze Rechnerei in diesem Artikel wird suggeriert, dass man sich dieser Frage mathematisch annähern kann. In Wirklichkeit ist die Entscheidung, welcher Betrag ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum sichert, aber absolut subjektiv. Es gibt einfach sehr unterschiedliche Vorstellungen von dem notwendigen Lebensstandard. Da wird man sich irgendwo in der Mitte treffen müssen - und es gibt keinen Grund, nicht die ganze Bevölkerung einzubeziehen.
Außerdem kommt es natürlich stark darauf an, welche Leistungen der Staat unbezahlt oder (wie hoch) subventioniert zur Verfügung stellt. Muss man vom BGE noch Teile der Gesundheitsversorgung, der Bildung des ÖPNV etc. bezahlen oder ist das alles abgedeckt?
Die hier genannten Beträge sind daher faktisch ziemlich nichtssagend, ich würde mir wünschen, dass mit der gleichen Begeisterung mal die Machtfrage - wer entscheidet über das BGE - diskutiert würde.
Nur zur Klarstellung - von einem Mitglied der Antragskommission bei diesem Bundeskongress von ver.di und stellvertretenden Mitglied im Gewerkschaftsrat (und als solches bei der Gewerkschaftsratssitzung dabei, auf der die vom Bundeskongress dahin überwiesenen Anträge behandelt wurden):
Aufgabe der Antragskommission (AK) ist es, die Anträge vorzubereiten und dem Bundeskongress (BuKo) eine Empfehlung vorzulegen. Dabei geht es nicht darum, den BuKo möglichst ruhig zu halten, sondern darum, die verschiedenen Anliegen darauf zu überprüfen ob sie
- so schon ver.di-Beschlusslage sind
- mit den ver.di-Grundsätzen und der Satzung vereinbar sind.
Ausserdem wird versucht, ähnliche Anträge sinnvoll zuzuordnen, überhaupt die Anträge in eine sinnvolle Reihenfolge und in sachlich passende Themengebiete einzuordnen.
Die AK begründet auf dem BuKo ihre Entscheidungen (insbesondere bei Ablehnungs- oder Änderungsempfehlungen). Alles das als Dienstleistung für den BuKo, damit der sich auf das Inhaltliche konzentrieren kann und sich nicht endlos über Formalien streiten muss.
Die Delegierten sind jederzeit frei in ihrer Entscheidung, können natürlich auch gegen die Empfehlung der AK abstimmen, und gelegentlich hat die AK auch entsprechend der erkennbaren Stimmungslage im Kongress ihre Empfehlung geändert.
Eine \"Annahme und Weiterleitung an den Bundesvorstand\" bedeutet, dass der entsprechende Antrag angenommen (!) ist, und dass der Bundesvorstand mit der Ausführung (!) beauftragt wird. Das ist dann notwendig, wenn es um Gelder (z.B. für eine Kampagne) oder Personalressourcen geht. Im Fall der zu bildenden Arbeitsgruppe zum BGE stand ja nicht im Antrag, wer da genau drin sein soll. Also wird der Bundesvorstand dazu jetzt wohl einen Vorschlag erarbeiten, den der Gewerkschaftsrat dann beschließen muss.
Und Folgendes noch zum Allgemeinen:
- Für diesen BuKo wurde deutlich mehr Zeit für die Antragsberatung eingeplant als beim vorherigen. Dass trotzdem nicht alle Anträge direkt auf dem BuKo diskutiert und abgestimmt werden konnten, lag zumindest teilweise auch daran, dass manche Delegierte jedes zur Verfügung stehende Mittel genutzt haben um ihre Meinung ausführlichst darzutun (z.B. durch persönliche Erklärungen), auch und gerade wenn die große Mehrheit der Delegierten schon anders abgestimmt hatte.
- Der Gewerkschaftsrat ist ein Gremium von ehrenamtlichen, sehr in ver.di engagierten Mitgliedern. Dieses Gremium trifft zwischen den Kongressen die wichtigen Entscheidungen der Gewerkschaft. Der hauptamtliche Bundesvorstand ist quasi das ausführende Organ und an Gewerkschaftsrats- und Bundeskongress-Beschlüsse gebunden. Beide Gremien werden vom Bundeskongress gewählt.
Und noch als kleine Ergänzung: https://www.mein-grundeinkommen.de/magazin/grundeinkommen-finanzierbar-fratzscher-diw?name=nl-fueralle-240201&action=text-3. Auch gestandene Ökonomen halten das BGE nicht für völlige Utopie und rechnen nach. Ja, Selbstermächtigung ist bezahlbar - und ja, es wird Folgen haben.
Finanzprobleme? Gefühlt werden Milliarden in Umweltzerstörung und Tötung von Menschen (Ukraine) eingesetzt; jeder Global Player im Aktienmarkt, der ein paar Arbeitsplätze verspricht, erhält Land, Ressourcen und - man rate - ein paar Milliarden oben drauf. Das Menschenrecht Wohnen wird weiteren Konzernen zum Fraß vorgeworfen - natürlich werden auch hier weitere Milliarden in die Rachen von Mietkonzernen geworfen. Geld scheint es also genügend zu geben.
Im Gegenzug werden Arbeitnehmerinteressen immer weiter eingedampft. Der Staat hat nicht das mindeste Interesse, mal die Arbeitsbedingungen in den schön geschaffenen Niedriglohnsektoren zu überprüfen und die Schwarzen Schafe der Branche aus dem Verkehr zu ziehen.
Mit Einsetzen der Rieseninflation vor zwei Jahren, die das Leben vieler Menschen mit niedrigen Einkommen das Leben erheblich erschwert hat, wurde der damalige Mindestlohn von 12 Euro pulverisiert. Auch hier gibt es keine Antworten geschweige denn eine notwendige Anpassung des Mindestlohns. Die Folge: Hetze gegen arme Leute und die immer wiederholende Mär vom (breiten) Fachkräftemangel. Wer ins Angebot der Arbeitsagentur reinguckt, sieht die Reste an Jobs. Damit erhält man keine Sicherheit im Leben. Wer aufmerksam in die Welt hinausguckt, der weiß, welche Branchen und Arbeitgeber nach Leuten rufen. Die wollen einfach billig und möglichst viele unbezahlte Überstunden rund um die Uhr oder auf Abruf. Das sind Arbeitswelten, die für Gewerkschaften nicht mehr greifbar sind, weil dort einfach nicht vertreten, während die dort Beschäftigten jeden halben Euro fünfmal rumdrehen, um ihn dann doch nicht auszugeben. Diese Beschäftigten werden keine Gewerkschaftsmitglieder (mehr).
Menschen brauchen nichts mehr wie Stabilität und festen Boden unter den Füssen - ohne einen Riesenaufwand an Formularen, Rechtfertigungen und Kontrolle. Ein BGE gibt ihnen die Würde zurück und die Freiheit, auf dem sogenannten \"Arbeitsmarkt\" einigermaßen auf Augenhöhe zu verhandeln.
Machen wir uns nichts vor: Es wird automatisiert und wegrationalisiert auf Teufel komm raus. Der dadurch erzeugte Mehrwert fließt unbesteuert in die Taschen von Unternehmenslenkern, Konzernen und Aktionären. Doch: Was ist mit den Menschen? Die Vergangenheit zeigt doch: Aus gut dotierten Industriearbeitsplätzen werden kümmerliche, unsichere Teilzeitjobs in der Dienstleistungsbranche. Diese Arbeitsplätze werden wohl nachgefragt, das geht jedoch nur durch eine Flankierung durch ein weiteres Einkommen - das Bedingungslose Grundeinkommen.
Gewerkschaft sollte sich endlich mal etwas intensiver und genauer mit dieser Idee befassen. Nur von vorne herein ablehnen - das ist nicht in Ordnung. Wer weiß, vielleicht kommt ja eine andere Lösung heraus und überzeugte BGE-Befürworterinnen ändern ihre Überzeugung.
Nur: Armenherabwürdigung per Gesetz sollte endlich der Vergangenheit angehören. Menschen wollen leben und keine Verfügungsmasse des Kapitals sein. Menschen wollen sich einbringen und nicht verwertet werden. Andernfalls legen wir dem wachsenden Faschismus in der Welt den Roten Teppich aus.
Renate Gerstel schrieb am 01.02.2024, 11:44 Uhr zu
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Antragsberatungskommission und Bundeskongress bei einer demokratisch aufgestellten Gewerkschaft wie ver.di üblicherweise kontroverse Diskussionen und Abstimmungen zu Anträgen vermeiden wollen? Das würde ja bedeuten, dass die Akteur*innen keine ergebnisoffenen Diskussionen wünschen und ihre eigenen demokratischen Regeln missachten. Das kann und will ich mir nicht vorstellen. Im Gegenteil: Ich baue auf meine Gewerkschaft. Sie wird sorgfältig und gewissenhaft vorgehen und alle Argumente und Kriterien vorbildlich abwägen. Keinesfalls wird sie einen Diskussionsprozess mit taktischen Spielchen unterbinden oder gar per Holzhammermethode abwürgen. Wer meint, dass die jetzt betrauten ver.di-Gremien ihnen zugewiesene Anträge nicht ernsthaft prüfen, stellt die gesamte Organisation in ihren Grundfesten in Frage.
Barbara Mecking schrieb am 01.02.2024, 10:34 Uhr zu
als ver.di-Mitglied bin ich schon über Deine Bemerkungen entsetzt.
Der ver.di-Kongress ist also nur eine nette Veranstaltung, in der die ver.di-Mitglieder bespaßt werden und nicht den zukünftigen Kurs unserer Gewerkschaft bestimmen? Was gut und richtig ist, wird dann von den Hauptamtlichen entschieden?
Verzeih meinen scharfen Ton, aber auch Du hast als ver.di-Mitglied nur eine Stimme! Alles andere solltest Du den demokratischen Gremien in ver.di überlassen.
Meine Güte, das Gleiche ist doch vor vier Jahren auch passiert. Angenommen als Arbeitsmaterial an den BuVo, dass der also eine AG dazu prüfen soll, ändert an der ablehnenden Position in der Sache nichts. Der Grund dafür ist nach meiner Einschätzung wie üblich v.a., dass die Antragsberatungskommission und der Kongress kontroverse Diskussionen und Abstimmungen bzw. Ablehnungen von Anträgen vermeiden wollten und nichts anderes. In der Sache wird die BGE-Forderung angesichts der sich verschärfenden Finanzprobleme einerseits, Fachkräftemangels andererseits zunehmend noch absurder als sie immer schon war.
0 Kommentare
Lohnabhängigkeit und Demokratie, die diesen Namen verdient, passen schlechterdings nicht zusammen!
Wer von einem Einkommen, das ihm entzogen werden kann, abhängig ist, kann keine freie und unabhängige Entscheidung bzw. Wahl treffen!
Das gilt allerdings (leider) auch für ein falsch konzipiertes und implementiertes BGE! :-( ...
Nun, mal sehen. Vermutlich werde ich dann Piraten wählen. Da ist das ja schon seit Jahren ein Thema. Wär aber schön wenn die etablierten Parteien das mal aufgreifen würden damit es auch wirklich voran kommt.
An Hans-A. v. Sperling:
\"Fühle dich einfach als altes armes Schwein!\"
Natürlich, wen verwundert, dass diejenigen, die nicht per Geburtslotterie auf der Sonnenseite des Lebens gelandet sind, sich freuen würden, nicht permanent durch ökonomische Zwänge zur Versklavung freigegeben zu sein. Und wen verwundert, dass diejenigen, die per Geburtslotterie Glück hatten, das alles gar nicht so schlimm finden und sich freuen, dass es arme Schweine gibt, die den Rasen ihrer Villa für nen Appel und nen Ei mähen müssen...
Und - was soll uns das jetzt sagen? Sonst ist alles gut, es braucht nur ein ordentliches Wohnungsbau-Konzept? Ja, so etwas müssen wir nebenbei auch machen. Aber nur zusätzlich zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens!
Es schreibt: Michael Levedag, Netzwerkrat im Netzwerk Grundeinkommen
Obdachlosigkeit ist sowohl mit wie ohne Grundeinkommen ein wild wachsender Zustand von immer mehr Personen. Spekulationen und rasannte Preissteigerungen bei den Mieten werden auch mit einem Grundeinkommen für eine stetig wachsende Obdachlosigkeit sorgen. Ein Grundeinkommen ändert an dieser Situation nichts. Um faire, bezahlbare Mietpreise zu halten ist dringend eine ganze Reihe von Gesetzen anzupassen, um gegen Grundstücksspekulation und Leerstand vorzugehen. Hier bietet sich z.B. dieser interessante Lösungsansatz an:
1. Leerstand
1.1 Bei Leerstehenden Wohnungen/Büros muss die komplette Kaltmiete ab dem 2. Monat in einen Fond für den sozialen Wohnungsbau eingezahlt werden.
1.2 Büros können bis zu einem Jahr von dieser Pflicht befreit werden, wenn sie zu Wohnraum umgebaut werden. (Verpflichtend)
1.3 Wegen der Zahlungen in den sozialen Wohnungsbau gesenkte Kaltmieten bedürfen einer funktionalen Mietpreisbremse, die eine Mietpreissteigerung begrenzt und auch für den Zeitraum, in der weniger eingezahlt worden ist gänzlich unmöglich macht.
2. Förderung des sozialen Wohnungsbaus
2.1 Aus öffentlichen Fonds für sozialen Wohnungsbau (die unter anderem durch 1.1 und 1.2 unterstützt werden) können Gelder für Umbaumaßnahmen bei leerstehenden Bürogebäuden für eine vollständige Umnutzung beantragt werden.
2.2 Für bestehenden Wohnraum kann der Eigentümer zur Renovierung auch einen längeren Zeitraum bis zu den Zahlungen an den sozialen Wohnungsfond beantragen (max. 3 Monate)
Dann wäre wohl das Problem der Wohnungslosigkeit etwas eingeschränkt und die Kaltmieten wären auch bald wieder erschwinglich. Dann könnten \"geneigte\" (nicht jeder will in einer Wohnunng leben) Obdachlose auch wieder bezahlbaren Wohnraum beziehen und man müsste nicht ständig das Grundeinkommen an die steigenden Wohnungspreise anpassen.
Es gibt noch viel zu tun, bevor ein Grundeinkommen auch für den Teil der Gesellschaft positive Wirkung zeigt, die nicht darauf angewiesen ist.
Volksentscheid in dieser Sache wäre hübsch !
Bei Hartz4 wurden wir auch nicht gefragt, also befinden wir uns in der Tradition.
Wer bestimmt, wie hoch die Steuern sind.? Die GEZ ?
Man könnte immer so weiter fragen.
super: Die Hälfte der Leute sind für ein BGE.
Die Befürworter sind typischerweise arme Schweine.
Die Hälfte des Landes besteht also aus armen Schweinen und Schweininnen. Frisch aus Mammas Elendshaushalt geflüchtet.
Was mach ich armer alter Mann da
Aus dem Brief: \"Unser Ziel ist es, in jedem Land Europas und der Welt ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen.\"
Schade. Mein Ziel ist es, ein weltweites BGE einzuführen, natürlich in gleicher Höhe für alle. Wenn man das BGE nur national denkt und umsetzt, bleibt die Konkurrenz zwischen den Staaten und Völkern bestehen. Es wird dann das BGE in den Industrieländern finanziert durch die Ausbeutung anderer Länder/des Globalen Südens. Kriegsgründe bleiben bestehen und ein gemeinsames Vorgehen gegen die Ökologische Krise wird erschwert.
Eine verpasste Chance.
Ich bin sehr erfreut über diese Tagung. In dem Zusammenhang könnte mein Artikel \"Warum und wie Klimaschutz und das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) zusammenhängen\" vom September 2023 interessant sein: https://bge-rheinmain.org/anlasslich-des-klimastreiks-am-15-09-2023
Außerdem möchte ich auf ein Buch von Prof. Günther Moewes hinweisen, das ich gerade gelesen habe: \"Arbeit ruiniert die Welt - warum wir eine andere Wirtschaft brauchen\", 2020, nomen-Verlag
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben.
Dafür braucht jeder Mensch ein ausreichendes Einkommen.
Unbedingt.
Die Menschheit ist weit genug entwickelt, um das organisieren und dafür aufkommen zu können.
Weil wir das können, müssen wir es tun.
Thomas Greiner, Filderstadt
Wie wohltuend für Freiheit, Sicherheit, Würde u.v.m. wäre die baldige Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ...
Bis dahin - bitte bleibt am Ball und feiert - (leider) ohne mich!
Bedingungslos herzliche Grüße
Bärbel Nemitz
Wie wohltuend für Freiheit, Sicherheit, Würde u.v.m. wäre die baldige Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ...
Bis dahin - bitte bleibt am Ball und feiert - (leider) ohne mich!
Bedingungslos herzliche Grüße
Bärbel Nemitz
Guten Tag,
Ich bin von der Idee nicht mehr überzeugt! Die intrinsische Leistungsbereitschaft ist nicht mehr vorhanden. Grundeinkommen um auf der faulen Haut zu liegen wiederspricht meiner Vorstellung ganz grundsätzlich. Deshalb habe ich mich innerlich davon verabschiedet.
Da der Wert der Arbeit dann nach unten vorgegeben wird, und der Arbeiter eben auch nur als Ware gehandelt wird, wäre das Model dieser Zwangsarbeit eine Planwirtschaft. Hartz 4 ist das aber auch schon weil der Staat in den Arbeitsmarkt eingreift. Später arbeitet man dann im Bordell oder als Fahrer bei den Reicheren. Die CDU ist die Inquisition von heute denn damals wurden Frauen als hexen verfolgt und heute sind es die algempfänger als arme.
Tolle Idee . Ich weiß noch nicht, ob ich kommen kann aber ich wünsche auf jeden Fall schon jetzt viel Erfolg für die Veranstaltung.
Allerherzlichste Grüße
Ingrid Alexander
So dankenswert dieser Beitrag zur richtigen Höhe des BGEs auch ist, ich habe damit ein Problem:
Der erste Schritt wäre zu diskutieren, wer letztlich entscheidet, wie hoch das BGE ist. Es ist nämlich eine politische Entscheidung, keine wissenschaftliche Frage. Unsere Kolleg*innen in Frankreich haben in Ihrer BGE-Definition immerhin stehen, dass über die Höhe und die Finanzierung des BGEs demokratisch entschieden werden muss:
« Le revenu de base est un droit inaliénable, inconditionnel, cumulable avec d’autres revenus, distribué par une communauté politique à tous ses membres, de la naissance à la mort, sur base individuelle, sans contrôle des ressources ni exigence de contrepartie, dont le montant et le financement sont ajustés démocratiquement. »
https://www.revenudebase.info/decouvrir/
Für uns Deutsche scheint auch ein technokratisch bestimmtes BGE akzeptabel...ist das der deutsche Untertanengeist?
Aus meiner Sicht MUSS das BGE und seiner Höhe per Volksentscheid beschlossen werden, damit es wirklich akzeptiert wird.
Durch die ganze Rechnerei in diesem Artikel wird suggeriert, dass man sich dieser Frage mathematisch annähern kann. In Wirklichkeit ist die Entscheidung, welcher Betrag ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum sichert, aber absolut subjektiv. Es gibt einfach sehr unterschiedliche Vorstellungen von dem notwendigen Lebensstandard. Da wird man sich irgendwo in der Mitte treffen müssen - und es gibt keinen Grund, nicht die ganze Bevölkerung einzubeziehen.
Außerdem kommt es natürlich stark darauf an, welche Leistungen der Staat unbezahlt oder (wie hoch) subventioniert zur Verfügung stellt. Muss man vom BGE noch Teile der Gesundheitsversorgung, der Bildung des ÖPNV etc. bezahlen oder ist das alles abgedeckt?
Die hier genannten Beträge sind daher faktisch ziemlich nichtssagend, ich würde mir wünschen, dass mit der gleichen Begeisterung mal die Machtfrage - wer entscheidet über das BGE - diskutiert würde.
Danke für Eure unermüdliche Arbeit, um das Bewusstsein zu schärfen, daß jeder Mensch auf diesem Planeten das Recht hat:
auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztl und soziale Fürsorge, freie Wahl des Partners, der Arbeit, des Wohnortes und der Gesinnung...
Nur zur Klarstellung - von einem Mitglied der Antragskommission bei diesem Bundeskongress von ver.di und stellvertretenden Mitglied im Gewerkschaftsrat (und als solches bei der Gewerkschaftsratssitzung dabei, auf der die vom Bundeskongress dahin überwiesenen Anträge behandelt wurden):
Aufgabe der Antragskommission (AK) ist es, die Anträge vorzubereiten und dem Bundeskongress (BuKo) eine Empfehlung vorzulegen. Dabei geht es nicht darum, den BuKo möglichst ruhig zu halten, sondern darum, die verschiedenen Anliegen darauf zu überprüfen ob sie
- so schon ver.di-Beschlusslage sind
- mit den ver.di-Grundsätzen und der Satzung vereinbar sind.
Ausserdem wird versucht, ähnliche Anträge sinnvoll zuzuordnen, überhaupt die Anträge in eine sinnvolle Reihenfolge und in sachlich passende Themengebiete einzuordnen.
Die AK begründet auf dem BuKo ihre Entscheidungen (insbesondere bei Ablehnungs- oder Änderungsempfehlungen). Alles das als Dienstleistung für den BuKo, damit der sich auf das Inhaltliche konzentrieren kann und sich nicht endlos über Formalien streiten muss.
Die Delegierten sind jederzeit frei in ihrer Entscheidung, können natürlich auch gegen die Empfehlung der AK abstimmen, und gelegentlich hat die AK auch entsprechend der erkennbaren Stimmungslage im Kongress ihre Empfehlung geändert.
Eine \"Annahme und Weiterleitung an den Bundesvorstand\" bedeutet, dass der entsprechende Antrag angenommen (!) ist, und dass der Bundesvorstand mit der Ausführung (!) beauftragt wird. Das ist dann notwendig, wenn es um Gelder (z.B. für eine Kampagne) oder Personalressourcen geht. Im Fall der zu bildenden Arbeitsgruppe zum BGE stand ja nicht im Antrag, wer da genau drin sein soll. Also wird der Bundesvorstand dazu jetzt wohl einen Vorschlag erarbeiten, den der Gewerkschaftsrat dann beschließen muss.
Und Folgendes noch zum Allgemeinen:
- Für diesen BuKo wurde deutlich mehr Zeit für die Antragsberatung eingeplant als beim vorherigen. Dass trotzdem nicht alle Anträge direkt auf dem BuKo diskutiert und abgestimmt werden konnten, lag zumindest teilweise auch daran, dass manche Delegierte jedes zur Verfügung stehende Mittel genutzt haben um ihre Meinung ausführlichst darzutun (z.B. durch persönliche Erklärungen), auch und gerade wenn die große Mehrheit der Delegierten schon anders abgestimmt hatte.
- Der Gewerkschaftsrat ist ein Gremium von ehrenamtlichen, sehr in ver.di engagierten Mitgliedern. Dieses Gremium trifft zwischen den Kongressen die wichtigen Entscheidungen der Gewerkschaft. Der hauptamtliche Bundesvorstand ist quasi das ausführende Organ und an Gewerkschaftsrats- und Bundeskongress-Beschlüsse gebunden. Beide Gremien werden vom Bundeskongress gewählt.
Und noch als kleine Ergänzung: https://www.mein-grundeinkommen.de/magazin/grundeinkommen-finanzierbar-fratzscher-diw?name=nl-fueralle-240201&action=text-3. Auch gestandene Ökonomen halten das BGE nicht für völlige Utopie und rechnen nach. Ja, Selbstermächtigung ist bezahlbar - und ja, es wird Folgen haben.
Finanzprobleme? Gefühlt werden Milliarden in Umweltzerstörung und Tötung von Menschen (Ukraine) eingesetzt; jeder Global Player im Aktienmarkt, der ein paar Arbeitsplätze verspricht, erhält Land, Ressourcen und - man rate - ein paar Milliarden oben drauf. Das Menschenrecht Wohnen wird weiteren Konzernen zum Fraß vorgeworfen - natürlich werden auch hier weitere Milliarden in die Rachen von Mietkonzernen geworfen. Geld scheint es also genügend zu geben.
Im Gegenzug werden Arbeitnehmerinteressen immer weiter eingedampft. Der Staat hat nicht das mindeste Interesse, mal die Arbeitsbedingungen in den schön geschaffenen Niedriglohnsektoren zu überprüfen und die Schwarzen Schafe der Branche aus dem Verkehr zu ziehen.
Mit Einsetzen der Rieseninflation vor zwei Jahren, die das Leben vieler Menschen mit niedrigen Einkommen das Leben erheblich erschwert hat, wurde der damalige Mindestlohn von 12 Euro pulverisiert. Auch hier gibt es keine Antworten geschweige denn eine notwendige Anpassung des Mindestlohns. Die Folge: Hetze gegen arme Leute und die immer wiederholende Mär vom (breiten) Fachkräftemangel. Wer ins Angebot der Arbeitsagentur reinguckt, sieht die Reste an Jobs. Damit erhält man keine Sicherheit im Leben. Wer aufmerksam in die Welt hinausguckt, der weiß, welche Branchen und Arbeitgeber nach Leuten rufen. Die wollen einfach billig und möglichst viele unbezahlte Überstunden rund um die Uhr oder auf Abruf. Das sind Arbeitswelten, die für Gewerkschaften nicht mehr greifbar sind, weil dort einfach nicht vertreten, während die dort Beschäftigten jeden halben Euro fünfmal rumdrehen, um ihn dann doch nicht auszugeben. Diese Beschäftigten werden keine Gewerkschaftsmitglieder (mehr).
Menschen brauchen nichts mehr wie Stabilität und festen Boden unter den Füssen - ohne einen Riesenaufwand an Formularen, Rechtfertigungen und Kontrolle. Ein BGE gibt ihnen die Würde zurück und die Freiheit, auf dem sogenannten \"Arbeitsmarkt\" einigermaßen auf Augenhöhe zu verhandeln.
Machen wir uns nichts vor: Es wird automatisiert und wegrationalisiert auf Teufel komm raus. Der dadurch erzeugte Mehrwert fließt unbesteuert in die Taschen von Unternehmenslenkern, Konzernen und Aktionären. Doch: Was ist mit den Menschen? Die Vergangenheit zeigt doch: Aus gut dotierten Industriearbeitsplätzen werden kümmerliche, unsichere Teilzeitjobs in der Dienstleistungsbranche. Diese Arbeitsplätze werden wohl nachgefragt, das geht jedoch nur durch eine Flankierung durch ein weiteres Einkommen - das Bedingungslose Grundeinkommen.
Gewerkschaft sollte sich endlich mal etwas intensiver und genauer mit dieser Idee befassen. Nur von vorne herein ablehnen - das ist nicht in Ordnung. Wer weiß, vielleicht kommt ja eine andere Lösung heraus und überzeugte BGE-Befürworterinnen ändern ihre Überzeugung.
Nur: Armenherabwürdigung per Gesetz sollte endlich der Vergangenheit angehören. Menschen wollen leben und keine Verfügungsmasse des Kapitals sein. Menschen wollen sich einbringen und nicht verwertet werden. Andernfalls legen wir dem wachsenden Faschismus in der Welt den Roten Teppich aus.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Antragsberatungskommission und Bundeskongress bei einer demokratisch aufgestellten Gewerkschaft wie ver.di üblicherweise kontroverse Diskussionen und Abstimmungen zu Anträgen vermeiden wollen? Das würde ja bedeuten, dass die Akteur*innen keine ergebnisoffenen Diskussionen wünschen und ihre eigenen demokratischen Regeln missachten. Das kann und will ich mir nicht vorstellen. Im Gegenteil: Ich baue auf meine Gewerkschaft. Sie wird sorgfältig und gewissenhaft vorgehen und alle Argumente und Kriterien vorbildlich abwägen. Keinesfalls wird sie einen Diskussionsprozess mit taktischen Spielchen unterbinden oder gar per Holzhammermethode abwürgen. Wer meint, dass die jetzt betrauten ver.di-Gremien ihnen zugewiesene Anträge nicht ernsthaft prüfen, stellt die gesamte Organisation in ihren Grundfesten in Frage.
Lieber Ralf,
als ver.di-Mitglied bin ich schon über Deine Bemerkungen entsetzt.
Der ver.di-Kongress ist also nur eine nette Veranstaltung, in der die ver.di-Mitglieder bespaßt werden und nicht den zukünftigen Kurs unserer Gewerkschaft bestimmen? Was gut und richtig ist, wird dann von den Hauptamtlichen entschieden?
Verzeih meinen scharfen Ton, aber auch Du hast als ver.di-Mitglied nur eine Stimme! Alles andere solltest Du den demokratischen Gremien in ver.di überlassen.
Meine Güte, das Gleiche ist doch vor vier Jahren auch passiert. Angenommen als Arbeitsmaterial an den BuVo, dass der also eine AG dazu prüfen soll, ändert an der ablehnenden Position in der Sache nichts. Der Grund dafür ist nach meiner Einschätzung wie üblich v.a., dass die Antragsberatungskommission und der Kongress kontroverse Diskussionen und Abstimmungen bzw. Ablehnungen von Anträgen vermeiden wollten und nichts anderes. In der Sache wird die BGE-Forderung angesichts der sich verschärfenden Finanzprobleme einerseits, Fachkräftemangels andererseits zunehmend noch absurder als sie immer schon war.
Weitere Kommentare